Ärger mit Tauss – Update
Jörg Tauss hat uns seinen Anwalt geschickt. Ja, Stefan Schröder hat ihn hart angegangen. Aber Tauss hat auch eine schäbige Tat begangen, für die er hart kritisiert werden kann. Von Stefan Laurin und Stefan Schröder.
Wir würden den ganzen Vorgang gerne dokumentieren, aber der Rechtsanwalt von Tauss will nicht, dass wir seine Abmahnung veröffentlichen oder daraus zitieren. Sollten wir das tun, hat uns Tauss’ Jurist mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.
Nun gut. Zitieren wir also nicht aus den Papieren und setzen uns mit den Vorwürfen inhaltlich auseinander.
Im Kern greift Tauss’ Anwalt aus den beiden Artikeln über seinen Mandaten aus den vergangenen Tagen vier Punkte an:
Zunächst stört sich Tauss’ Jurist daran, dass wir geschrieben haben, „nun sei gerichtsfest“ bewiesen, dass Tauss eine Sammlung von Kindervergewaltigungsbildern hatte. Tauss Rechtsanwalt sagte, sein Mandant habe zuvor schon zugegeben, dass er die Sammlung hatte. Und es dürfe nicht der Eindruck entstehen, Tauss habe bestritten, die Vergewaltigungsbilder besessen zu haben.
Das mag ja sein, nur ist es ein erheblicher Unterschied ob der Ex-SPD-Ex-Pirat Tauss sagt, er habe Kinderpornographie besessen, oder ob ein Gericht zweifelsfrei feststellt, Tauss verfügte, so die taz, über Bilder auf denen Analverkehr von Erwachsenen mit sechs bis achtjährigen Jungen zu sehen ist.
Bei diesem Punkt werden wir also nicht einknicken. Es ging um ein Urteil. Und über dieses wurde kommentiert.
Weiter störte sich der Rechtsanwalt daran, dass Stefan Schröder geschrieben hat, Tauss habe die Freiheit des Netzes missbraucht, um sich seine Vergewaltigungsbilder zu ziehen. Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen besorgt. Wir sollten also nicht den Eindruck erwecken, Tauss habe das Internet benutzt.
Diesen Vorwurf können wir nicht nachvollziehen. „Netz“ schließt hier in dieser Bedeutung die moderne Kommunikation ein. Von Usenet bis zum Mobilfunknetz. Es geht nicht nur um das runterladen der Bilder von einem Server XY. Wir finden Tauss’ Rechtsanwalt verkürzt hier den Begriff „Netz“ auf TCP/IP gestützte Systeme. An der angegriffenen Stelle ging es aber um die Freiheit der Kommunikation in modernen Netzen.
Auch in diesem Punkt haben wir keinen Grund, etwas zurückzunehmen.
Der nächste Punkt ist noch nebensächlicher. Tauss’ Rechtsanwalt sagt, sein Mandant habe das Handy mit den Analverkehrbildern zwischen Erwachsenen und Kindern, auf dem auch ein mit Sperma bedeckter Kinderkörper zu sehen ist oder eine Frau beim Oralverkehr an einem ein- bis zwei Jahre altem Kind, nicht aus „einem“ Mietwagen mit in die Wohnung genommen, sondern aus „seinem“ Mietwagen.
Was soll man darauf sagen? Ein Mietwagen gehört immer dem Vermieter. Tauss hat den Mietwagen genutzt. Das ist das Spannende. Und Ende. Es ist egal, ob man „ein“ oder „sein“ Mietwagen sagt.
Zuletzt geht es aber auch um etwas wichtiges. Auf Spiegel.de stand bis vor bis vor kurzem folgende Darstellung:
Stringent hat sie (die Karlsruher Staatsanwältin) in ihrer Argumentation vor Gericht die Widersprüche in den Aussagen des kinderlos verheirateten 56-Jährigen gezeigt.
(Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss’ Rechtsanwalt)
Dabei war das Handy auf den Abgeordneten zugelassen, es handelte sich um eines seiner offiziellen Diensttelefone. Wenn man es anschaltete, erschien jedoch der Begrüßungstext “Hallo Werner” – “Werner” war Tauss’ Tarnname im Pädophilen-Milieu. Und es war diese Handy-Nummer, die die Fahnder überhaupt erst auf die Fährte von Jörg Tauss gebracht hatte.
Von einer angeblichen “Recherche” war zu diesem Zeitpunkt noch nicht die Rede. Erst knapp eine Woche später erklärte der Politiker – und zwar zunächst der Presse und erst dann den Ermittlern – den Besitz der strafbaren Dateien mit seiner Abgeordnetentätigkeit.
Diese Darstellung hat Stefan Schröder übernommen. Und sie verkürzt auf:
Wir reden hier von einem Kerl, nämlich von Tauss, der sich den Mist über ein Handy gezogen hat (Absatz editiert und teilweise gelöscht nach einer erneuten Abmahnung von Tauss’ Rechtsanwalt).
Tauss’ Rechtsanwalt hat diese Darstellung angegriffen (die eben gelöschten Passagen) Sie entspreche nicht den Tatsachen. Sein Mandant habe nie bestritten, dass das Handy ihm gehörte. Er habe es zu Recherchezwecken benutzt, um die Pornoszene aufzuklären.
Wir haben bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt. Und sie bestätigen dort den Rechtsanwalt von Tauss: Die Darstellung im Spiegel und daher auch bei uns ist falsch.
Die Staatsanwaltschaft sagt: Das Handy war in einem Koffer in Tauss Wohnung, in dem der Ex-Politiker Sachen aus seinem Mietauto hortete. Die Sachen in dem Koffer und damit auch das Handy sei immer Tauss zuzuordnen gewesen. Dieser Punkt sei nie strittig gewesen.
Vor kurzem wurde die Darstellung bei Spiegel Online geändert. Auch wir haben die Darstellung dieses Punktes in dem angegriffenen Text geändert.
Es war schlicht falsch. Tauss hat nie den Besitz des Handys bestritten. Die Frage um das Handy ist aber auch nicht der Kern der Sache.
Der Kern ist: Tauss wurde verurteilt, weil er sich Kinderpornos verschafft und versendet hat.
Der Kern ist: kann man Tauss glauben, dass er die Bilder nicht zu seinem Vergnügen gesammelt hat, sondern für Recherchen? Die Staatsanwaltschaft sagt: Tauss habe sich vom 6. Mai 2007 bis 2009 Bild- und Videomaterial auf sein Handy schicken lassen. Zu allen möglichen Tages- und Nachtzeiten. Einige Dateien kamen am 31. Dezember 2008, an Silvester, mitten in der Nacht, die letzte um 23.58 Uhr. Weiter sagt die Staatsanwaltschaft Tauss habe zunächst nicht davon gesprochen, er habe die schrecklichen Pornobilder zu Recherchezwecken gesammelt.
Dies habe er erst nach ein paar Tagen behauptet. Richter Udo Scholl hat schließlich festgestellt: Tauss habe „aus privaten Gründen“ gesammelt. Das Gericht lies allerdings offen, ob er sich die Bilder zur sexuellen Erregung besorgte. „Dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich”, hieß in einer Pressemitteilung des Gerichts. Es könne auch sein, dass Tauss “schlicht aus Neugier” gehandelt habe, sagte Richter Scholl.
Kann sein. Wir glauben das aber nicht. Wer still für sich Onaniervorlagen sammelt, wer keine Aufzeichnungen über seine angeblichen Recherchen macht, wer Ermittler nicht informiert, wer alles im heimlichen tut, der gleicht einem Bankräuber-Aufklärer, der zu Informationszwecken eine Bank ausraubt und das Geld versteckt. Würde so einem jemand glauben?
Wie dem auch sei. In dem Punkt mit dem Handy werden wir bis 12.00 Uhr eine Unterlassungserklärung abgeben. Wir haben an dieser Stelle falsch berichtet und haben das korrigiert. Den Fehler einzugestehen, ist richtig. Tauss hatte nie behauptet, dass dieses Handy mit den dokumentierten Vergewaltigungen ihm NICHT gehörte.
—-
Update: Tauss’ Anwalt hat uns erneut mit einer Abmahnung angegriffen.
Wir haben daraufhin zwei Dinge getan.
Zunächst haben wir oben im Text ein paar Absätze editiert, weil sie nur dazu dienten den Fehler, den wir gemacht haben, inhaltlich zu beschreiben. Da die Sätze sowieso falsch waren, wie wir im weiteren erklärt und dargelegt haben, lohnt sich ein Rechtsstreit wegen der falschen Sätze nicht. Also weg damit – wenn es der Wahrheitsfindung dient.
Weiter wurden wir aufgefordert, die Worte “Befriedigungsvorlage” und “Onaniervorlage” oben im Text zu löschen. Das werden wir allerdings nicht tun, da diese Worte freie Übersetzungen von Pornografie sind. (Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden. Quelle: Wikipedia)
Während das griechische Wort seine tatsächliche Bedeutung hinter dem fremden Klang verbirgt, machen die konkreten deutschen Worte die Wahrheit hinter dem Begriff klar. Die freien Übersetzungen zeigen, was eigentlich Pornografie ist. Pornofotos sind nun mal “Befriedigungs- und Onaniervorlagen”. Tauss’ Rechtsanwalt hat bestätigt, dass sein Mandant Kinderpornofotos besessen hatte und zwar auf seinem Handy. Damit hatte Tauss’ Anwalt bestätigt, dass “Befriedigungs- und Onaniervorlagen” seines Mandanten auf dem Handy waren.
Für diese Übersetzungen sind wir bereit vor Gericht zu streiten. Sollte uns ein Gericht den Umgang mit diesen Worten verbieten, soll es so sein. Bis dahin stehen wir zum freien Wort.
Zuletzt will uns Tauss’ Rechtsanwalt auch weiterhin mit seiner Definition von Netz beglücken. Das bedeutet: Er sieht das Netz eng auf das Internet bezogen, wir verstehen darunter unter anderem auch das Mobilfunknetz, soweit es dem Datenaustausch dient.
Sollte Herr Tauss darüber eine gerichtliche Klärung wünschen, sind wir bereit, mit ihm vor Gericht über diesen Punkt zu streiten.
Ansonsten hat uns Tauss’ Rechtsanwalt eine hohe Kostennote reingedrückt. Den Streitwert hat er auf 20.000 Euro festgesetzt.
Wir werden uns jetzt einen Rechtsanwalt nehmen und gegen die Kostennote vorgehen, uns erscheint der Streitwert zu hoch. Wir halten 1000 bis 5000 Euro für angemessen.
Gleichzeitig werden wir uns gegen die weiteren Angriffe von Herrn Tauss wappnen.
Dazu gehört auch, dass wir die Kommentare zu den drei Tauss-Artikeln abgeschaltet haben. Tauss hat uns in der zweiten Abmahnung schon wegen eines Kommentars attackiert. Ein weiterer Streitherd lohnt nicht. Deswegen kann es sein, dass wir auch einzelne alte Kommentare editieren oder ganz löschen.





#101 | Bernd sagt am 1. Juni 2010 um 15:19
@Phillip (#92)
In den Kommentaren werden Ihre Ausreden immer seltsamer.
Welches Kind hat Frau von der Leyen beauftragt? Und wo im Urteil steht dass Tauss sich das Material aus “sexuellem Interesse” besorgt hat?
Der Ruhrbarone wird seinem Anspruch nicht gerecht.
#102 | Steffen K. sagt am 1. Juni 2010 um 15:20
#99 | Martin:
Es ist gerichtlich erwiesen, dass Tauss sich das Material zu seinem rein privaten Vergnügen besorgte. Das Gericht hat nicht gesagt, wie dieses private Vergnügen ausgesehen hat. Die Mär von der dienstlichen Recherche hat es jedoch ganz klar verneint.
Was bleibt da also noch?
Was macht jemand über zwei Jahre lang rein privat in der Kinderporno-Szene?
Warum nutzt jemand dazu rein privat den Namen seines ehemaligen Mitbewohners? (“Hallo Werner”)
Warum zahlt jemand rein privat einen Haufen Geld für die widerlichsten Vergewaltigungsbilder von Kindern?
Warum fragt jemand rein privat ausschließlich nach Knaben-Pornos und hortet sie neben diversem Gay-Spielzeug im Schlafzimmer?
Das Tätermitleid will bei mir einfach nicht aufkommen.
#103 | Herjeh2010 sagt am 1. Juni 2010 um 15:22
@Reizzentrum 97,
“…..denen SIE die Rechte absprechen gleich als Mittäter zu kennzeichnen?”
Mit SIE meinen Sie mich?
Dann ergänzen Sie aber mit sehr viel freier Phantasie meinen Beitrag, aber antworten nicht auf das, was ich Ihnen wirklich gesagt habe.
#104 | zboson sagt am 1. Juni 2010 um 15:32
@ #100
Sehr schöner Beitrag, endlich mal jemand, der etwas abstrahieren kann und zeigt, wie besonders kläglich die Ruhrbarone-”Journalisten” arbeiten.
Ändert natürlich nichts daran, dass das Urteil gegen Tauss in Ordnung ist, da er kein Recht zur Recherche hatte (in dubio pro reo).
Aber das eigentliche Problem sehe ich auch in einer Verselbständigung der Exekutive.
#105 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 15:32
@#103 | Steffen K.
“Es ist gerichtlich erwiesen, dass Tauss sich das Material zu seinem rein privaten Vergnügen besorgte”
Können Sie mir bitte kurz die Stelle zeigen, an der das Gericht bestätigt, dass Tauss sich diese medien “zum Vergnügen” beschaffte? Ich finde das Wort “Vergnügen” nicht ein einziges mal im Urteil.
@#104 | Herjeh2010
Worauf sollte ich antworten? Ich hielt die Frage nach der Reise für einen niedlichen Versuch der Verunglimpfung. Aber da es die einzige Frage in ihrem Text ist, will ich diese gern beantworten: Die Reise ist eine Reise zur Insel der Wahrheit und Gerechtigkeit. Ich werde sie zwar niemals erreichen, aber jeder Zentimeter zählt.
#106 | zboson sagt am 1. Juni 2010 um 15:33
@ #105
Sie dürfen private E-Mails ohne Einwilligung des Absenders nicht veröffentlichen, Briefgeheimnis und so, das ist strafbar.
Ist Zeit, dass Sie sich mal abregen.
#107 | Philipp sagt am 1. Juni 2010 um 15:36
Das Kind, welches Frau von der Leyen beauftragte war natürlich sinnbildlich gesprochen. Sie trat ja als die edle Ritterin im Kampf für die Rechte der Kinder auf. Dabei wissen wir alle, dass es um etwas anderes ging und in diesem Fall KiPo als Begründung für ihr Handeln herhalten musste.
Für das sexuelle Interesse – von dem ich nebenbei gesagt nicht überzeugt bin – von Herrn Tauss habe ich die Aussagen aus den Kommentaren hier benutzt.
Um es genauer zu sagen: Einige waren hier der Meinung Frau v.d.L hätte nobel und mit edlen Absichten gehandelt als sie sich KiPo beschaffen lies und dies der Pressemeute präsentierte, wo hingegen das Handeln des Herrn Tauss nur rein sexuellen Interessen dienen sollte.
Das erste ist bewiesen, das zweite nicht. Und solange etwas nicht bewiesen ist, darf ich es nicht behaupten, so einfach ist das.
#108 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 15:37
@#105 | Dieter Carstensen
Das Material hat sich Tauss per DVD schicken lassen sowie als MMS empfangen. Auf seinem Rechner wurde kein belastendes Material gefunden.
“Wenn die Mail wirklich von ihm ist, sagt sie eigentlich alles aus! ”
*grins* Ja, er ist sehr exakt in seinen Aussagen – das und nicht mehr kann man daraus direkt ableiten. Vielleicht noch, dass Jörg Tauss versucht den Menschen, denen gewisse Informationen fehlen, eine Möglichkeit zu geben zu reflektieren. Aber das wird nun zu philosophisch
#109 | Isi sagt am 1. Juni 2010 um 15:39
Das sehr flexible Verhältnis des Herrn Tauss (und seiner Claqueuere) zur Wahrheit, das dazu führt, aus einem vom Gericht bescheinigten ‘privaten Interesse’ ein auf jeden Fall ‘nicht sexuelles’ zu machen, verwundert mich seit ich es das erste mal hörte. Anfänglich hielt ich es für Demgagogie, heute weiß ich, dass es Blödheit ist. Das ist so ´ne Art (unbewußte) Freiermentalität: Sex ist immer dienstlich und privat ist eben tote Hose. Oder so. Was das nun für Tauss heißen mag, ist mir unklar, aber die Logik leidet unter monokausalen Trugschlüssen erheblich.
Ich kann das Urteil nur schwer in seiner Milde akzeptieren und hoffe dennoch, dass man ihn in seiner Bewährungszeit (immerhin 2 Jahre) nicht noch einmal bei der Rechcherche erwischt. Gegen die Blödheit seiner Schellenäffchen anzukämpfen wird wohl länger dauern. Es ist seit dem Urteilsspruch höchste Zeit, die Verteidigungsstrategie aufzugeben (und das gilt auch für seine Jünger), um dem Mann helfen zu können.
#110 | Jens sagt am 1. Juni 2010 um 15:43
“Sie dürfen private E-Mails ohne Einwilligung des Absenders nicht veröffentlichen, Briefgeheimnis und so, das ist strafbar.”
@107: Mit dem Briefgeheimnis lässt sich das nun rein gar nicht begründen.
#111 | Piratenweib sagt am 1. Juni 2010 um 15:45
Eine Abmahnung von einem Piraten? Das ist doch wohl ein absolutes No-Go! Auch wenn er kein Mitglied mehr ist – auf vielfaches Bekunden von Mitgliedern, bleibt man ja auch ohne Mitgliedsausweis Pirat.
Zum Glück habe ich mich schon auf Carta von den Tauss´schen Aussagen jedweder Art distanziert. Auch eine solche Abmahnung kann ich nicht unterstützen. Hier sollten Blogger_innen mal wieder zusammenhalten und gegen so etwas aktiv werden. Auch wenn eine Meinung mal unbequem ist, dürfen wir uns nicht gegenseitig abmahnen! Und Herr Tauss ist auch nur ein Blogger wie jede_r andere auch. Er ist nicht besser oder mehr, nur weil er Berufspolitiker war. Ich finde dieses Verhalten schlichtweg untragbar!
#112 | zboson sagt am 1. Juni 2010 um 15:46
@ #110
OT: Mir ging es darum, dass der Eintrag hier verschwindet, was mittlerweile geschehen ist.
#113 | Daniel Schultz sagt am 1. Juni 2010 um 15:51
Mal so in den Raum gefragt:
Wenn ein MdB sich über einen Sachverhalt, über den er im Bundestag abstimmen soll, kundig macht, ist das dann privat oder dienstlich?
#114 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 15:53
@ #111 | Piratenweib
Abmahnung GENERELL No-Go bin ich bei dir. Wenn es aber Abmahnung in Richtung Unterlassungserklärung geht, weil hier beleidigt und verunglimpft wird, dann bin ich auch mal – ausnahmsweise – auf der Seite des Abmahnenden.
#115 | Dieter Carstensen sagt am 1. Juni 2010 um 15:54
#110 Strafbar??? Lesen Sie mal das Kontakteintragsformular und die erklärenden Einträge dazu auf meiner Homepage lieber Jens! Wer sich auf meiner Homepage einträgt, akzeptiert per stillschweigendem Einverständnis die Bedingungen, welche juristisch für MEINE Homepage gelten. Ich habe Herrn Tauss bestimmt nicht dazu gezwungen, sich auch meiner Homepage einzutragen, aber auf meiner Homepage sind die Richtlinien juristisch wasserdicht! Briefgeheimniss??? Steht nichts davon auf meiner Homepage, wenn es sich um Straftäter handelt. Lesen kann bilden!
#116 | Dieter Carstensen sagt am 1. Juni 2010 um 15:58
#109 Die Gerichte sehen das anders als Sie! Die Urteile gegen Herrn Tauss waren eindeutig, wie auch von den Ruhrbaronen nachgewiesen und korrekt wiedergegeben!
#117 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 15:59
@ #113 | Daniel Schultz
Nach dem “Tauss-Urteil” darf sich auch ein Parlamentarier nur auf dem absoluten Boden der rechtsstaatlichkeit informieren. Jedwedes informieren welches Gesetzen, Verordnungen und Regeln zuwider laufen würde ist durch die Immunität NICHT gedeckt.
Dieses KANN gefährliche Folgen haben. Kann, muss aber nicht.
#118 | zboson sagt am 1. Juni 2010 um 15:59
@Dieter
Der kundige Jens wollte Dir nur beispringen, ich war’s
.
Einfach mal locker lassen.
#119 | Herjeh2010 sagt am 1. Juni 2010 um 16:00
@Reizzentrum 106,
Reise zur Insel der Wahrheit?
Mit der Phantasie von Beitrag 97?
Achten Sie dann aber darauf, daß Sie sich da nicht plötzlich in einer Parallelwelt wiederfinden. Jeder Gedanke, der gedacht, aber nicht umgesetzt wird, erzeugt eine neue Welt, in der diese Umsetzung erfolgt. Hat sich Huge Everett so ausgedacht, weil die Kopenhagener Deutung des Doppelspaltversuchs so problematisch ist. Wird heute wieder viel diskutiert.
#120 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 16:03
@ #118 | Herjeh2010
Ich werde auf ihre Auslassungen nicht weiter eingehen. Von Trolle lese ich in Fantasyromanen genug.
#121 | Daniel Schultz sagt am 1. Juni 2010 um 16:06
@117
Ich würde die Frage gern allgemeiner betrachten und nicht auf den Fall Tauss beschränken…
#122 | Jan Dark sagt am 1. Juni 2010 um 16:11
“Der Rechtsanwalt sagt, Tauss habe nicht das Internet benutzt, sondern sich seine Befriedigungsvorlagen auf anderen Wegen besorgt.”
Ich glaube Euch nicht, dass der Rechtsanwalt von “Befriedigungsvorlagen” gesprochen hat. Ich glaube, ihr lügt, um mit Euren abartigen sexuellen Fantasien Leser zu ziehen.
Na, dann haut mal drauf: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt’s sichs doppelt ungeniert.
#123 | Steffen K. sagt am 1. Juni 2010 um 16:12
#117 | Reizzentrum
Das Tauss-Urteil sagt erst mal eines aus: Auch ein Bundestagsabgeordneter darf zu seinem privaten Vergnügen keine Kinderpornos konsumieren oder verbreiten.
Hören Sie doch auf, die Tatsachen im Fall Tauss ständig zu verdrehen. Das wirkt mittlerweile lächerlich.
Ende der Durchsage.
#124 | zboson sagt am 1. Juni 2010 um 16:17
@ #121
Strafrechtlich hat Tauss schlechte Karten, vermute ich, da die Argumentation neu und so nicht vorgesehen ist. Staatsrechtlich ist das ein interessantes Thema.
Aber diese Diskussion ist hier Perlen vor die Säue
.
@# 117
“Dieses KANN gefährliche Folgen haben. Kann, muss aber nicht.”
In einem Fall kann man ein Held sein, in einem anderen verurteilt werden. Hängt davon ab, wer Ihre Freunde sind
.
#125 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 16:23
@ #123 | Steffen K.
Wo stand in dem Urteil nochmal der Begriff “Vergnügen”? Ich suche immer noch und sie haben noch nicht geantwortet? Falls Sie den Text nicht zur Hand haben, helfe ich gern: http://www.landgericht-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1254838/index.html?ROOT=1160451
Ich hasse durchsichtige Manipulation
#126 | Philipp sagt am 1. Juni 2010 um 16:23
Ich find das schon geil, wie hier gesagt wird ein Pirat dürfe nicht Abmahnen. Dann werde ich mal einen Blog eröffnen und euch alle als kleinschwänzige KiFi bezeichnen, dann will ich mal sehen wie ich keine Abmahnungen dafür erhalte
#127 | Steffen K. sagt am 1. Juni 2010 um 16:27
@ #126 | reizzentrum:
Schauen Sie doch mal, was ich bei #103 geschrieben habe. Ich habe keine Lust mich Ihnen gegenüber ständig zu wiederholen.
Dass Sie Tauss’ Straftaten herunterspielen, ist ja auch Ihr “Vergnügen”.
#128 | Thomas sagt am 1. Juni 2010 um 16:32
@35, Werner Meier:
“Respekt, Respekt. Kein Wischiwaschi, sondern knallharte und unverblümte Aussagen. Ich bezweifel aber, dass man diese Tatsachenbehauptung belegen kann, der StA ist es nicht gelungen.”
Erst durch einen Beweis bzw. Beleg wird aus einer Behauptung eine Tatsachenbehauptung.
#129 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 16:32
@ #128 | Steffen K.
Also sind alle Tätigkeiten entweder dienstlich oder Vergnügen? Gilt das nur für Tätigkeiten von Politikern oder auch für Tätigkeiten von Verwaltungsbeamten – oder sogar für Bürger?
#130 | Jan Dark sagt am 1. Juni 2010 um 16:32
#123 | Steffen K.
“Das Tauss-Urteil sagt erst mal eines aus: Auch ein Bundestagsabgeordneter darf zu seinem privaten Vergnügen keine Kinderpornos konsumieren oder verbreiten.”
Das ist eine Trivialität udn steht so auch im Gesetz,.
Das Urteil sagt was anderes aus. Wenn ein Bundestagsabgeordnter seiner Pflicht im Bundestag nach der Geschäftsordnung des Bundestages nachkommt, an der Gesetzgebung mitwirken, dann kann das Landgericht Karlsruhe diese Pflicht nicht erkennen (obwohl die GO für jedermann zugänglich ist). Die Nebelbombe mit den nicht vorhandenen Sonderrechten für Abgeordnete ist wie die Rechtsfehlerhaftigkeit oben grober Unsinn. Zum einen wirkt nicht jeder an der Gesetzgebung für einen bestimmten Bereich mit, zum anderen ist der Bundestagsabgeordneten Ursula von der Leyen genau dieses Recht nach §184b,5 StGB für ihre Gesetzgebung von der Staatsanwaltschaft eingeräumt worden.
Darüber hianus gibt es vom Gesetzgeber keinerlei Eisnchränkungen oder Berufskatalage (anders als z.B. bei §18EStG), die den §184b,5 igrendwie einschränken. Der Richter erzählt also dummes Zeug über Abgeordnete.
Da der Richter rechtsfehlerhaft die dienstliche Pflicht nicht erkennen kann (was man vielleicht von einem Volljuristen hätte erwarten können, der ein bisschen unseren Staatsaufbau und die dazugehörige Rechtsstzung kennt, aber schon Filbinger zeigte, das da unten im Ländle recht abenteurlich Rechtsverstännis herrscht), vermutet er statt dienstlichem Interesse privates Interesse. Sagt aber auch in der Pressemitteilung, dass keine sexuelles Interesse erkennbar war, wie die “durchgeknallte” Staatsanwältin ohne jeden Bewies behauptet hatte.
Das Urteil wird keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber wird für solche wild spekulierenden, rechtsfehlerhaften Landrichter den §184b,5 präzisieren müssen, damit die nicht so viel Unsinn reden.
#131 | Jörg Tauss lässt abmahnen… | Kalliey® sagt am 1. Juni 2010 um 16:47
[...] wegen Besitz und Weitergabe von Kinderpornografie verurteilt wurde. Die erste Abmahnung hat die Ruhrbarone getroffen, bin gespannt welche [...]
#132 | queue sagt am 1. Juni 2010 um 16:50
@127: Da wärst du in Gesellschaft, solche Blogs gibt es schon.
Wahlweise auch in der Fassung „Piraten sind Nazis und Nazis haben kleine Schwänze“
http://www.fixmbr.de/zitat-des-tages-die-piraten-segeln-weiter-in-trueben-gewaessern/
#133 | Steffen K. sagt am 1. Juni 2010 um 16:55
@ #131 | Jan Dark:
Ich wusste es! Ich wusste, es würde nicht lange dauern bis der erste Pirat erscheint, der mir erklärt, dass die Richter und die “durchgeknallte Staatsanwältin” schlicht zu blöd sind, die Unschuld von Tauss zu erkennen und rechtsfehlerhafte Schlüsse zu ziehen.
Das können nämlich nur die Nerds rund um Tauss, die einzig wahren Kenner von Staats- und Verfassungsrecht.
Danke für so viel Hobbyjuristerei am Spätnachmittag!
#134 | _Flin_ sagt am 1. Juni 2010 um 16:56
Auch Tauss hätte mit Sicherheit Ermittlungen in seiner Tätigkeit als Abgeordneter durchführen können. Dazu hätte er sich aber zumindest mit irgendjemandem mal absprechen müssen. Wenn außer ihm von diesen “Ermittlungen” niemand weiß, ist es also recht schwer, diese Ermittlungen glaubhaft erscheinen zu lassen.
Das Gericht hat zumindest die Aussage von den Ermittlungen im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit nicht geglaubt.
Daraus eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Legislative heraufzubeschwören und den Eintritt in einen SA/Gestapo/Freisler/Stasi Polizeistaat, ist geradezu lachhaft. Abgeordnete, die ihre Immunität ausreizen wollen und Ermittlungen durchführen, sollten aber Mitarbeiter, Vertraute oder ihre Anwälte von diesen Ermittlungen in Kenntnis setzen. Denn die Unschuld muss man auch beweisen können, wenn es Beweise für die Schuld gibt. Und Beweise für die Unschuld von Tauss gab es nun einmal nicht (oder habe ich die verpasst?). Für die Schuld allerdings sehr wohl.
#135 | Daniel Schultz sagt am 1. Juni 2010 um 16:57
Ist euch eigentlich mal aufgefallen, dass das Vorführen von Kinderpornographie eigentlich nicht durch den Ausnahmetatbestand aus Abs. 5 gedeckt ist?
http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
#136 | Thomas sagt am 1. Juni 2010 um 17:33
@95, Carlos:
Das Problem, das andere und ich mit dem Ruhrbaronen haben, ist der Umstand, dass sich die Ruhrbarone überhaupt nicht die Mühe machen, die Fakten so exakt wie du aufzulisten.
Täten Sie dies und würden dann anschließend daruntersetzen, “Wir nehmen das Tauss nicht ab und halten ihn für einen alten Sack, der sich an Kinderpornos aufgeilt!”, dann gäbe es diese lange Diskussion gar nicht.
Stattdessen verdrehen sie die Fakten, mischen Meinung und Wahrheit und rudern nur dann offen zurück, wenn der Anwalt kommt.
In einem vorherigen Beitrag haben Sie auf Kritik so reagiert, dass sie den Beitrag stickum geändert haben, so dass man einen großen Teil der Kritik nachträglich nicht mehr verstehen kann, wenn man den Ursprungstext nicht gelesen hat.
Dazu kommt noch, dass sie, ähnlich wie Frau von der Leyen, die Abscheulichkeit der Bilder nur dazu benutzen, um das eigene schäbige Tun zu rechtfertigen.
D.h. es geht schon lange nicht mehr um Tauss. Die Fakten, die die Ruhrbarone bemühen (wenn sie es denn tun) sind schon seit Wochen und Monate bekannt, also alles andere als neu und woanders schon ausgiebig diskutiert. Neu ist einzig, dass Tauss jetzt verurteilt ist und die Ruhrbarone das wohl als Startschuss verstanden haben, um auf ihn einzuprügeln.
In den Kommentaren geht es schon lange nur noch darum, ob die eine Schäbigkeit eine andere Schäbigkeit rechtfertigt (oder gar adelt, wie einige Poster hier meinen) und in wie weit das überhaupt noch mit Journalismus zu tun hat.
Und ich möchte bitte nicht als Tauss-Apologet gesehen werden, nur weil ich auf eine sachliche Berichterstattung und eine exakte Trennung von Fakten und Meinung poche.
#137 | Piratenweib sagt am 1. Juni 2010 um 17:45
@Reizzentrum: Das hätte ich aber schon sehr oft mit Abmahnungen um mich werfen müssen, wenn ich mich wegen jeder Beleidigung und Unterstellung so aufbrezeln würde. Ich finde es wesentlich eleganter und auch wirkungsvoller (gerade in der Blogosphäre) mit einem feingestrickten Antwortbeitrag “zurück zu bloggen”. Das würde auch den Piraten oft besser zu Gesicht stehen.
#138 | atomino2000 sagt am 1. Juni 2010 um 17:49
Ich kann nur feststellen, dass die Thematik Kindesmissbrauch wirklich im Sinne der PR-Strategen für eine neue deutsche Linie der schleichenden Verprüderung als Subroutine der allgemeinen Crowd-Control-Bemühungen hervorragend taugt. Fast alle, die bei den Ruhrbaronen als Blogautoren oder Kommentatoren gegen Tauss argumentieren, haben gefühlt Schaum vor dem Mund.
Ungeachtet der Scheußligkeit der in den zitierten Abbildungen wiedergegebenen Vorgänge ist es eben nicht so, dass zur Betrachtung nur sexuelle Motive in Frage kommen. Dies wird ja eben durch die Tatsache gezeigt, dass es sogenannte berechtigte Personen gibt, denen die Allgemeinheit sehr wohl die Fähigkeit zubilligt, nicht mehr als professionelles Interesse daran zu zeigen (oft bei Erwähnung der Abscheu und Erschütterung, mit dem diese Profis bei ihrer Arbeit zu kämpfen hätten). Diese Fähigkeit wird aber meines Erachtens nicht mit der Berufswahl bzw. Ernennung oder Ermächtigung erworben, sondern ist eine allgemein menschliche Fähigkeit.
Ich glaube fest daran, dass die mit der Thematik Kindesmissbrauch zusammenhängenden Abgründe nur für einen verhältnismäßig kleinen Teil der Gesellschaft zutreffen.
Und ja! Selbst bei dieser sachlichen Betrachtung kann einen normalen Menschen keines dieser Schicksale kalt lassen! (Dass das überhaupt erwähnt werden muss!)
Allerdings, selbst in einer vollständig kontrollierten, ordentlichen Blockwartsgesellschaft (von der ich nicht hoffe, dass man sie hier herbei sehnt) wird nicht jede dieser Taten verhindert werden können.
Im Gegenteil, zivilisatorische Fähigkeiten, die aus einer aufgeklärten Bürgerlichkeit und eines damit verbundenen sozialen Miteinanders (als tauglicher Ersatz für staatliche Kontrolle) entspringen, sind m.E. der beste Garant dafür, dass solche Taten nicht stattfinden.
Nun hat wohl die ständige Bombardierung mit reißerischen Berichten über derlei Dreck – getriggert nicht zuletzt auch durch um Ausweitung ihrer Befugnisse bemühte Exekutivorgane (siehe Ziercke, v.d.Leyen) – das Menschenbild einer maßgeblichen Masse in Mitleidenschaft gezogen.
Ungeachtet deshalb und auch aufgrund seiner Rolle im bisherigen Mediendiskurs halte ich die von Tauss vorgetragenen Begründungen nicht für abwegig, so dass ich selbst nach dem Urteil auch jetzt noch ein vom Tenor des Blogbeitrags abweichendes Interesse für möglich halte.
Jede (augenzwinkernd vorgetragene) Vermutung, dass aufgrund der fehlenden dienstlichen Begründung ja nur noch sexuelle Motive für die Beschaffung und Aufbewahrung vorliegen könnten, ist letztlich eine im jeweils eigenen Realitätsbezug konstruierte Annahme.
#139 | lara sagt am 1. Juni 2010 um 17:50
eure artikel werden immer polemischer und oberflächiger kaum noch zu ertragen schade – aber ich werde euch nicht weiterempfehlen können – wer bezahlt eigentlich diese bild-zeitungs-artige berichterstattung ? warum versteckt ihr eure antipathie zwischen billigen phrasen …. ich bin echt ent.täuscht von soviel häme und feigheit – schreibt klar und deutlich was ihr von tauss haltet …
sachliche berichterstattung sieht anders aus … “ruhrbarone” sind gestorben …
#140 | err0r sagt am 1. Juni 2010 um 17:50
nach 2 absaetzen musste ich mich doch mal vergewissern, url gegenchecken, dass das hier kein bild-artikel ist… naja kann aber vorzueglich als bewerbung benutzt werden… hehe einfach nur schlecht… aber bringt halt jede menge hits… naja bild halt…
#141 | reizzentrum sagt am 1. Juni 2010 um 17:59
@ #138 | Piratenweib
Editiert nach Abmahnung
Würdest Du da “einfach nur” zurück bloggen? Du vergisst, dass die Ruhrbarone sicherlich eine erkleckliche Zahl von Stammlesern haben? Ich denke irgendwo darf man seinem Gegenüber auch mit Rechtsmitteln den “Weg zurück in die Gesellschaft” weisen.
#142 | Piratenweib sagt am 1. Juni 2010 um 18:00
@Philipp #127 Nur zu, schreib was du willst.
#143 | Thomas sagt am 1. Juni 2010 um 18:02
#136, Daniel Schulz
Trotzdem kann man den Umgang mit KiPo durch Frau v.d.Leyen und den von Tauss nicht miteinander vergleichen.
Frau v.d.Leyen hat als Ministerin für ein Gesetz zu KiPo geworben und ich sehe nur wenig Unzulässiges darin, dass sie die Menschen auch mal mit den Realitäten konfrontiert. Das ist meiner Meinung nach überhaupt kein Fall für die Gerichte. Dass sie da eine üble populistische Show in eigener Sache vor einer Wahl durchgezogen und die Bilder letztlich auch missbräuchlich genutzt hat, ist mehr eine Frage, die man auf dem moralischen und politischen Feld diskutieren und beurteilen muss.
Bei Tauss sieht die Sache ganz anders aus: ich halte es zwar für eine plausible Begründung, dass er sich aufgrund seines politischen Schwerpunktes mit dem Thema auseinandergesetzt, recherchiert und ermittelt hat. Das Problem ist nur, dass er nicht plausibel belegen kann, dass das wirklich sein Motiv war. Warum schon seit 2007, warum hat er nicht einen oder zwei Leute ins Vertrauen gezogen, und warum gibt es keine wirklich brauchbaren Resultate oder Teilresultate (damit meine ich keine verbalen Behauptungen sonder eher sowas wie Berichte usw.). Seine Verteidigung erscheint mir angesichts des Vorwurfs als sehr mager. Das einzige, was ihn von einem illegalen Sammler von KiPo-Material unterscheidet, ist einzig die Behauptung, ermittelt zu haben. Deswegen ist er auch zu Recht verurteilt worden und ich glaube nicht, dass er mit einer Berufung Erfolg haben wird.
#144 | Steffen K. sagt am 1. Juni 2010 um 18:05
Tauss’ Anwalt Moenikes twittert gerade:
http://twitter.com/jmoenikes/status/15185607815
Kaum ist Tauss nicht mehr bei den Piraten, legt er voll los und mahnt kostenpflichtig ab. Der Genosse der Anwälte.
Ich hoffe, dass sich die Ruhrbarone von dem Säbelrasseln eines Kinderporno-Besitzers nicht einschüchtern lassen. Tauss hat mit seinen dreisten Lügen lange genug die Öffentlichkeit an der Nase herumgeführt.
#145 | Piratenweib sagt am 1. Juni 2010 um 18:08
@Lara #140 Klarer und deutlicher als die Ruhrbarone es getan haben, kann man wohl nicht ausdrücken, was man von Tauss hält. Darum geht´s doch hier, oder nicht?
@Reizzentrum #142 Ja, ich würde zurückbloggen. Wo Grenzen überschritten werden? Das will ich dir ganz klar sagen: Wenn mir Morddrohungen anonym per eMail geschickt werden. Da ist meine Grenze überschritten und da greife ich auch zum rechtsstaatlichen Mittel der Anzeige. Aber zum Beispiel hier: http://www.piratenweib.de/?p=1561 habe ich auch nicht wegen Unterstellung abgemahnt, sondern zurückgebloggt. Na und? Wer einen Standpunkt hat, muss damit rechnen, dass sie vom Wind kräftig umweht wird. Nur wer sich in den Wind dreht, bleibt unbehelligt. Und Tauss ist selbst Medienfuchs genug, um zu wissen, was passieren kann – hat er doch selbst kräftig selbst mitgemischt in der Berichterstattung. Mitleid ist hier völlig fehl am Platz.
#146 | Piratenweib sagt am 1. Juni 2010 um 18:11
Okay, das Gericht hat festgestellt, DASS Tauss aus persönlichen Motiven die kinderpornographischen Materialien gesammelt hat. Mal ehrlich? Welche persönlichen Motive kann es denn dafür so geben? (Wenn man mal berücksichtigt, dass er keinerlei Kontakt zu Ermittlungsbehörden aufgenommen und niemanden von seinen “Nachforschungen” in Kenntnis gesetzt hat?)
Die Ruhrbarone sind offenbar noch in der Lage 1 und 1 zusammenzuzählen und haben zusätzlich den Mut, das offen auszusprechen, was andere nur denken.
Hut ab!
#147 | Thomas sagt am 1. Juni 2010 um 18:19
@138, Piratenweib:
Tauss ist nicht die Piratenpartei.
Und wenn über mich jemand behaupten würde, ich würde mich an Kinderpornographie aufgeilen, dann würde ich auch einen Anwalt in Bewegung setzen. Eine Ebene, auf der man noch diskutieren könnte, besteht dann schon lange nicht mehr. Oder würdest Du tatsächlich mit jemandem diskutieren, der öffentlich behauptet, du würdest als Frau gerne die Schwänze von fünfjährigen Jungs lutschen?
Vielleicht kann man das als Frau auch gar nicht nachvollziehen. Als Mann kannst Du viel eher zugeben, mal jemand umgebracht zu haben, jetzt aber geläutert zu sein, als dass auch nur der Verdacht auf dich fällt, dass du dich evtl. an Kindern vergehen könntest.
#148 | SvenR sagt am 1. Juni 2010 um 18:24
@Steffen K.#145: Sie sollten vielleicht auch schreiben, was Jan Moenikes twittert.
#149 | Thomas sagt am 1. Juni 2010 um 18:25
@147, Piratenweib:
Es geht nicht darum, dass sie das sagen, sondern wie sie das sagen. Sie haben in den Artikeln oft so getan, als ob das Gericht 1+1 zusammengezählt hat und nicht sie.
Was ist daran so schwer zu verstehen, dass es da einen Unterschied gibt.
#150 | Wayne … » Blog Archive » Nach Hass-Artikel folgt die passende Reaktion sagt am 1. Juni 2010 um 18:27
[...] Ruhrbarone haben wegen ihrem Hass-Artikel (und einem Folgeartikel) eine Abmahnung kassiert. Irgendwie habe ich nur drauf gewartet, das sich der Moenikes bei denen meldet, denn was die [...]