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	<title>Kommentare zu: Augenzeugen berichten über Vorgehen der Polizei (Teil 4)</title>
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	<description>Journalisten bloggen das Revier</description>
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		<title>Von: Fenrir &#187; Blog Archive &#187; KopfschÃ¼ttel</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35943</link>
		<dc:creator>Fenrir &#187; Blog Archive &#187; KopfschÃ¼ttel</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 03:34:40 +0000</pubDate>
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		<description>[...] mehr bei den Ruhrbaronen. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] mehr bei den Ruhrbaronen. [...]</p>
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		<title>Von: Petra</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35884</link>
		<dc:creator>Petra</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 09:44:48 +0000</pubDate>
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		<description>@Meriem:

Hallo Meriem, was Dir passiert ist, ist leider nicht ganz ungewöhnlich, sondern immer so, wenn sich eine Situation hoch schaukelt und die handelnden Personen (in diesem Fall die Polizisten Angst haben und nicht souverän sind). Ich habe in einem solchen Fall, wie er Dir passiert ist, gute Erfahrungen damit gemacht, dass ich von den Polizisten die Visitenkarte gefordert habe oder aber (haben sie bei Demos fast nie dabei) Name, Dienststelle und Wachdienstgruppe. Des weiteren habe ich noch im Auto angefangen zu schreiben (und immer die genaue Uhrzeit notieren!), damit ich meine spätere Anzeige auch korrekt machen kann (das hatte ich vorher bekannt gegeben). Bei mir war es schlagartig so, dass man wesentlich freundlicher war - von Schikane war danach keine Spur mehr. 
Du solltest dann aber auch die Strafanzeige stellen, wenn die Androhung nicht hilft!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Meriem:</p>
<p>Hallo Meriem, was Dir passiert ist, ist leider nicht ganz ungewöhnlich, sondern immer so, wenn sich eine Situation hoch schaukelt und die handelnden Personen (in diesem Fall die Polizisten Angst haben und nicht souverän sind). Ich habe in einem solchen Fall, wie er Dir passiert ist, gute Erfahrungen damit gemacht, dass ich von den Polizisten die Visitenkarte gefordert habe oder aber (haben sie bei Demos fast nie dabei) Name, Dienststelle und Wachdienstgruppe. Des weiteren habe ich noch im Auto angefangen zu schreiben (und immer die genaue Uhrzeit notieren!), damit ich meine spätere Anzeige auch korrekt machen kann (das hatte ich vorher bekannt gegeben). Bei mir war es schlagartig so, dass man wesentlich freundlicher war &#8211; von Schikane war danach keine Spur mehr.<br />
Du solltest dann aber auch die Strafanzeige stellen, wenn die Androhung nicht hilft!</p>
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	<item>
		<title>Von: Meriem</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35849</link>
		<dc:creator>Meriem</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 22:14:25 +0000</pubDate>
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		<description>@ Michael Kolb: Danke für deinen Beitrag. Ich versuche mich gerade, was eben diese Lesarten angeht, genauer zu informieren. Aber wie Du ja auch schon gesagt hast: bei der Vernehmung bzw. dem Gespräch mit dem Beamten hätte die Belehrung erfolgen sollen. Zumal ich ja eben das unterschreiben musste. Es war ein Formular auf dem Stand, dass ich über meine Recht aufgeklärt wurde. Das war aber nicht der Fall.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Michael Kolb: Danke für deinen Beitrag. Ich versuche mich gerade, was eben diese Lesarten angeht, genauer zu informieren. Aber wie Du ja auch schon gesagt hast: bei der Vernehmung bzw. dem Gespräch mit dem Beamten hätte die Belehrung erfolgen sollen. Zumal ich ja eben das unterschreiben musste. Es war ein Formular auf dem Stand, dass ich über meine Recht aufgeklärt wurde. Das war aber nicht der Fall.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Michael Kolb</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35847</link>
		<dc:creator>Michael Kolb</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 21:27:44 +0000</pubDate>
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		<description>@ Meriem
Also, wenn ich mich an meine Z-Recht Vorlesungen erinnere (könnte auch Ö-Recht gewesen sein...), dann könnte der Knackpunkt hier tatsächlich im Wörtchen &quot;unverzüglich&quot; liegen, welches juristisch eine etwas andere Gewichtung hat als umgangssprachlich. Juristisch bedeuted &quot;unverzüglich&quot; eben nicht &quot;genau in dem Augenblick&quot;, sondern &quot;ohne schuldhaftes Zögern&quot;. Man braucht also nicht zum Zeitpunkt der Festnahme informiert werden, sondern es reicht ein späterer Zeitpunkt, z.B. die Vernehmung. Müsste die Information zum Zeitpunkt der Festnahme erfolgen, so würde im Gesetzestext &quot;sofort&quot; stehen.

Einen Tatbestand vorrausgesetzt ist es also rechtens, wenn man ohne Information über die Rechte erstmal auf die Wache mitgenommen wird. Bei der Vernehmung dort hätte die Belehrung: &quot;Sie müssen hier keine Angaben machen...&quot; allerdings erfolgen sollen.

Das ist aber auch so ziemlich das einzige, was ich aus diesen Vorlesungen behalten habe... abgesehen vom Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, aber das gehört nicht hierher.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Meriem<br />
Also, wenn ich mich an meine Z-Recht Vorlesungen erinnere (könnte auch Ö-Recht gewesen sein&#8230;), dann könnte der Knackpunkt hier tatsächlich im Wörtchen &#8220;unverzüglich&#8221; liegen, welches juristisch eine etwas andere Gewichtung hat als umgangssprachlich. Juristisch bedeuted &#8220;unverzüglich&#8221; eben nicht &#8220;genau in dem Augenblick&#8221;, sondern &#8220;ohne schuldhaftes Zögern&#8221;. Man braucht also nicht zum Zeitpunkt der Festnahme informiert werden, sondern es reicht ein späterer Zeitpunkt, z.B. die Vernehmung. Müsste die Information zum Zeitpunkt der Festnahme erfolgen, so würde im Gesetzestext &#8220;sofort&#8221; stehen.</p>
<p>Einen Tatbestand vorrausgesetzt ist es also rechtens, wenn man ohne Information über die Rechte erstmal auf die Wache mitgenommen wird. Bei der Vernehmung dort hätte die Belehrung: &#8220;Sie müssen hier keine Angaben machen&#8230;&#8221; allerdings erfolgen sollen.</p>
<p>Das ist aber auch so ziemlich das einzige, was ich aus diesen Vorlesungen behalten habe&#8230; abgesehen vom Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, aber das gehört nicht hierher.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Angelika</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35843</link>
		<dc:creator>Angelika</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 20:45:28 +0000</pubDate>
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		<description>&quot;...Aber es war gar keine Kommunikation möglich...&quot; siehe oben, Meriem Benslims Bericht

Schlimm! Sehr schlimm, dass das nicht möglich war. Kommunikation gehört doch zu unserer Zivilisation. Man kann doch reden, bevor so, so drastisch, gehandelt wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8220;&#8230;Aber es war gar keine Kommunikation möglich&#8230;&#8221; siehe oben, Meriem Benslims Bericht</p>
<p>Schlimm! Sehr schlimm, dass das nicht möglich war. Kommunikation gehört doch zu unserer Zivilisation. Man kann doch reden, bevor so, so drastisch, gehandelt wird.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Meriem</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35841</link>
		<dc:creator>Meriem</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 20:19:23 +0000</pubDate>
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		<description>@ Digger: Ich denke da liegst Du falsch. Soweit ich weiß und für mein Wissen sprechen zwei unabhängige Gründe, ist die festgenommene Person über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Zum Einen musste ich nach der Aufnahme meiner Personalien ein Formular unterschreiben auf dem im oberen Feld in dicker Schrift stand, dass ich über meine Rechte aufgeklärt wurde und außerdem spricht doch auch die Gesetzgebung dafür:

&quot;Dem Festgenommenen ist unverzüglich der Grund bekannt zu geben. Des Weiteren ist er über die Rechte und Pflichten als Beschuldigter zu belehren. 
Bei Verständigungsschwierigkeiten ist ein Dolmetscher in einer angemessenen Zeit hinzuzuziehen (in der Praxis während der ersten schriftlichen Vernehmung). Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt die Regularien der StPO hinsichtlich der Festnahme. Sie gilt in den Unterzeichnerstaaten als bindende befugnisnormergänzende Vorschrift.&quot;(http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme)

&quot;Sodann ist der Beschuldigte über seine Rechte mündlich oder schriftlich zu belehren. Diese Belehrung kann auch schon in der Ladung enthalten sein. Eine typische Belehrung sieht z.B. so aus:

Belehrung gemäß § 163 a StPO: Soweit sie als Betroffener oder Beschuldigter vernommen werden sollen, weise ich jetzt schon darauf hin, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie können außerdem zuvor und jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen sowie einzelne Beweiserhebungen zu Ihrer Entlastung beantragen.

Wenn die Belehrung unterbleibt und der Beschuldigte in der Vernehmung Angaben zur Sache macht, können diese in einer späteren Gerichtsverhandlung nicht verwendet werden, wenn er sich auf eine ordnungsgemäßen Belehrung hin dafür entscheidet, nicht zur Sache auszusagen.&quot; (http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/strafverfahren/beschuldigtenvernehmung)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Digger: Ich denke da liegst Du falsch. Soweit ich weiß und für mein Wissen sprechen zwei unabhängige Gründe, ist die festgenommene Person über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären. Zum Einen musste ich nach der Aufnahme meiner Personalien ein Formular unterschreiben auf dem im oberen Feld in dicker Schrift stand, dass ich über meine Rechte aufgeklärt wurde und außerdem spricht doch auch die Gesetzgebung dafür:</p>
<p>&#8220;Dem Festgenommenen ist unverzüglich der Grund bekannt zu geben. Des Weiteren ist er über die Rechte und Pflichten als Beschuldigter zu belehren.<br />
Bei Verständigungsschwierigkeiten ist ein Dolmetscher in einer angemessenen Zeit hinzuzuziehen (in der Praxis während der ersten schriftlichen Vernehmung). Art. 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention ergänzt die Regularien der StPO hinsichtlich der Festnahme. Sie gilt in den Unterzeichnerstaaten als bindende befugnisnormergänzende Vorschrift.&#8221;(http://de.wikipedia.org/wiki/Festnahme)</p>
<p>&#8220;Sodann ist der Beschuldigte über seine Rechte mündlich oder schriftlich zu belehren. Diese Belehrung kann auch schon in der Ladung enthalten sein. Eine typische Belehrung sieht z.B. so aus:</p>
<p>Belehrung gemäß § 163 a StPO: Soweit sie als Betroffener oder Beschuldigter vernommen werden sollen, weise ich jetzt schon darauf hin, dass es Ihnen nach dem Gesetz freisteht, sich zur Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie können außerdem zuvor und jederzeit einen von Ihnen zu wählenden Verteidiger befragen sowie einzelne Beweiserhebungen zu Ihrer Entlastung beantragen.</p>
<p>Wenn die Belehrung unterbleibt und der Beschuldigte in der Vernehmung Angaben zur Sache macht, können diese in einer späteren Gerichtsverhandlung nicht verwendet werden, wenn er sich auf eine ordnungsgemäßen Belehrung hin dafür entscheidet, nicht zur Sache auszusagen.&#8221; (<a href="http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/strafverfahren/beschuldigtenvernehmung" rel="nofollow">http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/strafverfahren/beschuldigtenvernehmung</a>)</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Digger</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35835</link>
		<dc:creator>Digger</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 18:53:44 +0000</pubDate>
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		<description>Nochmal in Amerika ließt man dir deine Rechte nur aus einem einzigen Grund vor:
Würden sie es nicht un, ist jede Aussage die du tätigst NICHT vor Gericht verwertbar.

Hier in Deutschland gelten deine Rechte jederzeit.
Wenn du der Polizei etwas gestehst und dir dann danach einfällt oder dir zum ersten mal gesagt wird, dass du dich nicht selbst belasten musst, dann ist das dein ganz persönliches Pech.

Erst im Gerichtsaal, wo es eigentlich erst um Rechtsprechung geht müssen die dir sagen, dass du dich bei wahrheitsgemäßer Aussage nicht selber belasten musst. 

Aber was hat denn die ausführende Staatsgewalt mit der Rechtsprechung zu tun??
Wozu sollte die Polizei dir so einen Quatsch erzählen, die wollen doch gerade, dass du dich selbst belastest, damit sie dir das dann vorGericht vorhalten können, bis du es erneut zugibst.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nochmal in Amerika ließt man dir deine Rechte nur aus einem einzigen Grund vor:<br />
Würden sie es nicht un, ist jede Aussage die du tätigst NICHT vor Gericht verwertbar.</p>
<p>Hier in Deutschland gelten deine Rechte jederzeit.<br />
Wenn du der Polizei etwas gestehst und dir dann danach einfällt oder dir zum ersten mal gesagt wird, dass du dich nicht selbst belasten musst, dann ist das dein ganz persönliches Pech.</p>
<p>Erst im Gerichtsaal, wo es eigentlich erst um Rechtsprechung geht müssen die dir sagen, dass du dich bei wahrheitsgemäßer Aussage nicht selber belasten musst. </p>
<p>Aber was hat denn die ausführende Staatsgewalt mit der Rechtsprechung zu tun??<br />
Wozu sollte die Polizei dir so einen Quatsch erzählen, die wollen doch gerade, dass du dich selbst belastest, damit sie dir das dann vorGericht vorhalten können, bis du es erneut zugibst.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Twitter Trackbacks for Augenzeugen berichten ÃƒÂ¼ber Vorgehen der Polizei (Teil 4) Â» ruhrbarone [ruhrbarone.de] on Topsy.com</title>
		<link>http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/comment-page-1/#comment-35832</link>
		<dc:creator>Twitter Trackbacks for Augenzeugen berichten ÃƒÂ¼ber Vorgehen der Polizei (Teil 4) Â» ruhrbarone [ruhrbarone.de] on Topsy.com</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Nov 2009 18:30:52 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4/#comment-35832</guid>
		<description>[...] Augenzeugen berichten Ã¼ber Vorgehen der Polizei (Teil 4) » ruhrbarone  www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4 &#8211; view page &#8211; cached  ruhrbarone. Journalisten bloggen das Revier: Alltag, Kultur und Politik im Ruhrgebiet. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Augenzeugen berichten Ã¼ber Vorgehen der Polizei (Teil 4) » ruhrbarone  <a href="http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4" rel="nofollow">http://www.ruhrbarone.de/augenzeugen-berichten-uber-vorgehen-der-polizei-teil-4</a> &ndash; view page &ndash; cached  ruhrbarone. Journalisten bloggen das Revier: Alltag, Kultur und Politik im Ruhrgebiet. [...]</p>
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