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Das Recht auf Sexarbeit

Die Dortmunder Prostituierte Dany K. verklagt das Land NRW und die Stadt Dortmund – ein Präzedenzfall in der Bundesrepublik. Am 21.03.2013 um 10:00 Uhr wird vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen in einem der interessantesten Prozesse der letzten Zeit die Frage verhandelt, ob eine Kommune das gesamte Stadtbereich zum Sperrgebiet erklären darf und damit eine ausnahmsloses Verbot der Straßenprostitution aussprechen kann. Die Frage ist juristisch wie auch sozialpolitisch umstritten – der Prozessausgang ungewiss. Eines aber ist sicher: Den Schaden tragen allein die Frauen. Ein Gastbeitrag von Ulrike Märkel, Ratsfrau der Grünen in Dortmund.

Nach der landesweit einmaligen Maßnahme im Mai 2011, die Schließung des Straßenstrichs und die Einrichtung eines lückenlosen Sperrgebietes, beschließt Dany einen ungewöhnlichen Klageweg und verklagt, stellvertretend für viele andere Prostituierte, das Land NRW und die Stadt Dortmund, um auf dem juristischen Weg eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. Sie kämpft dafür, dass sie und ihre Kolleginnen wieder an einem sicheren Arbeitsort in einem geschützten Bereich tätig sein können, so wie es das bundesweit beachtete Dortmunder Modell ermöglichte. Doch gerade dieses Erfolgsmodell bezeichnete das Oberverwaltungsgericht in einem Schriftsatz von März 2012 als Mitverursacher der „besonderen Bedrohung für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und für Belange des öffentlichen Anstandes.“ Diese Sichtweise ist nicht nachvollziehbar – hat doch neben anderen Städten vor kurzem Zürich das Dortmunder Modell kopiert.

Dany möchte wieder an einem „guten Ort“ arbeiten können – nicht zwangläufig am alten Standort, aber an einer geeigneten Stelle im Stadtgebiet. Alternativen zum umstrittenen Standort an der Ravensbergerstraße gibt es in einer Großstadt, die mit ihrer Fläche von über 280 qkm Ausdehnung bundesweit auf Platz 9 steht. Dany kann sich gut vorstellen in einem Gewerbegebiet oder an einer Straße abseits von Wohnbebauung zu arbeiten – wichtig ist ihr nur die Betreuung durch eine Beratungsstelle „wo man sich mal aufwärmen, oder auch einfach nur quatschen und sich ausruhen kann“. Im Moment vermisst sie an ihrem neuen Arbeitsort „die Gemeinschaft unter den Frauen, die trotz Konkurrenz untereinander, immer Bestand hatte.“ Vor allem aber fehlt ihr der rote Alarmknopf, der im Falle eines Gewaltübergriffes für etwas Schutz und Sicherheit sorgte.

Die Bezirksregierung Arnsberg beantragte jedoch beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage der Prostituierten Dany mit der seit dem 11. März 2013 vorliegenden Begründung, abzuweisen. Eine große Enttäuschung für Dany. Über ein Jahr lang stand sie mit zwei Kolleginnen am Rand von Castrop-Rauxel auf einem unbeleuchteten Platz – das Gegenteil eines sicheren Arbeitsplatzes: „Mir war dort oft sehr mulmig zumute, weit und breit kein Mensch, da fühlte man sich schon ziemlich ausgeliefert. An der Ravensbergerstraße gab es wenigstens, wenn ein Freier gewalttätig wurde oder nicht zahlen wollte, die Warnsirene in unmittelbarer Reichweite. Nun fühle ich mich vollkommen auf mich allein gestellt – und die einzige Chance, die wir Frauen hier draußen haben, ist, dass wir ein bisschen auf uns gegenseitig aufpassen“. Der Hinweis der Bezirksregierung in ihrer Klageabweisung „wie bereits Erkenntnisse aus den Medien ergaben, war es der Klägerin durchaus möglich, ihre Berufsausübung nach der einschränkenden Regelung durch die Wahl anderer Tätigkeitsorte neu auszurichten“ ist vor diesem Hintergrund zynisch.

Kontrolldruck und Verbote statt Lösungen?

Dany und die anderen Frauen fühlten sich durch den Ratsbeschluss zum Verbot der Straßenprostitution zu Unrecht kriminalisiert und in die Illegalität abgedrängt. Der neue Standort in Castrop-Rauxel ist nicht legal – unvorstellbar daher, dass die Bezirksregierung dies in der Begründung vor Gericht positiv bewertet und als „Neuausrichtung der Berufsausübung“ bezeichnet.

Sie fühlt sich auch nicht Schuld an der gescheiterten Einwanderungspolitik und den sozialen Schwierigkeiten, die in der Nordstadt entstanden sind. Die Stadt Dortmund erhöhte nach der Schließung des Strichs durch Kontrollen den Druck deutlich. Auch in Bezug auf die Einwanderer: Die junge schwangere Bulgarin S.I.M. erhielt am 30.09.2011 ein Schreiben von der Stadt überreicht, das die Analphabetin nicht lesen konnte: „Für den Fall, dass sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ausreise nicht bis spätestens 8 Wochen nach der Entbindung nachkommen, drohe ich Ihnen gem. § 7 1 Satz 3 FreizügG/EU die Abschiebung nach Bulgarien … an. Die Kosten einer Abschiebung, einschließlich besonderer barer Auslagen, werden Ihnen auferlegt.“ Ein normaler bürokratischer Vorgang? Jedenfalls ein harter Umgang mit einer Armutseinwanderin, die mit einem 2 Monate alten Baby „zurück in die Müllberge“ geschickt wurde.

In der Zurückweisung von Dany K.s Klage begründet die Bezirksregierung das Verbot auch mit der Stellungnahme einer Dortmunder „Delegation“, die aus Bulgarien zu berichten weiß: „Ein Ortstermin von Vertretern der Stadt Dortmund in Plovdiv ergab, dass Vokabeln wie ‚Dortmunder Block’ oder die ‚Brunnenstrasse’ oder ‚Mallinckrodtstraße’ hinreichend bekannt waren“. Nach dieser beeindruckenden Logik wäre die „sündigste Meile Deutschlands“ -die Reeperbahn- schon zu Hans Alberts Zeiten dicht gemacht worden.

Die Argumente der Bezirksregierung bleiben in der weiteren Begründung des Verbotes dünn: Einziger Hinweis bleibt der Jugendschutz und der öffentliche Anstand. Vollkommen richtig ist, dass beides schützenswert ist. Richtig ist aber auch, dass es in Dortmund Orte gibt, an denen sich nach 20:00 Uhr weder Kinder noch Jugendliche aufhalten. Wieder greift die von der Bezirksregierung angeführte Begründung nicht: „Im Ergebnis war festzustellen, dass sich in Anbetracht der spezifischen Struktur innerhalb des Stadtgebietes keine alternative bzw. geeigneten Flächen zu einer räumlichen Verlagerung des Straßenprostitution aufdrängen, die eine erhebliche weitere Beeinträchtigung des besonders zu schützenden Personenkreises von Kindern und Jugendlichen nicht erwarten ließe“. Dass sich ein Platz „aufdrängt“, hat wohl niemand erwartet, dass man mit dem notwendigen Ernst eine Alternative prüft, schon.

Ist an diesen Orten glaubwürdig zu vertreten, dass der öffentliche Anstand unverantwortlich beschädigt würde? Unklar ist, welche Standorte die Bezirksregierung überhaupt geprüft und warum sie diese dann verworfen hat. Dem Anwalt wurde die Einsicht in die Akten verwehrt.

strich

In den weiteren Ausführungen der Klageabweisung zieht sich die Bezirksregierung auf eine vorgebliche Besonderheit hin, doch wieder greift die Argumentation nicht: „Die Struktur der Stadt Dortmund weist nicht einen zentralen Siedlungskern mit eindeutigen Randzonen aus, sondern einen durchgehenden Wechsel von Gebietstrukturen. Dabei ist vom Verordnungsgeber zu keinem Zeitpunkt verkannt worden, dass über das Stadtgebiet verteilt auch diverse Gewerbegebietsbereiche vorhanden sind.“ Das klingt immerhin nach 2. Semester Stadtplanung – ist aber in der Sache wenig hilfreich.

In anderen Städten sind Straßenstriche Teil der urbanen Strukturen und bestehen in friedlicher Koexistenz mit der städtischen Gesellschaft. In Bayerns Hauptstadt München, einer Stadt, die nicht gerade im Verdacht steht, ein besonders verruchter Sündenpfuhl zu sein, gibt es allein 11 Sexanbahnungs-Örtlichkeiten unter freiem Himmel – drei davon, die Hansa-, die Friedens- und die Landsbergerstraße, liegen inmitten von Wohngebieten. In München und Hamburg aber hat man mit der klugen Regelung „Anschaffen-erst-nach-20:00-Uhr“ einen fairen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwohnerschaft und den ebenso berechtigten Bedürfnissen der Frauen nach einem sicheren Arbeitsplatz gefunden.

Prostitution – ein Beruf?

2002 hat die rot-grüne Regierung mit der FDP zusammen entschieden hat, dass Prostitution, wenn Sie ohne Zwang stattfindet, straffrei ist und nicht länger als sittenwidrig gilt. Das hat die Rechtstellung von Prostituierten insgesamt deutlich verbessert und war ein wichtiger Schritt dahin, Prostitution als Beruf anzuerkennen. Prostituierte bekamen die Möglichkeit Arbeitsverträge abzuschließen, konnten sich sozial- und krankenversichern und ihren Lohn einklagen.

Hilke Schwingeler, Vorsitzende des Grünen Kreisverbandes Dortmund meint: „Wir Grüne haben uns dafür eingesetzt, dass der Straßenstrich nicht geschlossen wird, denn wir sind der Meinung, dass Frauen nicht in dunkle Ecken oder an den Rand der Gesellschaft gehören. Verbote haben noch nie Realität verändert. Da sich Prostitution alltäglich in der Mitte und inmitten unserer Gesellschaft abspielt – warum sollte die Gesellschaft es dann nicht schaffen, den richtigen Rahmen zu bieten? Wir wollen, dass Prostituierte ihre Dienste in einem geordneten, vor allem aber sicheren und geschützten Umfeld anbieten können. Wir finden es mutig, dass die Frauen ihre Rechte einklagen und weiterhin ohne Zuhälter oder männliche ‚Beschützer’ arbeiten möchten und unterstützen die Klage von Dany.“

Dany ist klar, dass sich viele kaum vorstellen können, dass sie ihre Tätigkeit auf der Straße als Beruf sieht: „Aber auch wenn das für viele schwer zu verstehen ist: Für mich ist das mein Beruf und ich habe diesen Job gerne gemacht. Nicht zuletzt auch, weil sich im Laufe der Zeit immer wieder zu Freiern persönliche Beziehungen aufgebaut haben. Die Vorstellungen sind bei manchen ein bisschen falsch. Die Freier sind nicht alle brutalen Sexmonster oder Frauenausbeuter. Viele Männer kommen zum Beispiel, um ihr Herz auszuschütten oder über ihre Probleme zu reden. Im Übrigen entscheide ich selbst darüber, mit wem ich Kontakt habe und mit wem nicht. Dass es Zwangprostituierte und Opfer von Menschenhandel gibt, ist schlimm und muss bekämpft werden. Aber das sind nicht wir.“

Dany beansprucht ihre Grundrechte selbstbewusst, wie auch die Frauen der Sexworkerinnen-Vereinigung. Sie wollen für das, was sie freiwillig tun, nicht bedauert werden. Die Frauen beschreiben sich auf ihrer Homepage so: „Wir sind keine Opfer! Wir sind lebensfrohe Menschen, die selbstbestimmt ihren Beruf gewählt haben. Wir nennen uns Sexworker, und diese Dienstleistung bieten wir gut und gerne an.“ Respekt heißt, diese Sichtweise zu akzeptieren und sich nicht in moralischer Empörung darüber zu erheben. Dieser Haltung haben die Frauen bei der Demonstration vor dem Dortmunder Rathaus offensiv zum Ausdruck gebracht.

Für Dany geht es nicht um einen Show-Prozess, sondern um den ganz realen Kampf für einen Sexarbeitsplatz, der für sie und viele andere Frauen die richtigen Bedingungen bietet. Für viele Frauen ist das Arbeiten in einem Puff oder einem Laufhaus oder in der Linienstraße mit obligatorischer Zimmernutzung keine selbstverständliche Alternative, wie es die Bezirksregierung in ihrer Begründung Dany vorschlägt. Sie und ihre Kolleginnen wollen frei über ihre Zeit entscheiden können und unabhängig sein: „Ich möchte nach Hause gehen, wenn ich die Schnauze voll habe und nicht erst, wenn ich ausreichend Kontakte zu Männern hatte, um genug für die hohe Zimmermiete zusammenkratzen zu können“.

Dass sie nun im Prozess von der Bezirksregierung mit ihrem verständlichen Wunsch gegen den Jugendschutz ausgespielt wird, schockiert sie: „ Natürlich möchte ich niemand mit meiner Arbeit schaden, aber das habe ich auch ganz sicher bisher nicht getan!“

Einwanderungspolitik als  Instrument des Jugendschutzes?

Der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler, der Dany vor Gericht vertritt, glaubt, dass die Entscheidung vor allem auch politisch motiviert war und man den Jugendschutz in der Beweislage nur benutzt, um das eigentliche Ziel „die Sogentwicklung“ (Zitat Bezirksregierung) der Zuwanderung zu verhindern. Und auch aus dem Dortmunder Polizeipräsidium kam am 7.März 2013 eine Stellungnahme, die ebenfalls von der „massiven Sogwirkung“ und „massiven Zuspitzung“ spricht – lediglich eine Prgnose. Achelpöhler: „Wenn wir die Situation ehrlich betrachten, gäbe es diesen Prozess doch gar nicht, wenn es nicht die auf Grundlage des EU-Rechts erfolgte Einwanderung aus den osteuropäischen Ländern gegeben hätte. Die Verhältnismäßigkeit eines stadtweiten Verbotes ist nicht gegeben und dieser erhebliche Eingriff in die Berufsausübung und die Grundrechte der Frauen ist nicht zu rechtfertigen. Das hier aber das hohe Rechtsgut des Jugendschutzes durch die Bezirksregierung, als Vertreter des Landes NRW, für die eigene Begründung eines Prostitutionsverbotes instrumentalisiert wird, ist aus juristische Sicht nicht nachvollziehbar.“

Achelpöhler hat nicht ganz Unrecht. Eine lawinenartige Zuwanderung, wie es das OVG in einem Beschluss suggeriert, kann man nicht erkennen. Im Vorfeld wurde der politische Diskurs auf dem Rücken der Ärmsten der Armen geführt. Befeuert wurde die unsachliche Diskussion vor allem von der Dortmunder SPD-Ratsfrau Hetmeier, die glaubte, mit einer Hetzkampagne für eine emotional aufgeladene Grundstimmung gegen den Straßenstrich zu sorgen und damit ihre, jedoch gescheiterte, Bundeskarriere befördern wollte. Dass sie mit Argumenten wie der angeblichen „Multi-Kulti-Romantik“ eine Steilvorlage für die Rechten lieferte und dafür eine Sympathieadresse auf dem rechtsextremistischen Infoportal Dortmund bekam, verwundert nicht. Erstaunlich jedoch ist, dass sich die Bezirksregierung der hetmeierschen Formel „Straßenstrich + Armutswanderung aus Osteuropa x Sogwirkung  = Verbotsgrund“ in ihren Argumenten anschließt.

Dabei bezieht sich die Bezirksregierung in der Beweisgrundlage ausgerechnet auch auf einen Artikel in dem sich der Chef der Behörde, Regierungspräsident Gerd Bollermann (SPD), wie folgt zur Frage des Armutszuwanderung aus Osteuropa äußert: „Nirgendwo sonst finden sich auf wenigen Quadratkilometern solche Auswüchse der Straßenprostitution, gibt es einen solch massiven Zuzug von Prostituierten“.

Praktisch, wenn man in einem Verfahren die eigenen Aussagen zum Beweismittel erhebt.

Im Weiteren bezieht man sich in der Begründung aus Arnsberg auf Kommunen wie die fränkische Stadt Nürnberg, die auch mit einem stadtweiten Sperrbezirk Prostitution zu verhindern versucht und lässt ganz nebenbei die nahe gelegenen Städte wie Bonn unter den Tisch fallen. Diese Beispiele stören die Argumentationslinie vor Gericht, denn der Bonner Straßenstrich mit Verrichtungsboxen und Sexsteuer-Ticketautomaten funktioniert.

Die Gegenargumentation der Bezirksregierung gegen den ersten Antrag der Klägerin stützt sich unter anderem auf eine Stellungnahme der Polizei von April 2011, in der lediglich die Behauptung aufgestellt wird: „… nach realistischer Prognose war eine weitere Entwicklung zu erwarten, die selbst für eine Großstadt wie Dortmund eine nicht mehr vertretbare Überfrachtung mit öffentlich wahrnehmbaren Anbahnungs- und Verrichtungshandlungen bedeuten würde.“ Diese Stellungnahme ist vor allem seltsam vor dem Hintergrund, dass zur Zeit des Straßenstrichs an der Ravensbergerstraße diese unerwünschten Handlungen gar nicht sichtbar waren, da sie in von drei Seiten verschlossenen so genannten Verrichtungsboxen -hinter einem Baumarkt gelegen- vollzogen wurden und daher gerade nicht in der Öffentlichkeit und erst recht nicht in dem angrenzenden Wohngebiet der Dortmunder Nordstadt wahrgenommen werde konnten. Außer vielleicht mit dem Treptower Riesenfernrohr.

Dass sich die Bezirksregierung Arnberg in ihrer Beweislage im Weiteren mehrfach auf die „Sondersituation“ Dortmunds aufgrund hoher Einwanderungszahlen aus den osteuropäischen Ländern stützt, ist leicht zu entkräften – anderen Kommunen geht es genauso. Es ist naiv von der Bezirkregierung zu glauben, diese Problematik sei dem Gericht glaubhaft als ein Alleinstellungsmerkmal der Stadt Dortmund vermittelbar. Nicht zuletzt beweist die Bemühung der Dortmunder Sozialdezernentin Zoerner (SPD) das Gegenteil. Sie versucht die nach Ihrer Meinung bundesweit von osteuropäischer Zuwanderung betroffenen Kommunen zusammenzubringen.

Während also die eine Seite vor dem Prozess fleißig Zeitungsartikel als „Beweise“ sammelt und Postkarten einer ziemlich bösen Bürgerkampagne dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen allen Ernstes als Beweismittel unterzujubeln, wird es für die betroffenen Frauen in dem Prozess auch um grundlegende Fragen gehen: Der Respekt der Gesellschaft ihnen gegenüber und die Toleranz in Bezug auf die Dienstleistung des „ältesten Gewerbes der Welt“, die gerne von dem ein oder anderen Herrn hin und wieder genutzt wird.

Postkarte

Dany legt Wert darauf, dass in der Diskussion um Prostitution nicht ständig Menschenhandel mit selbst gewählter Berufstätigkeit durcheinander geworfen wird: „Das führt doch nicht weiter und wird falsch dargestellt. Opfern muss geholfen werden – und jede Form von Gewalt gegen Frauen lehnen wir alle zutiefst ab. Aber wir arbeiten ohne Zuhälter auf eigene Rechnung und geben kein Geld an Ausbeuter ab. Wir wollen so gesehen werden, wie wir sind und möchten nicht von anderen moralisch abgewertet werden. Uns ist ganz wichtig, dass Zwangsprostitution oder durch Armut erzwungene Prostitution von frei gewählter Sexarbeit ganz exakt in der Diskussion auseinander gehalten wird.“ Dany wird von dem Verein HYDRA in Berlin nicht nur finanziell durch die Übernahme der Anwaltskosten, sondern auch ideell unterstützt. Der Beirat hatte sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, die Kosten des Verfahrens aus dem Rechtsmittelhilfefonds für Prostituierte zu finanzieren.

Elke Rehpöhler von der Dortmunder Beratungsstelle Kober kann den angeblichen Erfolg, der nun von Polizei, Ordnungsamt und einigen Politikern behauptet wird, nicht bestätigen. Im Gegenteil: Nach ihrer Einschätzung liegt die Anzahl der Gewalttaten gegen Prostituierte allein im letzten halben Jahr im zweistelligen Bereich: „Die Tat eines Freiers, der eine junge bulgarischen Prostituierten erst mit Messerstichen schwer verletzte und sie dann aus dem Fenster warf, ist ein Beispiel für die Gewalttaten, denen Prostituierte im Alltag ausgesetzt sind. Ein weiteres Beispiel ist Melissa, die aufgrund der Schließung des Strichs in die Illegalität abtauchen musste und ebenfalls ein Opfer von Gewalt wurde. Verbote und die Kriminalisierung von Prostitution sind immer nur zum Nachteil der Frauen.“

So kann man nur hoffen, dass in diesem Prozess kluge Richter ausgewogen entscheiden werden und die Interessen aller Beteiligten im Sinne der Gerechtigkeit zum Zuge kommen und sich das Gericht weder vom politischen Druck um Fragen der Zuwanderung noch von vorgeschobenen Moralvorstellungen beeindrucken lässt. Doch wie die alte Juristenweisheit so schön sagt: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ Man kann nur hoffen, dass es der liebe Gott diesmal gut mit den Frauen meint.

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kuu
kuu
11 Jahre zuvor

guter text.
hier die gefundenen tippfehler:

das gesamte Stadtbereich

2002 hat die rot-grüne Regierung mit der FDP zusammen entschieden hat,

deer

) geschickt wurde.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  kuu

: Danke für den Hinweis. Ist geändert 🙂

Jan Sören K
Jan Sören K
11 Jahre zuvor

Mir ist immer noch nicht klar, welches Problem die Bezirksregierung hat…
Wir leben in einem Land, das durch das Schengen-Abkommen den Bürgern aller Schengen-Staaten und der EU Freizügigkeit gewährt. Wahl von Wohnort und Ausübungsort des Berufes sind damit garantiert.
Dass sich grade die SPD derart ausländerfeindlich präsentiert — nein, besser: europafeindlich… Das bleibt doch einfach nur noch ohne Worte.

Die freie Wahl des Arbeitsplatzes (im doppelten Wortsinne – Beruf und Verrichtungsort) ist Grundrecht. Bei einer echten Gefährdung oder gesundheitlichen Beeinträchtigung ist ein Einschränkung akzeptabel – so bei (chemischer) Großindustrie oder Flughäfen oder oder oder…

Aber Sex als solche Gefährdung anzusehen ist ja wohl ein Weltbild… wer hat das erlassen in der Bezirksregierung? Hat(te) die Person einen Partner? Hat die Person Kinder?
Ja, eigentlich sind das rhetorische Fragen. Aber trotzdem wäre die Beantwortung sehr interessant, weil wenn Sex so gefährlich ist dürften ja keine Kinder entstanden sein. So gefährlichen Handlungen setzt ein Mensch sich im Normalfall ja nicht freiwillig aus.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#3 | Jan Sören K: Bei *echten* Beeinträchtigungen wie z.B. dem Einsatz von nichtsahnenden Leiharbeitern bei Envio sahen die BR und die Stadt gern seit vielen Jahren untätig zu, sowas ist ja schließlich erst mal „wirtschaftsfördernd“ im dümpelnden Hafen gewesen.

Wenn aber ein Ex-BR-Chef aus den Reihen der CDU dem Dortmunder Klüngel vehement auf die Lügenhände klopft oder deren Märchenhaushalt gleich mehrfach kassiert, dann werden SPD-Bonzen richtig wach und eine jetzt mit roter Hand geführte BR in Arnsberg wird richtig hyperaktiv, wenn es um Stimmenfang am rechten Rand geht – eine natürlich früher mit Supertabu belegte Sünde für allerdings immer weniger werdende SPD-Stammwähler.

robert
robert
11 Jahre zuvor

„Verbote haben noch nie Realität verändert.“

Stopp! Da muss man differenzieren. Dies gilt natürlich nicht für Verbote, die uns die Grünen auferlegen wollen.

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

geistige Prostitution wegen der beruflichen Karriere ist meiner Meinung viel jugendgefährdender als das, was Kinder überhaupt von dieser „Sexarbeit“ zu sehen kriegen, nämlich vermutlich nur die Anwerbungsprozedur.
Andererseits betreiben Millionen Eltern mit Wissen ihrer Angehörigen diese karrierefördernde geistige Prostitution und erziehen ihre Kinder sogar mit großem Eifer in diese Richtung. Standortfragen gibt es dabei überhaupt nicht.
Das ist dabei nämlich der Witz.
So, jetzt habe ich bewiesen, dass ich vom eigentlichen Thema gar keine Ahnung habe, aber weil Ulrike Märkel sich mit diesem langen Artikel so viel Mühe gegeben hat, dachte ich, dass ich unbedingt etwas dazu kommentieren sollte.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  robert

: „Richtig glücklich ist ein Grüner erst, wenn er anderen etwas verbieten kann.“ Wiglaf Droste

robert
robert
11 Jahre zuvor

@Helmut Junge

Trösten Sie sich. Ich kenne die Autorin und glaube, sie hat auch keine Ahnung. Deswegen ist der Artikel wohl auch so lang und schwurbelig, damit es niemand merkt.

Eva
Eva
11 Jahre zuvor

Ulrike, Frauen wie Dany sind unter Prostituierten eher eine Ausnahme. Mag sein, dass sie mit der Prostitution ganz gut zurecht kommt und von keinem Zuhälter ausgenommen wird. Die überwiegende Mehrzahl der Prostituierten sind jedoch ausländische Frauen, die sich aufgrund von Armut prostituieren. Sie haben schlicht nicht die Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt auf eine andere Weise zu verdienen. Hinzu kommt, dass geschätzt 90% der Prostituierten als Kind sexuell missbraucht wurden. Viele sind außerdem drogenabhängig. Es sind also die Schwächsten unserer Gesellschaft, die dieser Tätigkeit nachgehen (müssen).
Dass auch Zwangsprostitution keineswegs nur in Einzelfällen vorkommt, ist ein weiteres Problem.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für Sozialromantik, wenn man glaubt, das Schicksal der Prostituierten ließe sich durch eine prostitutionsfreundliche Gesetzgebung (wie die Freigabe von öffentlichem Raum für dieses Gewerbe) lindern. Diese Art von Gesetzen nutzt den Zuhältern und den Freiern, aber nicht den Frauen. Stattdessen sollten wir darüber nachdenken, wie wir verhindern können, dass Frauen zur Prostitution gezwungen werden (von Zuhältern oder aber auch von ihren Lebensumständen) und einen Großteil ihres Verdienstes abgeben müssen. Das ist nämlich nichts anderes als eine moderne Form der Sklaverei, und die können wir für meine Begriffe direkt vor unseren Augen nicht tolerieren.

robert
robert
11 Jahre zuvor

Mensch Eva, jetzt hat Frau Märke sich so bemüht, zur Verharmlosung der brutalen Zwangsprostitution diesen völlig untypischen Einzelfall zu finden, der mit der eigentlichen Problematik überhaupt nichts zu tun hat und Sie verderben alles. Ausserdem möchten Sie doch auch nicht, dass die armen Mitarbeiter von Kober, die jährlich mit 250.000 Euro unterstützt werden, ihre gut bezahlte Planstelle verlieren.

Helmut Junge
Helmut Junge
11 Jahre zuvor

,
was denn nun? Märkel will ein bereits bestehendes Verbot aufheben, bzw. zeigt Verständnis für den Wunsch dieses Verbot aufheben zu lassen.
Eva will das Verbot nicht aufheben lassen. Welche Position nehmen Sie dann aber ein? Einerseits machen Sie sich lustig über die grüne Verbotssucht, andererseits ist Ihr Kommentar 10 so zu verstehen, dass Sie Märkel jetzt dafür kritisieren, dass die einmal ein Verbot aufheben möchte.

robert
robert
11 Jahre zuvor

Nö, genau was ich sage: Verbote von Grün gut. Verbote von anderen schlecht.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#12 | robert: Die Dortmunder Grünen haben in diesem Fall nix verboten, sondern verlangen im Gegentum die *Aufhebung* eines Verbots. Das verstand grade sogar meine 75-jährige, in der Nordstadt lange gelebt habende Tante auf Anhieb.

Ich bezweifle auch, dass Sie das Dortmunder Modell jemals begriffen und die damit erzielten Erfolge kennengelernt haben. Auf den puren Populismus einer Hetmeier zu setzen, bedeutet nicht auch gleichzeitig, eine fundierte Meinung zu haben, die über den irrationalen Neid auf Fördermittel hinausgeht.

Sie kapieren aber hoffentlich, dass gerade der Hinweis auf die angeblich „nutzlosen“ öffentlichen Zuwendungen für die Arbeit von Kober oder der Mitternachtsmission ein in den letzten Jahren immer wieder gehörtes „Argument“ der Braunen in unserer Stadt ist, um deren antidemokratische Vorstellungen von LawAndOrder durchzusetzen.

robert
robert
11 Jahre zuvor

Herr Lohmann, ich vermute, Sie haben nur Post #12 von mir gelesen, anders kann ich mir ihren Einwurf nicht erklären. Wenn es Ihnen nicht zu viel Mühe macht, lesen Sie doch bitte auch was ich vorher geschrieben habe.

Hans-Paul Broschart
Hans-Paul Broschart
11 Jahre zuvor

-die Reeperbahn- schon zu Hans Alberts Zeiten dicht gemacht

Hans Alberts heißt im richtigen Leben natürlich Hans Albers.

Jens Schmidt
Jens Schmidt
11 Jahre zuvor

Das ist also der „Dank“ dafür, dass Rot-Grün die Sittenwidrigkeit aufgehoben hat. Wenn die mit dieser Frechheit noch durchkommt, bin ich aber wirklich dafür, dass der Bundesgesetzgeber denen mal demonstriert, wo der Barthel den Most holt.

Flusskiesel
11 Jahre zuvor

„Einwanderungspolitik als Instrument des Jugendschutzes?“

Müsste es nicht heißen

„Jugendschutz als Instrument der Einwanderungspolitik“?

Martin Böttger
Martin Böttger
11 Jahre zuvor

Eine wesentliche Voraussetzung für Selbstbestimmung der betroffenen Frauen wäre, ihnen einen sicheren Aufenthaltsstatus zu geben. Dass sie den nicht haben, bringt sie ja gerade in die Abhängigkeit von Menschenhändlern und Zuhältern. Man kann wohl lange darauf warten, dass sich diejenigen Dormunder Parteien und Institutionen, die angeblich die Prostitution bekämpfen wollen, für eine entsprechende Änderung unseres Ausländerrechtes einsetzen. Mit der klassisch deutschen Bigotterie wird die Saat für Illegalität, Abhängigkeit, Gewaltverhältnisse und wachsende illegale Räume und Märkte inkl. Superprofitraten für organisierte Kriminalität so richtig ausgebracht.

Arnold Voß
Arnold Voß
11 Jahre zuvor

@ Marin Böttger #18

Das setzt voraus, dass überhaupt der Wunsch besteht diesen Frauen zu helfen. Der besteht aber nicht. Die Behörden wollen das Problem nicht lösen sondern los werden. Das gleiche gilt für die Mehrzahl der Anwohner und Politiker.

Dabei wäre die Sache ganz einfach, wenn der Staat die Prostitution selbst in die Hand nähme. Mit eigenen Gebäuden, festen und fairen Arbeitsveträgen, eigenen Gesundheitskontrollen, festen Preisen und einer eigenen Arbeitnehmervetretung der Prostituierten. Im Gegenzug würde die private Prostitution bis auf wenige gut kontrollierbare Ausnahmefälle verboten und eine Zuwiederhandlung mit drakonischen Strafen versehen.

Aber wie ich die Sittenwächter aller Coleur kenne, würden sie natürlich dagegen Sturm laufen.

Ulrike Märkel
Ulrike Märkel
11 Jahre zuvor

@ #19 Eva
In dem Artikel geht es um Frauen, die die Tätigkeit für sich als Beruf sehen. Es gibt natürlich auch vollkommen andere Kontexte. Ich finde aber, das muss man in der Diskussion sehr klar voneinander trennen. Sie haben natürlich vollkommen Recht damit, dass es Zwangsprostitution und Menschenhandel gibt – beides muss verhindert werden. Und es gibt Frauen, die aufgrund von Armut nicht selbstgewählt, sondern wegen ihere materiellen Not anschaffen gehen – auf die Roma-Frauen aus Plovdiv trifft das sicherlich mehrheitlich zu. Dennoch ist es unsere Aufgabe gerade auch diesen Frauen einen Rahmen zu bieten, der sie weitest möglich vor Gewalt und Zuhälterei schützt. In der Illegalität (und die Frauen werden sich weiter prostituieren, egal ob in Duisburg oder Paris oder einem anderen europäischen Land) verlieren sie aber Schutz & Beratung und es wird ihnen schlechter ergehen. In Dortmund haben viele engagierte Menschen gute Strukturen aufgebaut, z.B. um die Kinder zu beschulen und die Frauen zu beraten – auch über Ausstiegsmöglichkeiten. Für diese Angebote und die Gesundheitsfürsorge sind diese Frauen, da in Hinterzimmer, Wohnungen und andere Städte verdrängt, seite der Schliessung des Strichs nur noch sehr schwer zu erreichen. In Sozialromatik kann man also bei diesem Thema nicht verfallen. Arnold Voss und Martin Böttger finde ich, haben gute Antworten in Bezug auf die Frauen, die sie meinen, gefunden.

Michael Westerhoff
11 Jahre zuvor

Die ständige Wiederholung dieser „Argumente“ durch eine kleine Gruppe macht es auch nicht besser. Dass ausgerechnet die Mitternachtsmission, also eine Organisation, die sich für Prostituierte einsetzt, gegen diesen Straßenstrich ist, sollte zu denken geben. Eben weil Zwangsprostitution durch den Strich gefördert wird. Ich habe dort auch mit Dany K. Reportagen gemacht. Allerdings war sie zuletzt eine der wenigen deutschsprachigen Prostituierten dort. Es tut mir wahrlich leid, dass sie keinen Arbeitsplatz mehr hat, aber andere Gewerbetreibende müssen auch für ihren Betrieb Räume anmieten. Warum die Stadt die Prostitution noch durch so genannte Verrichtungsboxen gefördert hat, war mir immer unklar.

Hinweis
Hinweis
11 Jahre zuvor

Drei jüngere Artikel der :bsz zum Thema Prostitution:

„Aktuelle Diskussionen über die Prostitution.
Sexarbeit ist Arbeit!“
https://www.bszonline.de/artikel/bszkommentar-%E2%80%93-sexarbeit-ist-arbeit
„Die wiederkehrende Debatte um die Verschärfung des Prostitutionsgesetzes.
Ein Irrweg wird fortgesetzt“
https://www.bszonline.de/artikel/ein-irrweg-wird-fortgesetzt
„Die Liberalisierung der Prostitution hat nicht geschadet.
Nein zur Verschärfung!“
https://www.bszonline.de/artikel/nein-zur-versch%C3%A4rfung

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@Michael: Einfach mal glauben, dass die Verrichtungsboxen kein besonders gelungenes Facelifting, weder für Freier noch für die Nutten war. Einzig die Übergriffe der Freier machten spezielle Sicherheitsmaßnahmen wie z.B. die Enge der Box, die nur der „Beifahrerin“ den schnellen Ausstieg ermöglichte, nötig.

Wobei es auch überhaupt nie darum ging, den Prostituierten ihre Geschäfte besonders bequem und einfach zu machen, sondern einer immer größeren Zahl gewaltbereiter und betrügerischer Kunden und auch Zuhältern etwas entgegen zu setzen, was nicht einer permanenten Anwesenheit der Polizei bedarf.

Robert
Robert
11 Jahre zuvor

Gilt in den Verrichtungsboxen eigentlich auch das Rauchverbot? Wer prüft, ob die Freier in ihren Autos rauchen, und so die Gesundheit der Prostituierten gefährden?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
11 Jahre zuvor

@#14 | robert: Sie hatten ja noch eine Frage an mich:

Glauben Sie ernsthaft, ich hätte Ihnen allein aufgrund Ihres Kommentars #12 geantwortet? Soviel Lebenszeitverschwendung sind Sie mir garantiert nicht wert, da bedarf es schon Ihres gequält-zynischen „Dauer-Humors“ aus der hintersten Stammtischecke zu diesem Thema.

robert
robert
11 Jahre zuvor

Herr Lohmann,

ich fühle mich ja schon geehrt, wenn ein hochintelligenter Mensch wie Sie mir überhaupt Beachtung schenkt. Ich hätte da aber noch einen Tipp für Sie, wie Sie sich in Zukunft viel lästige Schreibarbeit sparen können: Es gibt da eine neue Webseite, dort kann man einfach ein paar Schlagworte eingeben, in Ihrem Falle also Begriffe wie „Stammtisch“, „braune Ecke“, „Bildzeitung“, „dumpfe Parolen“ etc. Dann muss man nur noch angeben, wie viele Zeichen der Text haben soll und er wird auf Knopfdruck via Random-Funktion generiert. Leider ist mir gerade der Name der Site entfallen, ich glaube, sie heisst Phrasendreschmaschine.de. Wenn nicht fragen Sie einfach Claudia Roth, die kennt die Seite bestimmt.

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