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Dortmund: Auch das Oberverwaltungsgericht Münster macht die Straße dicht für die “gelben Bataillone” der Nazis

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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat  den Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei bestätigt. Die Nazis kamen vor Gericht nicht durch und dürfen morgen nicht als „gelbe Bataillone“ in einheitlichen T-Shirts in Dortmund aufmarschieren. Bereits gestern  hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Eilantrag der Partei „Die Rechte“ gegen den Auflagenbescheid der Polizei Dortmund zunächst zurückgewiesen. „Ich begrüße die Entscheidung des OVG Münster. Sie unterstützt unsere Bemühungen, den demokratischen Widerstand gegen Rechtsextremismus in Dortmund auf diese Weise nicht einschüchtern zu lassen“, sagte Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange.

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