FAZ: Bundesanwaltschaft setzt Ermittlungen gegen Netzpolitik aus

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Wie die FAZ berichtet, hat die Bundesstaatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Netzpolitik vorerst ausgesetzt:

Im Verfahren wegen Landesverrats gegen das Blog „Netzpolitik.org“ will Generalbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen vorerst ruhen lassen. Range sieht mit „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“  von „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen ab“, wie er der F.A.Z. mitteilte.

Das ist sicherlich für die beiden Betroffenen, Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik eine gute Nachricht. Doch man muss sich die Frage stellen, wie eine Bundesstaatsanwaltschaft arbeitet, die so schnell ein Ermittlungsverfahren aussetzt und das wohl in erster Linie wegen des öffentlichen Drucks. Offenbar war der erste Schritt unüberlegter, blinder Aktionismus. Nun will Generalbundesanwalt Harald Range den Druck aus dem Kessel lassen, denn eingestellt hat er die Ermittlungen nicht.

Und eine weitere Frage drängt sich auf: Wie oft arbeitet diese Behörde so miserabel und was geschieht eigentlich mit Menschen, die in die Mühle eines solchen Ermittlungsverfahrens geraten und über die nicht international berichtet wird und die keine so große Solidarität erfahren?

Mehr zu dem Thema:

Landesverrat: Versager gegen Netzpolitiv

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Hapi
Hapi
8 Jahre zuvor

Da ist die FAZ (und damit die Ruhrbarone) aber auf eine Beruhigungspille reingefallen.

Das da jemand ein Gutachten einholt, ob es sich überhaupt um Staatsgeheimnisse handelt, ist ein normales Verhalten in einem Ermittlungsverfahren. Das Verfahren ruht nicht, das ist der normale Ablauf eines Verfahrens.

Das in der Zwischenzeit auf Exekutivmaßnahmen (Hausdurchsuchung, Verhaftung) verzichtet wird, ist keine Nettigkeit oder ein Zurückrudern, das ist eine Selbstverständlichkeit, so lange nicht feststeht, ob es sich überhaupt um Staatsgeheimnisse handelt.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Hapi:
http://www.faz.net/aktuell/politik/generalbundesanwalt-stoppt-ermittlungen-gegen-netzpolitik-13728725.html
"Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft die Verantwortlichen von „Netzpolitik.org“ wegen des Verdachts des Landesverrats ruhen vorerst"

Weiter heißt es dort: "Range sagte, er sehe mit „Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit“ von „nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivmaßnahmen ab“. In dem Ermittlungsverfahren sei zunächst die Frage zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt. Dazu wurde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. Dies konnte nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren geschehen."

Mal abgesehen davon, dass es außer in der Spiegel-Affäre hierzulande noch keinen Einsatz von Exekutivmaßnahmen gegen Journalisten oder Verlage wg. Landesverrat gegeben hat, ist der Rechtfertigungsversuch, man hätte erst ein förmliches Ermittlungsverfahren einleiten müssen, um ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit einer Anklage zu erstellen, natürlich juristischer Mummpitz und Verarschung der Allgemeinheit. Und Sie fallen drauf rein.

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