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In eigener Sache: Ruhrbarone zeigen Mario Rönsch an

roensch

Im März 2014 erschien bei uns ein Artikel über das rechtsradikale Anonymous-Netzwerk. In mehreren Kommentaren wurde behauptet, Mario Rönsch sei der Kopf des  Anonymous.Kollektivs. Wie andere Medien auch wurden wir dafür von Rönschs Anwalt, einem damaligen Piratenpartei-Politiker aus Erfurt, abgemahnt. In mehreren Instanzen gelang es uns nicht, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Abmahnung gegenstandslos sei – am Ende kostete uns das alles über 2000 Euro.

Nun haben der FDP-Politiker Tobias Huch in der BILD, Vice und die Süddeutsche Screenshots veröffentlicht, die zeigen sollen, dass Rönsch uns seinerzeit zu Unrecht abgemahnt hat.
Das wäre eine Straftat – Prozessbetrug.

Und da Rönsch noch an Eides Statt versichert hat, er sei nicht einer der Hintermänner der rechtsradikalen Seite, könnte im Falle der Echtheit des Screenshots eine zweite Straftat hinzu kommen.

Wir sehen die Screenshots nicht als eindeutige Beweise an, aber sie könnten Indizien sein. Die Süddeutsche schrieb heute:

Dennoch können nur polizeiliche Ermittlungen den endgültigen Nachweis ergeben, ob Rönsch und Homilius tatsächlich Administratoren von Anonymous.Kollektiv waren.

Und diese Ermittlungen werden wir mit zwei Strafanzeigen, die wir nach Absprache mit dem Staatsschutz bei der Staatsanwaltschaft Bochum stellen werden, hoffentlich in Gang setzen: Wir werden Rönsch wegen Prozessbetrug und Meineids anzeigen.

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IchHier
IchHier
7 Jahre zuvor

Top!!!!! Hoffentlich bekommen die miesesten Hetzer der Nation nun endlich ihre gerechte Strafe

Hamburg
Hamburg
7 Jahre zuvor

Ausgezeichnet! Möge er an den Ruhrbatonen zerbrechen. Ist denn auch zu erwarten, dass er das Geld zurückzahlen muss, oder ist bei ihm eh nichts zu holen? Befasst sich jetzt die Staatsanwaltschaft mit ihm, oder tragt ihr das Prozessrisiko?

DemAusHüls
DemAusHüls
7 Jahre zuvor

@Hamburg: Bin kein Jurist, aber eigentlich müsste es sich bei Prozessbetrug und Meineid um sogenannte "Offizialdelikte" handeln. D.h., wenn die Staatsanwaltschaft über solche Delikte informiert wird (Strafanzeige), muss sie ermitteln und ggf. auch Anklage erheben. Das Prozessrisiko trägt dann die Staatsanwalt und nicht derjenige, der Strafanzeige erstellt hat.

Jurist III
Jurist III
7 Jahre zuvor

Vor der Strafanzeige nochmal prüfen, ob Meineid oder nicht vielmehr die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung gemäß 156 StGB vorliegt!

Stefan Laurin
Admin
7 Jahre zuvor
Reply to  Jurist III

@Jurist III: Wir waren gestern bei der Staatsanwaltschaft Bochum und haben Anzeige wegen des Verdachts auf Prozessbetrug und der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung gestellt.

Emscher-Lippizianer
Emscher-Lippizianer
7 Jahre zuvor
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