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Öffentlichkeit: Lizenz zum flöten

Hipster sind hier nicht erwünscht Foto: Infrogmation Lizenz: GNU
Hipster sind hier nicht erwünscht Foto: Infrogmation Lizenz: GNU


Trinkverbote in Bahnhöfen und Kaufhäusern, Dauerpräsenz von Polizei und Sicherheitsdiensten sowie permanente Videoüberwachung schaden dem öffentlichen Leben. Von unserer Gastautorin Hannan Idais.

In einem Definitionsversuch beschreibt der Philosoph Martin Hartmann die Öffentlichkeit als einen „mehr oder weniger institutionalisierten und reglementierten Kommunikationsraum, der in liberalen Demokratien die Aufgabe der normativen Kontrolle politisch relevanter Entscheidungsträger hat und durch Herausbilden einer öffentlichen Meinung Einfluss gewinnt.“ 1 Für den öffentlichen Raum im Wortsinne sind in Deutschland zwei Tendenzen zu beobachten: Er ist zunehmend ein eher mehr (als weniger) institutionalisierter und reglementierter Kommunikationsraum und hat beim Herausbilden einer öffentlichen Meinung an Einfluss verloren. Anders als einst von Habermas erhofft, ist die Öffentlichkeit kaum noch ein Rahmen, in dem diskutierende Privatleute politisch fungieren können. 2

Gründe und Ursachen dafür gibt es genug, aber allen voran sind es Verbote, die das Zusammentreffen unterschiedlicher Gesellschaftsteile erschweren und so zu einer regelbefolgenden Konformität führen, die immer weniger Raum für spontanes Handeln, Diskussionen oder Zusammenkünfte bietet. Bei Habermas steht und fällt die bürgerliche Öffentlichkeit mit dem Prinzip des allgemeinen Zugangs 3, doch dieser wurde in den letzten Jahren immer mehr durch administrative Maßnahmen wie öffentliche Alkoholverbote, die Lizenzierung von Straßenmusikanten oder die Einführung von Sperrstunden beschnitten. Es scheint heutiger Politik mehr darum zu gehen, Menschen auf ein staatlich vorgegebenes „Idealverhalten“ in der Öffentlichkeit zu trimmen, anstatt den öffentlichen Raum als einen Ort zu stärken, an dem sich politisches Engagement durch gesellschaftliche Interaktion entfalten kann.

Trinkverbote und Sperrstunden

Vor ein paar Jahren konnte man beispielsweise in Frankfurt noch gemütlich mit Freunden am Main ein Bier trinken. Das ist heute zwar immer noch möglich, jedoch patrouilliert nun jede Stunde eine Polizeistreife, um zu kontrollieren, dass man sich nach Maß verhält. Die Gemütlichkeit eines lauen Sommerabends wird dadurch erheblich beeinträchtigt, wenn nicht sogar ganz zerstört. Da kommt die Frage auf: Ist man ein Schwerverbrecher, weil man sein Bier außerhalb der eigenen vier Wände trinkt? Für den Verkehrsverbund in Hamburg schon. 4 Prompt wurde das Trinken in den Bahnen und Bussen verboten. 5

„Die Raucher werden für ihr Verhalten öffentlich angeprangert und der öffentliche Raum wird zerstückelt“

Andere Städte sind längst nachgezogen: Am Nürnberger Hauptbahnhof gibt es zu bestimmten Zeiten alkoholfreie Zonen. 6 Freitags, samstags und vor Feiertagen von 20 bis 6 Uhr herrscht dort in manchen Teilen absolutes Alkoholverbot. So soll Vandalismus durch Feierwütige Einhalt geboten werden, allerdings nimmt es auch die Öffentlichkeit zum Feiern. In München herrscht seit 2009 ein Alkoholverbot in Straßenbahnen, Bussen und U-Bahnen und 2011 kam die S-Bahn dazu. 7

Noch radikaler als die Alkoholverbote, die explizit bestimmte Gruppen von der sichtbaren Öffentlichkeit ausschließen, sind Sperrstunden, zu denen Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. In Regensburg beginnt diese Sperrstunde bereits um 2 Uhr. 8 Sinn und Zweck der Sperrstunden soll vor allem die Bekämpfung von Lärmbelästigung und Vandalismus sein. Es ist eher zu befürchten, dass durch solch frühe Sperrstunden Gaststättenbetreiber in ihrer Existenz gefährdet werden und das Nachtleben fader wird. Viele dieser Sanktionsmittel werden von den Ordnungsbehörden unter Berufung auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung eingeführt. Unter dem vagen Begriff der öffentlichen Ordnung ist „die Summe derjenigen ungeschriebenen Regeln zu verstehen, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unentbehrliche Voraussetzung für ein gedeihliches Miteinander innerhalb eines bestimmten Gebiets angesehen wird“. 9

Durch die allgemeine Handlungsfreiheit ist Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit übrigens geschützt. Natürlich gibt es Menschen – eine sehr kleine Minderheit, übrigens! –, die ihren Alkoholkonsum nicht im Griff haben und eine Gefahr für sich selbst und andere darstellen. Man kann dies jedoch nicht von allen Menschen annehmen, so wie es im Moment der Fall zu sein scheint. Solch strikte Reglementierungen, die durch die Rechtsprechung noch bestärkt werden, schaden eher einem gedeihlichen Miteinander. Sie fördern eine Spaltung der Gesellschaft in verschiedene „Wir“- und „Die“-Konstruktionen. Ein anschauliches Beispiel dafür sind abgetrennte, markierte Raucherbereiche auf Bahnsteigen. Hierbei entsteht eine klare Abtrennung zwischen Raucher und Nichtraucher. Die Raucher werden für ihr Verhalten öffentlich angeprangert und der öffentliche Raum wird zerstückelt.

Dies kann nicht der Sinn von Öffentlichkeit sein. Ähnlich ist es beim Alkoholkonsum: Man wird für sein öffentliches Verhalten stigmatisiert und es wird unterstellt, dass man herrschende ethische und soziale Anschauungen bewusst ignoriert. Der Sinn eines gedeihlichen Miteinanders sollte jedoch in der freien Entfaltung des Menschen liegen und nicht im endlosen Befolgen von Regeln, das in Verhaltenskonformität und unkritische Folgsamkeit mündet. Auch sollten einzelne Gruppen nicht einseitig stark bevorzugt werden (Anwohner vor Partygängern, Nichtraucher vor Rauchern). So muss der Frankfurter Weihnachtsmarkt um 21 Uhr seine Pforten schließen, weil diverse Anwohner sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Dies zeigt, wie es um die Öffentlichkeit steht: Jeder möchte seinen Teil für sich und ist kaum noch bereit, ihn mit anderen zu teilen. Die Mitmenschen werden immer stärker als Belästigung empfunden. Viele stellen gar nicht mehr in Frage, inwieweit solche Verbote und Regelungen Sinn ergeben. Bestimmten Verhaltensweisen wird per se ein Riegel vorgeschoben, das entspricht sicherlich nicht den Idealen einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft.

Verhaltenskontrolle durch Videoüberwachung

Was ist das Erste, was man sieht, wenn man heute am Bahnsteig steht? Nein, es ist nicht die Fahrplananzeige, sondern eine Videokamera, die genau im Blick hat, was man denn so treibt, während man auf die Bahn wartet. Die Videoüberwachung kommt in einem relativ harmlosen Gewand daher: Sie soll vor potenziellen Straftätern schützen und ebendiese hemmen, doch auch der normale Bürger selbst ist gehemmt und befangen. Schließlich muss man damit rechnen, dass man an jeder Ecke beim kräftigen Nasenschnäuzen gefilmt werden könnte. Das Perfide daran: Der Bürger ist zwar gläsern, nicht aber der Beobachter. So können wir von den Menschen hinter der Kamera genau beobachtet werden. Sie sehen alle Momente, auch jene, in denen man sich unbeobachtet fühlt. Der anonyme Voyeur hat Zugriff auf alles, was Bahnfahrende so treiben, sei es ein liebendes Pärchen oder herumalbernde Teenager. Straftaten an sich werden auch nicht verhindert, allenfalls die Aufklärung könnte schneller vonstattengehen. 10

„Die Stadt entscheidet, welche Elemente belebend und bereichernd sind“

Für das subjektive Sicherheitsgefühl einiger müssen sich viele mit einem mulmigen Gefühl des „Überwachtseins“ zufriedengeben. Diese Kameras werden dann zusätzlich von Sicherheitsleuten begleitet, die jeden zurechtweisen, der es wagt, im Umkreis einer Haltestelle ein Bier zu sich zu nehmen. Sieht ja auch nicht schön aus. Gleiches gilt für das Frankfurter My-Zeil – ein eigentlich öffentliches Einkaufszentrum. Doch auch hier wachen Schwarze Sheriffs systematisch über „adäquates“ öffentliches Verhalten.

Was ist der Maßstab?

Bestimmte Menschen mit bestimmten ungern gesehenen Verhaltensweisen sollen aus dem öffentlichen Raum verbannt werden. Straßenmusik gilt solange als „kulturelle Bereicherung und belebendes Element“, wenn man sie nicht sonntags aufführt oder dabei an einem bestimmten Standort verweilen will. 11 Die Stadt Nürnberg erhebt Gebühren für das Musizieren auf der Straße: „4,00 Euro pro Tag bzw. 24,00 Euro für eine zusammenhängende Woche.“ 12 Was zunächst sinnvoll erscheint, entpuppt sich als selektive Regulierung: Die Stadt entscheidet, welche Elemente belebend und bereichernd sind. Es werden also wieder bestimmte Gruppen privilegiert. In Nürnberg sind das diejenigen, die bereit und in der Lage sind, Gebühren zu zahlen.

In München benötigen Straßenmusiker eine „Lizenz zum Flöten“. 13Mittels eines Castings entscheidet ein Beamter, ob der Straßenmusiker „Kunst oder Krach“ 14 fabriziert. Es gibt genau fünf Lizenzen für Nachmittag und Vormittag. Straßenmusiker in München zu sein bedeutet also: Schlange stehen, den Beamten von sich überzeugen und eine Gebühr von zehn Euro entrichten. Wo bleibt bei diesem Verfahren der allgemeine Zugang? Auch hier treffen Behörden wieder eine Vorentscheidung darüber, was Kunst ist und nicht etwa die Öffentlichkeit, indem sie darüber entscheidet, wem sie im musikalischen Wettstreit ihr Kleingeld spendet. So kann und darf Öffentlichkeit nicht funktionieren.

Durch das Aushöhlen der Öffentlichkeit unter dem Primat der Eindämmung sozial unerwünschten Verhaltens schwindet auch der Raum für politischen Austausch und Experimente. Dies geht auf Kosten des Zusammenhalts innerhalb der Gesellschaft, aber auch der Möglichkeit der Gesellschaft, sich durch öffentlich ausgetragene Konflikte weiterzuentwickeln. Immer mehr verlagert sich das öffentliche Leben hinter verschlossene Türen oder in soziale Medien mit den gleichen Kontaktkreisen.

„Eine freie Gesellschaft entfaltet sich niemals hinter verschlossenen Türen“

Die politischen Eliten und die Gesellschaft müssen anerkennen, dass gerade die Öffentlichkeit Raum für neue Begegnungen und Sichtweisen bieten sollte. Im Privatleben kann man selbst entscheiden, mit wem man in Kontakt treten möchte. Diese Anforderungen lassen sich jedoch nicht auf die Öffentlichkeit übertragen. Man könnte es mit einer Fernsehsendung vergleichen: Wenn es mir nicht gefällt, schalte ich weg. Ich kann aber nicht von vorneherein verlangen, dass etwas nicht gesendet wird. Wenn in der Öffentlichkeit kein Platz mehr für Kontroversen und buntes Auftreten bleibt, wo dann?

Eine freie Gesellschaft entsteht und entfaltet sich niemals hinter verschlossenen Türen oder durch Verbots- und Regulierungswahn. Wieder Habermas: „Eine Öffentlichkeit von der angebbare Gruppen eo ipso ausgeschlossen wären, ist nicht etwa nur unvollständig, sie ist viel mehr gar keine Öffentlichkeit.“ 15 Dies beschreibt den momentanen Ist-Zustand. Wir sollten darauf hinarbeiten, die Öffentlichkeit wieder zu einem allgemein zugänglichen Raum zu machen, den man frei gestalten kann.

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1 Kommentar
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B
B
7 Jahre zuvor

Öffentlicher Raum, Öffentlichkeit und Öffentliches Leben sind drei verschiedene Dinge, die sich hier munter im Mixer drehen. Gewerbetreibenden mit Habermas zu kommen, super Idee. Probiere ich mal beim nächsten Türsteher aus.

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