In Deutschland sollen Asylsuchende und Flüchtlinge einen Teil der staatlichen Unterstützung künftig über eine sog. Bezahlkarte beziehen und nicht mehr als Bargeld. Der rechtliche Anspruch und die Höhe der Auszahlung zur Deckung des „notwendigen persönlichen Bedarfs“ richtet sich nach Lebenssituation und Alter der Asylbewerber. Unser Gastautor Sercan Celik ist Vorsitzender der SPD in Kierspe
Selbstverständlich wäre eine solche Regelung nur bundeseinheitlich sinnvoll, denn sonst würden neue Diskussionen ausbrechen. Wieso sollten Asylsuchende in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Hamburg anders behandelt werden als in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern? Diese Frage wäre, gerade aus Sicht der Asylsuchenden, berechtigt.