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Rathaus-Überfall: Das Amtsgericht Dortmund will das Verfahren an das Landgericht abgeben

Rechtsextremisten  vor dem Dortmunder Rathaus Foto: Jürgen Steinfelder
Rechtsextremisten vor dem Dortmunder Rathaus Foto: Jürgen Steinfelder, 2014

Nachdem zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dortmunder Rathausüberfall 2014 gegen die so genannten Rathausverteidiger wegen Nötigung eingeleitet wurden, macht das Amtsgericht einen Rückzieher. Der Rathausüberfall durch Rechtsextremisten am Wahlabend hatte bundesweit für mediale Empörungswellen gesorgt. Nun möchte das bisher zuständige Amtsgericht das Problem weiterreichen. Sie sehen die Zuständigkeit bei der Strafkammer des Landgerichtes Dortmund. Das Kompetenz-Verschieben zwischen den Gerichten könnte für eine „never ending story“ der Aufarbeitung des Rathausüberfalls sorgen. Andererseits ist es ein eleganter Weg, um sich aus der unangenehmen Affäre zu ziehenDas Schreiben des Richters des Amtsgerichts sieht so aus, als ob er die Suppe, die er sich nicht selbst eingebrockt hat, auch nicht auslöffeln will.

14 Strafbefehle wurden seit dem Wahlabend, an dem Rechtsextremisten versuchten sich gewaltsam zum Dortmunder Rathaus Zutritt zu verschaffen, verschickt. Die Gäste hatten versucht, die Mitglieder der Partei „Die Rechte“ an der Teilnahme der Wahlparty zu hindern. Aufgrund der fehlerhaften und einseitigen Ermittlungen leitete eine Rechtsanwältin ein detailliert recherchiertes und fundiert ausformuliertes Disziplinarverfahren gegen die Staatsanwaltschaft Dortmund ein.

Nötigung_Rathausüberfall

Der zuständige Richter am Amtsgericht Dortmund lehnt nun mit einem Beschluss vom 23. Juni 2015 die Entscheidung über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass der 14 Strafbefehle mit einem gekonnten juristischen Schachzug wegen mangelnder „sachlicher Zuständigkeit“ ab.

Das Gericht führt in seinem Schreiben aus, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund über das weitere Verfahren zu entscheiden habe. Nach dem Weg zu einem Beschwerdegericht, bliebe den Staatsanwälten nur noch die Möglichkeit, „eine den gesetzlichen Anforderungen genügende Anklageschrift bei dem gegebenenfalls höherrangigen Gericht einzureichen“, so der Wortlaut des richterlichen Schreibens. Touché!

Die etwas harschen Worte lassen darauf schliessen, dass es zwischen Gericht und der Staatsanwaltschaft geknarzt hat. Spannend ist, wie sich die Staatsanwaltschaft am Dortmunder Landgericht zur der Aufforderung, zu übernehmen, verhalten wird.

Die Hand rechtzeitig von der heissen Herdplatte nehmen: Gericht stellt besondere Bedeutung des Falles „Rathaussturm“ fest

Das Gericht begründet seine Nicht-Zuständigkeit mit dem „besonderen Umfang“ und der „besonderen Bedeutung des Falles“. Dies ist nicht nur angesichts des überregionalen Medieninteresses nachvollziehbar, sondern auch weil in den letzten Wochen weitere Rechte Gewalttäter bekannt geworden sind. Diese wurden allerdings nicht durch die Staatsanwaltschaft ermittelt, sondern durch Medienberichte bekannt gemacht. Auch ein, der Polizei seit einem Jahr vorliegendes Videoband, sorgte für späte mögliche Aufklärung.

Als ein weiteres Indiz für die Bedeutsamkeit sieht das Amtsgericht an, dass mancher den Wahlabend gar als historisches Ereignis einordnete: „Erstmalig in der Nachkriegsgeschichte habe ein Rathauseingang gesichert werden müssen“ zitiert das Schreiben die CDU-Landtagsfraktion. Zudem sei Kritik  von dem Landtagsabgeordneten Torsten Sommer (Piraten) an dem Polizeieinsatz laut geworden, andere hätten dem Staatsschutz öffentlich vorgeworfen, versagt zu haben. Auch dies begründe eine „besondere Bedeutung“ des Falles.

Schreiben_Gericht

Das Gericht bemängelt, dass bei 14 Angeschuldigten der Verfahrensaufwand groß sei. Die nur schwer zu beurteilenden Videoaufnahmen, die die Nötigungen der Rathausverteidiger belegen sollen, seien nur mit „erheblichen Aufwand“ auszuwerten. Das Gericht befürchtet zudem, dass alle der Nötigung Beschuldigten, Einspruch einlegen werden. Sie könnten dann das Verfahren durch eigene Verteidiger und Beweisanträge in die Länge ziehen. Ein Stillstand sei angesichts des Umfangs der Beweisaufnahme zu erwarten. Zudem müsse man zur Aufklärung Zeugen mit politischen Hintergrund laden.

Ein politisch brisantes Verfahren ist für ein der Neutralität verpflichtetes Gericht verständlicherweise nicht angenehm. Man kann daher vermuten, dass es den Richtern des Dortmunder Amtsgerichtes nicht nur ein Anliegen ist, angesichts der Verfahrensdauer von über sechs Tagen eine Überlastung zu verhindern, sondern vielmehr auch darum, nicht weiterhin bundesweit vorgeführt zu werden. Kommen sie damit durch – Coupé!

Am Ende resümiert das Schreiben, dass die gerichtliche Klärung eine „erhebliche Unsicherheit in der Bevölkerung“ hervorrufen könne. Die Argumentation des Gerichts, die diese Behauptung untermauern soll, steht jedoch auf tönernen Füßen. Rechtssicherheit in Bezug auf die rechtliche Verfolgung von Gewalttätigkeiten durch Rechtsextremisten, schafft wohl kaum Unsicherheit in der Bevölkerung.

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Urlauber
Urlauber
8 Jahre zuvor

"Rechtssicherheit in Bezug auf die rechtliche Verfolgung von Gewalttätigkeiten durch Rechtsextremis ten, schafft wohl kaum Unsicherheit in der Bevölkerung."

Bei der o.g. Verhandlung geht es doch um die rechtliche Aufarbeitung der Rathaus-Blockade, also klare Nötigung und nicht um rechtsextreme Straftaten, die werden doch bereits an anderen Terminen verhandelt?!?

Rainer Möller
Rainer Möller
8 Jahre zuvor

Unsicherheit in der Bevölkerung kann eigentlich nur entstehen, wenn die Rechten – entgegen allen von den Medien erzeugten Erwartungen der Bevölkerung – freigesprochen werden. Das wäre in Dortmund ja auch nicht das erste Mal.
Nebenbei: "Kommen sie damit durch – Coupé!"???? – Wollte die Autorin nicht vielleicht schreiben: "Kommen sie damit durch – Chapeau!"

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[…] Rathaus-Überfall: Das Amtsgericht Dortmund will das Verfahren an das Landgericht abgeben “Nachdem zahlreiche Verfahren im Zusammenhang mit dem Dortmunder Rathausüberfall 2014 gegen die so genannten Rathausverteidiger wegen Nötigung eingeleitet wurden, macht das Amtsgericht einen Rückzieher. Der Rathausüberfall durch Rechtsextremisten am Wahlabend hatte bundesweit für mediale Empörungswellen gesorgt. Nun möchte das bisher zuständige Amtsgericht das Problem weiterreichen. Sie sehen die Zuständigkeit bei der Strafkammer des Landgerichtes Dortmund. Das Kompetenz-Verschieben zwischen den Gerichten könnte für eine „never ending story“ der Aufarbeitung des Rathausüberfalls sorgen. Andererseits ist es ein eleganter Weg, um sich aus der unangenehmen Affäre zu ziehen. Das Schreiben des Richters des Amtsgerichts sieht so aus, als ob er die Suppe, die er sich nicht selbst eingebrockt hat, auch nicht auslöffeln will…” Beitrag von Ulrike Maerkel bei den Ruhrbaronen vom 27. Juni 2015 […]

Jürgen
Jürgen
8 Jahre zuvor

Wäre es nicht eleganter gewesen, die Verfahren zu eröffnen und dann ggfs. die Beschuldigten freizusprechen, entweder wegen erwiesener Unschuld oder aus Mangel an beweisen? Hätte das nicht auch eher den Tatschen entsprochen?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@#5 Ulrike Maerkel: Rainer Moeller ist strammteutsch, da ist Fremdsprachenkenntnis überflüssig, wenn man schon den Titel eines sexistischen Nacktblättchens schwer erlernen musste.

@Jürgen: Evt. wäre das tatsächlich eleganter gewesen, aber dem Amtsgericht geht es wohl überhaupt nicht um die Einordnung der massiv fehlerhaften Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern nur um die Rettung des eigenen, ramponierten Rufs.

Jürgen
Jürgen
8 Jahre zuvor

@#6 Klaus Lohmann
Ich kenne den Ruf des Amtsgerichtes nicht. Nur, wenn das tatsächlich die Intention ist, würde das Amtsgericht dann nicht durch eine sachgerechte, neutrale Verhandlung, in dem die womöglich einseitige und fehlerhafte Ermittlung der zuständigen Staatsanwaltschaft deutlich geworden wäre, mit eindeutigen Freisprüchen der Angeklagten endend, seine Reputation wieder eher herstellen können.

Ich weiß, Freisprüche kommen an deutschen Gerichten immer seltener vor. Und Einstellungen sind kein Freispruch. In diesem Fall sollten diese aber doch möglich sein, oder? Ich bezweifle, dass das Landgericht unabhängiger verhandeln kann als das Amtsgericht. Hr. Jäger wird auf dieser Ebene nicht zulassen wollen, dass seine Polizei ins schlechte Licht gerückt wird.

keineEigenverantwortung
keineEigenverantwortung
8 Jahre zuvor

@7:
Wenn es um den Ruf der Justiz, Staatsanwaltschaften, Polizei etc. geht:
– Die Wahlnacht war vor über 13 Monaten!
– Es gab vielfältige Videoaufzeichnungen, Zeugenaussagen

=> Der Fall sollte eindeutig zu klären sein.

Ist dies evtl. sogar das Problem? Bei unklaren Verhältnissen bieten sich Vergleiche etc. an. Es wird ja auch immer kritisiert, dass Gerichte immer seltener urteilen.

Was machen unsere Behörden in dieser langen Zeit?
Was soll an diesem Fall kompliziert sein?

Das Sicherheitsgefühl wird massiv beeinträchtigt, weil der Staat nicht in der Lage, selbst solche Fälle kurzfristig zu bearbeiten.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@Jürgen: Jäger hat mit seinem lächerlichen Einsatz-"Bericht" für den Landtag schon ausreichend Porzellan – sowohl lokal als auch überregional – zerdeppert.

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