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Verbotspartei AfD: Konkurrenz für die Grünen

Bevormundungs- und Verbotspartei AfD. Im Bundestag sprach sich der Abgeordnete Axel Gehrke für ein Alkohol- und Nikotinverbot aus. Das offenbart, wie tief der Hass auf individuelle Freiheit und Genuss auch bei den Blauen verwurzelt ist. Von unserem Gastautor Igor Ryvkin.

Was hat die AfD nicht an Spott ausgekübelt über die Grünen als „Verbotspartei„? Während sie gemeinsam mit der Linkspartei fleißig die Westbindung der Bundesrepublik torpediert und sich in ihrer Rhetorik auch sonst den Genossen annähert, behaupten die Alternativos einen unüberwindbaren Unterschied zur Partei der Besserverdienenden Bessermenschen. Und umgekehrt sind es die Grünen, deren Thesen sich am deutlichsten von der AfD-Rhetorik unterscheiden.

Diese beiden Lager sind so trennscharf unterschieden, wie sie es nur sein könnten. Oder etwa nicht?

In der Bundestagsdebatte über die Cannabisfreigabe am 22.02.2018 offenbarte der AfD- Abgeordnete Prof. Dr. Axel Gehrke, dass es mit der alternativen Liebe für individuelle Rechte und eine ganz besondere deutsche Tradition nicht so weit her sein kann.

Auf eine Zwischenfrage aus der FDP-Fraktion dachte der AfD-Funktionär das von ihm unterstützte Cannabisverbot zu seiner logischen Folge zu Ende:

„Das ist ganz klar. Eigentlich müsste auch Alkohol und Nikotin entsprechend verboten werden. Das ist ganz klar.“

Axel Gehrke erfuhr für seinen lustfeindlichen Vorstoß keinen Gegenwind aus den eigenen Reihen, obwohl er die Axt an die erste Säule der deutschen Leitkultur legte: Das Reinheitsgebot.

Um den Volkskörper väterlich-staatlich vor Schäden zu schützen, müsste der Zugang zu berauschenden Genussmitteln beschränkt werden. Das Verbot von Tabak und Alkohol wäre nur konsequent, wenn Cannabis illegal bleibt. Auf dem Spektrum der Genussfeindlichkeit liegen Grün und Blau dicht beieinander.  

Die Vernichtung jahrhundertealter deutscher Bierbrautradition würde eine selbsternannte Patriotenpartei natürlich niemals ins Parteiprogramm aufnehmen. Doch die kollektivistische Ideologie der AfD kann nur einen Weg gehen: Mit Vollgas in die gesellschaftliche Turbo-Klempnerei, die sie gerade noch den Grünen vorgeworfen haben.

Diese Ideologie der kollektiven Identität beansprucht jeden Bereich des Lebens und lässt keinen Raum mehr für Privates. ‚Das Individuelle ist identitär‘, könnte zum Sponti-Spruch der Altright werden.

Die Cannabis-Debatte zeigt die anmaßende Arroganz der politischen Macht gegenüber dem Einzelnen. In der Ideenwelt der Alternative für Deutschland manifestiert sich dieser Hass gegen das stolze Individuum und den Fortschritt nicht weniger als bei den anderen.

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timo
timo
6 Jahre zuvor

In dem Artikel wird leider nicht auf die nagativen Seiten und die zigtausend Toten hingewiesen, die Alkohol verursacht. Alkohol und Nikotin sind deutlich schlimmere Drogen als Cannabis. Ich bin der Meinung, das Cannabis nicht verboten sein darf, solange Alkohol und Nikotin legal erworben werden können. Da die Regierung Cannabis aber wohl in den nächsten Jahren nicht freigeben wird, muss ich in diesem Punkt der AfD Recht geben.

Nansy
Nansy
6 Jahre zuvor

Wie schön, wenn sich eine starke Stimme für individuelle Freiheit und Genuss erhebt.
Wie schade, dass ich von dieser Stimme zu den Hochzeiten der grün/roten Verbotsphantasien nichts gehört habe – oder sollte ich mich täuschen?
Auch wenn der Autor zu Recht auf die (allgemeine) anmaßende Arroganz der politischen Macht gegenüber dem Einzelnen hinweist, so bleibt irgendwie der Eindruck haften, dass es diesen Beitrag ohne den Bezug auf die AfD so nicht gegeben hätte.
Sonst müsste es z.B. auch eine starke Reaktion auf die "Nationale Reduktionsstrategie" der SPD ("Currywurst ist SPD") geben, die den Anteil von Zucker, Fett und Salz in zusammengesetzten Pro-
dukten gerne herunter regulieren will – notfalls auch durch gesetzliche Regelungen….

Stefan Laurin
Admin
6 Jahre zuvor
Reply to  Nansy

: Wir waren schon laut zu hören 😉

Nansy
Nansy
6 Jahre zuvor

@Stefan: das ist richtig!
Ich bin zwar ebenso der Ansicht, dass die AfD gemäß ihrer politischen Richtung bestimmt kein Garant für individuelle Freiheit ist, aber bis jetzt ist das erst eine einzelne Stimme in dieser Partei – da mag ja noch einiges kommen.
Dagegen hat uns der grüne Schweif, der oft genug mit dem SPD Hund gewackelt hat, schon jahrelang mit Verbotsideen genervt.

thomas weigle
thomas weigle
6 Jahre zuvor

Gerade @ Stefan Laurin übertreibt`s m.E. manchmal mit seiner Haltung zu Verboten, bspw wenn`s ums Rauchverbot geht. Ihr Vorwurf ist für mich als Stammgast hier nicht nachvollziehbar.

sol1
sol1
6 Jahre zuvor

Und wo haben sich die Grünen jemals für ein Verbot von Alkohol, Nikotin oder Cannabis ausgesprochen?

Der Beitrag ist sogar für Ruhrbarone-Verhältnisse außergewöhnlich wirr.

Nansy
Nansy
6 Jahre zuvor

@thomas weigle, die Sehnsucht nach voller staatlicher Rundumfürsorge und Absicherung ist immer häufiger "links" zu verorten (das war nicht immer so). "Rechts" geht es mehr um völlige staatliche Kontrolle – beide Haltungen treffen sich bei bestimmten Problemen und ergänzen sich.

Ich kenne als häufiger Gast hier Ihre Haltung zu Verboten glaube ich ganz gut. Insofern ist Ihr Kommentar für mich durchaus nachvollziehbar. 😉

@sol1: es ist doch nun wirklich nicht nötig alle grünen Verbotsvorschläge der letzten Jahre hier noch einmal aufzuführen, oder?

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

Und wenn es 'mal im Parlament zu einer legalen und legitimen Mehrheit kommen sollte, die z.B. wider die Freiheit zur Raserei mit dem Auto ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein absolutes Werbeverbot für den Nikotinkonsum beschließt oder ein absolutes Verbot von Alkoholkonsum im sog. öffentlichen Raum oder (erneut) ein Cannabis-Verbot?

Gilt es dann, die Demokratie als Staatsform in Frage zu stellen, zumindest das das System freier und gleicher Wahlen? Oder gilt es dann, als Minderheit solche Mehrheitsentscheidungen zu respektieren?

PS
Damit ich mit meiner rhetorisch gemeinten Frage nicht mißverstanden werde:

Ich vertrete als "Verfassungspatriot" die das GG prägende verfassungspolitische Auffassung, nach der Demokratie nicht gleichzusetzen ist mit "schrankenlosem Mehrheitswillen", sondern daß dieser demokratisch legale und legitime Mehrheitswillen seine Grenzen zu finden hat in den essentiellen Bestandteilen eines Rechtstaates, vor allem in den Menschenrechten und in der sog. Gewaltenteilung.

Stefan Laurin
Admin
6 Jahre zuvor
Reply to  Walter Stach

@Walter Stach: Demokratie ist nicht einfach die Diktatur der Mehrheit. Leben und leben lassen sollte das Motto sein, das Grünen und Blau-Braunen fremd ist.

abraxasrgb
abraxasrgb
6 Jahre zuvor

D´accord Stefan #9
#8 Walter Stach
Demokratie bedeutet vor allem den Schutz individueller Freiheiten, nicht der egalitäre rechtsverbindliche Tugendstaat.
Man könnte auch sagen: Vielfalt statt Einfalt (Uniformität). 😉

Gerd
Gerd
6 Jahre zuvor

Interessant. Ich würde mir gerne selber ein Bild über die hier beanstandete Aussage machen. Kontext usw. Leider ist das Video fast eine Stunde lang . Zu welchem Zeitpunkt kam der Einwurf von der FDP?

paule t.
paule t.
6 Jahre zuvor

Ich muss nachfragen, ob ich das jetzt richtig verstanden habe:

Die AfD ist für die Beibehaltung des Verbots von Cannabis und der Abgeordnete meint, konsequenterweise müssten auch Alkohol und Tabak verboten werden.
Die Grünen sind meines Wissens für die Aufhebung des Cannabisverbots und fordern kein Verbot von Alkohol und Tabak. Das ist mach meinem Verständnis das genaue Gegenteil.

Daraus folgt aber nach Meinung des Autors: Die beiden Parteien liegen als "Verbotsparteien" nahe beieinander.

Diese Logik müsste ich näher erläutert bekommen.

Daniel Fallenstein
Admin
6 Jahre zuvor
Reply to  Gerd

@Gerd
Prinzipiell müssten Sie durch einen Klick auf das Video gleich an die richtige Stelle transportiert werden.

Gerd
Gerd
6 Jahre zuvor

Lag am Browser. Und wie erwartet wurde er unvollständig zitiert.

sol1
sol1
6 Jahre zuvor

/// es ist doch nun wirklich nicht nötig alle grünen Verbotsvorschläge der letzten Jahre hier noch einmal aufzuführen, oder? ///

Während bei den Ruhrbaronen seit Jahr und Tag gegen ein Rauchverbot gehetzt wird, spricht der Chef der österreichischen NEOS Klartext:

https://www.facebook.com/ZeitimBild/videos/10156043066921878/

Verkehrte Welt…

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

-9-Stefan Laurin,
-10-abraxas

Ich bin ob dieser Interpretationen von "Demokratie" ein wenig irritiert.

"Demokratie" gleich "Herrschaft des Volkes" ist eine unter mehreren denkbaren Herrschaftsformen eines Staates -nicht mehr, nicht weniger-. Und der "Herrschaftswille" des Volkes manifestiert sich in seiner Mehrheistmeinung -direkt oder indirekt-.

Weder die Begrifflichkeit Demokratie noch seine Sinnhaftigkeit gestatten es, dem Volkswillen -dem Mehrheitswillen- a priori irgend welche Ziele und Zwecke vorzugeben.
Nein!
Volkswille, der sich über die Mehrheitsentscheidung äußert -anders geht es nicht-, ist insofern eine freier, ein insofern bedingungsloser.

Allerdings haben sich die "Mütter und Väter" unserer Verfassung wider eine uneingeschränkte Demokratie, wider eine absolute Demokratie entschieden.
Sie haben nämlich neben dem Verfassungsprinzip Demokratie als gleichwertiges Prinzip das des Rechtstaates (und das des Sozial- sowie das des Bundestaates) in der Verfassung verankert.

(Über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit dieser – gleichwertigen!! – Verankerung vor allem der drei Verfassungsprinzipien Demokratie, Rechtstaat, Sozialstaat ließe sich trefflich streiten, was hier jedoch nicht zielführend wäre.)

Im Kern der hier diskutierten Problematik -" sh. Leben und lebenlassen; sh. Schutz individueller Freiheit" -9/1o- geht es nicht um Demokratie, um das Wesen einer Demokratie, um eine Interpretation ihr zugeschriebener Ziele und Zwecke, sondern um deren Beschränkung/Einschränkung/Begrenzung (!!) durch den Rechtstaat, durch das, was den Wesenskern eines Rechtstaates nach "unserem" Verfassungsverständnis ausmacht.

Ich hatte hier bei den Ruhrbaronen schon mehrfach Gelegenheit, an das die Demokratie in Deutschland per Verfassung beschränkende/einschränkende/eingrenzende Rechtstaatsprinzip zu erinnern, z.B. in Diskussionen mit AFDler, die regelmäßig gegen dieses Verfassungsverständnis polemisieren. Ich habe diese "ADF -ler" deshalb insofern (!) auch schon 'mal als Verfassungsgegner/Verfassungsfeinde bezeichnet.

D.h, zusammengefaßt und konkret:

Wenn dem Demokratieprinzip gemäß mit Mehrheit z.B. im Bundestag beschlossen wird,
Rauchen im öffentlichen Raum generell zu verbieten, den Einsatz jedweder Pestizide in der Landwirtschaft zu verbieten, für alle Autobahnen eine Geschwindigkeitbegrenzung festzulegen sh. dazu u.a. auch meine Anmerkung zu -8- oder, oder, oder……, dann kann dem nicht widersprochen werden mit der Behauptung " undemokratisch". Nein! Das ist dann "demokratisch".

Zu fragen wäre vielmehr danach, ob und ggfls. inwieweit das Rechtstaatsprinzip und seine ihn in der Verfassung konkretisierenden Normen dem mehrheitlich verfaßten Volkswillen -dem direkten, hier dem indirekt per Bundestagsbeschluß festgestelltem- Schranken setzen. Und da unbestritten nach dem Rechtstaatsverständnis des GG ua. der sog. Wesensgehalt der Menschenrechte n i c h t der Disposition des mehrheitlichen Volkswillens überlassen ist -beginnend mit Art. 2 (1) GG, also mit der Garantie der sog. allgemeinen Handlungsfreiheit. Mit ihr ließe sich , wenn z.B. eine konkrete Freiheitsgarantie nicht "weiterhilft", z.B. gegen die von mir beispielhaft angeführten "Verbotsentscheidungen" mittels demokratisch (!) legaler und legitimer Entscheidungen argumentieren. Allerdings muß bei einer solchen Argumentation wider die "absolute Volksherrschaft mittels Mehrheitsentscheidungen" unter Berufung auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2(1)GG bedacht werden, daß dieser allgemeine Handlungsfreiheit ihrerseits im Art. 2(1) im zweiten Halbsatz Grenzen gesetzt sind: "…die Rechte anderer, die verfassungsmäßige Ordnung, das Sittengesetz."
Letzteres wiederum resultiert aus dem "unserer" Verfassung zugrundliegende Verständnis vom Wesen des Menschen, das sich in der These zusammenfassen läßt, wonach "das Menschenbild des GG…nicht das eines isolierten souveränen Individums ist, sondern das eines Individums, das zugleich als ein in die Gemeinschaft hineingeborenes und ihr vielfältiges verpflichtetes Wesen ist , also existierenden in der ihm innewohnenden, ihm wesensimmanten Spannung zwischen Individuum und Gemeinschaftswesen.

Zusammengefaßt:

1.
Beim Pro und Contra staatlicher Ge- bzw. staatlicher Verbote sollte stets bedacht werden, jedenfalls dann , wenn eine solche Diskussion " auf dem Boden der Verfassung, hier auf dem Boden des GG" stattfindet,
daß
a.)
das Demokratieprinzip – wider seine Begrifflichkeit- nicht die "absolute Volksherrschaft" garantiert, sondern "nur" eine durch das Rechtstaatsprinzip "eingeschränkte" (vor allem eingeschränkt durch den Wesensgehalt der Menschenrechte)
und
daß
b)
die freie Entfaltung der Persönlichkeit nicht als schrankenlos zu gelten hat – wegen der im Art. 2(1) im zweiten Halbsatz normierten Schrankentrias und dem dieser Einschränkung zugrundeliegendem Menschenbild unserer Verfassung.

Das bedenkend, das beachtend wäre m.E. eine Voraussetzung dafür, daß man bei einschlägigen Diskussionen nicht aneinander vorbei redet, sondern daß der Streit auf einer gemeinsamen Basis, nämlich auf der Grundlage "unserer " Verfassung stattfindet.
Zugleich würde damit jedem Diskutanten bewußt werden, warum es letztendlich oftmals wegen strittiger Auffassungen einer "höchstrichterlichen Entscheidung" bedarf, also d.d. BVerVG.

2.
"Man" kann -selbstverständlich- eine entsprechende Diskussion auch führen unter der Vorgabe, sich dabei nicht an die "Wertentscheidungen" des GG und an die daraus daraus resuliterenden konkreten Normen halten , sondern diese grundsätzlich kritisch hinterfragen zu wollen -die Demokratie, den Rechtstaat, den Sozialstaat und die ihnen zugrundeliegenden Überzeugungen.

PS
Ich habe sinngemäß -kurz und knapp- Ähnliches unter -8-abschließend angemerkt, aber anscheinend vergebens. Deshalb mein erneutes , etwas länger ausgefallenes Bemühen, wohlwissend, daß diese und ähnliche Versuche meinerseits mit der Kommunikationspraxis in den sog. sozialen Netzen nicht kompatibel sind; sei's drum.

thomas weigle
thomas weigle
6 Jahre zuvor

#10 Die Grünen fordern kein Verbot des Rauchens oder gar der Raucher, sondern einen umfassenden Schutz der Nichtraucher. Es steht also eine individuelle Freiheit gegen eine andere. Da die Nutzung der einen Freiheit erwiesenermaßen gesundheitsschädlich für andere ist, während die Freiheit des Nichtrauchers keinerlei schädliche Folgen für den Raucher hat, muss der Raucher halt vor die Tür gehen. Da muss man auch gar nicht umfassend juristisch argumentieren, wie es der gute @ Walter Stach einmal mehr tut. Da reicht doch der gesunde Menschenverstand, verbunden mit dem Blick auf einen Königsberger Philosophen des 18.Jahrhunderts.

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

-17-Thomas Weigle
einverstanden.

Wenn ich 'mal wieder anläßlich einer Diskussion über ein konkretes Problem auf "einschlägige" Verfassungsnormen hingewiesen habe -Demokratie, Rechtstaat, Mehrheitswille versus individuelles Freiheitsstreben….-, dann
a.)
deshalb, weil ich leider immer mehr den Eindruck gewinne, daß die Existenz dieser Verfassung in diversen Diskussionen gar nicht interessiert, geschweige denn, daß ihre rechtsverbindlichen Grundentscheidung "jedermann" bewußt wären – was ich als "Verfassungspatriot" bedauere-
und
b.) deshalb, weil die entsprechenden Verfassungsnormen exakt das widerspiegeln, was tagtäglich jedem nachdenkenden Menschen als Problem bewußt ist -bewußt sein könnte?-, nämlich als Demokrat die Tatsache akzeptieren zu müssen, daß es einerseits eine parlamentarische Mehrheitsentscheidung gibt (oder eine solche anstehen könnte-) und anderseits als ein größtmögliche Freiheit wollender Individualist darin eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheit auszumachen.
Und dann gilt es eben für jedermann, sich dieser Problematik zu stellen und sich mit ihr auseinanderzusetzen.
Das schließt ein, sich permanent und selbstkritisch fragen zu müssen, ob "man" sich als Mensch ausschließlich als souveränes (selbstherrliches), nur sich selbst verpflichtetes und nur gegenüber sich selbst verantwortliches Individuum begreift oder als Individuum, das zugleich ein soziales Wesen, ein Gemeinschaftswesen ist -in die Gemeinschaft hineingeboren und dieser vielfältig verpflichtet- .
In diesem Sinne erscheint es mir möglich zu sein, das jedermann in jeder Diskussion, in jeder seiner Entscheidung zu beachten und bedenken fähig ist, , daß seine Freiheit dort ihre Grenzen findet, wo die Freiheit des anderen beginnt, und daß das, was er will oder nicht will, oftmals nicht nur ihn in seiner persönlich-privaten Sphäre betrifft, sondern für die Gemeinschaft, in der er lebt, folgenreich sein kann.

"Jedermann" würde so, also das Alles bedenkend, dann auch problemlos zu der Erkenntnis kommen, daß all diese Prozesse -die des eigenen Nachdenkens, die der Willensbildung in demokratischen Verfahren- nicht zu Ergebnissen führen , die man so oder so mit "richtig" oder mit "falsch" zu bewerten hat, sondern die "man" für sich als wünschens -, als erstrebenswert empfindet, die man für sich als "gut" einstuft, denen man zustimmt , weil sie einem persönlich nützlich erscheinen oder die man als unerwünscht empfindet, als "ungut", als "schädlich" bezogen auf die eigenen Interessen und die der Gemenschaft, in der "man" lebt.

Generelles Rauchverbot im öffentlichen Raum?
Generelles Alkoholverbot im öffentlichen Raum?
Aufhebung des Cannabis-Verbotes?
Verbot von Geschwindigkeiten über 13o km auf Autobahnen?
Verbot von…..

All das ist diskutabel.
Ich denke – und nur deshalb meine erneuten Hinweise auf die Verfassung und nur deshalb meine ergänzenden o. a. Anmerkungen-, daß einschlägige kritische, kontroverse Diskussionen etwas Anderes sein könnten als das bloße Bekunden von "Rechthaberei", einer "Rechthaberei", die in der Regel unvereinbar ist mit zumindest minimalen Grundwissen -z.B. über die Wertentscheidungen der Verfassung -und die im Widerspruch steht zu jedem Prozess der Abwägung zwischen unterschiedliche Rechtsgütern , die im Widerspruch steht zu dem stets notwendigen Nach- und Bedenken unterschiedlicher politisch-philosophischer Grundauffassungen, vor allem auch solchen, die der eigenen politisch-philosophischen entgegenstehen.

"Ein Wort zum Sonntag" -meinerseits?
Nee, nee, nur die Wiedergabe meiner Meinung.
Ich frage mich allerdings -selbstkritisch-, warum ich diese meine Meinung u.a. hier bekunde, wohlwissend, daß ich damit nichts bewirke werde.

Nansy
Nansy
6 Jahre zuvor

#17 – Thomas Weigle:
Man muss schon etwas mehr tun, als Alkoholreglementierungen und Rauchverbote zu fordern, um sich den "Ehrentitel" einer Verbotspartei zu verdienen. Die Fixierung auf das Rauchverbot in Ihren Kommentaren zur Verbotspartei "die Grünen" scheint mir darauf hinzuweisen, dass Ihnen die sonstigen Beglückungsversuche der Grünen offenbar entfallen sind oder nicht ins Konzept passen.

Die Verbotskultur bei den Grünen hat eine lange Tradition – schon im Bundestagswahlprogramm von 1987 kann dies ausgemacht werden – dort positionierten sich die Grünen gegen die Informations- und Kommunikationstechniken, lehnten sogar Kabel- und Satellitenfernsehen ab:
Verbot von Personalinformationssystemen und sonstiger Systeme, die geeignet sind, die Beschäftigten zu verdaten.
– Keine Digitalisierung des Fernsprechnetzes.
– Keine Dienste- und Netzintegration im Fernsprechnetz (ISDN).
– Keine Glasfaserverkabelung (Breitband-ISDN).
– Stopp des Kabel- und Satellitenfernsehens.
– Wirksame parlamentarische Kontrolle der Post.

Neben dem Drang zur Zukunftsverweigerung gibt es aber außerdem natürlich auch den generellen Drang, mit administrativen Mitteln möglichst tief in die persönliche Freiheit der Bürger und das Wirtschaftsleben einzugreifen und diese zu ökologischer Korrektheit zu zwingen.
Außer der Forderung nach Alkoholwerbungsverboten, gab es den Veggie Day, das Lichtverbot (Keine Leuchtreklame an geschlossenen Geschäften), Limonadenverbot auf Schulhöfen, Motorrollerverbot, usw. – um nur einige aus einer langen Liste von Verbotsforderungen zu nennen.

Wer seine Erinnerung diesbezüglich noch einmal auffrischen will, dem empfehle ich dieses Video:
http://www.youtube.com/watch?v=pAbI4lcLLm0

Heutzutage schmücken sich die Grünen gerne als Internetpartei und um weitere Verbote ist es erst einmal still geworden – schließlich ist es der Partei dann doch noch klargeworden, dass man mit immer neuen Verbotsforderungen keine Wähler hinzugewinnen kann.
Es darf aber bezweifelt werden, dass hier ein generelles Umdenken stattgefunden hat – denn wer den Bürger als schwer erziehbares Kind ausgemacht hat, der ändert seine Grundhaltung nicht so schnell – er passt sich nur den politischen Gegebenheiten kurzfristig an.

thomas weigle
thomas weigle
6 Jahre zuvor

@ Nansy Sie haben recht, viele der von Ihnen genannten Verbotsforderungen sind mir tatsächlich unbekannt. Limonadenverbot in der Schule? Nöö. Jeder kann dort trinken, was er will-ausgenommen Alkohol. Es ging um den Verkauf im Schulkiosk. Auch an meinem damaligen Arbeitsplatz Das wiederum finde und fand ich richtig. Ebenso Rauchverbote an und in Schulen. Der Veggieday? Albernes Gewese, mehr nicht. Auf beiden Seiten.
Werbungsverbot für Alkohol. Finde ich jetzt angesichts der Schäden, die Alkohol anrichtet, durchaus diskussionswürdig. Dafür sind die Grünen für die Haschfreigabe.
Was die Technikverbote angeht, da sind die Grünen von der Entwicklung sauber überrollt worden. D.h. aber nicht, dass die damals von den Grünen genannten Gefahren aus der Luft gegriffen waren. Ganz im Gegenteil!!!

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