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30 Oktober 2009

WDR: “Keine Hinweise auf Verstoß gegen WDR-Gesetz”

In dem Verhältnis zwischen dem WDR und seinem Verwaltungsratsvorsitzenden Ludwig Jörder gibt es "keinerlei Hinweise" auf Verstöße gegen das WDR-Gesetz. Dies hat eine Prüfung der Staatskanzlei NRW ergeben, wie der WDR seit heute Vormittag in einer Pressemitteilung verbreitet.

Bild: WDR/Herby Sachs

Auf meine Recherchen hin hatten der "Spiegel" hier und der Branchendienst "Meedia" hier im August berichtet, dass der WDR-Verwaltungsratsvorsitzende Ludwig Jörder vermutlich Geschäfte mit dem WDR machte. Jörder, der seit 1999 Chefkontrolleur des WDR ist, leitet seit über 20 Jahren die Geschäfte der Westfalenhallen in Dortmund. In diesen fanden regelmäßig WDR-Veranstaltungen statt (Link). Auch im November präsentiert der WDR-Radiosender Einslive wieder zwei Konzerte in der Westfalenhalle (Link). Die gleiche Position bekleidet Jörder bei einer Gesellschaft, die das Best Western Parkhotel betreibt. In dem Haus, das neben den Westfalenhallen liegt, brachte der WDR häufig Gäste und Mitarbeiter unter.

Beim WDR sah man im August keinen Konflikt in der Doppelfunktion von Jörder, man habe keinen Anlass zur Prüfung gehabt. Zudem verwies der Sender auf die Landesregierung, die als "Rechtsaufsicht" bis dahin nichts beanstandet habe. Jörder selbst gab keine Stellungnahme ab; laut WDR verweilte er damals "an einem Ort, wo es keinen Handy- und Internetempfang gibt".

Die NRW-Landesregierung kündigte im August an, dass sie den WDR auffordern werde, Fragen zu den Geschäften des Chef-Kontrolleurs Jörder zu klären. Eine eingeleitete Prüfung der Staatskanzlei hat nun ergeben, dass keine Hinweise vorliegen, die auf Verstöße gegen das WDR-Gesetz deuten. Das landeseigene WDR-Gesetz enthält eine Vorschrift, die Interessenkonflikte bei den WDR-Kontrolleuren vermeiden soll. Darin heißt es: „Kein Mitglied des Verwaltungsrats darf unmittelbar oder mittelbar mit der Anstalt für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen, und zwar weder als Inhaber noch als Gesellschafter, Angestellter, Vertreter eines Unternehmens oder als Organ einer juristischen Person des privaten oder öffentlichen Rechts.“

Zwei von mir damals befragte Rechtsexperten beurteilten die Rechtslage im August jedoch anders, als die Staatskanzlei dies nun tut. Professor Hubertus Gersdorf von der Gerd-Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht an der Universität Rostock hatte Bedenken: „Als Geschäftsführer ist Herr Jörder leitender ‚Angestellter’ der in Rede stehenden Gesellschaften, so dass es ihm gemäß dem WDR-Gesetz verwehrt ist, mit dem WDR Geschäfte zu machen.“

Auch für Professor Christoph Degenhart, Direktor des Instituts für Rundfunkrecht an der Universität Leipzig, schien die Sachlage eindeutig: „Einen Verstoß würde ich sogar dann bejahen, wenn Herr Jörder seinerseits einen Angestellten der GmbH beauftragt hat.“

Das WDR-Gesetz schreibt zudem vor, dass kein Mitglied des Verwaltungs- oder des Rundfunkrats „wirtschaftliche oder sonstige Interessen“ verfolgen darf, die geeignet sind, die „Erfüllung seiner Aufgaben als Mitglied des jeweiligen Organs“ zu gefährden. Tritt eine Interessenkollision ein, so erlischt die Mitgliedschaft bei dem jeweiligen Organ automatisch. Hätte sich eine derartige Kollision bewahrheitet, wäre Jörder damit von seinen Aufgaben als Chef des WDR-Verwaltungsrats entbunden gewesen.

Im letzten Jahr wurde bekannt, dass Jörder und der WDR-Rundfunkratsvorsitzende Reinhard Grätz Anteile an der WDR-Werbetochter WDR Mediagroup halten. Jörder ist seit 1999 mit 677.000 Euro, also etwas mehr als zehn Prozent, an der florierenden Firma beteiligt. Der WDR selbst besitzt Anteile im Wert von 5.146.000 Euro. Die Beteiligung der beiden WDR-Kontrolleure als Teilhaber bei einer wichtigen Tochterfirma ist ungewöhnlich – normalerweise halten die öffentlich-rechtlichen Anstalten ihre Beteiligungen völlig in eigener Hand. Im Internet weist der WDR seine Mediagroup nach wie vor als 100-prozentige Tochter aus. Der WDR erklärte, die beiden WDR-Gremienchefs seien „nicht als Privatpersonen, sondern satzungsgemäß qua Amt als Gremienvorsitzende treuhänderisch beteiligt“. Dennoch soll das WDR-Gesetz nun dahingehend geändert werden, dass Verwaltungs- und Rundfunkratsmitglieder nicht  Gesellschafter eines Unternehmens sein dürfen, an dem der WDR direkt oder indirekt als Gesellschafter beteiligt ist.

Ungeklärt ist in diesem Zusammenhang nach wie vor ein Betrag in Höhe von 40.091,62 Euro Gewinnn, der nach dem Konzernabschluss der WDR Mediagroup zum 31. Dezember 2006 "anderen Gesellschaftern" zustehe. Davon gehe nichts an Grätz und Jörder, erklärte der WDR Mitte 2008, die beiden würden nicht am Gewinn der WDR Mediagroup beteiligt.

Als 2002 wegen der Euro-Umstellung das Stammkapital der WDR Mediagroup erhöht wurde, mussten Grätz und sein Partner Jörder je 37.885,15 Euro zuschießen. Dabei wurde notariell festgelegt: "Die neuen Geschäftsanteile nehmen am Gewinn der Gesellschaft vom 1. Januar 2002 an teil." Das zusätzliche Geld mussten Grätz und Jörder nicht bar zahlen, sondern sie wurden ausweislich der Handelsregisterunterlagen mit einem Darlehen der beiden WDR-Funktionäre an die WDR Mediagroup verrechnet. Die Gesellschafter brächten "ihren Anspruch auf Rückzahlung der gewährten Darlehen" ein. Weder der WDR noch Jörder und Grätz haben bisher über Details dieses Darlehens Auskunft gegeben.

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