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Österreich: Das neue Desintegrationspaket ist geschnürt

Flüchtlinge am Wiener Westbahnhof. (c) Christoph Baumgarten

Die österreichische Bundesregierung hat die Gesetzesvorlage für ein so genanntes Integrationspaket beschlossen. Es beinhaltet Zwangsarbeit für anerkannte Flüchtlinge und „Wertekurse“.

Nach sachlichen Kriterien ist dieses Gesetzespaket eines der denkbar schlechtesten, das eine Bundesregierung einer gesetzgebenden Körperschaft vorlegen kann. Das so genannte Integrationspaket schafft Probleme und löst so gut wie keine.

Als Placebo für das knappe Drittel rechspopulistisch angehauchte Wähler wird es auch nur zwei Wochen taugen. Dann verlangt die FPÖ, längst mephistophelischer Einflüsterer dieser rot-schwarzen Bundesregierung, nach neuen Verschärfungen.

Man fragt sich, was Integrations- und Außenminister Sebastain Kurz (ÖVP) geritten haben mag, als er in den vergangenen Monaten so vehement auf seiner Forderung bestand, anerkannte Flüchtlinge ohne Erwerbsarbeit zu gemeinnützigen Tätigkeiten zu verpflichten. Noch dazu ohne Bezahlung, wie der Minister mit Kanzlerambitionen stolz betont. „De facto sind es Null-Euro-Jobs“.

Weigern sich Flüchtlinge, diese Arbeiten anzunehmen, verlieren sie die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, grob gesprochen das österreichische Äquivalent zu Hartz IV.

Lässt man die sprachlichen Nebelkerzen beiseite, ist es nichts anderes als Zwangsarbeit für anerkannte Flüchtlinge.

Da mag sich jemand mit verquertem Gerechtigkeitssinn denken, das sei nur fair, immerhin erhielten die Flüchtlinge ja 840 Euro im Monat vom Staat – die freilich auch keineswegs bedingungslos, wie gerade Sebastian Kurz gerne vorgaukelt. Aber verwirren wir unsere rechtspopulistisch angehauchten Freunde nicht mit Fakten und Details sondern sehen uns an, was diese Zwangsarbeit für Betroffene und nicht nur für sie bedeutet.

Wer arbeiten muss, hat keine Zeit, Arbeit zu suchen

Arbeit suchen braucht Zeit und Fertigkeiten. Wer zur Zwangsarbeit verpflichtet ist, hat keine Zeit, Bewerbungen zu schreiben oder zu lernen, wie man sie schreibt.

In den USA haben mehrere Bundesstaaten Programme, in denen die Bezieher von Sozialsicherung verpflichtet sind, mehr oder weniger gemeinnützigen Tätigkeiten nachzugehen. Studien zeigen, dass die Betroffenen in der Regel länger auf Soziahilfe angewiesen sind als Sozialhilfebezieher in Bundesstaaten ohne Zwangsarbeit. Es gibt keinen Grund zu vermuten, dass das bei Flüchtlingen in Österreich wesentlich anders ablaufen wird.

Wer unbezahlte Zwangsarbeit leisten muss, verrichtet sie in der Regel schlecht und arbeitet so wenig wie möglich. Den Kommunen und gemeinnützigen Organisationen, in denen die Flüchtlinge arbeiten müssen, dürfte mit so einem Programm wenig geholfen sein.

Staatliches Lohndumping schadet allen

Unbezahlte Zwangsarbeit ist nichts anderes als staatliches Lohndumping. Das hilft weder den Betroffenen noch länger hier ansässigen Arbeitslosen. Eher im Gegenteil. Unqualifizierte Arbeit im gemeinnützigen Sektor wird rar werden. Finanziell klamme Kommunen geraten in Versuchung, statt bezahlter Straßenkehrer Flüchtlinge zu nehmen.

Für kommerzielle und nicht übermäßig gesetzestreue Arbeitgeber – auch solche gibt es – im unteren Lohnsegment ist die Situation geradezu eine Einladung, anerkannte Flüchtlinge unter Kollektivvertrag (Tarifvertrag) zu beschäftigen. Fünf oder sechs Euro die Stunde sind immer noch besser als null Euro die Stunde.

Das setzt im Niedriglohnbereich eine Spirale nach unten in Gang. Betroffen werden neben Flüchtlingen vor allem Migranten sein, die noch nicht so lange hier sind. Beide Gruppen kennen das Kollektivvertragsystem häufig nicht und wissen nicht, dass es illegal ist, ihnen so wenig zu bezahlen. So kann man sie optimal gegeneinander ausspielen.

Verwirrende Botschaften

Die Botschaften, die dieser Staat an Flüchtlinge aussendet, sind gelinde gesagt verwirrend. So lange ihr Asylverfahren nicht abgeschlossen ist, dürfen sie nicht arbeiten. Sobald es abgeschlossen ist, müssen sie arbeiten und das ohne Bezahlung. So flößt man Neuankömmlingen kein Vertrauen in den Staat ein.

Unbezahlte Zwangsarbeit signalisiert Flüchtlingen auch, dass ihre Arbeit und sie selbst wertlos sind und sich bestenfalls als Belastung begreifen sollten. So integriert man Menschen nicht.

Zwangsarbeit ist eine Spirale nach unten

Zwangsarbeit widerspricht dem sozialstaatlichen Gefüge. In europäischen Sozialstaaten schuldet man dem Staat keine unmittelbare Gegenleistung, wenn man auf Sozialleistungen angewiesen ist. Sobald man wieder Arbeit hat, zahlt man Steuern und Sozialabgaben und trägt so zur Finanzierung des Systems bei.

Werden einzelne, für unerwünscht erklärte, Gruppen zur unbezahlten Zwangsarbeit herangezogen und damit für weitgehend rechtlos erklärt, wird dieser sozialstaatliche Konsens aufgeweicht und ähnliche Maßnahmen für andere Gruppen erscheinen möglich und je nach politischer Wetterlage wünschenswert. Diese Dynamik lässt sich kaum aufhalten.

Bei Zwangsarbeit für anerkannten Flüchtlinge wird es kaum bleiben. Das Bundesland NIederösterreich ist hier schon vorgeprescht und verordnet nach einem ähnlichen Modell Zwangsarbeit für Bezieher von Mindestsicherung, ebenfalls im gemeinnützigen Bereich.

In der aktuellen rechtspopulistischen Dynamik in Österreich lässt sich nicht ausschließen, dass bald Forderungen erhoben werden, auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Mindestpensionen zur Zwangsarbeit zu verpflichten.

„Wertekurse“? Wie bitte?

Und dann wäre noch die Sache mit den „Wertekursen“. Allein die Sprache ist verheerend.

Flüchtlingen fehlt es nicht an „Werten“. Es fehlt ihnen in der Regel an Wissen, wie ein moderner Staat und eine moderne Demokrate funtionieren.

Sie kommen ausnahmslos aus Staaten, die kollabiert sind oder gerade kollabieren. Sie kennen keine starken staatlichen Strukturen und zum Teil gar keine staatlichen Strukturen. In ihrer Heimat organisieren, wenn überhaupt, Familien, Clans, Religionsgemeinschaften, die Mafia oder korrupte politische Parteien das gesellschaftliche Zusammenleben in einem Ausmaß, wie es bei uns der Staat tut.

Das schafft tief sitzende Vorstellungen, wie die Welt funktioniert. Moralische Vorstellungen, also das, was vielleicht noch am ehesten dem vagen Wort „Werte“ entspricht, sind nur ein kleiner Teil dieser Vorstellungen.

Wer das allein als Problem der „Werte“ begreift, geht das Problem von der falschen Seite an.

Was gefragt ist, sind Informationen und Anleitungen, wie man sich in unserer Gesellschaft zurechtfindet. Mit 20 Stunden Moralpredigt und einem Crashkurs in Staatsbürgerkunde wird das nicht getan sein. Da braucht es langfristige und umfangreiche Kurse und Workshops.

Das kommt sicher teurer als ein Schnellsiede-„Wertekurs“. Aber wenn man Flüchtlingen ein selbstbestimmtes und verantwortungsvolles Leben in unserer Gesellschaft ermöglichen will, wird man das Geld wohl in die Hand nehmen müssen.

Warum sich jemand an Gesetze hält, ist egal

„Werte“ sind in unserer Gesellschaft auch keine juristisch relevante Kategorie. Auch bei uns wollen viele Männer ihre Frauen schlagen. Viele tun es aus Angst vor Bestrafung oder gesellschaftlicher Ächtung nicht und nicht, weil sie innerlich überzeugt sind, dass es falsch ist.

Von Flüchtlingen kann man auch nicht mehr verlangen als das. Sie sollen sich an die Gesetze dieses Landes halten – die allermeisten tun das auch. Warum sie das tun, ist irrelevant. Unsere Gerichte urteilen nach Taten und nicht nach inneren Überzeugungen. Das ist gut so. Sonst könnte ein demokratischer Rechtssaat nicht funktionieren.

Wer glaubt, Flüchtlingen „Werte“ beibringen zu müssen, stellt das implizit infrage und erhebt das Strafrecht zur moralischen Kategorie und sieht es nicht als das, was es ist: Die schärfste Instanz, die unser gesellschaftliches Zusammenleben regelt.

Diese Entrechtung und Moralisererei zieht sich durch das gesamte Paket und macht die wenigen positiven Punkte mehr als wett.

Dieses Gesetzesvorhaben ist ein Desintegrationspaket für die gesamte Gesellschaft. Es ist ein Schritt Richtung Autoritarismus.

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
6 Jahre zuvor

Die Sklavenhändler längst vergangener Jahrhunderte hätten über soviel "Genialität" jubiliert – selbst Kriege anzetteln und Sklaven als Kriegsbeute mühevoll nach Hause schleppen, entfällt. Heute kommen die Sklaven freiwillig und unter größten Anstrengungen ins eigene Land eingetrudelt und man muss ihnen nur noch die Ketten anlegen:-(( Es geht immer noch einen Tick perverser in der Jetztzeit…

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

Klaus Lohmann,
als engagierter "Europäer", als jemand, der sich darüber freut, daß es eine europaweite Bewegung junger Menschen gibt, die sich für einen noch engeren Zusammenschluß Europas stark macht -möglicherweise eines sog. Kerneuropa-, frage ich mich mit zunehmender Tendenz, ob Polen, ob Ungarn -und jetzt auch ob Österreich- in ihrer derzeitigen gesellschaftlichen und staatlichen Verfaßheit nicht nur der Idee eines freiheitlich-demokratischen Europa, das sich primär der Idee der Menschenrechen verpflichtet sieht, fundamental widersprechen, sondern daß diese Gesellschaften/Staaten dabei sind, der Bewegung für einen engeren politischen Zusammenschluß "freier Europäer" ihre Legitimation zu nehmen.

Wer glaubwürdig für ein freiheitliches Europa zu streiten bereit ist, kann nicht nur gegen die Putins, Trumps, Erdogan dieser Welt Positiion beziehen , sondern muß zugleich"klipp und klar" deutlich machen, daß "dieses" Polen, daß "dieses" Ungarn -und jetzt dass " deses" Österreich?- nichts in einer der Organisation freiheitlicher europäischer Staaten, die sich unter dem "Banner der Menschenrechte" vereinigt haben bzw. noch enger vereinigen wollen, zu tun haben kann..

Ke
Ke
6 Jahre zuvor

Was ist denn jetzt die Lösung?

Staatliche Unterstützung ohne Bedingungen?
Klassisches Bewerbertraining, etc. ?
Die Erfolge sehen wir in den Transfergesellschaften, Deutsch Kurse sind in der Kritik.

Wertekurse ? nein, aber die Neubürger müssen lernen. Was denn jetzt?

Jeder hat die Freiheit, sich eine Job zu suchen, der gut bezahlt ist.
Dass mit vielen Neubürgern auch eine Konkurrenz im Niedriglohnsektor entsteht, kann nicht überraschen.

Es ist eine schwierige Aufgabe, in Ö steigen die Sozialausgaben. Die Politik muss natürlich diese Aufgaben bewältigen, und der Bürger wird sie finanzieren

Humanität kostet.

Dann stellt sich noch die Frage, wie wir mit den Menschen umgehen, die in irgendeinem Camp in der Wüste hocken und hoffen, dass Nahrung und Sicherheit gewährleistet ist.

Die Frage ist doch: Wie kann sich Afrika in einem Zustand entwickeln, der seiner wachsenden Bevölkerung eine Perspektive bringt? Die Mrd Entwicklungshilfe waren wenig erfolgreich.

Helmut Junge
6 Jahre zuvor

Österreich hat eine sozialdemokratisch geführte "Große Koalition" mit der österreichischen Volkspartei.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesregierung_Kern

ke
ke
6 Jahre zuvor

@5:
Die Welt ist grau. Es gibt kein Schwarz/weiß.

– Ich glaube auch nicht daran, dass Menschen alle gerne Arbeiten und alles tun, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen.
– Meiner Erfahrung nach sind Dauertrainings sinnlos.
– Im Bereich Flüchtlinge ist das Beschäftigungsverbot für die erste Phase nicht nachvollziehbar. Richtig absurd wird es, wenn einerseits externe Reinigungskräfte für Unterkünfte eingestellt werden und gleichzeitig Pädagogen für die Beschäftigung sorgen sollen.
– Ich glaube nicht, dass man nur vom Kapital Geld nehmen muss, damit man es dann verteilen kann.
– Natürlich sollte jeder, der arbeitet signifikant mehr bekommen als jemand der sich verweigert. Demnach sind 0 EUR Quatsch, 1 EUR aber OK.
– Ich glaube nicht, dass jemand keinen Job findet, wenn er gemeinnützige Arbeit macht.

In diesen Bereichen hat jeder seine eigenen Erfahrungen gemacht. Die Welt ist grau.

Yilmaz
Yilmaz
6 Jahre zuvor

"Wer arbeiten muss, hat keine Zeit, Arbeit zu suchen"

Das ist natürlich Schwachsinn. Dann kümmert man sich eben am Wochenende um die Bewerbungen, hab ich auch schon gemacht.

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

Mir ging es lediglich , wieder einmal , nur darum, zu hinterfragen, ob es denn weiterhin problemlos möglich ist, bezüglich der (Be-)Achtung fundamentaler Grundwerte für das Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft, so wie seit der Zeit der Aufklärung in der sog. westlichen Welt bestimmend sind, fundamentale Unterschiede zwischen Polen und Ungarn – und den "trumpistischen USA ?- angesichts der der dortigen Verfassungwirklichkeit im Vergleich z.B. mit dem Rußland Putins, und der Türkei Erdogans festzustellen und dabei – zugegeben überzeichnet -zu fragen, ob Österreich auf dem Wege sein könnte, sich bezüglich der Nichtachtung fundamentaler Menschenrechte Polen und Ungarn anzunähern. Und das wiederum hat mich fragen lassen, ob es nicht an der Zeit sein könnte, die Mitgliedschaft einiger europäischer Staaten in der vorgeblichen "Werte-" Gemeinschaft EU kritisch zu hinterfragen, denn wenn es "so weiter geht", muß daran zwar nicht die EU als Wirtschafts- und Währungsunion oder als Verteidigungsgemeinschaft scheitern, wohl aber könnte ihre Glaubwürdigkeit als Wertegemeinschaft auf der Strecke bleiben.

Ke
Ke
6 Jahre zuvor

#9
Ja, und wenn man einen Job hat, der im Wettbewerb steht, gibt es Druck, Konkurrenz etc.
Leben ist mit Anstrengungen und Unsicherheiten verbunden.

abraxasrgb
abraxasrgb
6 Jahre zuvor

# 8 W. Stach
@EU und Wertegemeinschaft … klar, wenn es so weiter geht, ist Deutschland das alleinige dumme Land 😉

Hoimrdengr
Hoimrdengr
6 Jahre zuvor

> In ihrer Heimat organisieren, wenn überhaupt, Familien,
> Clans, Religionsgemeinschaften, die Mafia oder korrupte
> politische Parteien das gesellschaftliche Zusammenleben
> in einem Ausmaß, wie es bei uns der Staat tut.
>
> Das schafft tief sitzende Vorstellungen, wie die Welt
> funktioniert.
>
Und Werte ist nicht das richtige Wort dafuer? Sondern?
Kultur? Ich weiss nicht, was konkret in diesen Kursen
gelehrt werden soll. Es klingt aber so, als ob das
grundlegende Problem erkannt ist: es geht eben nicht um
simples Sachwissen.

> Warum sich jemand an Gesetze hält, ist egal
>
> „Werte“ sind in unserer Gesellschaft auch keine
> juristisch relevante Kategorie.
>
Das ist einerseits richtig. Andererseits total falsch.
Vor Gericht kann man in der Tat nicht "beyond reasonable
doubt" mit den Werten eines Angeklagten argumentieren.

Aber: letztendlich sind die Gesetze die geronnenen Werte
der Gesellschaft. Wenn ihre Buerger diese Werte nicht
mehr teilen, werden sie einfach nicht mehr beachtet
und mit einiger Verzoegerung verschwinden die Gesetze.
Glauben z.B. nicht genug Menschen, dass Schwule eine
Gefahr fuer das oeffentliche Leben darstellen, dann
schimmelt der Paragraph 175 halt noch ein paar Jahrzehnte
in einer staubigen Ecke des StGB vor sich hin bis er
entruempelt wird. Ich mag mich jedenfalls nicht erinnern,
dass Homosexuelle in Deutschland 1994 [sic] in den Knast
eingefahren waeren, weil: "Sie sollen sich an die Gesetze
dieses Landes halten".
_______________________________

ke
ke
6 Jahre zuvor

@11:
Ja, die Krankenschwester, die jetzt alleine auf der Station in der Nacht ist,
der Polizist, der jetzt auf Streife ist oder gelangweilt irgendwas bewacht.
Der Lagerarbeiter, der auf den Schichtbeginn wartet und lange vor der Arbeitszeit anreist, weil die Bahnen zur Frühschicht nicht fahren.
Der Projektarbeiter, der seine Familie nicht sieht und sich im Hotel langweilt.

Zum Vergleich:
Ich muss eine Bewerbung schreiben, habe einen Termin beim Amt und muss eine Job finden.

In dem Artikel geht es um Österreich. Vielleicht ist dort die Arbeitswelt ja ein Kuraufenthalt. Wenn ich meinen Erfahrungen mit Österreichern auf der Arbeit denke, glaube ich das nicht.

Stress, Belastung ist etwas persönliches. Es sollte aber doch zumutbar sein, sich auch während einer Arbeitstätigkeit zu bewerben. Irgendwann tritt auch beim Bewerben Routine ein.

Hoimrdengr
Hoimrdengr
6 Jahre zuvor

Natuerlich waere es naiv die Interessen der maechtigen zu
ignorieren. Aber selbst Diktaturen sind darauf angewiesen,
dass sie eine "wir sind das Volk" Geschichte verkaufen die
halbwegs geglaubt wird. Die Sowjetunion hat das vergeigt.
Die Werte des real existierenden Kapitalismus dagegen
hat noch der elendste Hartzer verinnerlicht. Und wenn
Wettbewerb, Kosten & Nutzen der einzige Massstab sind,
dann gibt es oft keine Alternative, das muss man dann
halt einsehen.

Bei kostenneutralen Werten ist mehr Spiel drin.
Dass Abtreibung und Homosexualitaet sozusagen gegen den
Willen der Bevoelkerung entkriminalisiert wurden, halte
ich fuer eine steile These. Bei der Abtreibung gab –
eigentlich gibt – es lautstarken kirchlichen Widerstand.
Allein, es hat eben nicht gereicht. Bei der Sterbehilfe
konnten sie 2015 den Trend nochmal aufhalten, das Gesetz
hinkt der oeffentlichen Meinung weit hinterher. Und dass
grosse Stigma der Homosexualitaet im Jahre 1994 habe ich
wohl verpasst.

Einzig die Todestrafe gibt ein gutes Gegenbeispiel.
Ihre Abschaffung wird hierzulande zwar gerne gefeiert,
um mit dem Finger auf den hinterwaeldlerischen Ami zu
zeigen. Beim Wort Kinderschaender ist's dann aus mit dem
Fortschritt. Da haben die Vaeter des Grundgesetzes unter
dem Schock des Dritten Reiches dem Volk nicht richtig aufs
Maul geschaut.

Arnold Voss
6 Jahre zuvor

Es gehört zu den großen moralischen Legenden über den Menschen, dass er gerne mit anderen teilt. Ja, dass es eine weltweite Kultur des Teilens gibt. Dabei verwechseln die, die uns davon erzählen, absichtlich oder unabsichtlich das Teilen mit der gemeinsamen Nutzung von Was auch immer. Wer teilt hat jedoch per Definition danach nicht mehr sondern weniger. Er gibt Jemanden anderen etwas ab, statt durch gemeinsame Nutzung etwas dazu zu gewinnen.

Kooperation durch gemeinsame Nutzung ist nämlich eine Win-Win-Situation, die die eigenen Kosten senkt, sofern sich die Kooperationspartner ihren Nutzeranteil fair bezahlen. Tut es nur einer von ihnen nicht, weil er dazu z.B. nicht Willens oder nicht in der Lage ist, trifft wieder der Fall des Teilens ein. In der Regel führt das zur Beendigung der Kooperation, bzw. dazu, dass ein solcher Teilnehmer gar nicht erst in die Kooperationsgemeinschaft aufgenommen wird.

Willkommen in jeder Art von Kooperationsgemeinschaft, und das gilt auch für lokale, regionale und nationale Gesellschaften, ist deswegen auf Dauer nur der, der etwas mitbringt, und nicht der, der sich nur etwas holt. Der, der verspricht ein fairer Kooperationspartner zu sein, bzw. dazu zu werden. Der, der Kooperationspotentiale hat die zumindest für die Zukunft seinen Kostenanteil an der gemeinsamen Nutzung des Ortes, der Region oder des Landes sicherstellen.

In den oder die es sich lohnt gemeinschaftlich zu investieren, weil der oder die sehr wahrscheinlich nicht zu einem abhängigen sondern zu einem gleichberechtigten Mitglied der Kooperationsgemeinschaft werden wird, und das ganz egal aus welchem Grunde er oder sie an den Ort, die Region oder in das Land gekommen ist. Ob Flüchtling oder Migrant, ob aus Not oder aus freien Stücken, es geht um das, was er zur gemeinsamen Zukunft der bestehenden Kooperationsgemeinschaft dazu tun kann.

Viel wichtiger als die Anzahl und/oder die Art der Kooperationspartner ist den Menschen nämlich der faire Umgang zwischen ihnen. Nicht (nur) die Fremdenangst dominiert ihr Verhalten sondern auch und vor allem die Angst vor der dauerhaften und einseitigen Kostenübernahme für die Hinzukommenden. Fremde sind erst einmal nur Fremde, ob sie zu Feinden oder Freunden werden, hängt aber nicht nur von den Fremden ab.

Es hängt vor allem davon ab, dass die Aufnehmenden ihnen von Anfang an und ohne jede Einschränkung die Möglichkeit geben, zu zeigen, was sie mitbringen. Was sie jetzt und vor allem in Zukunft zu der bestehenden Kooperationsgemeinschaft hinzufügen können, wenn man ihnen dafür die Voraussetzungen schafft, bzw. sie erst einmal nur das tun lässt, was sie ohne äußere Hilfe tun können. Wenn man genau die Energien nutzt, die ihnen die Kraft gegeben hat, herzukommen.

Die Motivation zur Erlernung der Sprache steht dabei an erster Stelle. Ist sie nicht vorhanden, ist dies zugleich der erste Grund, ihren Willen, ein zukünftiger Kooperationspartner zu sein, mit Recht in Frage zu stellen. Das gilt im Kern für die Lernmotivation überhaupt, denn die Lernpflicht des Eingewanderten ist nichts anderes als die andere Seite der Aufnahmebereitschaft derer, die schon da sind. Erst beides zusammen ist der Garant einer auch zukünftig gerechten Kooperationsgemeinschaft.

Menschen wandern nicht für Spaß aus oder ein, sondern weil sie es besser haben wollen. Dazu zählt mehr Sicherheit genauso wie mehr Einkommen. Migration ist nichts anderes als Aufstieg durch Ortsveränderung. Ob ich dabei das politische Gefängnis gegen eine Wohnung ohne Gitter tausche oder das Verhungern gegen eine Arbeit zum Mindestlohn, oder das bisherige Gehalt gegen ein wesentlich höheres, ist prinzipiell gleich. Es geht einzig allein darum, dass es einem am Ende besser geht als vorher.

Das Einwanderungsland sollte, anstatt diese Tatsache moralisch zu kritisieren oder ökonomisch zu ächten, die dahinter liegende Potentiale nutzen und in produktive Bahnen lenken. Dabei teilt sich dann wie von selbst die Spreu vom Weizen. Der Integrationsprozess ist dann das entscheidende, und nicht eine irgendwie geartete Eingangsprüfung. Es sei denn die absolute Menge der Einwandernden macht eine solche Vorauslese unumgänglich.

Die Grenzen eines Landes sind nämlich nicht nur zum Öffnen sondern auch zum Schließen da. Sonst sind es keine. Grenzen die die, die hinter ihnen wohnen, nach außen nicht schützen können, sind genau das, was auch und gerade die Flüchtlinge nicht wollen, die über diese Grenze kommen. Sie wollen nicht nur Freiheit und ein besseres Leben. Sie wollen vor allem beides endlich in Sicherheit haben. Sie selbst wären für die Auslese, wenn sie diese Sicherheit zu verteidigen hätten, auch wenn sie als Flüchtlinge aus verständlichen Gründen für möglichst offene Grenzen plädieren.

Wer ein besseres Leben will, der will dieses auch geschützt wissen. Was hätte die Flucht sonst für einen Sinn. Da sind sich die Flüchtlinge mit denen, die sie aufzunehmen bereit sind, erst einmal einig. Es gibt deswegen auch ein grundsätzliches gemeinsames Interesse an für alle geltenden rechtlichen Regelungen. Bei der Art des Rechtes und seiner gesellschaftlichen Verfasstheit allerdings fangen die Probleme schon an. Erst recht, wenn die Zuwanderer diesbezüglich aus ihre Religion heraus überweltliche Regeln für absolut halten.

Das gleiche gilt für die Demokratie. Einwanderer aus anderen Kulturen haben sehr wohl ein grundsätzliches Interesse an den damit verbundenen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Sie sind für ihren Aufstieg im Land ihrer Wahl, zumindest für die von ihnen, die das wollen, von geradezu existenzieller Bedeutung. Deswegen werden sie aber nicht gleich zu überzeugten Demokraten, sofern ihr kulturellen Werte und/oder ihrer religiösen Bindungen dem entgegenstehen.

Soziokulturelle Auseinandersetzungen sind deswegen unvermeidlich, ja sie sind unabdingbarer Teil einer Einwanderungsgesellschaft, und genau deswegen wird diese Seite der Einwanderung im Aufnahmeland so ungerne öffentlich thematisiert und diskutiert. Im Gegenteil, sie wird sogar systematisch verdrängt. Einwanderung bedeutet ab einer bestimmten Größenordnung für alle Beteiligten nicht nur, aber auch sozialen und kulturellen Stress und das selbst dann, wenn die Werteunterschiede sich nicht diametral gegenüber stehen.

Diesen Stress muss auch die Mehrheitsbevölkerung auszuhalten bereit sein, und jedes Land was damit ausreichend Erfahrung gesammelt hat, rollt deswegen auch keinen roten Teppich aus, wenn eine neue Einwanderungswelle, egal wie sie sich konkret zusammensetzt, ansteht, um seine moralische Überlegenheit zu demonstrieren, bzw. sich selbst als Aufnahmeland zu feiern. Fast niemand nimmt Menschen zum Spaß oder aus reiner Herzensgüte auf, wenn sie nicht nur zu Besuch kommen sondern für länger oder sogar für immer bleiben wollen oder müssen.

Der größte Selbstbetrug besteht aber darin, dass die Durchschnittsbevölkerung im Einwandererland jenseits unmittelbarer Soforthilfe mit beherztem Vergnügen oder opferbereitem Großmut bereit ist, ihren Lebensstandard zu senken und (noch) näher zusammenrücken, damit die „Neuen“ auch ausreichend Platz und Versorgung haben. Nicht nur dass das viele gar nicht können, selbst wenn sie es wollten. Es ist auch für die Eingewanderten keine dauerhafte Lösung.

Sie sind in der Regel weder gekommen um anderen auf der Tasche zu liegen noch um die Verhältnisse im Land ihrer Wahl auf Dauer zu verschlechtern, selbst wenn ihre eigenen sich dadurch kurzfristig verbessern. Sie wollen dass das Land indem sie eingewandert sind wächst und gedeiht, weil nur so auch ihr Anteil am großen Kuchen größer werden kann. Einwanderer wollen Wachstum und dadurch mögliche Standardverbesserungen. Was hätte ihre Migration und die damit verbunden Sorgen und Nöte sonst für einen Sinn gehabt.

Dafür und nur dafür sind sie auch bereit kulturelle Kompromisse und Anpassungsleistungen zu vollbringen. Was auch immer die Moralapostel und Wertehomogenisierer dieser Welt verkündigen, der eigentliche Deal lautet ganz pragmatisch und realistisch: Gebt uns die Chance zum Aufstieg und wir werden eure Gesetze befolgen und eure kulturellen Werte tolerieren. Ansonsten möchten wir gerne so weiter leben, wie wir es für richtig halten.

Wird dieser Deal von Seiten der Aufnahmegesellschaft nicht ernst genommen, ja permanent in Frage gestellt und/oder praktisch torpediert, hat sie über kurz oder lang ein Integrationsproblem, das sich weder mit Werterelativismus noch mit kultureller Repression, geschweige denn durch den sogenannten interkulturellen Dialog lösen lässt. Wer auf Dauer nichts bekommt und deswegen auch nicht vorwärts kommt, der gibt auch nichts her und schließt sich stattdessen in seiner Wertewelt ein.

Spätestens dann aber, wenn auch die Migranten, die bislang der Demokratie eher skeptisch bis abweisend gegenüber stehen, selbst begreifen, dass die g e g e n se i t i g e Einhaltung dieses Deals eben diese demokratischen Werte voraussetzt, entsteht das, was eine Einwanderungsgesellschaft im Kern und dauerhaft zusammenhält: Die feste Verankerung der gemeinsamen Verfassung in Kopf und Herz und das unabhängig davon, welchen kulturellen Migrationshintergrund Jemand hat.

Erst auf der Basis dieses Verfassungspatriotismus kann Einwanderung nicht nur akzeptiert, gewünscht oder gebraucht, sondern auch praktisch gelebt werden. Dazu gehört aber auch, dass die Einwanderer, die prinzipiell zu dieser Verfassungstreue nicht bereit sind, bewusst als Verfassungsfeinde unter gesellschaftlichen Druck gesetzt, und bei Vergehen gegen die Verfassung und darauf basierendem Recht ohne jede kulturelle und/oder religiöser Relativierungsrücksicht verurteilt und bestraft, ja sofern sie (noch) abgeschoben werden dürfen, auch des Landes ohne jedes Recht auf Wiederkehr verwiesen werden.

Einwanderung ist wie Respekt keine Einbahnstraße sondern ein gegenseitiges und prozesshaftes Verhältnis mit erst einmal offenem Ausgang. Geduld ist dabei nur eine Seite der Medaille. Die andere ist Konsequenz und Klarheit. Geduld hat nämlich nur dann einen Sinn, wenn sie nicht überfordert wird, d.h. dass sie auch ein Ende haben können muss. Notfalls auch eins mit Schrecken, denn Niemand – die Einwanderer eingeschlossen – kann daran Interesse haben, dass eine Gesellschaft an der Einwanderung zerbricht.

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

Arnold Voss,
-19-

einverstanden!

Ke
Ke
6 Jahre zuvor

#19:
Der Text ist eine Punktlandung.
Vielen Dank.
Sollte der Text nicht eher ein Artikel sein?

Helmut Junge
6 Jahre zuvor

Ob mein folgender Hinweis den Diskurs fördern kann, weiß ich nicht, aber ich finde, daß er einen Teil der Wirklichkeit widerspiegelt.
"teilen" ist nämlich eines der mißverständlichsten Wörter überhaupt, weil es auch "trennen" bedeutet.
Wie wäre sonst "divide et impera" als "teile und herrsche" zu verstehen, wenn es dabei nicht um das Trennen des Gegners in verschiedene Interessengruppen ginge?
Und erleben wir nicht, daß es um die Auseinandersetzung zwischen "Teilern" und "Trennern" geht?

nussknacker56
nussknacker56
6 Jahre zuvor

#19

Toller Einwurf, Arnold Voss. Vielen Dank. Auch dafür, dass Sie nochmals die unpopulären aber unabdingbaren Bedingungen skizzieren, die beide Seiten, sowohl Einwanderer als auch Einheimische erfüllen müssen.

Jensen
Jensen
6 Jahre zuvor

Österreich ist ein souveräner Rechtsstaat mit eigener Kultur und kein Teil der Bundesrepublik Deutschland. Wenn die Österreicher sich mehrheitlich dazu entschieden haben, mit den Problemen in ihrem Land auf ihre Art und Weise umzugehen, dann ist das ihre Sache. Andere Länder, andere Sitten.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
6 Jahre zuvor

Die Einlassungen von Arnold Voss klammern Belange der Menschenwürde vollständig aus.
Eine Politik, die sich allein auf diese Überlegungen stützen würde, würde auch z. B. in einem Zensuswahlrecht enden.
Die vorgestellten Überlegungen sind m. E. zwar richtig, aber auch lückenhaft.

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

Wolfram Obermanns,
ausgehend davon, daß die Idee von der unantastbaren Würde eines jeden (!!) Menschen nicht angezweifelt wird und daß iinfolgedessen auch der Inhalt des Art. 1(1)GG als "Leitidee", die das gesamte übrige Verfassungsrecht "trägt und prägt" ,akzeptiert wird, bedarf es immer wieder und immer auf's Neue des politischen Diskurses darüber, wie sich in konkreten Streitfragen die staatliche Gewalt positionieren sollte, wenn sie sich den "Bedingungen der Wahrung der Menschenwürde" gemäß zu verhalten hat. Ich denke, in diesem Sinne -und in diesen Grenzen?- sind die Ausführungen von Arnold Voss belangreich auch wenn sie lückenhaft erscheine-und deshalb mein Einverständnis -sh. 2o-.

Zwei weitere Anmerkungen:
1.
Ich bin mir sicher , sehr sicher sogar, daß es in der Mehrheitsgesellschaft in Deutschland, daß es für die "Mehrheit der Verantwortungsträger in der Politik" und daß bei der "Mehrheit der in den Medien schaffenden/aktiven Menschen" n i c h t die von mir einleitend unterstellte Akzeptanz gibt!

Das gilt z.B. für die Feststellung , daß die deutsche Rechtsordnung, insbesondere die deutsche Verfassungsordnung eine Gemeinschaft freier Bürger will, die j e d e n Menschen in seiner Existenz und Würde achtet: vom ungeborenen Leben bis zum Sterbenden, ungeachtet seiner Taten und Untaten, ungeachtet seiner Staatsbürgerschaft, ungeachtet seiner Herkunft, seines Geschlechtes seiner Religion.
Das schließt z.B. für die deutsche Rechtsordnung "zwingend" einen Mindeststandart an Respekt auch vor dem Menschen ein, der sich durch seine Taten der tiefen Verachtung preisgibt.
"Undenkbar" für die meisten Deutschen? Ja, so scheint es mir und trotzdem durch die "Leitidee" von der unantastbaren Würde eines jeden Menschen verfassungsrechtlich "zwingend" geboten.

2.
Wenn Staat und Gesellschaft in Deutschland verlangen, daß sich jeder Mensch, der hier lebt, an das geltende Recht zu halten hat und das heißt zuvörderst an das geltende Verfassungsrecht, dann, so scheint mir, wird dem "jedermann" nur gerecht werden können, wenn "jedermann" die verfassungsrechtliche Grundentscheidung des Art. 1(1) kennt , sich mit ihr befaßt hat und fähig und willens ist, sie nicht nur zu akzeptieren, sondern sie zu bejahen.

3.
Mir scheint, daß diesbezüglich nicht nur "Aufklärungsbedarf" bei den meisten Menschen besteht, die nach Deutschland geflüchtet sind, sondern auch bei den meisten Menschen, die diesem Staat
angehören.

"Aufklärung" in diesem Sinne steht nicht in einem Widerspruch zu dem, was Arnold Voss gefordert hat gegenüber den nach Deutschland Geflüchteten – und was m.E. ebenso notwendig gegenüber vielen hier Ansässigen zu gelten hat, nämlich sie mit Grundregeln eines demokratischen Rechtstaates vertraut zu machen und sie dabei ua. aufzuklären über das Recht und die Pflicht (!!) des Staates, geltendes Recht durchsetzen zu müssen -"notfalls" mit Gewalt!

Insofern sehe ich insgesamt und im grundsätzlichen keinen Dissens, wie er in einigen der vorangegangen Beiträge angesprochen wird.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
6 Jahre zuvor

Walter Stach
"1(1)GG als "Leitidee", die das gesamte übrige Verfassungsrecht "trägt und prägt" ,akzeptiert wird, bedarf es immer wieder und immer auf’s Neue des politischen Diskurses darüber, wie sich in konkreten Streitfragen die staatliche Gewalt positionieren sollte, wenn sie sich den "Bedingungen der Wahrung der Menschenwürde" gemäß zu verhalten hat."
Ich denke da sind wir einer Meinung.
Beim österreichischen "Integrationspaket" wären jenseits der Funkionalität eben auch Fragen nach der Wahrung der Menschenwürde der Migranten und nach der Verhältnismäßikeit der Mittel zu stellen. Fragen, die sich uns in D bei der Fortentwicklung des Einwanderungrechtes genauso stellen. Bezeichnender Weise sind die Wahrnehmungen bei ähnlich gelagerten Fällen genau konträr und vermutlich auch noch zutreffend konträr.
Da demnach unter den selben Regelungen entgegengesetzte Erfahrungen gemacht werden können, wäre als nächstes zu fragen, welche Rand-, welche soziokulturellen Rahmenbedingungen sorgen für den mal negativen, mal positiven Effekt?
Was bedeutet das für den gesetzlichen Handlungsrahmen, was für die individualisierte Entscheidungskompetenz, die sich um den Einzelfall zu kümmern hat?
Gehört zu einer Willkommenskultur (zwingend?) eine Verabschiedungskultur?
Sollte der Migrationsdruck von den Zielländern gezielt durch "Headhuntig" gedrosselt werden?

Arnold Voss
6 Jahre zuvor

Die Menschenwürde als solche ist für mich nicht verhandelbar. Sie war deswegen bei meinem Einwurf vorausgesetzt. Aber die Bedingungen unter denen sie politisch und sozial gewährleistet wird und ökonomisch und materiell gewährleistet werden kann, sind eben keine feststehenden Größen. Sie hängen vielmehr von der sozialen, ökonomisch und politischen Funktionstüchtigkeit und vom Wertekorsett eines Gemeinwesens ab.

Solidartät nach innen ist dabei zwar eine Voraussetzung, aber keine Garantie für Solidarität nach außen, bzw. gegenüber Zuwandernden. Wer sie in diese Richtung ausweiten will, darf sie deswegen nicht überfordern, bzw.mit der Solidaritär nach innen in dauerhaften Konflikt bringen. Vielmehr muss der Contrat Social auf die Zuwandernden ausgedehnt werden, was für diese neben Rechtsgewährungsansprüchen auch Bringepflichten beinhaltet.

Insofern kann es bei der Einwanderung eine Wllkommenskultur – wenn überhaupt – nur zusammen mit einer, durchaus negativ gemeinten, Verabschiedungskultur geben. Beim Asyl ist es dagegen per Definitionem anders. Wer das gewährleistet, der bietet nicht vorrangig Solidaritär sondern vor allem Schutz vor Gefahr um Leib und Leben, und das auf zeit. Her kann es schon deswegen keine prinzipielle Wilkommenskultur geben, da eine Mensch in Asyl-Not auch dann einzulassen ist, wenn er ansonsten nicht willkommen erscheint.

Eine positive Verabschiedungskultur sollte es aber gerade hier trotzdem geben, denn auf zeit kann im Ernstfall viele Jahre Exil bedeuten. Sinnvoll kann eine solche Zeit nur mit sinnvollen Tätigkeiten verbracht werden, die das sind Arbeit und Sprachlernen, und das mit der Option auf Einwanderung, wenn denn die Voraussetzugen stimmen und eine solche auch vom Asylanten gewollt ist. Ist diese nicht gewollt, so wird am Ende kein Fremder sondern wohlmöglich ein dauerhafter Freund gehen, und genauso sollte er oder sie auch verabschiedet werden.

Deswegen fehlt einem Land, das nur ein Asyslrecht aber kein Einwanderungsrecht, oder umgekehrt, hat, eine zentrale Vorausssetzung zur Abwägung zwischen Nothilfe und dauerhafter Solidarität. Die Menschenwürde vor allem der Zugewanderten kommt dann über kurz oder lang wie von selbst unter Druck. Entweder in dem man gerade die – nicht mal auf zeit – aufnimmt, die es am meisten brauchen. Oder das man alle Zuwandernden jenseits ihrer eigentlichen Motive systematisch dazu bringt, sich als Menschen in höchster Not zu definieren, ja sich notfalls sogar auch als solche zu tarnen oder ihre Identität komplett und absichtlich im Dunkeln zu lassen.

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

-28-
Wolfram Obermanns,
ja, die Fragen, die Sie stellen, sind naheliegend.
Für mich sind jedenfalls die Praktiken in Ungarn im Umgang mit den nach Ungarn Geflüchteten menschenunwürdig, dh., sie wären so in Deutschland verfassungswidrig, und mir scheint es zumindest fragwürdig, ob ein sog. " deutsches Desintegrationspaket" nach österreichischem Vorbild einer Überprüfung seiner Verfassungskonformität durch das BVerVG standhalten würde.

Ich frage mich allerdings, und darum ging es mir primär in meinem Beitrag, ob sich für die deutsche Mehrheitsgesellschaft, für die deutsche politische Führungsschicht, für die Medien in Deutschland, vor allem für die viele "Medienschaffenden" via Internet diese und vergleichbar Fragen überhaupt stellen, denn ihnen , so scheint mir, fehlt es am verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Bewußtsein über Inhalt, Bedeutung und "Bindungswirkung" des Art. 1(1) GG für alle staatliche Gewalt.

Arnold Voss,
einverstanden mit dem Inhalt des letzten Absatzes im Beitrag -29-.

F l ü c h t l i n g e n
in akuter Not zu helfen, ist m.E. ein zwingendes Gebot für jedermann, für die Gesellschaft und für den Staat, wenn allesamt akzeptieren würden, daß jeder Mensch eine unverletzliche Würde hat, die es gebietet, seine Existenz als Mensch im Gefährdungs-, im Bedrohungsfall zu sichern.
Aus Art. 1(1) GG läßt sich -selbstverständlich- nicht unmittelbar herleiten, w i e das staatlicherseits
zu geschehen hat.
Aus Art. 1(1) GG läßt sich -ebenso selbstverständlich -auch nicht unmittelbar ableiten, wann der "Tatbestand eines in seiner Existenz gefährdeten oder bedrohten Menschen", der vorgibt, deshalb nach Deutschland geflüchtet zu sein, als erfüllt anzusehen ist .
Dass es Menschen gibt, die ihre Existenzgefährdung bzw. Existenzbedrohung vortäuschen, um als Geflüchtete in Deutschland aufgenommen zu werden, ist Fakt. Es würde menschlichen Verhaltensweisen zu widerlaufen, wenn das nicht so wäre. Ich könnte dieserhalb -zynischerweise- anmerken, daß "die Einen" aus ihrer Sicht gute Gründe haben, sich als Steuerflüchtlinge zu betätigen und daß es " die Anderen" unter den vielen, vielen "echten" Flüchtlingen gibt, die aus ihrer Sicht gute Gründe haben, sich wider den Realitäten als Geflüchtete auszugeben.
Es wäre jedoch bei den "Einen" wie bei den "Anderen" fatal, ihretwegen zu versuchen, alle Steuerzahler als potentielle Steuerflüchtlinge oder alle Flüchtlinge als potentielle "falsche Flüchtlinge" hinzustellen, die sich "tarnen, die eine existentielle Gefährdung vortäuschen, die ihre Identität "im Dunkeln lassen".

Die Würde eines jeden Menschen zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller Staatsgewalt.

Ich kann nicht nachvollziehen, wie immer wieder der Versuch gestartet wird, diese fundamentale, ja den Staat Bundesrepublik Deutschland in seinem Wesenskern ausmachende Pflicht dadurch zu relativeren, in dem auf die "Selbstverständlichkeit " hingewiesen wird, daß diese so verpflichtete Staat sich dem Wesen und dem Zweck eines jeden Staates gemäß in allen "seinen Betätigungsfeldern" zur Wehr setzen muß, wenn "man" staatlich gewährte Rechte mißbräuchlich in Anspruch nimmt oder sich staatlich verfügten Pflichten schuldhaft entzieht. Das ist so selbstverständlich und erscheint auch der Mehrheitsgesellschaft selbstverständlich zu sein wie es selbstverständlich sein sollte, aber in der Mehrheitsgesellschaft nicht zu sein scheint, daß der Staat Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 1(1) GG verpflichtet ist, die Würde eines j e d e n Menschen zu achten zu schützen.

Bezogen auf die
E i n w a n d e r u n g
und bezogen auf die sie betreffenden gesetzliche Grundregeln, die es leider in Deutschland mittels eines Einwanderungsgesetzes nach wie vor nicht gibt -warum ist mir rätselhaft – läßt sich m.E. "so oder so" weder direkt noch indirekt mittels des Art. 1(1), also bezogen auf die unantastbare Menschenwürde hinreichend begründbar argumentieren.
Regeln über die Einwanderung -über das Ob und das Wie- erscheinen mir in aller Regel und über den Art. 1(1) GG hinausgehend nicht grundrechtsrelevant zu sein, dh., hier kann der Staat ausschließlich unter Zweckmäßigkeitserwägungen das Ob und das Wie regeln.

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
6 Jahre zuvor

"Regeln über die Einwanderung -über das Ob und das Wie- erscheinen mir in aller Regel und über den Art. 1(1) GG hinausgehend nicht grundrechtsrelevant zu sein, dh., hier kann der Staat ausschließlich unter Zweckmäßigkeitserwägungen das Ob und das Wie regeln."
Dieser Einschätzung stehen m.E. die Rechtsfolgen in Form von z.B. Familiennachzug entgegen. Aus D kann ein Familie -salopp formuliert- eigentlich nur nach Skandinavien ausgewiesen werden, da andernfalls das Kindswohl als gefährdet eingeschätzt wird. Eine Verabschiedungskultur wäre also nicht oder nur in marginaler Weise etablierbar.
Die Immigration der späten 80'er und 90'er war so eine Familienmigration, die schon damals signifikant gehäuft als Migration in die Sozialsysteme angelegt war.
Diese meine Überlegungen erklären, glaube ich, auch, warum es bisher kein Einwanderungsgesetz gibt: man kommt sehr schnell zu sehr unschönen Fragestellungen.

Walter Stach
Walter Stach
6 Jahre zuvor

Wolfram Obermanns,
"unschöne Fragestellungen" zeigen m.E., daß es notwendig ist, über die von mir in Erinnerung gebrachten Unterscheidung zwischen Flüchtlingen und Einwanderern zu debattieren und dabei den Unterschied zu bedenken und zu betonen zwischen nationalen und internationalen Normen zu Gunsten von Flüchtlingen, insbesondere die sog. Asylberechtigung betreffend — und das sind bekanntlich nicht alle Flüchtlinge- einerseits und Einwanderern anderseits , also die Menschen betreffend, die nach konkreten gesetzlichen Vorgaben einwanderungsberechtigt wären, und zwar deshalb, weil ihre Einwanderung im unmittelbaren Interessen der Gesellschaft und des deutschen Staates liegen und von diesen erwünscht würde . Auf sie bezogen würden sich Probleme der Abschiebung , des Familiennachzuges oder eines möglichen Mißbrauches der Sozialsysteme -in aller Regel- nicht stellen, nicht stellen können und insofern auch -in aller Regel- nicht grundrechts- menschenrechtsrelevante Probleme.

Ich kann mich in allen meinen Annahmen und bezüglich der Sinnhaftigkeit meiner o.a Fragestellungen irren.
Und gerade deshalb halte ich eine offene, eine öffentliche Sachdebatte über das Ob und das Wie eines deutschen Einwanderungsgesetzes für dringend geboten.
Ich frage mich also weiterhin, warum das bisher "bestens- bzw. schlechtestenfalls " nur rudimentär der Fall war.
Haben in Gesellschaft und Staat "immer noch diejenigen das Sagen", die aus welchen Gründen auch immer meinen, Deutschland dürfe sich nicht als Einwanderungsland verstehen und als solches ausdrücklich proklamieren, was durch ein Einwanderungsgesetz geschehen würde? Eine offene, eine öffentliche eine transparente Debatte würde doch auch dazu beitragen können, daß die Meinung , nach der "Deutschland kein Einwanderungsland ist" vorgetragen und sich ggfls. als Mehrheitsmeinung erweisen könnte., auch in der Auseinandersetzung "mit unschönen Fragen".
Denkbar, daß sich der neu zu wählenden Bundestag daran macht, ein Eiwanderungsgesetz auf den Weg zu bringe? Ein Gesetzt, das ich nach wie vor für überfällig halte!

Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
6 Jahre zuvor

Der Satz "Deutschland ist kein Einwanderungsland" ist entweder Augenwischerei fürs vermutete Publikum oder Selbstbetrug – so oder so ein Akt der Realitätsverweigerung.
Die genaue Gegenposition "Kein Mensch ist illegal" ist entweder Augenwischerei fürs vermutete Publikum oder Selbstbetrug – so oder so ein Akt der Realitätsverweigerung.
Bislang wird so die Diskussion zum Thema von diesen Antagonisten weniger beherrscht als unterbunden.
Ein Einwanderungsgesetz ist das juristische Mittel der Wahl um sich der Realität D als Einwanderungsland zu stellen. Bislang wickelt D Einwanderung mit dem eher ungeeigneten Mittel des Asylrechts ab, mit allen disfunktionalen Konsequenzen.
Offensichtlich scheint sich die Realitätsverweigerung für die Politik zu lohnen. Wobei die scheinbar aufgehende Kalkulation so aussieht: durch realitätsverweigernde Politik adressiert man erfolgreich nationalistisch, rassistische und sozialchauvinistische Milieus, während die sozialkompatibleren Milieus nicht soweit angewidert werden, daß sie sich abwenden würden.

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