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Fast jeder Trottel kann Heilpraktiker werden

Infoseite über Heilpraktiker
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Vier Tote allein in einem „alternativen Krebszentrum“ in Brüggen, in dem Heilpraktiker tätig waren – das wirft Fragen auf. Was tut die Landesregierung und Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) eigentlich, um die Qualität von Heilpraktikern, zu gewährleisten? Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Susanne Schneider, hat sie in einer kleinen Anfrage gestellt. Was schon jetzt eine traurige Tatsache ist: In Deutschland kann fast jeder Trottel Heilpraktiker werden.

Die  kleine Anfrage:

Zwischen Pyramidenenergiebestrahlung, psychologischer Beratung und offener Wundbehandlung – warum gibt es keine einheitliche Ausbildung für Heilpraktiker in NRW?

Vor über 77 Jahren trat am 17. Februar 1939 das „Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ in Kraft, das die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit von Heilpraktikern darstellt. Bis auf wenige Ausnahmen und eine Bereinigung des Gesetzes sind die Regelungen bis heute unverändert. In Österreich ist hingegen eine heilkundliche Tätigkeit Ärzten vorbehalten und eine eigenständige Berufsausübung von Heilpraktikern somit verboten. Die meisten anderen europäischen Staaten kennen auch kein vergleichbares Berufsbild eines Heilpraktikers und sehen entweder keine Regulierung oder eine Zulassung als anerkannter Therapeut nach einer mehrjährigen Ausbildung vor (z. B. als Natuurgeneeskundige Therapeut in den Niederlanden).

Die weitere Umsetzung des Heilpraktikergesetzes erfolgt auf Ebene der Bundesländer. Nach den Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes in NRW ist eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch die örtlich zuständigen Kreise und kreisfreien Städte zu erteilen. Dazu ist eine Kenntnisüberprüfung durch die untere Gesundheitsbehörde heranzuziehen. Für diese gilt nach Punkt 4.2 der Richtlinien:

Die Überprüfung dient der Feststellung, ob die Antrag stellende Person solche heilkundlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit führen kann. Die Überprüfung ist keine Prüfung im Sinne der Leistungskontrolle zur Feststellung einer bestimmen Qualifikation.“

Dies schließt eine umfassende Prüfung aus, die über das Ziel der Gefahrenabwehr durch die Abfrage schulmedizinischer Grundkenntnisse hinausgeht. Es gibt bis heute also auch keine festgeschriebene Ausbildung für Heilpraktiker. Als bisherige Grundvoraussetzung für die Erlaubniserteilung sind ein Hauptschulabschluss, ein polizeiliches Führungszeugnis und das Mindestalter von 25 Jahren ausreichend. Den heilpraktisch Interessierten bleibt selbst überlassen, wie sich das Wissen für die Kenntnisüberprüfung angeeignet wird. Kurse an

privaten Schulen zur Vorbereitung sind somit freiwillig, ihre Qualität unterliegt auch keiner staatlichen Aufsicht. Unweigerlich gibt es erhebliche Schwankungen zwischen den Kompetenzen von zugelassenen Heilpraktikern je nach fachlicher Vorbildung der Praktizierenden.

Zugelassene Heilpraktiker dürfen dennoch Injektionen setzen, offene Wunden behandeln oder Gase verabreichen. Auch der Aderlass, Eigenbluttherapie, Blutegeltherapie, Knochenbrüche, Blinddarmentzündungen, Krebs und viele andere schwerwiegende Verletzungen werden von ihnen ohne abgeschlossenes Medizinstudium behandelt. Ausgeschlossen sind nur die Behandlung meldepflichtiger Krankheiten, Zahnmedizin, Geburtshilfe, Strahlentherapie und Leichenschau. Darüber hinaus gibt es keine Vorgabe oder Richtlinie, die die Ausübung der Heilkunde einschränkt.

Die naturheilkundliche Qualifizierung erfolgt ohne jede staatliche Aufsicht. Zu den vermittelten Therapieformen zählen Geistheilung, Homöopathie, Reinkarnationstherapie, Magnetfeldtherapie, Pyramidenenergiebestrahlung und Nosodentherapie. Für die meisten Therapien gibt es keine vorgeschriebenen Standards und sie sind wissenschaftlich weder fundiert noch anerkannt. Potentielle Patienten können daher kaum zwischen einem seriösen Anbieter und einem Scharlatan unterscheiden. Daher mehrt sich auch die Anzahl der Heilpraktiker, die eine einheitliche Ausbildung für ihren Berufsstand fordern. So überschätzen einzelne Heilpraktiker ihre eigenen Kompetenzen oder stellen Esoterik über wissenschaftliche Erkenntnisse. Das bekannte Portal „Heilpraktiker.de“ fragt gar: „Sind wir Heilpraktiker/innen die besseren Ärzte?“ „Wir älteren Heilpraktiker/innen brauchen solche statistische Beweisführung nicht. Wir haben unsere Arbeit – gegen Häme und Verunglimpfung unserer alternativen Therapien als Scharlatanerie und Placebomedizin – stets im Wissen geleistet, dass die körpereigene, natürliche Abwehr immer der beste Arzt bleiben wird.“ Problemtisch zeigt sich auch hier, dass auf unterschiedliche Fachseiten von Heilpraktikern Impfungen kritisiert oder gar abgelehnt werden.

Erst kürzlich wurde die Handlungsnotwendigkeit in diesem Bereich aufgezeigt. So verhandelt das Amtsgericht Kelheim aktuell einen Fall, bei dem einem Heilpraktiker fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen wird. Er soll trotz bekannter Brustkrebsdiagnose homöopathische Präparate zur Behandlung einer vermeintlichen Entzündung eingesetzt haben und so wissentlich eine wirksame Krebstherapie verhindert haben. Die betroffene Frau ist in der Folge verstorben (DAZ.online vom 21.07.2016)

In die aktuelle Diskussion reihen sich auch die Todesfälle in Brüggen ein, die – so die Annahme – mit einer alternativen biologischen Krebsbehandlung durch einen Heilpraktiker in Verbindung stehen. Dieser soll Substanzen wie “3-Bromopyruvat“ verabreicht haben, die bislang keine klinische Prüfung durchlaufen haben und entsprechend nicht als Arzneimittel zugelassen sind. Ziel der Behandlung sei es, den Krebs „auszuhungern“. Die Leiterin des Krebsinformationsdienstes in Heidelberg erklärte dazu in der Rheinisches Post vom 05.08.2016, dass eine sogenannte „Krebsdiät“ gerade bei Patienten, die oft durch Bestrahlung und Chemotherapie geschwächt seien oder an Erbrechen und Übelkeit litten, ein fataler Irrtum sei.

Neben der umfassenden Heilpraktikeerlaubnis wurde durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes auch eine sektorale Heilpraktikererlaubnis eingeführt und zwar für die Bereiche der Psychotherapie (Urteil vom 21.01.1993, Az.: BVerwG 3 C 34.90) und Physiotherapie (Urteil vom 26.08.2009, AZ.: BVerwG 3 C 19.08). Mit dieser sektoralen Erlaubnis ist im jeweiligen Bereich eine eigenständige Heilbehandlung möglich. Die Zulassung erfolgt aber nicht nach einheitlichen Verfahren. So werden im Bereich der Physiotherapie teilweise Schulungen mit abschließender Prüfung anerkannt, teilweise erfolgt weiterhin eine Kenntnisüberprüfung durch die untere Gesundheitsbehörde.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Ausbildungsstandards kann ein Patient in NRW von einem zugelassenen Heilpraktiker erwarten?
  1. Wie bewertet die Landesregierung die bisherige Praxis der Kenntnisüberprüfung vor dem Hintergrund der einheitlichen Qualitäts- und Standardsicherung für das Berufsbild der Heilpraktiker und der Vielseitigkeit der auf Grundlage der Erlaubnis gestatteten medizinischen Anwendungen wie Injektionen setzen, offene Wunden behandeln oder Gase verabreichen?
  1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle Situation bei der Erteilung sektoraler Heilpraktikererlaubnisse zur eigenständigen Heilbehandlung in einzelnen Berufsfeldern?
  1. Wie bewertet die Landesregierung Bestrebungen, eine einheitliche Ausbildung wie in anderen Berufsbildern im Rahmen der Durchführungs-Richtlinien auf Landesebene oder durch Änderung des Heilpraktikergesetzes auf Bundesebene umzusetzen?
  1. Wie bewertet die Landesregierung die verschiedenen naturheilkundlichen Anwendungen von Heilpraktikern aus wissenschaftlicher Sicht?

Susanne Schneider

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[…] Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP im NRW-Landtag, Susanne Schneider, hat eine kleine Anfrage an die Landesregierung und Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) gestellt, berichten die Ruhrbarone: […]

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
7 Jahre zuvor

Mittlerweile wird in 70(!) Todesfällen unter den Brüggen-Patienten konkret ermittelt, was die eigentliche Todesursache war. Als erklärter Heilpraktiker-Fan wird sich Barbara Steffens was einfallen lassen müssen.
http://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/krebsklinik-brueggen-mehr-faelle100.html

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[…] jeder Trottel kann Heilpraktiker werden, Ruhrbarone am 17. August […]

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7 Jahre zuvor

[…] jeder Trottel kann Heilpraktiker werden, Ruhrbarone am 17. August […]

omnibus56
7 Jahre zuvor

Meine Diagnose 'Pankreasschwanz-Karzinom mit Lebermetastasen', Heilung nach derzeitigem Stand der Universitätsmedizin ausgeschlossen, inoperabel. Tatsachen muss man ins Auge blicken! Ich werde mich also dennoch nie einem Quacksalber ausliefern – schon gar nicht einem Homöopathie-Voodoo-"Heiler"! Meine Ärzte sind empathisch und engagiert, mir bei guter Lebensqualität soviel Zeit wie möglich zu verschaffen. Das muss reichen!

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