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Klage gegen Neubau der B 474n erfolglos

Foto: Robin Patzwaldt

Seit den 1970er-Jahren läuft bereits die Planung, noch immer ist von der angedachten neuen Straße jedoch nichts zu sehen. Die geplante Verlängerung der Autobahn 45 von Dortmund-Mengede in Richtung Münsterland ist nun zumindest einen Schritt weitergekommen.

Die seit Jahren vergeblich geplante Verlängerung der ‚Sauerlandlinie‘, vorbei an den Städten Waltrop und Datteln, über die seit Jahrzehnten nur diskutiert wird, wird jedoch nach und nach etwas greifbarer. Das OVG in Münster hat heute nämlich eine Klage des BUND gegen die Trassenführung auf Dattelner Gebiet abgewiesen.

Auch in den Städten Castrop-Rauxel und Waltrop regt sich aktuell aber noch Widerstand in der Bevölkerung. Allerdings hatten sich bereits im Jahre 2008 rund 80% der befragten Waltroper Bürger für den Bau ausgesprochen. Anwohner haben die Entscheidung allerdings bis heute noch nicht so akzeptieren mögen, protestieren noch immer im Namen von ‚Fledermaus‘ und ‚Kröte‘ gegen das Projekt.

Entscheidung also auch weiterhin ungewiss.

Zumindest für den Dattelner Bereich verkündete das Gericht jedoch heute wörtlich:

„Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tag nach einer zweitägigen mündlichen Verhandlung die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 474n – erneut – abgewiesen.

Geplant ist der Bau eines rund 4 Km langen Straßenstücks, das im Süden an die L 609 anknüpft, das Waldgebiet „Die Deipe“ quert, die Stadt Datteln in einem Bogen östlich umrundet, um im Nordosten in die vorhandene Trasse der B 235 zu münden, die ihrerseits im weiteren nordöstlichen Verlauf über einer Brücke die Lippe quert. Entlang der Lippe erstreckt sich das europarechtlich festgelegte FFH-Gebiet „Lippeaue“.

Der BUND ist der Ansicht, dass das planfestgestellte Vorhaben mit den rechtlichen Vorgaben des unionsrechtlichen Habitatschutzes für das FFH-Gebiet „Lippeaue“ und mit dem Artenschutz nicht in Einklang stehe. Das OVG hatte die Klage bereits mit Urteil vom 18. Januar 2013 nach umfangreicher Prüfung abgewiesen. Auf das hier­gegen gerichtete Rechtsmittel des BUND hatte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil des OVG wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und die Sache insge­samt zurückverwiesen.

In seinem heutigen Urteil ist das OVG zu dem Ergebnis gekommen, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt und die vorgenommenen Bewertungen naturschutzfachlich vertretbar sind.

Das OVG hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.

Aktenzeichen: 11 D 70/09.AK“

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[…] Themen ‚Datteln 4‘, ‚newPark‘ und ‚B474n‘ beschäftigen die Region im nördlichen Ruhrgebiet ja allesamt schon länger. Alle drei nehmen […]

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