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Kritik an Großveranstaltung der rechtsradikalen Grauen Wölfe in Oberhausen

Graue Wölfe in OberhausenAm kommenden Samstag wollen die Grauen Wölfe ihre „28. Hauptversammlung“ in der Oberhausener König-Pilsener-Arena abhalten. Bis zu 7000 Teilnehmer werden erwartet. 

Als die Rechtsradikalen 2011 in der Essener Grugahalle tagten gab es breite Kritik quer durch alle Parteien. Der Eklat beschäftigte auch die Landespolitik. Oberbürgermeister Paß kündigte damals an, weitere Kongresse der Wölfe in der Halle verhindern zu wollen. Nun weichen die Veranstalter nach Oberhausen aus.


Die Grauen Wölfe, die in Deutschland meist als „Idealistenverein“ auftreten, gelten als ultra-nationalistisch, rassistisch und antisemitisch. Ihr Hass trifft vor allem Kurden und Armenier, aber auch Juden und Homosexuelle. Die Fraktion der Linken im Oberhausener Rat fordert daher den Arena-Betreiber auf die zwielichtigen Gäste wieder auszuladen. „Die Grauen Wölfe vertreten eine rechtsextremistische Ideologie und richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Dafür darf ihnen in Oberhausen keine Bühne geboten werden.“, so der Fraktionsvorsitzende Yusuf Karacelik.

Scharfe Kritik kommt auch von der antirassistischen „Gruppe gegen den Graue Wölfe-Kongress„, deren Sprecher Marcel Borjans mit Befremden auf eine Stellungnahme des Arena-Chefs Johannes Partow reagierte. Partow bezeichnete darin die Veranstaltung der Grauen Wölfe als „kulturelles Event“, das außerdem wie andere Parteitage in seinem Hause durch das Antidiskriminierungsgesetz geschützt sei. Borjans widersprach: „Weder ist die Veranstaltung ein kulturelles Event, auch wenn die Grauen Wölfe gezielt Musik zur Verbreitung ihrer rassistischen Ideologie benutzen, noch ist sie ein Parteitag“. Die Grauen Wölfe seien als Vereine organisiert, die vom Verfassungsschutz und Parteivertretern aller Farben als gefährlich eingestuft würden – und die „unter Verwendung des Hausrechts ausgeladen werden“ könnten.

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Pawel
Pawel
10 Jahre zuvor

Komisch das bei deutschen Rechtsradikalen Parteien das Antidiskriminierungsgesetz nicht gilt.Also gibt es gute Nazis und böse Nazis?

Frank
Frank
10 Jahre zuvor

Ich wundere mich auch gerade, dass sich die Empörung über diese Veranstaltung offenbar in Grenzen hält.

Es passt aber zur jüngsten Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung über den wieder wachsenden Antisemitismus in Deutschland und Europa. Wer den Rassismus von Islamisten kritisiert, gilt als „islamophob“. Antisemitische Äußerungen derselben dagegen sind ein „kultureller Event“.

Jack
10 Jahre zuvor

Demo-Aufruf gegen die Versammlung der Grauen Wölfe

Schluss mit dem Geheule – Graue Wölfe unerwünscht!
Gemeinsam sind wir Oberhausen – Für ein friedliches Zusammenleben!

Es gibt keine Men­schen ers­ter und zwei­ter Klas­se. Genau das aber
pro­pa­gie­ren die sogenannten „Grau­en Wölfe“, die am 16. November in
der Königs-Pilsener-Arena ihre 28. Hauptversammlung abhalten wollen.
Sie pre­di­gen Hass gegen Kur­den, Ar­me­ni­er und Amerikaner. Sie sind
judenfeindlich und verachten Homosexuelle und Christen.

Um ihnen nicht unwidersprochen den öffentlichen Raum zu überlassen,
findet am Samstag eine Gegendemonstration und Mahnwache statt:

Wir treffen uns am

Samstag, den 16.11.2013, um 10:30 Uhr

an der

Haltestelle „Neue Mitte“

bei der König-Pilsener-Arena Oberhausen.

Kompletter Aufruf auf https://pastebin.com/Ws1xZ4z3

Felix Christian
Felix Christian
10 Jahre zuvor

Hier gibt es eine Online-Petition die den Druck auf die Arena-Betreiber erhöhen soll:

https://www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-konferenz-tausender-rechtsradikaler-in-oberhausen

Nazistop Fürth
Nazistop Fürth
10 Jahre zuvor
Andrzej Kaczmarek
Andrzej Kaczmarek
9 Jahre zuvor

Im niederrheinischen Mönchengladbach nach engagiertem Bürgerprotest erst vor wenigen Stunden erfolgreich abgewehrt: Der türkische Nazi-Rockmusiker ZAFER İŞLEYEN will jetzt im Bistum Mainz auftreten – im Mainzer Liebfrauensaal am Sonntag (13.04.2014).

https://www.facebook.com/zaferisleyenresmisayfa

Das gilt es zu verhindern wie in Mönchengladbach. Mainzer Landtag und Bistum sind informiert und sagen zur Stunde, wie zu erwarten, feige keine Silbe.

Wird es den Mainzern gelingen, dem prominenten türkischen Sänger und Faschisten ZAFER İŞLEYEN den Zugang in den angemieteten Liebfrauensaal zu verweigern?

https://twitter.com/zaferileyen

Edward von Roy
Edward von Roy
9 Jahre zuvor

Man war früh genug informiert, um die Veranstaltung abzusagen, wenn man es denn gewollt hätte. Drei Tage vor der heutigen ADÜTDF-Veranstaltung in der Landeshauptstadt Mainz, angekündigt als 13 Nisan Mainz (HS1) Zafer İşleyen, der türkische Musiker selbst wirbt mit 29. OLAĞAN KONGRE VE KÜLTÜR SANAT ŞÖLENİ, das bedeutet 29. Ordentlicher Kongress sowie Kultur- und Kunst-Fest, am Donnerstagmorgen also empfahl uns der Mainzer Sozialdezernent Thomas Hauf ein dürres: „bitte wenden Sie sich doch direkt an die Eigentümerin des Liebfrauensaals, die kath. Liebfrauengemeinde“. „Wir haben das schon längst von uns aus erledigt. Die Polizei und andere Behörden wurden von uns informiert, ebenfalls wurde der Vermieter gebeten, die Veranstaltung zu annullieren“, mailte uns der Mainzer Jugendschutzbeauftragte Hans-Joachim Kunkel am Folgetag, Dezernent Hauf eine Kopie sendend. Sechs Minuten eher, also ebenfalls am 11. April hatte uns der bischöfliche Generalvikar Dieter Gabelmann angekündigt: „vielen Dank für Ihre Information zur Veranstaltung am 13.4.2014 mit ZAFER ISLEYEN. Wir haben die Pfarrei angewiesen, den Vertrag für die Veranstaltung sofort zu kündigen“, und sendete vier Kopien unter anderem an Kardinal Karl Lehmann, an die Rechtsabteilung des Bistums und an die gastgebende Liebfrauengemeinde. Seitdem hüllen sich Stadt und Bistum Mainz in Schweigen. Edward von Roy und Gabi Schmidt, Mönchengladbach am 13.04.2014.

Edward von Roy
Edward von Roy
9 Jahre zuvor

Null Toleranz für Hasstiraden, Menschenverachtung, Gewaltverherrlichung

Jugendschutz an Freizeiteinrichtungen, Gemeindesälen und Schulen

Am Samstag den 12.04.2014 wollte der Gemeinnützige Türkische Kulturverein in der Aula einer städtischen Mönchengladbacher Gesamtschule ein Frühlingsfest feiern. Da der Verein der Verwaltung bekannt war, bestanden keine Bedenken gegen den Abschluss des Mietvertrags. Kurz vor dem Termin wurde der Rat der Stadt jedoch darüber informiert, dass die Veranstaltung auf Plakaten und im Internet als hochkarätig besetztes Kultur- und Folklorefestival der von mehreren Landesämtern für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder wegen nachweislich verfassungsfeindlicher Aktivitäten beobachteten Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland (ADÜTDF) durchgeführt werden sollte. Der Öffentlichkeit sind diese Aktivisten auch als Graue Wölfe bekannt. Die ADÜTDF ist die Auslandsorganisation der türkischen rechtsradikalen Partei MHP.

An einem arbeitsfreien Samstagnachmittag, der häufig von Familien dafür genutzt wird, gemeinsam die Freizeit zu verbringen und beispielsweise Kulturveranstaltungen zu besuchen, sollten drei prominente, in der Türkei und von Türkeistämmigen im Ausland gefeierte Stars der ultranationalistischen Musikszene der Ülkücü-Bewegung (Idealistenvereine) auftreten, um mit ihrer Kunst und Kultur Menschenverachtung, Hass und Großmachtphantasien zu verbreiten. Ausgerechnet an einer Schule, die dem Netzwerk Schulen ohne Rassismus Schule mit Courage angehört, sollte unter dem Vorwand mit Kultur und Folklore den Frühlingsbeginn zu feiern, gegen Kurden, Armenier Griechen, Christen und Juden sowie Homosexuelle gehetzt werden.

Von der musikalischen Werbeveranstaltung für die Ideologie der ADÜTDF, an der möglicherweise auch einige Gesamtschüler gemeinsam mit ihren Familien und Freunden teilgenommen hätten, wusste die Schulleitung, die nicht für die Vermietung der Räumlichkeiten zuständig ist, nichts. Auch die Stadtverwaltung, die ihre Zusage unter anderen Voraussetzungen gegeben hat, sah sich getäuscht und löste den Vertrag auf.

Um künftig wenigstens Kinder und Jugendliche vor verfassungsfeindlichen menschenverachtenden und gewaltverherrlichenden Ideologien zu schützen fordern wir bundesweit:

• Aufklärung der Entscheidungsträger der Verwaltung sowie der Lehrer und Schulsozialarbeiter über Symbole, Feindbilder und Ziele der Ülkücü-Bewegung (Graue Wölfe)

• Ein jederzeit umsetzbares sofortiges Kündigungsrecht von vermieteten Räumlichkeiten, wenn der Eigentümer oder ein für die Vergabe zuständiger Verantwortlicher über den tatsächlichen Anlass, den wirklichen Veranstalter, dessen politische Hintergründe oder mitwirkende Dritte getäuscht wurde

• Anwesenheitsverbot für Minderjährige bei Veranstaltungen der ADÜTDF und der ihr zuzurechnenden Vereinigungen

• Eine Distanzierung aller Ratsfraktionen von jedem inländischen und ausländischen, verfassungsfeindlichen Extremismus unter ausdrücklicher Nennung der Grauen Wölfe

• Bereitstellung von Aufklärungsmaterial (Broschüren, Flyer) zu diesen Themen

• Trainings für Lehrer und Jugendgruppenleiter

• Präventionsarbeit für Kinder und Jugendliche

• Selbstverpflichtung der Integrationsräte nicht mit Vertretern totalitärer Ideologien wie der Idealistenbewegung zusammenzuarbeiten. Im Betrugsfall Neuwahlen

trackback

[…] fand in Oberhausen ein Kongress der ADÜTDF mit 12.000 Teilnehmern statt. (Unsere Berichte: 1, 2 ) Die Agitation der Grauen Wölfe in Deutschland zielt insbesondere auf Jugendliche ab. Bei […]

Edward von Roy
Edward von Roy
9 Jahre zuvor

Mönchengladbach. Darf der Lokalverein der integrationsfeindlichen ADÜTDF (Graue Wölfe) in den Mönchengladbacher Integrationsrat einziehen? Am 11.09.2014 muss der Wahlprüfungsausschuss darüber entscheiden. Bürgerrechtler und Sozialarbeiter hoffen auf angesetzte Neuwahlen ohne die türkisch-ultranationalistisch sowie (mit der IGMG) islamistisch durchsetzte Wahlliste TDIV:

Betreff Wahlen vom 25.05.2014
Donnerstag, 11. September 2014
17:00 Uhr, Rathaus Abtei, Raum 37

Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach … Prüfung der Beschwerde und des Einspruchs gegen die Wahl der Mitglieder des Integrationsrats der Stadt Mönchengladbach sowie der Forderung von Neuwahlen

http://www.moenchengladbach.de/uploads/media/Abl-2014-28.pdf

Edward von Roy
Edward von Roy
9 Jahre zuvor

Auf Segregation (Abschottung) hinarbeitende sprich integrationsfeindliche Organisationen wie MHP / ADÜTDF (bozkurtçular, Graue Wölfe) oder IGMG (Millî Görüş) gehören nicht in einen Integrationsrat.

Mönchengladbachs OB Hans Wilhelm Reiners und der Leiter für den Fachbereich Recht Bernd Hinz sehen das zur Stunde anders.

218/IX
Anlage 1
Anlage 2

https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Proposal.html?select=10990


Der Oberbürgermeister Mönchengladbach, 28.08.2014
Fachbereich Bürgerservice
Beratungsvorlage
Vorlagen-Nr. 218/IX

Beratungsfolge:
Wahlprüfungsausschuss 11.09.2014
Hauptausschuss 25.09.2014
Rat 01.10.2014

TOP:
Gültigkeit der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach am 25.05.2014 gemäß § 22 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach (WahlIO IR MG) i. V. m. § 40 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) i. V. m. § 66 der Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beschlussentwurf:

Der Wahlprüfungsausschuss und der Hauptausschuss empfehlen dem Rat wie folgt zu beschließen:

Die Beschwerde sowie der Einspruch der XXX* vom 27.05.2014 sind unzulässig. Die Forderung von Neuwahlen ist darüber hinaus unbegründet.

Die Vorprüfung gemäß § 22 WahlO IR MG i. V. m. § 40 KWahlG i. V. m. § 66 KWahlO hat ergeben, dass keine der in § 40 Abs. 1 Buchstaben a) bis c) KWahlG aufgeführten Fälle vorliegen. Die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach wird gemäß § 22 WahlO IR MG i. V. m. § 40 Abs. 1 Buchstabe d) KWahlG für gültig erklärt.

Finanzwirksamkeit:
Keine

Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit
Keine

Begründung:

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2014 das endgültige Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates vom 25.05.2014 festgestellt.

Die Ergebnisse wurden gemäß § 20 Abs. 5 WahlO IR MG vom Wahlleiter öffentlich bekanntgemacht – siehe Amtsblatt Nr. 21 vom 15.06.2014 -. Die Veröffentlichung erfolgte mit dem Hinweis auf § 22 Abs. 1 WahlO IR MG i. V. m. § 39 KWahlG, wonach

* Aus datenschutzrechtlichen Gründen Name/n entfernt.

2
jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes, die für das Wahlgebiet zuständige Leitung der Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie die Aufsichtsbehörde binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch gegen die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahlen erheben können.

Innerhalb der Einspruchsfrist sind beim Wahlleiter mit Schreiben vom 27.05.2014 die Beschwerde und der Einspruch XXX* sowie die Forderung von Neuwahlen fristgemäß eingegangen (siehe Anlage 1).

Der Einspruch wurde vom Fachbereich Bürgerservice dem Fachbereich Recht mit der Bitte um rechtliche Würdigung vorgelegt. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass die Beschwerde sowie der Einspruch unzulässig sind. Die Forderung von Neuwahlen ist darüber hinaus unbegründet (siehe Anlage 2).

Der Rat der Stadt hat gemäß § 40 KWahlG nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss über Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.

Der Rat der Stadt stellt nach Vorprüfung durch den hierfür gewählten Wahlprüfungsausschuss fest:

1. die Beschwerde sowie der Einspruch XXX* vom 27.05.2014 sind unzulässig; die Forderung von Neuwahlen ist darüber hinaus unbegründet.

2. mangelnde Wählbarkeit eines Vertreters nach den vorliegenden Erkenntnissen war nicht gegeben,

3. es sind keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung vorgekommen, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates oder auf die Zuteilung der Sitze aus den Listenwahlvorschlägen von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.

Somit wird als Beschlussempfehlung für den Rat vorgeschlagen, die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Mönchengladbach vom 25.05.2014 für gültig zu erklären.

Hans Wilhelm Reiners


– Anlage 2 zur Beratungsvorlage 218/IX –
27.05.2014
Hi/Fr 8093

… wird geltend gemacht, dass dem TDIV mit dem Türkischen Kulturverein und der IGMG zwei Mitglieder des Zusammenschlusses aus sechs Organisationen angehören, welche laut Bundes- und Landesamt für Verfassungsschutz sowie der Aufklärungsbroschüre des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW “Wer sind die Grauen Wölfe” Ziele verfolgen, die sowohl gegen die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes und den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen als auch die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD abschaffen wollen. Sowohl Sezai Sahin als Listenleiter als auch jeder seiner Listenkollegen sei durch die Kandidatur für den TDIV bereit, Ziele, Wohlverhaltensdoktrin und politische Praxis von Grauen Wölfen und Milli Görüs mitzutragen. Keiner der 15 Listenmitglieder habe sich von der Ideologie der ADÜTDF bzw. von der Doktrin Erbakans distanziert, auch sie seien deshalb nicht wählbar.

… Selbst aus der behaupteten Nähe der TDIV oder gar aus einer Mitgliedschaft von Teilen der TDIV bei Verbänden der sog. “Grauen Wölfe”, wenn man diese einmal als wahr unterstellt, würde sich rein rechtlich nichts anderes ergeben. Denn auch wenn diese Gruppierung unter Beobachtung des Verfassungsschutzes und des Innenministeriums steht, so ist sie bislang nicht in Deutschland verboten worden. Dies wäre allerdings Voraussetzung für die Auswirkung auf die Wählbarkeit ihrer Mitglieder, …

Im Übrigen darf gemäß § 3 Vereinsgesetz ein Verein erst dann als verboten (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) behandelt werden, wenn durch Verfügung der Verbotsbehörde festgestellt ist, dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet; in der Verfügung ist die Auflösung des Vereins anzuordnen (Verbot). Dies ist bisher in Bezug auf die “Grauen Wölfe” nicht geschehen.

… Insofern bleibt auch fraglich, wie vorliegend der Tatbestand von § 108 a StGB erfüllt sein soll. … Auch für ein Verbot der “Grauen Wölfe” ist nicht die Stadt, sondern das Ministerium für Inneres und Kommunales zuständig.

Hinz

https://ratsinfo.moenchengladbach.de/ratsinfo/moenchengladbach/Proposal.html?select=10990


[Bernd Hinz, Leiter des Fachbereiches Recht der Stadt]

Stadtverwaltung Mönchengladbach
Dezernat V (Recht, Soziales, Jugend, Gesundheit, Verbraucherschutz)
Fachbereich Recht (30)

Fachbereichsleitung
Herr Hinz
E-Mail Bernd.Hinz@Moenchengladbach.de

http://pb.moenchengladbach.de/public/index.php?l=6&mr=20&o=69


Ultranationalistisch und integrationsfeindlich sowie auch am heutigen Tage unter Angebote zur Integration durch die Stadt Mönchengladbach beworben:

Gemeinnütziger Türkischer Kulturverein Mönchengladbach und Umgebung [Mönchengladbach Türk Kültür Derneğine]

[der reguläre lokale ülkü ocak (Idealistenverein) der türkisch-rechtsextremistischen Föderation der Türkisch Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland / ADÜTDF, Graue Wölfe]

http://www.moenchengladbach.de/index.php?id=angebote-integration

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