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NRW: Lehrer haben keine vorgezogenen Weihnachtsferien

Bochumer Gymnasium Graf-Engelbert-Schule (Foto: Roland W. Waniek)
Graf-Engelbert-Schule Bochum (Foto: Roland W. Waniek)

Die Weihnachtsferien werden dieses Jahr Corona-bedingt um zwei Tage vorgezogen. Für Lehrer bedeutet dies jedoch kein zusätzliches Dienstfrei. Sie müssen für eine Notbetreuung der Schulkinder auch am 21. und 22. Dezember zur Verfügung stehen. Auf Wunsch können Eltern ihre Kinder auch an diesen Tagen zur Schule schicken. Dafür müssen sie einen schriftlichen Antrag stellen. Dies gilt allerdings nur für Kinder der Klassen 1 bis 6. Aber auch Klausuren und Prüfungen können an diesen beiden Tagen stattfinden.

Statt am 23. Dezember beginnen dieses Jahr die Weihnachtsfeiern bereits am 21. Dezember. Zwei volle Schultage fallen also weg. Aber es gibt eine ganze Reihe von Ausnahmen davon, wie das nordrhein-westfälische Ministerium für Schule und Bildung in einer aktuellen Email an alle Schulen mitteilt.

Gymnasien und Berufskollegien

Klausuren und mündliche Prüfungen in der gymnasialen Oberstufe finden weiterhin am 21. und 22. Dezember statt, falls deren Termine nicht sinnvoll verschoben werden können. Gleiches gilt für Berufskollegien.

Ebenso können Klassenarbeiten und Klausuren von Abschlussjahrgängen in Berufskollegien an diesen beiden Tagen erfolgen. Hierdurch sollen Fristen für die Zulassungen zu Prüfungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschul- und Fachhochschulreife nicht gefährdet werden.

Weiterbildungskollegien

Prüfungsverfahren und Zeugnisvergaben finden unverändert statt. Ebenso bleibt es bei den Klausurterminen des fünften Semesters, wenn eine Verschiebung nicht möglich ist.

Notbetreuung für Klassen 1 bis 6

Das Ministerium sieht die Schulen weiterhin in der Pflicht, den berechtigten Interessen der Eltern nach Betreuung auch am 21. Und 22. Dezember nachzukommen. Es findet eine Notbetreuung statt, zu der Eltern Kinder der Klassen 1 bis 6 schriftlich anmelden können. Hierfür hat das Ministerium ein Formular entwickelt, dessen Link allerdings ins digitale Nirwana führt. Man erhält die Fehlermeldung:

„Datei nicht gefunden“: Das Antragsformular für die Notbetreuung am 21. und 22. Dezember ist auf der Webseite des NRW-Schulministeriums nicht korrekt verlinkt (Screenshot 25.11.2020)

„Leider wurde die von Ihnen gesuchte Datei nicht gefunden.“

Sehr erstaunlich bei einer Email, die gerade taufrisch ins ganze Land versendet wurde! Internet scheint für das Ministerium für Bildung und Schule (Motto: „Bildungsland NRW – Hier wachsen Talente“) nach wie vor „Neuland“ zu sein.

Unsere Leser können das Formular jedoch hier auf unserer Webseite herunterladen:

NRW-Schulministerium: Antrag auf Notbetreuung am 21. und 22. Dezember 2020

 

Alltagsmasken und Abstand in der Notbetreuung

Kinder müssen in der Notbetreuung Alltagsmasken tragen. Die Vorgaben zum Infektionsschutz müssen weiterhin eingehalten werden. In den Klassenräumen müssen die Schüler einen Mindestabstand von 1,50 Metern einhalten. Es werden Teilnehmerlisten geführt.

Für Lehrer sind die beiden Tage der vorgezogenen Weihnachtsferien nicht dienstfrei.

 

 

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