Piratenpartei NRW: Urheberrecht und Eigentum

Kaum sind die Piraten voll auf der politischen Bühne aufgeschlagen, donnert das Mediengewitter: Erst die 51 Tatort-Autoren, jetzt eine Publikation des Handelsblattes mit dem vorgeblichen Ziel, Kreative und ihren kulturellen Beitrag zu schützen. Von unserem Gastautor Sebastian Kreutz, Piratenpartei NRW.
Leider ist der Text derart von inhaltlichen Fehlern und falschen Grundannahmen durchsetzt, dass er den Stand der Diskussion um das Urheberrecht um Jahre zurückwirft. Bereits die ersten zwei Sätze enthalten drei Fehler; es gelingt dem Autoren noch nicht einmal, den Namen einer Partei richtig zu schreiben, die in Umfragen bei 12% angesiedelt ist. Ist Recherche heutzutage wirklich so schwierig?
Auf die zahlreichen falschen Grundannahmen will ich nachfolgend eingehen, denn hier gibt es einigen Klärungsbedarf, insbesondere in Bezug auf die Urheber. Bei der inhaltlichen Qualität stellt man sich allerdings die Frage, welchen Zweck eine derartige Publikation verfolgt. Wie netzpolitik.org aus gut unterrichteten Kreisen erfahren haben will, sei dies nur der Anfang einer geplanten und gesteuerten Kampagne [1].
Unabhängig von der Qualität solcher Publikationen sollten wir uns mit deren Inhalt beschäftigen. Schließlich hat sich die Piratenpartei 2006 nicht zuletzt auch deswegen gegründet, um dem fortlaufenden Verfall und Missbrauch des Urheberrechts entgegenzutreten.
Ich selbst bin seit acht Jahren in der Kreativbranche tätig, habe Grafik- und Gamedesign studiert und sowohl innerhalb größerer und kleinerer Kreativbetriebe als auch als freier Autor gearbeitet. Ich habe viele Facetten des Umgangs mit kreativen Leistungen erlebt und genau diese Erfahrungen brachten mich letztlich – wie viele andere Musiker, Autoren, Programmierer und Designer – zur Piratenpartei. Folgt man den Ausführungen des Handelsblattes, müsste ich verrückt sein, denn angeblich will die Piratenpartei ja das „Recht auf geistiges Eigentum abschaffen“ [2].
 
Im Normalfall würde ich derartige Parolen einfach unter Uninformiertheit verbuchen und auf das 21 Seiten starke Urheberrechts-Programm [3] der Piratenpartei verweisen, welches in seinem Umfang lediglich die Kurzform darstellt. Dass die Presse ein solch umfangreiches Reformprogramm derart verfälscht und verkürzt, ist allerdings symptomatisch für den Zustand des Journalismus. Er wirft uns Urheber in der Diskussion auf einen Stand zurück, den wir vor fünf Jahren schon für überwunden hielten. Ich fühle mich von dieser Publikation jedoch dazu provoziert, das Bild von Urhebern und Kreativen in der Öffentlichkeit ein wenig gerade zu rücken. Ich befürchte, dass dieser „Qualitätsjournalismus“ die Beziehung zwischen uns Kreativen und unseren Kunden nachhaltig schädigen wird.
Das geistige Eigentum
Der Pathos der aktuellen Medienkampagne lautet: „Die Piratenpartei will das Recht auf geistiges Eigentum abschaffen“ und „sie besitzt eine Kostenlos-Mentalität und zerstört damit Kultur“. Diese Behauptungen sind grotesk und entlarvend zugleich. Sie sind schlicht falsch. Die Piratenpartei kann als politische Partei nur auf den Gesetzgebungsprozess einwirken. Einen Rechtsbegriff „geistiges Eigentum“ gibt es in Deutschland jedoch nicht. Er müsste also zunächst gesetzlich definiert werden, um ihn dann wieder abzuschaffen. „Geistiges Eigentum“ ist damit bestenfalls eine Metapher für kreative Leistungen und Ideen. Warum und wie aber eine Partei jemandem verbieten sollte, Ideen zu haben, erschließt sich nicht.
Dass vor diesem Hintergrund die Kreativen den Begriff des geistigen Eigentums äußerst selten in den Mund nehmen, dürfte nicht weiter verwundern. Man muss uns gar nicht unsere Ideen aus den Köpfen reißen – die veröffentlichen wir schon ganz von allein. Was nützen uns die tollsten Ideen und Konzepte, wenn wir sie nicht mit der Öffentlichkeit teilen können?
In meiner gesamten Berufslaufbahn habe ich den Begriff „geistiges Eigentum“ stets nur von Managern und Verwertern gehört. Und da liegt auch schon die Diskrepanz: Es geht bei der ganzen Diskussion gar nicht um das Urheberpersönlichkeitsrecht. Es geht um Monetarisierung, um Geschäftsmodelle. Es geht um eine Unterhaltungsindustrie, die zuerst an die Vermarktung denkt und erst in zweiter Linie an kreative Konzepte. Eine Wirtschaft, die kreative Leistungen zur Fließbandarbeit degradiert hat. Eine Wirtschaft, die selbst bei jeder Gelegenheit Funktionierendes kopiert und durch Masse an Innovationsgeist verloren hat.
Ich stelle nicht in Abrede, dass es auch ums Geldverdienen geht. Eine große AAA-Spieleproduktion finanziert sich genauso wenig von allein wie ein Hollywood-Film. Aber dann lasst uns bitte so ehrlich sein und über Geschäftsmodelle debattieren, statt den Schutz von „geistigem Eigentum“ und Kultur vorzuschützen.
Urheber vs. Verwerter
Es geht also eigentlich in der Debatte um die Ausgestaltung von Verwertungsrechten und -modellen. Das Urheberrecht von uns Kreativen wird nur allzu oft vorgeschoben, um Sympathien für sonst unpopuläre Vorschläge zu sammeln. Tatsächlich aber neigen gerade die großen Verleger dazu, das Urheberrecht wenn irgend möglich mit „Buyout-Verträgen“ zu umgehen, um die eigene Gewinnmarge auf Kosten der Kreativen nach oben zu drücken. Ich habe selbst Erfahrungen mit solchen Verträgen gemacht: Man wird als Autor für ein Projekt engagiert und tritt jegliche Rechte örtlich und zeitlich unbegrenzt an den Verwerter ab – und zwar nicht nur für das aktuelle Projekt, sondern gleich für alles, was irgendwie noch an Nachfolgeprojekten daraus entstehen könnte. Schreibe ich eine Geschichte, so kann beim Nachfolgetitel ein komplett anderer Autor meine mühsam aufgebaute Fiktion ramponieren, ohne dass ich die Chance hätte zu intervenieren. Und auf eine finanzielle Beteiligung an etwaigen Nachfolgeprojekten brauche ich mir schon gar keine Hoffnung zu machen. Man möge mir also nachsehen, wenn ich auf Publikationen wie die des Handelsblattes allergisch reagiere. Hier gaben sich 47 Manager, acht Politiker und acht Lobbyisten als Urheber aus und zogen sich mit Tricks [4] noch ein paar Alibi-Kreative hinzu, um gegen die Piratenpartei zu wettern. Denn angeblich verfolge diese ja die Abschaffung des Urheberrechts.
Liebe Schlipsträger, Verlagsmanager und PR-Leute: Bei der Mühe, die ihr euch gebt, mit eurer Vertragsausgestaltung [*] das Urheberrecht abzuschaffen, braucht ihr erst gar nicht auf andere zu zeigen.
Darüber hinaus stört mich die kognitive Dissonanz seitens der Verleger: Einerseits werden Tauschbörsen und Filehoster im Internet zu einer Bedrohung der Kultur hochstilisiert, ihre Benutzung gar zum Diebstahl umgedeutet. Andererseits laden aber dieselben Verlage massenweise unsere Inhalte auf eben jene Plattformen hoch, die sie als illegal ansehen. 20th Century Fox, Warner Bros., EMI … die Liste zieht sich quer durch die Medienlandschaft. Warner Bros. fragte sogar bei der kürzlich geschlossenen Site Megaupload.com an, ob sie nicht ein RSS-Interface bekommen könnten, um ihr gesamtes Repertoire in einem Schub hochzuladen [5]. Große Filmstudios und Spielepublisher finanzieren diese Plattformen dazu via Online-Werbung [6] und bei Viacom hat es so groteske Züge angenommen, dass der Büronachbar die Inhalte aus dem Netz löscht, die sein Kollege aus dem Marketing eben erst hochgeladen hat, um virale Verbreitungseffekte zu erzielen [7].
Urheber vs. Verbraucher
Nur damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich bin nicht sauer, dass die Verlage diese Kanäle auf diese Weise nutzen. Es gibt schon seit 2002 fortlaufend Studien von Universitäten und sogar der Unterhaltungsindustrie selbst zu dem Thema, und bisher hat jede davon belegt, dass Nutzer von Tauschbörsen gleichzeitig die am stärksten zahlenden Kunden im digitalen Markt sind. Der frühere EMI-Manager Douglas C. Merrill gab bereits letztes Jahr zu verstehen, dass das Phänomen Filesharing Musikern eher nützt als schadet, und stützte sich dabei auf eigene Untersuchungen des Unterhaltungsriesen [8].
Wenn dies die Realität der digitalen Welt ist, dann wären Verlage dumm, nicht selber Filesharing zu nutzen, zumal dieser Marketing-Kanal nicht wie andere Werbemaßnahmen erhebliche Mengen an Budget verschlingt. Erst kürzlich haben sich über 5.000 vorwiegend musikalische Künstler für eine Promotion bei der berühmt-berüchtigten Torrent-Site “The Pirate Bay” beworben [9]. Dafür, dass die Legalisierung von Filesharing den Tod der Musik bedeuten soll, sind das verdammt viele Künstler.
Nein, ich bin nicht sauer auf die Verlage, weil sie selber Filesharing betreiben. Ich bin sauer, weil sie dies als kostenlosen Marketing-Kanal nutzen und im gleichen Zuge eine parasitäre Abmahn-Industrie durchfüttern. Ich bin sauer, weil sie trotz alledem Kulturliebhaber mit DRM, Kopierschutzsystemen und Spionageprogrammen drangsalieren und ihnen Vertriebsmethoden zumuten, die den direkten Kontakt zu uns Kreativen erschweren. Damit sorgen die großen Verleger dafür, dass die kostenlosen Angebote auf Tauschbörsen attraktiver werden als jene, mit denen die Verlage und damit auch die Kreativen effektiv ihr Geld verdienen – und beklagen dann, dass das Internet zu einer „Kostenloskultur“ geführt habe. Aber es sind Betonköpfe großer Medienunternehmen, die den Nutzern eine solche Kostenlosmentalität geradezu antrainieren – und das scheint ihnen nicht einmal bewusst zu sein. Klingt komisch? Lassen Sie mich einen Vergleich zur so genannten „realen“ Welt wagen, um die Sache zu veranschaulichen:
Sie kaufen ein Auto. Der Hersteller des Autos lässt Sie beim Kauf einen Vertrag unterzeichnen, der Sie dazu verpflichtet, mit ihrem Auto nur in Deutschland zu fahren. Das Auto könnte technisch gesehen zwar überall hinfahren, doch der Hersteller möchte Ihnen viel lieber für jedes EU-Land ein technisch identisches, aber eben zusätzlich zu bezahlendes Auto verkaufen. Damit Sie nicht doch ins Ausland fahren, baut der Hersteller einen GPS-Chip ein, der beim Überschreiten der Landesgrenze automatisch den Motor lahmlegt. Auch innerhalb von Deutschland hört das Auto sofort auf zu fahren, wenn die Verbindung unterbrochen ist. Irgendwann kommt der Hersteller auf die Idee, dass Sie eigentlich gar keine Rückbank benötigen, und baut diese bei der nächsten Inspektion aus. Sie haben keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Da Sie nun aber eine Familie haben und eine Rückbank brauchen, wollen Sie Ihr Auto verkaufen. Das geht aber nicht, weil Sie sich vertraglich verpflichtet haben, das Auto nicht gebraucht weiterzuverkaufen. Irgendwann geht der Automobilhersteller pleite, wodurch Ihr Auto irreparabel deaktiviert wird und nie wieder fahren kann.
Klingt grotesk? So sieht die digitale Realität für jeden aus, der heutzutage einen Film, ein Spiel oder ein eBook kauft. Viele Verbraucher lassen sich das nur gefallen, weil sie die Kreativen unterstützen wollen, aber ebenso häufig fallen inzwischen Begriffe wie „Contentmafia“ oder „Content-Faschismus“. Ein weiterer Grund dafür ist, dass sich Inhalteanbieter in die Gesetzgebung einmischen und z. B. via ACTA oder Vorratsdatenspeicherung das Ende jeglicher Privatsphäre zum Schutz ihrer Geschäftsmodelle fordern. Wenn eine Drangsalierung der Nutzer in derartigen Anfeindungen endet, dann sind am Ende die Urheber die Leidtragenden.
Wir ziehen mit diesen Methoden eine Generation junger Menschen heran, welche die Unterhaltungsindustrie als einen Feind wahrnimmt, den sie irgendwann nur noch bekämpfen möchte. Als Kulturschaffende werden wir dann keine Chance mehr haben, noch irgendeinen Wert von Kunst und Kultur in der Gesellschaft vermitteln zu können. Ich will es nicht so weit kommen lassen, denn Kultur ist unser zivilisatorisches Fundament. Deswegen will ich einen direkten Diskurs zwischen Urhebern und Verbrauchern, den die etablierte Politik nicht liefert. Kulturstaatsminister Neumann schmückt sich als „Anwalt der Kreativen“, auf seinen Kongressen findet man statt Urhebern und Verbrauchern jedoch lediglich Lobby-Verbände der Verleger [10].
Einen ernsthaften Diskurs mit Respekt vor Urhebern und Verbrauchern gleichermaßen habe ich das erste Mal bei den Piraten gefunden, wo ich mich nun zusammen mit vielen anderen Urhebern aus Literatur, Musik, Film, Spiel und Wissenschaft engagiere.
Sebastian Kreutz, Urheber und deshalb Pirat
Unterstützt durch:
  • Daniel Neumann, Urheber, Musiker und Webdesigner; Verfasser des Urheberrechtsprogramms der Piratenpartei Deutschland [3]
  • Dr. J. Martin, freier Schreiber und Dozent; Media Representative FDA NRW (Schutzverband Deutscher Schriftsteller e.V.)
  • Jessica Karger, Game Design Studentin und Illustratorin
Text: CC-BY Sebastian Kreutz
Karikatur: CC-BY JollyPiik (http://jollypiik.deviantart.com/)
Links:

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
43 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Ernesto Ruge
12 Jahre zuvor

Der Artikel gefällt mir sehr gut, da er die Problematik der gefühlten Gerechtigkeit und vor allem auch die Folge des Verlustes der Bindung Künstler-Konsument schön bildlich beschreibt.

Zwei Schönheitsfehler allerdings. Erstens – bei dem Auto-Vergleich fällt der Autor in dieselbe Falle wie Viele der Kulturindustrie, die mit ihren Sprüchen a la „you would not steal a car“ Konsumenten nerven. Denn digital verfügbare Kunst ist kein Gegenstand, man erwirbt keine Sache, sondern ein Nutzungsrecht. Der Auto-Vergleich mag die Widersinnigkeit von DRM aus der Sicht des Kunden auf den Punkt bringen – aber dadurch wird eben diese wichtige Neuerung des Internets – Reproduktion von Daten ohne Beschädigung des Originals bzw 1:1 Kopien ohne Verlust – vergessen. Ich fänd es wichtig, das noch einmal ganz explizit zu betonen – weil grade dadurch entstehen die vielen Probleme (und Chancen), mit denen auch Kulturschaffende (aber vor allem die Industrie) heute kämpft.

Der zweite Schönheitsfehler ist die Sache mit dem Kontrollverlust. Bei Gesprächen mit Kreativen, welche keine Internet-Experten sind und soziale Medien mehr als Konsument denn als großer Akteur benutzen ist eine gewisse Form der Panik in der Luft (und das ist noch immer die große Mehrheit der Kreativen). Denn auf der einen Seite verstehen sie die Mechanismen nicht, die im Netz ablaufen, auf der anderen Seite möchten Sie mehr noch als Geld etwas anderes: Wertschätzung für ihre Werke. In einem Kosmos, wo sie nicht mehr kontrollieren können, wer ihre Werke eigentlich zu welchem Zweck einsetzt – und das Internet ist so ein Kosmos, grade auch bei der Forderung, nichtkommerzielle Nutzung generell zu erlauben – fehlt genau diese Wertschätzung. Und solche Offline-Kreativen pochen zu Recht darauf, dass sie keine Social Media / Technik-Experten sein müssen, damit ihre Werke geschätzt werden.

Alles in einem ist der Artikel aber super, grade auch weil er ein Konterpunkt zu diesen unmöglichen Aussagen der Kulturindustrie setzt und dies auch bildlich / allgemein verständlich erläutert. Nur ist er eben nur ein Teil der Debatte, welche ihrerseits hochkomplex ist und allzu häufig auf Stereotypen vereinfacht wird. Es gibt eben nicht „die Kreativen“, „die Konsumenten“ und „die Industrie“. Trotzdem sollten wir diese Debatte führen (und dort sind die Onliner eine wertvolle Bereicherung weil ein neuer Blickwinkel) – das sollte uns die Kultur wert sein.

kreetrapper
kreetrapper
12 Jahre zuvor

Kaum habe ich angefangen den Text zu lesen, stolpere ich schon über den Kontext. Im ersten Satz wird von „dem Text“ gesprochen, ohne dass so richtig klar ist, welcher Text genau gemeint ist. Ein Link wäre hier sehr hilfreich – nein eigentlich zwingend notwendig – gewesen.

Aber wenn ich mir ansehe, dass überhaupt alle Links am Ende des Artikels stehen, ganz so als gebe es kein HTML, kann es ja vielleicht daran liegen, dass Gastautoren hier nicht genug Rechte eingeräumt werden. Ich behalte mir also vor, die schlechte Lesbarkeit, die diesem Vorgehen geschuldet ist, zumindest teilweise an die Administratoren weiterzureichen.

Internet geht jedenfalls anders.

Sebastian Kreutz
Sebastian Kreutz
12 Jahre zuvor

Danke für das Feedback!
Diese Probleme sind mir bewusst, aber ich wollte hier auch ganz gezielt vereinfachen, um das eigentliche Kernproblem verständlicher zu machen. Die Argumentation bezüglich ‚geistigen Eigentums‘ und Parolen wie ‚you would not steal a car‘ setzen ganz bewusst auf eine Assoziationswahrnehmung, die der Komplexität des Themas nicht gerecht wird. Insofern ist das Beispiel mit dem Auto ganz bewusst gewählt, um Offlinern die Problematik für Urheber und Verbraucher näher zu bringen und den Beweggrund für die Positionierung der Piraten.

Natürlich zieht das Thema deutlich größere Kreise, z.B. in Bereichen der Wissenschaft und Ökonomie insgesamt. „You would not copy a car“ wäre da sicherlich treffender, aber man müsste an der Stelle ein riesiges Fass aufmachen, um zu erklären, dass die digitale Ökonomie nicht auf Verknappung basiert. Oder genauer gesagt: Die Unternehmen haben zur Jahrtausendwende das gemacht, was naheliegend war: Verknappungs-Geschäftsmodelle in den digitalen Markt gebracht, um dann festzustellen, dass diese Verknappung nur künstlich hergestellt werden kann. Die Wertschätzung bzw. Wertschöpfung liegt daher nicht mehr zwangsläufig in der direkten Monetarisierung des Vertriebskanals. Gerade in der Games-Branche zeigt sich, dass eine Verknappung im Vertrieb des Produkts nicht zwingend nötig ist, um geschäftlich erfolgreich zu sein. Free2Play und „pay as much as you want“ sind Modelle, die da durchaus ziehen und teilweise – aus finanzieller Sicht – schon erfolgreicher sind als der klassische Retail-Abverkauf.

Wenn ich eine ganz mutige Prognose wagen dürfte, so glaube ich dass die Wertschöpfung gerade durch das Filesharing ganz neue Züge annehmen kann – vorausgesetzt, man monetarisiert an den richtigen Stellen. Während früher Verkaufscharts für Unterhaltungsmedien der wichtigste Erfolgsindikator waren, ist das nun die Reichweite im Netz. Und die entsteht immer stärker durch virale Effekte und Sharing innerhalb sozialer Netzwerke wie facebook & Co – was ja auch zumindest die Marketing-Abteilungen inzwischen realisiert haben und selber Filesharing betreiben.

Mit einem cleveren Monetarisierungskonzept (vielleicht ein wenig an flattr) angelehnt könnte das Sharing selbst in Zukunft vielleicht eine Art digitale Währung werden. Bis dahin ist’s sicher noch ein langer Weg, aber Ansätze wie flattr verbinden bisher am besten die Wertschätzung seitens der Verbraucher und Wertschöpfung seitens der Urheber. Ich bin insofern sehr gespannt, wie sich das weiterentwickelt. Damit es sich aber entwickeln kann, müssen wir was gegen die Bunkermentalität einiger großer Unternehmer tun, damit die Urheber nicht aus einer Abhängigkeitssituation heraus keine Innovationen wagen können.

Ernesto Ruge
12 Jahre zuvor

Nun, dass Dir die Unterschiede der digitalen Kopie klar sind habe ich fast schon vorausgesetzt – so inhaltslos seid ihr Piraten eben doch nicht, auch wenn Eure Gegner das gerne behaupteten. Nur viele Menschen – Kreative wie Konsumenten – haben den Unterschied zwischen Gegenständen und unendlich kopierbaren Werken -> Nutzungsrechten noch nicht so recht begriffen (weswegen die Industrie auch mit eben diesen Vergleichen spielt). Ich finde die pointierte Beschreibung mit den Mechanismen und Bildern des „Gegners“ auch sehr gut, mir fehlt nur ein wenig die Auflösung am Ende – das ist alles. 🙂

Und dass dem Text Lösungsmodelle fehlen ist klar. Da könnte man nicht nur einen Text draus schreiben … ich persönlich finde ja das aus Flattr und der Kulturflatrate entwickelte Modell der CCC Kulturwertmark hochinteressant, aber das ist eher eine persönliche Ansicht – und da gilt es noch viel zu diskutieren. Mit Artikeln wie in dem Handelsblatt kommt man aber auf keinen grünen Zweig – egal, wie am Ende das Modell aussehen wird.

Wolfgang Wendland
12 Jahre zuvor

Die Penetranz mit der Piraten so ein Geschwafel verbeiten hat schon was bedrohliches.

Henk
12 Jahre zuvor

Schön, wenn dann so knallhart argumentativ dagegen gehalten wird. 😉 Wie sieht den die anarchistische Gegenposition aus, Herr Wendland?

Henk
12 Jahre zuvor

Ups, kleiner Formatfehler. Ändert am Inhalt nix.

Wolfgang Wendland
12 Jahre zuvor

Herr Henk,
man kann nicht gegen Geschwafel argumentieren. Und wieso sollte ich eine anarchistische Position haben?

Stefan Laurin
Admin
12 Jahre zuvor

@Wolfgang: Du warst Kanzlerkandidat der Anarchistischen Pogo Partei. Gut, knapp gescheitert. Aber auch Barzel blieb sein Leben lang „der Kanzlerkandidat“.

Andrea "V"
Andrea "V"
12 Jahre zuvor

Nun mit Schadensersatzklagen und Unterlassung verdient man ja auch viel mehr… aber das werden SPD CDU und GRÜNE niemals verstehen!

Wolfgang Wendland
12 Jahre zuvor

@Stefan Pogo-Anarchie hat mit Anarchie genau so wenig zu tun wie Sozialdemokratie mit… ach ist auch egal 😉

Stefan Laurin
Admin
12 Jahre zuvor

@Wolfgang: Das führt ja auch bei der SPD immer zu vielen Mißverständissen 🙂

Henk
12 Jahre zuvor

@ Herr Wolfgang:
Ich entschuldige mich für die Zuschreibung des Anarchismus. Ich biete einen vollständigen und rückhaltlosen Widerruf meiner Worte an.

(Kann ja keiner ahnen, dass die Punks heute so empfindlich auf Anarchie reagieren…) 😉

Im Ernst: Ein bisschen mehr als „Alles Tinnef, watt der da redet!“ darfs schon sein. Ich finde das Geschwafel sehr nachvollziehbar. Ich finde auch die CCC-Antwort auf die Tatortautoren nachvollziehbarer als den ursprünglichen Text der Autoren. Trotzdem interessieren mich gute Argumente für andere Vorstellungen. Man will ja weiterkommen, auch für sich so. 😉

Ein Gedanke, der mir bei der Urheberrechtsdiskussion immer zu kurz kommt, ist die völlig willkürliche Separierung unterschiedlicher Kunstformen. Dass Tantiemen an einem Song auch die Enkel noch glücklich machen können, finde ich als Musiker zwar gut (zumindest als Anreiz;-) ), ich verstehe aber trotzdem nicht, warum das bei anderen Kulturformen (Design oder Journalismus z.B.) nicht der Fall ist. Wenn ich heute eine Rücksitzbank designe, die in 100 Jahren noch nach diesem Prinzip gebaut wird, gehen meine Enkel leer aus. An der kulturellen Bedeutung kann das nicht liegen, denn die kulturelle Bedeutung eines so wichtigen und nachgefragten Gegenstands steht außer Frage. Es hat was mit einem elitären und verschwurbelten Kunstbegriff zu tun, die sich in unterschiedlichen rechtlichen Reglungen niederschlägt. „Weg mit so einem elitären Kack!“, sage ich da, und „Da läuft doch der Hase in die völlig falsche Pfanne!“

Wer nicht?

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

: Wieso sollte irgendjemand jemals das Recht haben etwas umsonst zu nutzen, wenn es dessen Erschaffer nicht möchte? Es gibt kein Konsumentenrecht auf ein Buch/einen Song/einen Film – es sei denn der Konsument ist bereit dafür die Konditionen des Produzenten/Rechteinhabers zu bezahlen.

Ich will dabei natürlich nicht außen vor lassen, dass dies keine Einbahnstraße ist: wenn die Konditionen eines Produzenten keinem Konsumenten schmecken, dann wird der Produzent auch nicht viel verkaufen. Aber das steht auf einem anderen Blatt und heißt Marktwirtschaft. 😉

Spider
Spider
12 Jahre zuvor

@ Mit-Leser: Siehe Artikel 14 Absatz (2)+(3) im Grundgesetz:

„(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“

Absatz (3) gibt explizit die Möglichkeit der Enteignung an, die gesetzlich geregelt werden müsste!

Die könnte man ja z.B. dann durchführen, wenn „genug“ Gewinn eingefahren wurde! Das ist aber eine politische Frage! Allerdings scheint sich da ja im Moment glücklicherweise zu drehen.

Helmut Junge
12 Jahre zuvor

Das Wort „Erfindungen“ kommt im Text nicht vor. Ich dachte, dass es darum ginge.

Helmut Junge
12 Jahre zuvor

Das Wort „Patente“ kommt im Text auch nicht vor.

Wolfgang Wendland
12 Jahre zuvor

@Henk hier ein kleines Beispiel, warum es Geschwafel ist:
Der Gastautor schreibt:
„„Geistiges Eigentum“ ist damit bestenfalls eine Metapher für kreative Leistungen und Ideen. Warum und wie aber eine Partei jemandem verbieten sollte, Ideen zu haben, erschließt sich nicht.“

Richtig ist aber, dass nicht Ideen oder kreative Leistungen, sondern Werke, die eine gewisse Gestaltungshöhe haben durch das Urheberrecht geschützt werden.

Die vom Gastautor verwendeten Begriffe sind derart Irreführend und vom Sachverhalt her falsch, dass ich mehr erklären als argumentieren oder kritisieren müsste und dass bei jemandem, der sich mit Äußerungen zum Urheberecht an die Öffentlichkeit wagt und sich auch noch erlaubt polemisch zu werden. Das hat keinen Sinn.

Es hat auch nichts mit Punk zu tun, dass ich keine anarchistische Position habe, sondern einfach damit, dass ich so gut wie nichts über Anarchie weiß. Ich kenne nur die Definition von Bocheński https://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_Maria_Boche%C5%84ski der Anarchie als Abwensenheit von deontischer Autorität in seinem Buch „Was ist Autorität“ beschreibt, also zu wenig, um mir eine anarchistische Position unterstellen zu lassen.

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

@Spider: Definieren Sie „genug Gewinn“ (bin gespannt)…

Artikel 14, Absatz 2 und 3 haben nichts mit Produktpiraterie zu tun – jedenfalls nicht, wenn sie vor einem normalen Gericht verhandelt werden.

Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich halte die „Piraten“ für ein spannendes, wichtiges Projekt. Doch bislang habe ich seitens der Piraten in Bezug auf die Entertainmentindustrie noch nichts gelesen, was wirklich zu Ende gedacht wurde. Zumal ich es auch angesichts unseres vorherrschenden Systems der Marktwirtschaft für sehr bedenklich halte, wenn Produzenten bzw. andere Hersteller von Entertainmentprodukten als „Feinde der Kreativen“ dargestellt werden. Das klingt für mich arg nach der „Linken“, die den Industriellen auch immer noch als „Feind des Arbeiters“ sieht.

TuxDerPinguin
TuxDerPinguin
12 Jahre zuvor

Den handelsblatt-Artikel zu erwähnen, wertet ihn ja schon unnötig auf.
Habe irgendwo gelesen, dass er zudem ein verspäteter April-Scherz sein sollte?

Was ich auch nicht verstanden habe, war, dass da teilweise angebliche Unterstützer aufgeführt wurden, die aber das Gegenteil sagten. So z.B. Renate Künast. Hatte mich gewundert, dass Grüne mit piratenähnlichen Programm hier plötzlich im Handelsblatt stehen.

Ist zumindest interessant, dass die Piratenpartei so zu ihren ersten passiven Erfolgen kommt und solche Themen mediale aufbereitet werden. Problem wird sein, dass sich nur eine Minderheit der Wähler von dem Thema berührt fühlen wird und das etwaige Reformen zwar von mehreren Parteien gefordert werden, aber in verschiedenen Richtungen gehen, sodass der Aufwand für die Erarbeitung eines umsetzbaren Konzeptes in Anbetracht der Wählergunst doch eher vermieden wird.

Wenn nun aber dank Handelsblatt und Co das Thema länger immer mal wieder aufgetaut wird… hab ich noch Hoffnung

Purodha
12 Jahre zuvor

Werter Mit-Leser,

es gibt in der Tat ein Recht auf kulturelle Teilhabe. Das hat das Bundesverfassungsgericht in mehreren Fällen festgestellt, unter anderem im Zusammenhang mit den Grenzen der erlaubten Pfändung, dem sogenannten Hartz-IV, dem Regelunterhalt und anderen. Das begründet kein „ Konsumenten?“-Recht auf ein bestimmtes Buch, Konzert oder Film, aber sehr wohl das Recht darauf, überhaupt welche „konsumieren“ zu dürfen.

Der Satz: „…sollte irgendjemand jemals das Recht haben, etwas umsonst zu nutzen, wenn es dessen Erschaffer nicht möchte“ zeigt genau, wo das Defizit des Begreifens einer weit über vierzigjährigen Realität liegt, die mit der Nutzung des Internet und davor schon der eher unvernetzten Computer begann.

Erschaffer einer digitalen Kopie, die weniger kostet, als ein Blatt Klopapier, ist in der Regel deren „Konsument“. Er erschafft die Kopie, weil er sie nutzen möchte. Damit spricht er sich selber auch das Recht dazu zu, als Erschaffer. Es wäre geradezu absurd, täte er das nicht. Bei Millionen von Webseiten ist genau das auch allseits erwünscht.

Als Klomann würde ich mich auch gerne noch von den Urenkeln derer bezahlen lassen, vor denen ich einmal in meinem Leben gewischt habe. Auch wäre ich sauer, wenn mein Wischlappenlieferant von diesem Geld fast alles in meinem Namen vereinnahmen und meinen Enkeln fast gar nicht auszahlen würde. Warum nur sollen andere Branchen dürfen, was mir als Klomann verwehrt ist? Wie wäre es, wenn ich als Erschaffer der Sauberkeit nicht möchte, daß jeder Beliebige sie nutzen kann? Ich wage mir gar nicht auszumalen, was passierte, würde ich zufällig einem Angehörigen einer öfters diskriminierten Gruppe die Nutzung der Sauberkeit und damit einen Klogang verweigern würde.

Stefan Laurin
Admin
12 Jahre zuvor
Reply to  TuxDerPinguin

@Tux:Ein Ausbau der „Nichtraucherschutzes“ interessiert nach einer Bild-Umfrage in NRW 12 Prozent der Menschen. Das von den Grünen geplante Verbot indes polarisiert. Ein Sozialdemokrat sagte in der WAZ treffend: Mit dem Thema kann man nicht gewinnen, nur verlieren.

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

Lieber Purodha, nehmen Sie mir es nicht übel, aber ihr Ausflug in die Welt der Bedürfnisverrichtungsanstalten zeigt doch gerade, wo wir landen, wenn gute Autoren nicht mehr bezahlt werden können… 😉

Kommen wir aber mal von der Toilette zurück ins reale Leben: Eine kriminelle Handlung wird nicht dadurch legitimiert, dass sie technisch möglich ist. Raubkopierer stehlen das Eigentum anderer – gegen deren Willen. Punkt.

Ich persönlich halte auch nichts von den hohen Strafen, die privaten Nutzern einer Raubkopier drohen. Und: ich sehe im Internet sehr große Chancen für die Entertainmentbranche. Aber eine Sache dürfen wir nie vergessen: In einer Marktwirtschaft kann niemand umsonst arbeiten. Von Fans, die von einem alles verlangen, aber nichts zu geben bereit sind, kann niemand leben.

Wir leben gerade in einer Übergangsperiode: Die analogen Verwertungsformen sind Geschichte, es wird neue geben – und auch diese werden irgendwann wieder in den Geschichtsbüchern landen. Nehmen wir uns also nicht für zu bedeutsam, bloß weil es in unserer Periode HTML gibt. 😉

Spider
Spider
12 Jahre zuvor

@Mit-Leser: Zu Definition von „genug Gewinn“ (oder Alternativen)

Ich hatte schon geschrieben, dass dies eine politische Frage ist, also im Parlament entschieden werden muss.

Ich halte es für absolut notwendig, dass jeder, der ein Recht „geistiges Eigentum“ hat auch entsprechende Pflichten aufgebürdet bekommt. Diesbezüglich sind Rechte und Pflichten meiner Meinung derzeit in einem zu großen Ungleichgewicht.

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

Lieber Spider, welche Pflichten sollten denn einem Urheber bzw. Rechteinhaber aufgebürdet werden? Hier hätte ich gern einige konkrete Beispiele. Auch zu dem von Ihnen genannten „Ungleichgewicht“.

Eine Entscheidung im Parlament darüber, ab wann jemand „genug Gewinn“ hat, würde ich mit großem Interesse auf Phoenix live verfolgen. Besonders würde mich dabei interessieren, wie sich diese Entscheidung in ein marktwirtschaftliches Wirtschaftssystem integrieren lässt. 😉

Aber mal direkt gefragt: Ist es für Sie nicht ausreichend genug, wenn die Allgemeinheit über Steuern am Gewinn eines Unternehmens beteilligt wird?

Sebastian Kreutz
Sebastian Kreutz
12 Jahre zuvor

„Richtig ist aber, dass nicht Ideen oder kreative Leistungen, sondern Werke, die eine gewisse Gestaltungshöhe haben durch das Urheberrecht geschützt werden.“

Korrekt! Das Urheberrecht ist dabei aber in erster Linie ein Persönlichkeitsrecht, welches den Autoren vor einer unautorisierten, kommerziellen Verfielfältigung durch Wettbewerber oder Verfälschung des Werks durch Dritte schützen soll. Das Urheberrecht hat aber genauso Schrankenregelungen, um dies mit den Interessen der Öffentlichkeit zu harmonisieren. Dazu zählt die Schrankenregelung der Privatkopie und Verfielfältigung zu wissenschaftlichen Zwecken, was jedoch mit dem Urheberrechtskorb von 2003 so gut wie unmöglich gemacht wurde.

Das Urheberrecht (zumindest das kontinentaleuropäische) stand immer dafür, die kulturelle Entwicklung einer Gesellschaft zu stützen. Es wurden dabei ganz bewusst dazu ausgelegt, zwischen den Interessen von Autoren und denen der Allgemeinheit zu vermitteln. Das Urheberrecht war nie ein Eigentumsrecht. Das Eigentumsrecht würde ein Werk nur solange schützen, bis es publiziert wird und ist insofern für Urheber irrelevant, da jene Werke für die Publikation gedacht sind. Hier ist weder der vielzitierte §14 GG anwendbar noch der Begriff des „geistigen Eigentums“, da jener sich als Rechtsbegriff selber ad absurdum führen würde. Das ist auch der Grund, warum es ihn im deutschen Rechtssystem nicht gibt. Ich empfehle dazu auch die Ausführungen des Jura-Wissenschaftlers Thomas Hoeren.

Wenn sich aber nun aus dem Begriff „geistiges Eigentum“ keine Rechtsfolgen ableiten lassen, kann der Ausdruck nur metaphorischen Charakter einnehmen. Und als solcher wird er gerne instrumentalisiert, um einen vorgeblichen Verlust von Kunst und Kultur zu inszenieren, der ironischerweise von den großen Verwertergesellschaften selbst vorangetrieben wird. Ich empfehle dazu auch „Geistiges Eigentum und die Entwicklung der Kommunikationstechnik“ von Florian Felix Weyh, der bereits 1993 auf diese Entwicklung hingewiesen hat und vor einem Verlust der Urheber-Rolle durch die Industrialisierung der Kreativbranche gewarnt hat.

Zum Thema Patentrecht: dieses zeigt am deutlichsten die Schieflage der öffentlichen Diskussion. Ich bin selber Urheber, aber ich kann mir nicht wirklich vorstellen, was ich von Alimenten 70 Jahren nach meinem Tod haben soll. Der Gedanke, den Unterhalt seiner eigenen Kinder zu sichern, ist zwar nett. Aber ich will auch keine Apathiker heranziehen, die sich in ein gemachtes Nest setzen und in ihrer Selbstverwirklichung gestört werden. Ich sehe nicht, warum ich da bevorzugt behandelt werden soll gegenüber jemandem, der eine tolle neue Energiequelle entdeckt. Die Realität gegenüber diesem verklärt-romantischen Bild schaut doch auch wieder ganz anders aus. Die 70 Jahre haben wir nur, weil der Disney-Konzern weiterhin seine Exklusivrechte an Werken wie Mickey Mouse halten wollte. Wer da wirklich profitiert, hat man nach dem Tod von Whitney Houston gesehen: Dat hat Sony Music sofort die Preise um 60% erhöht.

Das gleiche Urheberrecht wird aber auch auf weniger bekannte Werke angewendet. Wir wissen aktuell noch gar nicht, wie wir digitale Inhalte so lange fehlerfrei archivieren können, die Schutzfristen sorgen gleichzeitig aber für eine massive Verwaisung von Werken, deren Aufbewahrung für einen Verlag nicht lohnenswert erscheint. Auch hier droht ein Verlust von Kulturgütern aufgrund der Ausgestaltung des Urheberrechts.

Zum Patent- und Markenrecht könnte man einen ebenso langen Artikel verfassen, das sind beides Minenfelder erster Güte. Man möge sich nur einmal den US-Markt anschauen, der Trivial- und Softwarepatente erlaubt. Hier blockieren viele Unternehmen triviale Lösungsansätze, ohne jemals etwas produktiv damit anzufangen. Stattdessen etablieren sie eine parasitäre Wirtschaft, die allein aufgrund einer rational nicht nachvollziehbaren Bewilligung von Patenten fleißig bei Wettbewerbern mitkassiert. Und leider wuchert diese Mentalität auch zunehmend in deutsches Patent- und Markenrecht hinein. Die Tatsache, dass abgerundete Ecken und einzelne Farben ohne weiteres Gestaltungsmerkmal bereits schutzfähig sind, würde die Macher des französischen Urheberrechts sich im Grabe umdrehen lassen.

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

@Kreutz: Welches niedergeschriebene Recht enthält nicht auch Schwächen bzw. Minenfelder, in denen Juristen über die Deutungshoheit streiten? Der perfekte Rechtstext muss vermutlich noch geschrieben werden. Und gegen Verbesserungen, die Lücken schließen, hat auch niemand etwas.

Die von Ihnen angesprochenen „abgerundete Ecken“ sind mit Sicherheit auch ein gutes Beispiel für eine zweifelhafte Anwendung des Patenrechtes. Trotzdem benötigen wir einen rechtlichen Schutzraum für Erfinder, Urheber und Menschen, die etwas Neues schaffen.

Und: Es spricht überhaupt nichts dagegen, dass Walt Disney bzw. seine Familie bzw. sein Unternehmen noch bis in aller Ewigkeit die Rechte an Mickey Mouse hält. Niemand zwingt sie Mickey Mouse zu lesen, Mickey Mouse-Filme anzuschauen oder gar T-Shirts mit Mickey Mouse-Motiv zu drucken? Warum also sollte Mickey Mouse jemals frei verfügbar sein?

In Bezug auf die von Ihnen angesprochene Archivierung: Niemand hindert Menschen daran, sogenannte Kulturgüter, die sie vorher auf dem Rechtsweg erstanden haben, privat oder auch von staatlicher Seite zu archivieren.

Schauen Sie z.B. mal nach Leipzig, dort werden mittlerweile sogar Webseiten archiviert… https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/

Ich finde die Piraten sind ein spannendes Projekt. Doch in puncto „Urheberrecht“ argumentieren sie noch zu sehr, wie Jugendliche, die nicht einsehen wollen, dass man nachts nicht einfach so ins Freibad einbrechen darf…

Purodha
12 Jahre zuvor

Werter Mit-Leser,

Der Klomann stellt eine Frage nach Artikeln 3 und 14 Grundgesetz. Der Klomann ist sowohl in der Ausübung des Rechts am eigenen Werk als auch im Erbrecht staatlicher Diskriminierung ausgesetzt. Verglichen mit einem „Besitzer“ eines (fiktiven, im deutschen Recht unbekannten, wie wir wissen) vorgeblichen „geistigen Eigentums“ wird er, wie seine Nachkommen, deutlich benachteiligt und in seinem Vermögen von Staats wegen geschädigt.

Der Frage mit launigen Sprüchen entgehen zu wollen, ist zu billig.

In der Tat, mag es sein, „eine kriminelle Handlung wird nicht dadurch legitimiert, dass sie technisch möglich ist,“ meine Güte, was ein inhaltsleerer Allgemeinplatz. Daraus lassen sich aber keine Falschbehauptungen herleiten. „Raubkopierer stehlen das Eigentum anderer – gegen deren Willen.“ Im einschlägigen Paragraphen wird „stehlen“ definiert, als das rechtswidrige an-sich-Nehmen einer fremden beweglichen Sache, mit der Absicht, sie sich anzueignen. Das paßt aufs Kopieren schon nicht. Es gibt keine bewegliche Sache, es wird nichts weg oder an sich genommen, und eine Aneignungsabsicht wird es in den meisten Fällen auch nicht geben. Insofern ist dieser Satz im Wesentlichen polemisches Geschwafel, an der Wirklichkeit weit vorbei.

Ein weiterer weltfremder Unfug, immer wieder gern nachgeplappert: “ In einer Marktwirtschaft kann niemand umsonst arbeiten.“ Genau das tun aber die Mehrheit der Deutschen – sie arbeiten – niemand bezahlt sie dafür. Hausmänner und -frauen, Ehrenamtler, darunter das Gross der Politiker, Schrebergärtner, Sportler, Fitnesstudiobesucher und so weiter und so weiter kommen zusammen auf erheblich mehr unbezahlte Arbeitsstunden, als in Deutschland bezahlte erbracht werden. Haben wir in Deutschland also keine Marktwirtschaft?

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

Lieber Purodha,

so sehr Sie sich auch darum bemühen, die Nadel im Heuhaufen zu finden: Raubkopie bleibt Raubkopie bleibt gesetzwidrig. 😉

„Bewegliche Güter“ haben damit nichts zu tun, es geht u.a. um Vertragsbruch, Verstöße gegen die AGB, das Urheberrecht…

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Produzent gibt einen Film in den Verleih, damit der sein Produkt exklusiv in ausgewählten Kinos gegen Eintritt vorführt. Konsumenten, die den Film nun im Kino sehen möchten, gehen mit dem Kinobetreiber, dem Verleiher und dem Produzenten über das Eintrittsgeld einen Vertrag ein. Dieser Vertragt besagt: die illegale Vervielfältigung des Produkts auf der Leinwand ist nicht gestattet.

Vor Gericht bedeutet dies: Wer den Film – gegen den Willen der Rechteinhaber – zum Stream oder Download ins Web stellt, macht sich strafbar. Denn der Film gehört dem Rechteinhaber – und er verbietet die illegale Weiterverbreitung.

Natürlich steht es Ihnen offen, selbst Filme zu produzieren – und sie der Öffentlichkeit umsonst zugänglich zu machen. Doch das steht auf einem anderen Blatt und ist Ihre Privatsache.

Zum Thema Arbeit: Ich sehen keinen Grund den Begriff der „Arbeit“ und ihrer Bedeutung für die marktwirtschaftlich orientierte Gesellschaft neu zu definieren.

Das „Ehrenamt“ ist eine Sonderform der Arbeit, die unentgeltlich ist und ein Fitnessstudio-Besuch sowie jegliche Freizeittätigkeit sind Hobbys. (Soll ich wirklich auf jedes Ihrer teilweise sehr an den Haaren herbeigezogenen Beispiele eingehen?)

Sebastian Kreutz
Sebastian Kreutz
12 Jahre zuvor

Der Begriff „Raubkopie“ ist Kampfhretorik erster Güte, ich hoffe Sie kennen den Unterschied zwischen der Erschleichung von Leistungen und Raub? Dass bei Filesharing jemals körperliche Gewalt im Spiel war, ist anscheinend nicht nur mir neu.

Tatsache ist dennoch: ja, es ist aktuell illegal.
Das Problem aber (wie ich oben schon angedeutet habe): die großen Verleger betreiben selber massiv Filesharing und befüllen diese illegalen Kanäle selber. Unabhängige Künstler sowieso, wenn man sich die 5.000 Musiker mal anschaut, die sich für the Pirate Bay bewerben.
Wenn wir also ehrlich mit der Thematik umgehen wollen, heißt das: entweder betreiben alle Filesharing oder niemand. Dass die Verlage aber damit aufhören werden, halte ich für illusorisch. Die haben über ihre eigene Marktforschung schon längst gemerkt, dass dies ein viel zu mächtiges Marketing-Tool ist, um darauf zu verzichten.
Und auf User-Seite ist es eh das ewige Katz- und Maus-Spiel. Es wird eine neue DRM-Technologie für teures Geld entwickelt und in der Regel binnen 2 Wochen wieder geknackt. Die Maßnahmen gegen zahlende Kunden werden immer drakonischer, während die Filesharer technologisch und juristisch gar nicht gehindert werden können. Die einzige theoretische Möglichkeit, Filesharing zu unterbinden: Generalüberwachung aller Internetanschlüsse mit Deep Packet Inspection. Das bedeutet aber gleichzeitig, dass wir eine Super-Vorratsdatenspeicherung etablieren, in der keine Kommunikation mehr privat ist.

Dystopie? Mit ACTA wurde es ja bereits versucht. Ich will nicht, dass in meinem Namen und in dem anderer Kreativer ein Big Brother Staat etabliert wird, der jede Verhältnismäßigkeit sprengt. Es gibt Leute in der Branche, die sind für eine solche Regelung. Ich sage dazu nur: Soviel Narzissmus ist krank.

Purodha
12 Jahre zuvor

Werter Mit-Leser,

Was ist nun mit der Ungleichbehandlung des Klomanns? Gibt es darauf eine Antwort?

Am Ende der „niederländisch“ genannten Tulpenzwiebelspekulation stand 1637, daß Spekulationsgewinne nicht einklagbar waren – eintreibbar wären sie auch nicht gewesen – da es sich um Glücksspiel gehandelt habe. Die Arbeit der Hausfrauen, -männer und Ehrenämtler Hobby oder Sonderfall zu nennen, ist ein ähnlicher Trick. Auch der Scheinbegriff „Raubkopierer“ gehört in diese Mottenkiste. Schwamm drüber. Wir müssen uns ja nicht verdummen lassen. Aber warum wird der Klomann benachteiligt?

Bernd Wiezorek
Bernd Wiezorek
12 Jahre zuvor

Solle man nicht darüber nachdenken ob das Urheberrecht ein veräußerbares Gut ist. Zumindest die Weitergabe der Reche an dritte ohne nochmalige Zustimmung der Urhebers ist fragwürdig. Wenn ein Verlag z.B die rechte an einem Buch erwirbt ist das schon ok aber die Rechte an noch nicht geschriebenen Büchern sollten nicht gehandelt werden dürfen.

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

@Keutz: Genauso wenig wie ein städt. Freibad die nächtliche Totalüberwachung benötigt, um sich vor ungebetenen Partygästen zu schützen, brauchen wir eine Totalüberwachung des Internets. Wir benötigen ja auch keine Totalüberwachung der Strassen zur Durchsetzung der StVO. Die Verkehrsregeln verlieren ja auch nicht ihre Gülrigkeit, obwohl viele Autofahrer regelmäßig zu schnell fahren. Es reicht den bestehenden Strafrechtsbestand aufrecht zu erhalten, auffällig werdende Straftäter mit einem unangenehmen Ordnungsgeld zu belegen und mit grenzenlosem Optimismus weiter Aufklärung zu betreiben: Copy kills Music/Movie/etc. 😉

Darüber hinaus werden wir auf Seiten der Entertainmentindustrie weiter an funktionierenden Modellen für die Zukunft arbeiten müssen. Dies ist aber übrigens kein Privileg unserer Zeit, das war schon immer so – neue Technologien erforderten stets neue Lösungen. 😉

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

Lieber Purodha, wie ich heute schon angedeutet habe, sehe ich in Ihrem Klomann-Beispiel kein funktionierendes Exempel, das sich auf die aktuelle Diskussion anwenden lässt. Meines Wissens wird die Wiederherstellung eines gewissen Sauberkeitsgrades jedoch über ein tariflich festgelegtes Gehalt vergütet. Da sich die örtlich gebundene Sauberkeit allerdings nicht exportieren lässt, verfolgt der Klomann ein völlig anderes Geschäftsmodell als die Industrie. Darüber hinaus lässt sich Sauberkeit nicht über Generationen konservieren und muss dadurch immer wieder aufs Neue bezahlt werden. 😉

Wolfgang Wendland
12 Jahre zuvor

Sehr geehrter Herr Sebastian Kreutz, sie haben zu meinem Beispiel geschrieben: „Korrekt!“ Damit haben sie mittelbar zumindest zugegeben, dass ihre restlichen Ausführungen Geschwafel sind. Gut, dann muss ich mich jetzt auch nicht mehr damit beschäftigen.

Sebastian Kreutz
Sebastian Kreutz
12 Jahre zuvor

Sehr geehrter Herr Wendland,
leider haben Sie sich offenbar nicht mit dem Inhalt hinreichend beschäftigt, um über das „Korrekt!“ hinaus die Inhalte zu erfassen. Leider fällt Ihre Artikulation durch die Abwesenheit von Argumenten selbst unter die Kategorie „Geschwafel“, ganz im Gegensatz zu den Beiträgen der anderen Diskussionsteilnehmer. Ich würde Argumente jederzeit der Trollerei in einer solchen Diskussion vorziehen, wenn es Ihnen nichts ausmacht.

Purodha
12 Jahre zuvor

Werter Mit-Leser,

da der Klomann selbständig ist, gibt es kein selbstverständlich tariflich festgelegtes Gehalt.

Würde einem Autor, Fotograf oder Maler ein tariflich festgelegtes Gehalt gezahlt, würde damit auch nicht sein Urheberrecht mit der Folge siebzigjähriger Einkünfte für Erben abhandenkommen, also taugt der Einwand nichts. Der Klomann bleibt benachteiligt. Die Idee, Exportfähigkeit sei eine Voraussetzung des Urheberrechts, ist mir neu. Ist es denn zulässig, potentielle und vermeintliche Lieferanten für Exporteure beim Erben besser zu stellen, als Andere? Mal abgesehen davon, daß diese merkwürdigen Zahlungen an Erben offenbar auch dann anfallen, wenn kein Export stattgefunden hat.

„Da … verfolgt der Klomann ein völlig anderes Geschäftsmodell als die Industrie.“ Welche Industrie? Wir reden hier über Dinge, die mit Industrie nichts zu tun haben. Ich erkenne keinen Zusammenhang.

Erkennbar falsch ist die Behauptung: „darüber hinaus lässt sich Sauberkeit nicht über Generationen konservieren …“ Natürlich läßt sie sich ebensogut konservieren, wie Joseph Beuys‘ Fettecken, wird teilweise in Raumsonden exportiert und dort für voraussichtlich viele Jahrtausende erhalten.

Daß sie „immer wieder aufs Neue bezahlt werden“ müsse, hat damit natürlich nichts zu tun, stimmt auch nicht, wäre aber das gleiche wie bei den vom Urheberrecht privilegierten Personen und ihren Erben, an die ja auch immer wieder aufs Neue bezahlt werden muß. Bleibt die Frage: Warum ist der Klomann und seine Erben benachteiligt?

Spider
Spider
12 Jahre zuvor

@Mit-Leser: Das Ungleichgewicht besteht darin, dass der Urheber sehr starke Instrument an die Hand bekommt, seine Rechte durchzusetzen (zivilrechtlich, strafrechtlich, wettbewerbsrechtlich) und diese Rechte für einen sehr langen Zeitraum (70 Jahre) gelten.

Ihr Punkt: Steuern vom Gewin
Steuern sind nur Geld, Wissen und Kultur sind eventuell mehr Wert als das.

Wenn ein Urheber nun z.B. verbietet einen gewissen Text weiterzuverbreiten und ich zufällig auf die gleichen Worte komme wäre es doch sehr seltsam, wenn ich dies nicht weiterverbreiten dürfte.

Dass Texte von Liedern urheberrechtlich geschützt sind, finde ich persönlich auch seltsam. Viele davon gehören doch mitlerweile zum Kulturgut.

Die Debatte im Parlament fände ich auch sehr interessant. Insbesondere wenn dies keine Scheindebatte, wie derzeit ist. „Genug Gewinn“ war nur ein Vorschlag. Ob das wirklich zu etwas führt steht auf einem anderen Blatt.

Sie sollten vielleicht mal ins Grundsatzprogramm der Piraten schauen. Unter dem Punkt
„Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung“ stehen sehr weise Worte.

Wolfgang Wendland
12 Jahre zuvor

Sehr geehrter Herr Sebastian Kreutz,

ich hatte mich unter # 18 abschließend zu ihrem Text geäußert. Unter # 35 hatte ich mich erfreut gezeigt, dass gerade Siee mir zustimmen. Ich hatte es auch genau dargelegt, wieso es keinen Sinn hat zu argumentieren. Wenn ihnen der Sinnzusammenhang in dem wenigen, was ich geschrieben habe nicht zu erfassen gelingt, wieso sollte ich noch mehr schreiben? Außer vielleicht noch diesen Hinweis auf den Begriff Artikulation: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikulation

Mit-Leser
Mit-Leser
12 Jahre zuvor

@Purodha: Mir wird das zu abstrus mit Ihrem Klomann. Nehmen Sie es mir nicht übel, aber das Bild taugt nicht, um über das Urheberrecht zu diskutieren. Erstens weil ein Klomann eine Dienstleistung erbringt und kein Produkt herstellt, zweitens weil Sauberkeit kein künstlerisches Werk darstellt, drittens weil das Geschäftsmodell Reinigungsbranche an völlig anderen Parametern aufgegangen ist als die Entertainmentbranche.

Bleiben wir auf dem Boden der Logik – und lassen wir die Beuyschen Raumsonden, die Sauberkeit exportieren dort wo Sie hingehören…

Lassen Sie mich Ihnen aber auch mal eine Frage stellen: Wieso stört es Sie, wenn Sie für ein Lied, einen Film oder ein Buch bezahlen müssen? Sie kaufen doch auch jedes andere Produkt.

Haben Sie nicht den Eindruck, dass es auch etwas mit Geiz und Gier zu tun hat, wenn man nicht bereit ist Geld für Entertainmentprodukte auszugeben, sie sich aber gleichzeitig in rauen Mengen auf den Server schaufelt?

Purodha
12 Jahre zuvor

Werter Mit-Leser,

es ist unfair, jemandem per Frage zu unterstellen, daß es ihn oder sie störe, für ein Lied, einen Film oder ein Buch bezahlen zu zu müssen. Wohin soll das denn führen? Die Unterstellung: „Sie kaufen doch auch jedes andere Produkt.“ könnte sich als schlimmer Irrtum erweisen. 🙂

Einen Server, auf den man „Geld in rauhen Mengen draufschaufeln“ kann? Toll, daß es den gibt, so einen bestelle ich. Gibt es eine Lieferantenadresse?

Bei Werken, die das Urheberrecht definiert, zusammenhanglos von „Produkt“ zu schreiben, konterkariert wieder die vorgebliche Sachlichkeit. Entweder man argumentiert produktbezogen, dann ist ein Buch ein Produkt und wechselt beim Verkauf vollständig mit allen seinen Eigenschaften den Eigentümer. Redet man über ein Werk im Sinne des Urheberrechts, ist es anders, die Frage des Verkaufs kann sich nicht stellen. Bezahlung ist im Urheberrecht nicht geregelt.

Da der Klomann nur ein Beispiel ist, können wir auch gerne einen Arzt nehmen. Der bekommt von den Erben der Leute kein Geld, deren Vorfahren er durch die Anwendung seiner ärztlichen Kunst am Leben erhalten hat, und diesen damit überhaupt die Chance verschafft hatte, gezeugt, geboren und alt genug zu werden, das Erbe anzutreten. damit ist auch der Arzt und seine Erben von Staats wegen deutlich schlechter gestellt, als etwa ein Komponist, der einmal eine Melodie niedergeschrieben hat. Wie ist das mit dem Grundgesetz vereinbar?

trackback

[…] Artikel erschien vorab auf ruhrbarone.de Text: CC-BY Sebastian Kreutz Karikatur: CC-BY JollyPiik Veröffentlicht am 19. April 2012 unter […]

trackback

[…] durchzieht alle Piraten-Äußerungen zum Thema. Daniel Neumann, J.Martin und Jessica Karger schreiben etwa bei den Ruhrbaronen: „Einen Rechtsbegriff „geistiges Eigentum“ gibt es in Deutschland nicht. […]

Werbung