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Tortenprozess: Staatsanwaltschaft will weiter machen

Gestern hat die Staatsanwaltschaft Bochum den Tortenprozess gegen Martin Budich, den Betreiber des Blogs Bo-Alternativ, verloren. Heute hat sie angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Der Sachverhalt: Auf  dem Blog Bo-Alternativ wurde 2008 im Rahmen eines Artikel gegen eine NPD-Demo die auch diesen Text zierenden Comic aus dem Spiel Super-Bomberman veröffentlicht. Für die Bochumer Staatsanwaltschaft stellte der kleine Tortencomic eine Aufforderung zur Gewalt da. Gestern war der vierte Prozess um den Comic – die Staatsanwaltschaft hat ihn verloren. Heute hat sie via WAZ angekündigt, in Revision gehen zu wollen. So sieht also eine Beamten-Beschäftigungstherapie aus. Ich hätte da noch eine Alternative zu bieten: Wenn die Mitarbeiter der Bochumer Staatsanwaltschaft nicht wissen, was sie in  ihrer Arbeitszeit machen sollen, können sie gerne bei mir vorbeischauen. Mein Keller könnte mal aufgeräumt werden. Zur Belohnung gibt es auch ein Mettbrötchen.

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JRehborn
13 Jahre zuvor

Und ich dachte, dass die Bochumer Staatsanwaltschaft sich schon genug lächerlich gemacht hätte.

fischfresse
13 Jahre zuvor

Mal zwei juristische Fachfragen:
Stellen die Auslagen zahlreicher Bochumer Konditoreien nicht auch eine Aufforderung zur Gewalt dar? Jedermann könnte dort eine Torte kaufen und ne Kerze draufstecken.
Und wenn „ja“: Ist das Dekorieren von Schaufenstern mit Torten ein Offizialdelikt? Darf ein Bochumer Polizist noch an einer Bäckerei vorbei gehen, ohne seinem Dienststellenleiter Meldung zu machen?

Jingo
Jingo
13 Jahre zuvor

https://www.bo-alternativ.de/2010/11/18/bericht-vom-tortenprozess/#more-17919

„Anwältin Mayer hat in ihrem Plädoyer deutlich gemacht, wie lächerlich die Anklage der Staatsanwaltschaft ist. Sie zitierte eine Vielzahl von höchstricherlichen Urteilen, in denen sehr gewalttätig formulierte Aufrufe als von der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit als nicht strafbar gewertet wurden. “

Versteh ich das jetzt richtig, die Tortenbombe war also doch ein Aufruf zur Gewalt, aber sowas ist vom GG/Meinungsfreiheit erlaubt ?!?

trackback

[…] Staatsanwaltschaft will im Tortenprozess weiter machen (Ruhrbarone) […]

68er
68er
13 Jahre zuvor

@ Jingo

Anwältin Mayer kann sich ja nicht darauf beschränken, zu behaupten, ihr Mandant habe nicht zur Gewalt aufgerufen. Als ordentliche Anwältin muss sie natürlich auch damit rechnen, dass das Gericht die Sache anders sieht und dann muss sie natürlich auch zur Rechtslage argumentieren, die gelten würde, wenn es sich um eine Art Gewaltaufruf handeln würde. Hier handelt es sich doch um eine Bild, das man auf verschiedene Weise deuten kann. Spannend ist doch, dass sich die Staatsanwaltschaft einzig und allein auf die Torte mit der Lunte? konzentriert hat. Wenn man den Deutungszwang der Staatsanwaltschaft einmal auf das Männchen überträgt, frage ich mich, was der Zeichner denn hier für eine Aussage treffen wollte.

Hungert so lange bis Ihr Strichbeinchen bekommt!

Tragt bei Sprengtortenanschlägen auf jeden Fall rosa Fäustlinge und Bommelmützen!

Malt auf diese Bommelmützen eure Augenbrauen drauf!

Guckt so lange in Gullideckel, bis Ihr vertikale Schlitzaugen bekommt!

Es ist erschreckend, dass sich unsere Justiz, allen voran unser Oberlandesgericht, so bloßstellt. Ich hoffe, es geht weiter bis zum Bundesverfassungsgericht wo den Oberlandesgerichtsräten einmal ordentlich die Ohren gewaschen werden.

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