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Offener Brief an die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit: „Sie meinen, Sie verteidigen die weltoffene Gesellschaft – wir tun das tatsächlich“

Gitta Connemann und Elisabeth Motschmann Fotos: privat (Connemann) Martin Kraft Lizenz: CC BY-SA 4.0 (Motschmann)

Offener Brief der Arbeitsgruppe Kultur und Medien der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“

Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit großer Mehrheit einen Antrag beschlossen, der sich klar gegen die BDS-Bewegung (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) stellt. Denn die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch.

Dieser Beschluss war ein starkes Signal gegen Antisemitismus in Deutschland. Bis dahin wurde nämlich BDS auch in Deutschland in öffentlichen Einrichtungen und auf öffentlichen Plätzen eine Bühne geboten. Auf Demonstrationen forderten Aktivisten einen Boykott des jüdischen Staates. Es gab Kampagnen gegen den Verkauf von Produkten jüdischer Israelis.

BDS-Aktivisten versuchten, Konzerte mit israelischen Musikern zu verhindern. Darauf hat der Deutsche Bundestag in aller Klarheit reagiert.

Eineinhalb Jahre nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages wendet sich nun die „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ mit einem Plädoyer an die Öffentlichkeit. Dieses Plädoyer wurde von Intendanten verschiedener öffentlich geförderten Kultureinrichtungen, Museumsdirektorinnen undWissenschaftlerinnen unterzeichnet. Die Initiative „GG 5.3 Weltoffenheit“ äußert sich besorgt über die Anwendung der BDS-Resolution des Bundestags.

Unter Berufung auf diese würden wichtige Stimmen beiseitegedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt. Die historische Verantwortung Deutschlands dürfe nicht dazu führen, andere historische Erfahrungen von Gewalt und Unterdrückung moralisch oder politisch pauschal zu delegitimieren. Konfrontation und Auseinandersetzung müssten gerade in öffentlich geförderten Kultur- und Diskursräumen möglich sein. Die Initiative warnt vor der Gefahr, im Kampf gegen Antisemitismus wichtige kritische Stimmen in der Gesellschaft von der öffentlichen Debatte auszuschließen.

Wenn diese Sorge nur ansatzweise berechtigt wäre, warum haben die Unterzeichner eineinhalb Jahre geschwiegen? Der Verabschiedung der BDS-Resolution des Deutschen Bundestages im Mai 2019 ist eine breite öffentliche und politische Debatte vorausgegangen. Seitdem sind eineinhalb Jahre ins Land gezogen. Warum haben die Unterstützerinnen und Unterstützer des Plädoyers seitdem nicht das Gespräch mit uns Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern gesucht?

Seit dem Beschluss gab es zahlreiche Gespräche, Veranstaltungen, Treffen, Telefonate mit Vertreterinnen und Vertretern unserer Arbeitsgruppe, in denen dies ohne weiteres möglich gewesen wäre. Von keinem der Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern gab es aber insoweit uns gegenüber eine Andeutung, geschweige denn ein klares Wort oder Anfrage.

Geht es der Initiative GG 5.3 wirklich um die Klärung von Fragen oder eher um einen medialen Aufschlag? Dabei stellen wir nicht in Frage, dass es Diskussionsbedarf und Fragen zu dem Beschluss gegeben hat und noch geben mag. Es wäre nur in der Sache zielführender und der Kultur angemessener gewesen, wenn die Unterstützerinnen und Unterstützer des Plädoyers zuerst das Gespräch gesucht und uns die Chance gegeben hätten, uns dieser Diskussion zu stellen, die Fragen zu hören und diese zu klären.

Fakt ist: Der Beschluss des Deutschen Bundestag stellt niemanden unter Generalverdacht, der Kritik an der Regierung oder am Staat Israels äußert.

Wenn jedoch der Verdacht besteht, dass Aussagen getroffen werden, die der BDS-Bewegung nahestehen, dann müssen wir in Deutschland wegen unserer historischen Verantwortung sensibel sein und deutlich gegen Antisemitismus vorgehen. Der BDS hat in Israel lebende Muslime explizit von Boykotten ausgenommen. Jüdische Künstler, die außerhalb Israels leben, werden genötigt, sich vom Staat Israel zu distanzieren. Ansonsten werden Auftritte boykottiert oder gestört. BDS ist eine antisemitische Bewegung. Ihr Ziel ist nicht Frieden im Nahen Osten, sondern das Existenzrecht Israels in Frage zu stellen.

Es bleibt ein mehr als schaler Beigeschmack, wenn öffentliche geförderte Kultureinrichtungen, die seitens des Bundes und durch die in unserem Land staatlich garantierte Meinungsvielfalt geschützt sind, Einschränkungen der Meinungsfreiheit beklagen. Wir halten die Meinungsfreiheit in vielen Ländern dieser Erde für bedroht, nicht aber in Deutschland.

Sie berufen sich auf Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, in dem die Freiheit von Kunst und Wissenschaft garantiert wird. Der Beschluss des Deutschen Bundestages steht dem nicht entgegen. Im Gegenteil. Er richtet sich gegen den BDS. Die Existenz Israels ist Teil deutscher Staatsräson.

Meinungsfreiheit endet für uns dort, wo Antisemitismus Vorschub geleistet werden soll.
Sie meinen, Sie verteidigen die weltoffene Gesellschaft – wir tun das tatsächlich. Die Bundestagsresolution beweist dies.

Gitta Connemann MdB
Stellv. Fraktionsvorsitzende

Elisabeth Motschmann MdB
Kultur- und medienpolitische Sprecherin

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Walter Stach
Walter Stach
3 Jahre zuvor

DER SPIEGEL *
veröffentlicht ein Interview/ein Gespräch zwischen Michael Wolffsohn und Michael Nauman über BDS, den Kampf gegen Antisemitismus und das Recht auf Meinungsfreiheit unter der Überschrift:
"Wer Antisemit ist, bestimmt der Jude"/ "Sie betreiben eine Art Kontaktverdächtigung".

Dieser Beitrag war für mich Anlass, jedenfalls mehr als manch andere einschlägige Publikation bzw. Erklärung", den Inhalt des o.a. öffentlichen Brief eingeschlossen, meine Meinung zur Thematik /Problematik 'mal wieder kritisch zu hinterfragen und ihre Begründungen meinerseits erneut zu bedenken. Das gilt gleichermaßen für das beiderseits im Interview Gesagte.

Empfehlenswerte Lektüre
für jeden, der willens ist (der fähig ist?), ergebnisoffen immer wieder die eigene Meinung und ihre Begründung kritisch zu hinterfragen, z.B. auch dann, wenn es um die "Israel Boykott Bewegung BDS" geht.

DER SPIEGEL
Nr. 52/19.12. 2020 S. 36 ff.

nussknacker56
nussknacker56
3 Jahre zuvor

Ich gebe zu, ich bin nicht so „ergebnisoffen“ wie der Vorredner unter #1. Mir ist es vollkommen egal, ob es sich um linke oder rechte Antisemiten handelt und mir ist es wurscht, ob es sich um Anhänger der NPD oder des BDS handelt.

Aber ich bin schließlich auch nicht in der SPD, die mit der Fatah „gemeinsame Werte“ hat und deren Jusos folgerichtig die terroraffine palästinensische Fatah-Jugend als „Schwesterorganisation“ bezeichnen und ihr ein Mitspracherecht bei ihren Beschlüssen andienen.

Karla
Karla
3 Jahre zuvor

@Walter Stach, natürlich bestimmt derjenige, der diskriminiert wird, ob er sich diskriminiert fühlt und was eine Diskriminierung ist, und nicht der der diskriminiert. Das ist bei allen Ethnien in Deutschland so. Wieso soll das bei Juden anders sein? Weil man es "ergebnisoffen" gerne so hätte, oder warum sonst?

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