„Selbstbestimmungsgesetz gefährdet massiv die elterliche Fürsorge und die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen“

Bundesfamilienminsterin Lisa Paus (Grüne) Foto (Ausschnitt): Rafael P. D. Suppmann Lizenz: CC BY-SA 4.0


Der Verein Frauenheldinnen fordert die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, ein Signal für den Schutz von Frauen und Kindern zu setzen und am Freitag, den 12. April, das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ SBGG in 2. und 3. Lesung abzulehnen.

Die beliebige Wahl des Geschlechtseintrags verletze die Rechte und dringend nötigen Schutzräume von Frauen, erklärt der Verein Frauenheldinnen in einer am Dienbstag veröffentlichten Erklärung. Sie beeinträchtige die Meinungsfreiheit und die Sicherheit des Rechtsverkehrs und verführe Kinder und Jugendliche dazu, sich mit vermeintlich geschlechtsändernden Pubertätsblockern, Hormonen und Operationen ihrer Gesundheit und Fruchtbarkeit zu berauben.

Entgegen den Behauptungen der Ampelregierung belege die Erfahrungen anderer Länder, dass die Self-ID alles andere als harmlos für Frauen ist: In Schottland wollte sich wenige Tage nach der mittlerweile von der britischen Regierung von London  gestoppten Reform ein Vergewaltiger ins Frauengefängnis verlegen lassen. In Spanien hätten sich mehrere männliche Offiziere als Frauen eintragen lassen, ohne Aussehen oder Namen zu ändern, was auch unter dem geplanten SBGG möglich wäre. Weltweit brächten als „Transgender“ antretende Männer Athletinnen um ihre Medaillen. „Das Ganze ist totalitär, weil die Genderideologen jede Kritik als „Hass“ bezeichnen und weil das Gesetz Nichtzustimmung bestraft. Ein Bußgeld bis 10.000 Euro droht jedem, der einen Menschen nicht in seinem selbstdefinierten Geschlecht anspricht, sondern nach seinem klar erkennbaren biologischen Geschlecht. Schon jetzt riskieren Frauen, die die ganze Theorie kritisieren, Abmahnungen und Ermittlungen wegen „Volksverhetzung““, teilt der Verein mit.

Das geplante Gesetz gefährde massiv die elterliche Fürsorge und die Unversehrtheit von Kindern und Jugendlichen. In der Regel sei die mit dem SBGG vorangetriebene Personenstandsänderung mit einem medizinisch affirmativem Ansatz verbunden.  Jugendlichen würden in der wissenschaftlich nicht haltbaren Annahme bestärkt, in einem falschen Körper geboren zu sein, worauf sie mit Medikamenten behandelt werden, die die Pubertät stoppen – sogar gegen den Willen der Eltern. Auch hier hätten andere Länder eine Abkehr von der Genderidentitätsideologie vollzogen:

  • –  In den Niederlanden wurde gerade das Gesetz zur sog. Selbstbestimmung gestoppt.
  • –  Der britische NHS (National Health Service) hat die Behandlung von Kindern mit Pubertätsblockerngrundsätzlich untersagt.
  • –  In den Niederlanden wird das Dutch Protocol, das die Behandlung von Minderjährigen mitPubertätsblockern über Jahrzehnte bestimmt hat, vom Gesundheitsministerium überprüft, da sich inmehreren Studien herausstellte, dass diese Behandlung nicht evidenzbasiert ist.
  • –  In Schweden, das 1972 ein dem deutschen Transsexuellengesetz (TSG) vergleichbares Gesetz einführte undjahrzehntelang geschlechtsangleichende Behandlungen an Minderjährigen und Erwachsenen durchführte, ist sowohl das Vorhaben gestoppt worden, eine Self-ID-Gesetzgebung einzuführen, als auch die Behandlung von Minderjährigen mit Pubertätsblockern stark eingeschränkt. In Finnland, Norwegen, Dänemark, Frankreich und Italien hat man diesbezügliche Fehleinschätzungen der letzten Jahre korrigiert

 

Eine der Regierung seit Oktober letzten Jahres vorliegende Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zum Stand des Verbots von Pubertätsblockern im Ausland würde ignoriert.

Auch die im März angekündigte neue medizinische S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und -dysphorie im Kindes- und Jugendalter laufe internationalen Entwicklungen zuwider. Anders als die europäischen Nachbarländer sieht sie keinerlei Altersgrenze für Pubertätsblocker, gegengeschlechtliche Hormone und Mastektomien an Minderjährigen mehr vor. Aufgrund von interner Kritik wurde die Leitlinie von evidenzbasiert auf konsensbasiert herabgestuft. Damit lässt Deutschland es zu, dass Minderjährige nicht evidenzbasiert, sondern experimentell und auf der Grundlage der umstrittenen Behandlungsrichtlinie des internationalen Verbands WPATH behandelt werden.

Die Frauenheldinnen sagen dazu: „Die Regierungsparteien entfernen sich mit dem Gesetz von ihren Wählerinnen und Wählern und sie isolieren Deutschland international. Wir fordern alle Abgeordneten auf, sich in den Dienst des Volkes zu stellen und den mit dem Gesetz verknüpften demokratiefeindlichen Interessen eine Absage zu erteilen.“

Mehr zu  dem Thema:

Frauenheldinnen: https://www.frauenheldinnen.de/

Selbstbestimmungsgesetz: Viele Länder rudern bei Pubertätsblockern zurück

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Ewald Zenger
Ewald Zenger
2 Monate zuvor

Danke für den Text! Ein Link zu den Stellungnahmen und Texten der Frauenheldínnen wäre hilfreich.

Stefan Laurin
Admin
2 Monate zuvor
Reply to  Ewald Zenger

Kommt sofort!

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