
Der Auftritt der „UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas“ Francesca Albanese am Samstag in Köln könnte ein rechtliches Nachspiel haben.
Am vergangenen Samstag trat Francesca Albanese, die „UN-Sonderberichterstatterin für die besetzten Gebiete Palästinas“, im Kölner Metropolis-Kino am Ebertplatz auf. Bereits im Vorfeld hatten die DIG AG Köln und das Jüdische Forum in der CDU NRW gegen die Albanese-Show in der Domstadt protestiert. In einer diesem Blog vorliegenden Strafanzeige wird Albanese üble Nachrede (§ 186 StGB), Verleumdung (§ 187 StGB) und Volksverhetzung (§ 130 StGB) vorgeworfen. Grundlage sind mehrere Aussagen, die sie bei der Veranstaltung gemacht haben soll. Dabei geht es unter anderem um die Behauptung, israelische Soldaten hätten ein Baby gezielt gefoltert sowie palästinensische Zivilisten systematisch misshandelt und sexueller Gewalt ausgesetzt.
Juristisch sind die Hürden für eine Strafbarkeit hoch. Bei den genannten Delikten handelt es sich überwiegend um sogenannte Antragsdelikte, zudem richtet sich die Kritik gegen staatliche Akteure, was im Rahmen der Meinungsfreiheit in der Regel weit ausgelegt wird.
Rosa Maria Bianco, die Erstellerin der Anzeige, sieht nach den Massakern an Israelis am 7. Oktober 2023 ein erhebliches Defizit im Umgang mit antisemitisch motivierten Vorfällen: Ich bin mir bewusst, dass eine rechtliche Bewertung im Einzelfall komplex ist. Dennoch entsteht für mich der Eindruck, dass es hier eine strukturelle Lücke in der Sensibilität und Einordnung solcher Vorfälle gibt. Genau vor diesem Hintergrund habe sie die Anzeige in der Hoffnung gestellt, dass eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfolgt und zugleich das Bewusstsein für solche Vorfälle im öffentlichen Raum geschärft wird. „Es kann aus meiner Sicht nicht sein, dass entsprechende Vorfälle und verbale Hetze stattfinden, ohne dass eine angemessene Präsenz oder Reaktion der zuständigen Stellen erfolgt.“
