Benutzt Wittener Bürgermeisterin die Stadtverwaltung im Wahlkampf?

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„Ich trete wieder an“ verkündete Sonja Leidemann, Wittens Bürgermeisterin von der SPD, am 30. Januar. Doch da war eigentlich längst klar, dass das in weiten Teilen der SPD nicht wirklich auf Zustimmung stoßen wird. Zu sehr, so schien es schon damals, hatte sich die SPD-Frau in den 11 Jahren ihrer Regentschaft von ihren lokalen Genossen entfernt. Es kam wie es kommen musste, die SPD nominierte nicht sie, sondern Wittens ersten Beigeordneten Frank Schweppe. Die CDU hat nicht wirklich was zu bieten und setzte kurzerhand auch auf den SPD-Mann. Leidemann kandidiert aus dem Amt heraus, ohne den Segen der Partei, was ihr prompt ein Parteiausschlussverfahren einbrachte. Die Kreis- und Landesschiedskommision wollen sie aus der Partei werfen. Nun muss Berlin entscheiden. Seit dem wird mit mehr oder minder harten Bandagen um den Sessel im Bürgermeisterbüro gekämpft. Von unserem Gastautor Roland Geisheimer.

Für einen Aufreger im politischen Witten, sorgte ein etwas verfrühter Wahlkampfstart der Bürgermeisterin. Die Sondernutzungssatzung der Stadt erlaubt exakt 6 Wochen vor dem Wahltermin den Start des Wahlkampfes. Ordentlich gerechnet wäre dies der 2. August gewesen. Aber an einem Sonntag in der Fussgängerzone einen Wahlkampfauftakt zu begehen, ist recht dumm. Das war auch Bürgermeisterin Leidemann bewusst und so entschied sie sich zu einem noch dümmeren Wahlkampfauftakt. Sie verlegte diesen auf den 1. August. Dem Bürgermeisterkandidaten der Piraten untersagte das Ordnungsamt den Wahlkampfstart am 1. August – mit Verweis auf die Sondernutzungssatzung der Stadt. Chancengleichheit und halbwegs fairer Wahlkampf schaut irgendwie anders aus. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass die Bürgermeisterin auch bereits ab dem 31. Juli ihre Wahlplakate aufhängen ließ. Im Rathaus wurde der Verstoß gegen die Gemeindesatzung bestätigt. Vereinzelt sollen aber auch Plakate ihres SPD-Genossen Schweppe, der nebenbei Ordnungsdezernent ist, verfrüht aufgetaucht sein.

Man mag das noch als provinzielle Possen zu Beginn eines Wahlkampfes ansehen, auch wenn Witten alles andere als eine Provinzstadt ist. Verfassungsrechtlich bedenklich wird das Verhalten der Bürgermeisterin, wenn man sich ihren virtuellen Wahlkampf anschaut.

Auf dem Facebookprofil der Bürgermeisterin wird kräftig geworben. Seit ihrer Ankündigung im Januar, wieder kandidieren zu wollen, kann man auf ihrer Facebookseite eins Beobachten: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum schnellte die Frequenz der Beiträge, die sie als erfolgreiche Bürgermeisterin zeigen sollen an. Unter all den, ihre Arbeit bewerbenden Beiträgen, sind auch zahlreiche Bilder der städtischen Pressestelle zu finden. In diesem Jahr waren es seit Anfang des Januar bis zum 20. August 19 Bilder, die sicher aus der Kamera des Stadtfotografen stammten und in dessen Dienstzeit angefertigt wurden. Im Vorjahr findet man im gleichen Zeitraum ganze 7 städtische Bilder bei ihr.

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Das Profil von Sonja Leidemann lässt eine gewisse Trennungsschärfe vermissen. Denn wenn es sich bei dem Facebookauftritt um den der Amtsträgerin handeln sollte, wäre es nicht hinnehmbar, dass darauf Wahlkampf betrieben wird. Handelt es sich aber um das private Profil der Wahlkämpfenden Sonja Leidemann, dann stellt sich die Frage, was machen die städtischen Bilder auf der Seite. Genau das haben die Ruhrbarone die Bürgermeisterin gefragt und eine teilweise ausweichende Antwort erhalten. Es handle sich um die von ihr persönlich gepflegte FB-Seite, in der sie selbstverständlich als Person des öffentlichen Lebens auch Fotos öffentlicher Auftritte einstelle. Weiter schreibt sie in ihrer Antwort: „Viele Fotos habe ich selbst gemacht, einige Fotos sind öffentliche und für jeden nichtkommerziellen Zweck nutzbare Fotos der Stadt Witten.“
Die Pressestelle Stadt Witten sieht das etwas anders und widerspricht ihrer Chefin. Selbstverständlich würde die Stadt Witten keine Bilder für Wahlkampfzwecke kostenlos lizensieren, heißt es dort. Die SPD habe z. B. mal ein Landschaftsbild von Witten genutzt und musste dafür selbstverständlich eine reguläre Lizenzgebühr entrichten.

Der kostenlose Support der Stadtverwaltung für den Leidemann-Wahlkampf wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf. Regierungsstellen, wie die öffentliche Verwaltung hat streng neutral zu sein, alles andere wäre ein Verstoß gegen den Artikel 20 des Grundgesetzes. Dass hat bereits1977 das Bundesverfassungsgericht festgestellt. In einem Urteil, in dem es um die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung rund um die Bundestagswahlen ging, heißt es im Leitsatz u. a.: „ Den Staatsorganen ist es von Verfassungswegen versagt, sich […] mit politischen Parteien oder Wahlbewerbern zu identifizieren und sie unter Einsatz staatlicher Mittel zu unterstützen[….]. Aus der Verpflichtung der Bundesregierung, sich jeder parteiergreifenden Einwirkung auf die Wahl zu enthalten, folgt schließlich für die Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung und das Verbot jeglicher mit Haushaltsmitteln betriebener Öffentlichkeitsarbeit in Form von sogenannten Arbeitsberichten, Leistungsberichten und Erfolgsberichten.“
Das was für den Bund gilt, hat natürlich auch im lokalen seine Gültigkeit. Die von Sonja Leidemann genutzten und vom Steuerzahler bezahlten Bilder darf die Stadt Witten jederzeit im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit nutzen. In Wahlkampfzeiten muss sie aber schwer darauf achten, dass es nicht zu einer Parteiergreifung kommt. Die Wahlkämpferin Sonja Leidemann darf die Bilder aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht verwenden. Da die studierte Historikerin und Politikwissenschaftlerin dies dennoch tut, wirft Fragen auf.
Auch auf ihrer Website, die ausschließlich der Wahlwerbung diente, fand man min zwei städtische Bilder. Diese wurden aber mittlerweile entfernt.

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Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

Man muss noch nicht mal weit nach oben und zur Bundesregierung greifen, um das rechtlich zu bewerten, denn es gibt ja ein "berühmtes" Beispiel nebenan.

2009 hatte der Dortmunder OB Langemeyer kurz vor der Kommunalwahl seine Bürger nach Strich und Faden über die Haushaltssituation der Stadt belogen, um sich mit seiner SPD ins Glanzlicht zu setzen, aber direkt nach der Wahl dann den Haushaltsnotstand auszurufen. Die Richter des OVerwG sahen darin eine unzulässige Wahlbeeinflussung durch den obersten Verwaltungsbeamten der Kommune und verdonnerten die Stadt trotz massiver juristischer Gegenangriffe (inkl. deren Finanzierung aus dem Stadtsäckel) der lokalen SPD zur Neuwahl.

trackback

[…] Benutzt Wittener Bürgermeisterin die Stadtverwaltung im Wahlkampf? (Ruhrbarone) […]

lankamp, hans-udo
lankamp, hans-udo
8 Jahre zuvor

gute Recherche! aber was hilft uns das?
sie will es mit allen mitteln schaffen – was kann man dagegen tun?
lg

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@#3: Wie ich unter #1 zu verdeutlichen versuchte, lohnt evt. die Drohung mit einer durch ähnliche Gerichtsurteile durchaus aussichtsreich scheinenden Wahlanfechtung, sollte Fr. Leidemann weiter die Ressourcen ihrer Verwaltung für ihren persönlichen Wahlkampf missbrauchen.

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Klaus Lohmann,
ich bitte aber zu bedenken, daß die BM in Witten ihre Amtsgeschäfte auch während des Wahlkampfes uneingeschränkt ausübt, auszuüben hat. Das führt zwangsläufig dazu, daß sie infolge der Ausübung ihrer Amtsgeschäfte ihre öffentliche Präzens, ihre mediale Präzens "nicht gänzlich herunterfahren kann", selbst wenn sie es wollte.Sie hat einen Amtsbonus -unbestritten und nicht zu ändern-!

Insofern sollte "man", wenn einem das Verhalten der BM in Witten rechtswidrig erscheint, sich a.) fachanwaltichen Rat einholen, bevor "man" loslegt und b.) nicht von vornherein annehmen, daß "man" sich auf jeden Fall "rechtlich auf ener sicheren Seite" befindet.

Andererseits sehe ich in dem Verhalten der BM in Witten durchaus begründeten Anlaß, die Frage zu stellen, ob sie ihr "Amt für Wahlkampfzwecke" mißbraucht haben könnte.

Der Hinweis auf Dortmund/Langemeyer erscheint mir deshalb problematisch, weil es m.W. seinerzeit weniger um das Ob enes entsprechenden Tätigwerdens des OB Langemeyer während es Wahlkampfes ging, sondern um das, was er (nicht-) gesagt, was er getan bzw. nicht getan -sh.tatsächliche Haushaltslage der Stadt, die nach der Wahl offenbart wurde-.

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@WALTER Stach: Bei Langemeyer ging es darum, dass er *trotz* seiner Verpflichtung als oberster Dienstherr der Verwaltung, als Kenntnis-Inhaber der aktuellen Haushaltsdaten, als Vorsitzender des Verwaltungsrates *und* trotz ausdrücklicher Befragung in diesen Funktionen durch die lokale Presse *direkt vor der Wahl* und natürlich im Bewusstsein, dass man seinen Worten als Beamter öffentlich glauben würde, die Unwahrheit gesagt hat, nur um einen Tag nach der Wahl die längst intern schon geplante Haushaltssperre zu verkünden.

Das ist Täuschung der Öffentlichkeit "unter falscher Flagge" des Amtes eines Verwaltungschefs (wie hier und jetzt in Witten, wenn seitens Leidemann die Ämtertrennung vertuscht wird) und deswegen wurde die Wahlanfechtung ja auch von allen gerichtlichen Instanzen als rechtens beurteilt.

Ich muss aber hoffentlich nicht schon wieder betonen, dass das OB-Doppelamt mit seiner angeborenen Intransparenz irgendwie zu meinen persönlichen "Feinden" unter den Amtsschimmeln gehört;-)

WALTER Stach
WALTER Stach
8 Jahre zuvor

Klaus Lohmann,
danke, für die erinnernden Hinweise.

ich meine nachwievor, daß die "Causa Langemeyer" sich substantiell von dem unterscheidet, was jetzt der BM in Witten "an-/zugerechnet wird"; aber sei's drum.

(Seinerzeit habe ich mich inn Sachen Gerd Langemeyer/DO nach der Entscheidung "Wahlwiederholung" gefragt, wie viele Wahlen wohl hätten wiederholt werden müssen, wenn…..
Denn es gehört ja "zum Wesen von Wahlkämpfen", auch Kommunalwahlkämpfen, daß gelogen wird das Wesentliches verschwiegne wird u.ä.mehr, und das gehört dann an den politischen Pranger, aber regelmäßig nicht in einen Rechtsstreit.)

Zur Feststellung im letzten Absatz:

Ich habe hier bei den Ruhrbaronen schon mehrfach berichtet, daß ich mich seinerzeit sehr engagiert in "mener SPD" für die sog.Eingleisigkeit eingesetzt habe. Ich muß hier die Gründe dafür nciht anführen, weil jetzt belanglos.

Seinerzeit hatten sich führenden Genossen im Revier -u.a.der damalige SPD-Fraktionsvors.Zeidler in DO- gegen die sog.Eingleisigkeit und für die Beibehaltung der Doppelspitze ausgesprochen. Ich war insofern Einzelkkämpfer gegen eine erdrückende Übermacht.

Die Genossen im Revier und letztlich im Lande NRW haben sich seinerzeit letztendlcih gegen ihre Überzeugung für die Einführung der Eingleisigkeit entschieden, nachdem die CDU mit einem Volksentscheid pro Eingleisigkeit gedroht hatte und ein solcher kurz zuvor in Hessen eine große Mehrheit gefunden hatte.

Heute gibt es, daß kann ich leider nicht bestreiten, eine Vielzahl von Kommunenk, in denen m.E. die jetzige Eingleiisigkeit dazu gefürhrt hat, daß Führungsverantwortung im "Vorstand des Konzerns Stadt" durch den BM/OB nicht wahrgenommen wird, nicht wahrgenommen werden kann.

Ich zweifle also mittlerweie daran, ob ich seinerzeit für "das Richtige" gekämpft habe.

Nur sind diese Zweifel müßig, weil es ein Zurück zur sog. Doppelspitze nciht geben wird.

Da es zudem BM/OB gibt, die m.E. hervorragend die herkömmliche Funktion des hauptamtlichen Verwaltungschefs -damals Stadtdirektor bzw. Oberstadtdirektor- und die des seinerzeitigen ehrenmtlichen BM/OB (plus einiger zusätzlicher Kompetenzen)ausüben, spricht Einiges dafür, daß "man" nicht mehr darüber nachdenken sollte, ob die seinerzeit getroffene Entscheidung pro Eingleisigkeit richtig war, sondern darüber, warum in einigen Städten der BM/OB einen hervorragenden Job macht und in anderen Städten die Verwaltungsführung d.d.BM(OB eine Katastrophe ist.
Dazu ließe sich Einiges anmerken und diskutieren.
Soweit mir erinnerlich, haben wir das auch schon 'mal bei den Ruhrbaronen gemacht.

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