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Corona und Katastrophenschutz: Deutschland macht Lockerungsübungen

Corona in einer Bearbeitung von K. Gercek

Zum 59. Mal seit dem 15. März 2020 unterhalten sich die Ruhrbarone mit Magnus Memmeler.  Bis heute sind 58 Interviews entstanden, die auf den Katastrophenschutz blicken und die Corona-Krise nachzeichnen. Im 59. Interview geht es um den permanenten Impfstoffmangel, um den digitalen Impfpass, um die chronische Kommunikationsstörung eines Ministers, um die Reform des Katastrophenschutzes und einiges mehr. 

Ruhrbarone: Deutschland macht Lockerungsübungen. Die Biergärten öffnen und freie Übernachtungsmöglichkeiten für die Nord- und Ostseeküsten stehen in den nächsten Wochen kaum noch zur Verfügung. Wie es scheint, kommt nun alles wieder in die gute, alte Ordnung?

Memmeler: Leider ist nicht alles wieder gut. Ich empfehle allen Regierenden und ganz besonders Jens Spahn die Lektüre des „Leitfadens zur Krisenkommunikation“ des BBK mit Aktualisierungsstand August 2014.

Angesichts des aktuellen Lockerungswahnsinns muss man ja fast froh sein, dass Pfingsten verregnet und ungemütlich stürmisch ist. So leid es mir für jeden Gastronomen tut, der dem Zeitpunkt entgegen gefiebert hat, zumindest wieder Außengastronomie betreiben zu können, so beunruhigt bin ich durch die aktuelle Kommunikation unserer Regierenden, die suggerieren, dass quasi alles wieder möglich ist und wir bald alle geimpft sein werden.

Beides ist Quatsch und das führt aktuell dazu, dass nicht nur die Querdenker Stress verursachen. Solange wir Meldungen lesen, dass zum Beispiel rund 200 Menschen in Velbert-Birth unter Quarantäne stehen, da bei Bewohnern die Indische Virusmutation nachgewiesen wurde, sollten wir nicht zu viel Euphorie bei der Bevölkerung auslösen, wenn wir die derzeit gute Entwicklung nicht zu Nichte machen wollen.

Die zuerst in Indien nachgewiesene Coronavirus-Mutante B.1.167 kommt inzwischen in 40 Ländern vor. Unter diesen 40 Ländern befindet sich auch Deutschland. Hierzulande liegt ihr Anteil zwar erst bei zwei Prozent, nimmt aber weiter zu, wie das Robert-Koch-Institut meldet.

Derzeit gehen Forscher davon aus, dass diese Variante von SARS-CoV-2 infektiöser sein könnte als die bisher bekannten. Möglicherweise löst diese Variante auch schwerere Krankheitsverläufe aus. Bisher deutet vieles darauf hin, dass die derzeit verabreichten Impfstoffe auch bei dieser Variante mindestens vor schweren Krankheitsverläufen schützen.

Je mehr Menschen weltweit mit dem Coronavirus infiziert wurden, desto häufiger kommt es auch zu Mutationen des Erregers. In einigen Fällen entstehen dabei Varianten, die besser übertragbar sind und gegenüber dem Wildtyp von SARS-CoV-2 „Konkurrenzvorteile“ haben.

Anfang 2021 begann die britische Mutante B.1.1.7 ihren Siegeszug in Deutschland. Sie macht inzwischen in Deutschland gut 90 Prozent aller Fälle aus. Solange wir zu wenig über die neue indische Variante wissen, sollten wir weiterhin vorsichtig sein und vor allzu unüberlegten Lockerungen warnen.

Was geht den Verantwortlichen in Niedersachsen durch den Kopf, wenn sie ankündigen, dass ab einer Inzidenz von 35 die Maskenpflicht beim Einkauf aufgehoben werden soll? Ist die Gier nach Lockerungsschlagzeilen so groß, dass plötzlich die Sauerstoffversorgung des Hirns aussetzt?


Magnus Memmeler mit Maske Foto: Privat

Magnus Memmeler (53 Jahre) lebt in Kamen. Seit über 31 Jahren arbeitet er im Rettungsdienst und Katastrophenschutz. 25 Jahre davon hat er diverse Leitungsfunktionen eingenommen. Er war beauftragt zur Organisation des Sanitätsdienstes beim DEKT in Dortmund und Verantwortlicher einer großen Hilfsorganisation bei der Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten in den Jahren 2013 – 2018. Er war zudem Mitglied bei der Stabsarbeit von Bezirksregierungen und in Arbeitskreisen des Innenministeriums bei der Konzeption von Katastrophenschutz-konzepten.

 

 


Wie kommt der Ministerpräsident Sachsens, Herr Kretschmer, auf das dünne Brett, erst mit der ersten Impfdosis versorgten Mitmenschen die gleichen Rechte einräumen zu wollen, wie sie für vollständig geimpfte Mitmenschen vorgesehen sind? Wozu gibt es überhaupt noch Regelungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen?

Querdenken in den Staatskanzleien

Dieses Querdenken in den Staatskanzleien der Länder führt dann zu Meldungen, dass sich 300 Sylturlauber in Quarantäne befinden, weil mindestens 2 Urlauber positiv getestet wurden, nachdem sie von der Insel zurück kamen und dort unter anderem 4 Restaurants besucht haben. Wie Kontrollen der Behörden nun ergeben haben, sind aktuell vermehrt gravierende Verstöße von Gastronomen gegen die Corona-Bestimmungen auf Sylt festzustellen.

So seien Mindestabstände in den Restaurants nicht eingehalten worden. Statt maximal zwei sollen Menschen von bis zu acht Haushalten eng an den Tischen gesessen haben. Kellnerinnen und Kellner sollen keine Maske getragen haben und Sperrstunden sollen nicht eingehalten worden sein.

Ein solcher Lockerungsstart sorgt dafür, dass die Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wahrscheinlich nur sehr kurz Freude am Neustart haben werden, wenn die neue Freiheit derart lax interpretiert wird. Natürlich sind wir hier auch alle selbst gefordert, in Eigenverantwortung dazu beizutragen, dass der von uns allen herbeigesehnte Biergartenbesuch nachhaltig ermöglicht bleibt und Inzidenz- und R-Wert weiter sinken.

Zahlreiche Privatpartys, die noch vor dem Wegfall der Bundesnotbremse durch die Polizei aufgelöst werden mussten, zeigen, dass die derzeitige Kommunikation in Medien und der Politik geeignet erscheint, zu viel zu viel Leichtsinn zu ermutigen. Angesichts solcher Meldungen entwickele ich auch Null Mitleid, wenn ich lese, dass derzeit 100 deutsche Touristen im Hochrisikogebiet Nepal feststecken.

Mein Urteil lautet hier: Selbst schuld! Die Maßgabe muss lauten, dass wir wirklich nur das tun, was erlaubt ist und uns hierbei hinterfragen müssen, ob das Erlaubte unbedingt zu 100% ausgereizt werden muss.

Leider wird diese von zu vielen betriebene Fehlinterpretation von möglichen Lockerungen durch das immer noch nicht beendete Impfdesaster und die völlig fehlgeleitete Kommunikation unseres Gesundheitsministers begleitet, der zunehmend für Aufruhe sorgt, indem er zu viel Euphorie verbreitet.

Ruhrbarone: Wo läuft die Impfkampagne denn derzeit unrund? Und wie sehen Sie denn die Auftritte des Bundesgesundheitsministers?

Memmeler: Jens Spahn hat den Wegfall der Impfpriorisierung zum 07.06.2021 angekündigt und gleichzeitig euphorisch verkündet, dass nun die Betriebsärzte und Privatpraxen ebenfalls ins Impfgeschehen eingebunden werden. Diese Ankündigungen sorgten dafür, dass alle Arztpraxen nun mit zum Teil aggressiv vorgetragenen Impfwünschen konfrontiert werden, die es zu bearbeiten gilt.

Für die kommenden drei Wochen gilt jedoch, dass allen Praxen nur reduzierte Impfstoffmengen zur Verfügung stehen werden, was bereits zu Unmut bei Impfwilligen und Ärzten führt. Bundesweit gilt in allen Impfzentren, dass lediglich bereits bestätigte Termine für Erst- und Zweitimpfung möglich sind, da schlicht nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, um die Impfzentren vollständig auslasten zu können.

Münchens Oberbürgermeister kommentierte dies, stellvertretend für alle Oberbürgermeister und Landräte in unserer Republik so:

„Das ist nicht die Strategie, die ich mir vorstelle und erfüllt auch nicht das, was uns Kommunen von Monat zu Monat immer wieder aufs Neue zugesagt wurde.“

Kritik kam auch aus dem Landratsamt Bamberg. Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) und Landrat Johann Kalb (CSU) äußerten sich ebenfalls verärgert:

„Ohne Vorwarnung wurden die Impfzentren heute am späten Nachmittag angewiesen, ab morgen nur noch Zweitimpfungen durchzuführen und alle geplanten Erstimpfungen abzusagen.“

Was für Bayern gilt, gilt leider für die gesamte Bundesrepublik. Wenn ein leitender Mitarbeiter im Bevölkerungsschutz des Kreises Lippe, der eigentlich immer bemüht ist, von der Leistungsfähigkeit der Behörden in der Region zu berichten, plötzlich nur noch wütende Emojies nutzt, wenn er über die Einschränkungen in den Impfzentren der Region berichtet, dann wird klar, dass die Situation mindestens als unbefriedigend einzustufen ist.

Die Wutrede von Rhön-Grabfelds Landrat Thomas Habermann (CSU), über die die Röhn und Saalepost berichtet, steht sinnbildlich für den Frust in tausenden Arztpraxen, Impfzentren und Rathäusern, die den Ärger all derjenigen abbekommen, die dem Bundes-Jens geglaubt haben und nun unbedingt in den Urlaub wollen. Viel schlimmer ist jedoch, dass der durch die Beteiligung der Arztpraxen erreichte Impffortschritt, der uns im Impfranking der EU auf Platz eins gebracht hat, nun abrupt ausgebremst wird.

Angesichts einer derart schlechten Kommunikation, die uns nun in eine Situation geführt hat, dass in der ganzen Republik Arztpraxen überlegen, sich nicht mehr an den Impfungen zu beteiligen, weil der Ärger dem empfundenen Nutzen überwiegt, fragt man sich, ob Herr Spahn damals auch nur einen Bausparvertrag vermitteln konnte, als er sich noch in einer Sparkasse im Münsterland engagierte. Oder besser gefragt – wie viele von ihm beratene Häuslebauer mussten ihr Eigenheim inzwischen versteigern lassen.

Aus einer eigentlich komfortablen Situation heraus, ist es leider erneut gelungen, sich durch mangelnde Vorbereitung und schlechte Kommunikation mit dem Rücken an die Wand zu manövrieren. Besonders deutlich wird dies nun beim erhofft fälschungssicheren Impfausweis.

„Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt.“

Deutschlands Vertragsärzte weigern sich, Impfnachweise für Millionen in Impfzentren geimpfte Bürger auszustellen. Es sei den Ärzten und Mitarbeitenden in Arztpraxen nicht zuzumuten, solche Nachweise nachträglich für Millionen bereits geimpfter Menschen auszustellen, ließ der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, in dieser Woche verkünden.

„Der Impfnachweis ist ein Reisedokument, kein medizinisches Dokument.“ Es sei nicht Aufgabe der Ärzte, solche Nachweise auszustellen. „Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt.“

Grundsätzlich ist die Ärzteschaft bereit, Nachweise für diejenigen auszustellen, die auch in der eigenen Praxis geimpft worden sind. Das müsse laut der Ärzteschaft aber angemessen vergütet werden und dürfe nicht zu aufwendig sein. Diese sehr deutliche Rückmeldung erklärt dann auch, weshalb Jens Spahn in dieser Woche verkünden musste, dass der gelbe WHO Ausweis weiterhin als Nachweis anerkannt werden muss und deshalb hektisch eine Regelung getroffen werden musste, die Fälschungen unter Strafe stellt. Ich wage mich kaum zu fragen, was mit den abertausend noch vorhandenen weißen Impfbüchern geschehen soll, in die ebenfalls schon Impfungen eingetragen wurden.

Offensichtlich ist es in dieser Woche zumindest der EU gelungen, Einigkeit über ein digitales EU-Format zur Ermöglichung von Reisen zu erreichen. Das neue digitale Nachweisformat soll die Genesung, die vollständige Impfung und den negativen PCR-Test als Nachweis beinhalten. Auch hier wirkt Deutschland, trotz der langen Diskussionsphase, wieder erschreckend unvorbereitet. Deutschland und einige wenige andere Mitgliedsländer sind vermutlich nicht in der Lage, sich fristgemäß mit dem sogenannten europäischen Gateway-System zu verbinden.

Zentrale Datenbereitstellung durch die KV

Hoffentlich wird die bundesdeutsche App schnell fertiggestellt, damit rasch ein digitaler und fälschungssicherer Nachweis möglich wird, bis die Anbindung an das System der EU realisiert wird. Da es in kaum einer bundesdeutschen Praxis möglich ist, einen digitalisierten Nachweis zu erstellen, sollte möglichst umgehend die zentrale Datenbereitstellung durch die KV, bei der jede Impfung registriert wird, ermöglicht werden. Mit dieser Forderung wiederhole ich mich sehr gerne, da es mir nicht ersichtlich erscheint, warum die KV im ganzen Impfgeschehen die zentrale Rolle eingenommen hat und nun beim erforderlichen Nachweis außen vor bleiben soll.

Angesichts dieser zahlreichen Negativnachrichten scheinen die Berichte über die Impfplattform www.sofort-impfen.de die letzte Hoffnung für diejenigen zu sein, die unbedingt in den Urlaub wollen und diejenigen, die zu mürbe geworden sind, um noch einige Wochen auf die eigene Impfung warten zu können.

Die Seite www.sofort-impfen.de ist Anfang Mai an den Start gegangen und hat seit dem mehr als 200.000 Nutzer registriert. Nutzer sind Menschen, die nicht mehr auf ihren Corona-Impftermin warten wollen und hoffen, schneller als über die üblichen Meldewege oder über ihren Hausarzt an eine Corona-Impfung heranzukommen.

Wer auf die Onlineseite geht, muss nur seine E-Mail-Adresse und die Postleitzahl seines Wohnortes angeben. Nach der Registrierung erhält man eine Anmeldebestätigung. Wenn die Nutzer und Nutzerinnen diese Mail bestätigen, ist die Registrierung perfekt abgeschlossen. Das Versprechen der Betreiber lautet, dass man dann irgendwann ein Impfangebot mit Termin und unter Angabe des Impfstoffes bekommen soll. Bei der Impfung muss dann die Buchungsbestätigung, der Ausweis und natürlich der Impfausweis mitgebracht werden.

Auf der Seite bitten die Betreiber des Portals um Spenden, um den Support leisten zu können, da es sich, so die Selbstauskunft, um ein rein ehrenamtliches Engagement handeln soll.

Angesichts der Meldung aus Bremen, die berichtet, dass die dortige Datenschutzbeauftragte Imke Sommer die Nutzung von Faxgeräten zur Übertragung von personengebundenen Daten untersagt, weil Faxgeräte inzwischen zu digital seien, wirkt das Angebot dieser Plattform fast wie eine Zukunftsphantasie.

Das Faxe inzwischen nicht mehr über kupferne Telefonleitungen übertragen werden und somit einer Mailnachricht gleich kommen, sollte uns eigentlich nicht erst jetzt bekannt sein. Schön, dass wir so gut auf diese weltweite Katstrophe vorbereitet sind – Ironie off!

Ruhrbarone: Mit dem Stichwort „Katastrophe“ kommen wir nicht nur unserem Kernthema, sondern können in dieser Woche auch verkünden, dass der neue Behördenleiter des BBK, Armin Schuster, aktiv in Erscheinung tritt und vor Trinkwassermangel warnt. Und wir müssen nachreichen, dass auch NRW Billigkeitsleistungen an die Hilfsorganisationen leistet. Kommt die politische Wahrnehmung des Katastrophenschutzes langsam in die Gänge?

Memmeler: In der Tat wächst die Gesprächsbereitschaft der Politik beim Thema Bevölkerungs- und Katastrophenschutz. Bei den Fachleuten im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist ebenfalls eine gesteigerte Bereitschaft zu erkennen, der Politik Änderungsnotwendigkeiten mitzuteilen. Beim BBK gibt es allerdings noch nicht wirklich Neues zu berichten.

Die wohl innovativste Meldung kommt aus einigen Bundesländern, die nach den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie eine bessere Koordination von Maßnahmen in Krisenlagen, die nicht nur einzelne Länder betreffen, einfordern. In einem Brief an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) haben sich nun sechs Innenminister dafür ausgesprochen, beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ein gemeinsames Kompetenzzentrum von Bund und Ländern einzurichten.

Eine Kommission soll dafür bis zum Jahresende konkrete Vorschläge zu Rolle, Aufgaben und Ausstattung des BBK erarbeiten. Angesichts der traditionellen Abwehrhaltung der Bundesländer, dem Bund mehr Kompetenzen im Katastrophenschutz zuzugestehen, kommt diese Meldung aus sechs Bundesländern fast einer Kulturrevolution gleich.

Diesem ersten Eindruck treten die Verfasser des Schreibens natürlich unmittelbar entgegen, indem sie betonen, dass eine generelle Verlagerung der Verantwortung für den Katastrophenschutz auf die Bundesebene weiterhin abgelehnt wird. So heißt es in dem Brief:

„Reibungsverluste bei der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen, die es auf allen staatlichen Ebenen in dieser herausfordernden Zeit gab dürften nicht zu voreiligen Schlüssen für den Katastrophenschutz führen.“

Seehofer hatte bereits im März Reformpläne für das Bundesamt verkündet:

„Wir wollen den Ländern nicht ins Handwerk pfuschen.“

Seehofer war vorsichtig genug und verkündete, er strebe keine Grundgesetzänderung an, die das Ziel verfolgt Zuständigkeiten neu zu regeln. Der Leiter der Bonner Behörde, Armin Schuster, schloss dies indes sehr selbstbewusst nicht ganz so kategorisch aus. In der gleichen Meldung kündigte er an, er wolle zunächst erst einmal praktische Fortschritte erzielen, etwa bei der Trinkwasser-Sicherheit und beim Not-Strom. Dazu später meine Interpretation vom Innovationsgehalt dieser Aussage des voreilig gefeierten Behördenchefs.

Unterzeichnet haben den Brief, der durch mangelhaftes gemeinsames Auftreten der Länder in der Pandemie provoziert wurde, die Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU), Niedersachsen, Boris Pistorius (SPD), Rheinland-Pfalz, Roger Lewentz (SPD), Bayern, Joachim Herrmann (CSU), Hessen, Peter Beuth (CDU) und Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU).

Da es sich bei den Unterzeichnern um die häufig genug als die Meinungsbildenden innerhalb der Innenministerkonferenz auffallenden handelt, könnte nun erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik die Blut-Hirnschranke zwischen Zivil- und Katastrophenschutz überwunden werden und so etwas wie eine Kooperationsvereinbarung im Raume stehen, um zukünftigen Katstrophen besser und vor allem geeint begegnen zu können.

Bei der bundesweit in allen Medien verbreiteten Meldung „Bundesamt für Bevölkerungsschutz warnt vor Trinkwasserknappheit“ schmückt sich Herr Schuster als Erbe von Herrn Unger lediglich mit den Hinterlassenschaften von Herrn Unger, die es auch in den trockenen Vorjahren mehrfach in die Medien geschafft haben. Mit dieser Feststellung will ich die Dringlichkeit dieser Warnung nicht schmälern, sondern alle zurück auf den Boden holen, die Herrn Schuster voreilig aufs Schild heben wollen, weil sie einfach zu schnell vergessen, was bereits an guten Konzepten erarbeitet wurde.

Unter dem Titel „Sicherheit der Trinkwasserversorgung. Gemeinsam handeln. Sicher leben. Teil 2: Notfallvorsorgeplanung“ hat das BBK bereits im September 2019 eine Neuauflage der Publikation „Sicherheit der Trinkwasserversorgung Teil 1: Risikoanalyse“ aus grauer Vorzeit veröffentlicht, die im Mai 2019, unter dem Eindruck von Rekordsommern, aktualisiert wurde.

Auf der rechtlichen Grundlage des Wassersicherstellungsgesetzes erarbeitet das BBK schon seit etlichen Jahren Konzepte, ertüchtigt mit Partnern Notentnahmestellen und meldete bereits 2015 mehr als 5.200 Trinkwassernotbrunnen und -quellen.

Wenn unter anderem die Zeit über Schusters neuesten Versuch in die Öffentlichkeit zu treten schreibt: Sein Amt denke zudem schon jetzt darüber nach, „was passiert, wenn die Folgen des Klimawandels nicht früh genug gestoppt werden können“, sagte Schuster. Dabei könne der Staat allein aber „niemals so gut vorsorgen, wie es alle Bürgerinnen und Bürger zusammen können“.

Da muss man nüchtern feststellen, dass Herr Schuster sich erneut und das auch noch recht hilflos versucht mit fremden Federn zu schmücken.

Resilienz im Bevölkerungsschutz

Als Fazit zum letzten Versuch, sich gut darzustellen, muss man leider feststellen, dass die Hoffnung aller, die sich Reformen und Novellierungen im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz wünschen, nun auf den sechs mächtigen Innenministern und den zahlreichen Experten Ruhen, die sich inzwischen an ihre MdB und MdL gewendet haben, um die Wiederholung von Fehlern zu vermeiden und endlich Resilienz im Bevölkerungsschutz zu erreichen. Herrn Schuster kommt hierbei lediglich die Rolle zu, die frischen Millionen aus dem Innenministerium im BBK so einzusetzen, dass die vorhandenen Konzepte fortgeschrieben werden können und Schulungsangebote nicht nur in Bonn und der Eifel, sondern auch im Osten der Republik vorgehalten werden können.

Zu Recht wurden wir nach dem letzten Interview darauf hingewiesen, dass es auch in NRW Billigkeitsleistungen für den Katastrophenschutz gibt. Das ist richtig. In NRW unterstellt man aber nicht weltfremd, dass es zu Defiziten auf Seiten der Organisationen gekommen sein könnte, sondern erkennt deren Leistung an und räumt ein, dass die Lagebewältigung nur mit Mitteln des Katastrophenschutzes so gut gelungen ist:

„In Nordrhein-Westfalen hat es vor allem im vergangenen Jahr Situationen gegeben, die zu einer krisenhaften Zuspitzung geführt haben. Mit der wertvollen Unterstützung der Einsatzeinheiten im Katastrophenschutz konnte diese Lage schnell und gut bewältigt werden.“

Aus dem Schreiben des IM vom 20.April 2021:

„Auch der Landtag möchte diesen Einsatz anerkennen und hat in seinem Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen, den Helferinnen und Helfern in den 241 Einsatzeinheiten des Katastrophenschutzes je 5.000 Euro pro Einheit für ihre Unterstützung in der Bewältigung der CoronaPandemielage zukommen zu lassen.“

Der die Billigkeitsleistungen regelnde Erlass stammt bereits aus Januar dieses Jahres. Darin heißt es:

„Während der seit Frühjahr 2020 eingetretenen Pandemielage haben ehrenamtliche Kräfte der im Katastrophenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen mitwirkenden Organisationen über das im Rahmen des Katastrophenschutzes festgelegte bzw. rechtlich geforderte Maß hinaus, Unterstützung zugunsten des Landes geleistet. Dieser besonderen Unterstützung bedarf es auch weiterhin bei Andauern der Covid-19-Lage.

Zweck dieses Erlasses ist es, die durch die erlittenen Nachteile entstandene besondere Härte, die die Einsatzkräfte durch die fortlaufenden Einsätze im Rahmen der Covid-19 Pandemie erfahren haben, angemessen auszugleichen.

Sie setzen sich dabei einem erhöhten Infektionsrisiko und den mit der Infektion einhergehenden gesundheitlichen Gefahren aus. Diese besondere Härte wird seitens des Landes NRW anerkannt und dafür aus Gründen der Billigkeit ein Ausgleich gewährt.“

Im Gegensatz zur Regelung in Niedersachsen, soll in NRW kein Verlustausgleich geregelt werden, sondern eine Form gefunden werden, um die besondere Belastung für Einsatzkräfte zu würdigen. Deshalb ist der Einsatz der Billigkeitsleistungen auch nur für konsumptive Maßnahmen gestattet, was heißt, die Zahlungen müssen unmittelbar im laufenden Haushaltsjahr Wirkung entfalten und dürfen keinen in die Zukunft gerichteten Investitionscharakter aufweisen.

Somit könnten die Empfänger zum Beispiel geplante Energie und Verwaltungskosten im Katastrophenschutz abgrenzen, um die geplanten Mittel in Aus- und Fortbildung der Helferschaft fließen zu lassen. Schön wäre auch einfach mal ein Grillabend, wenn alle Helferinnen und Helfer endlich geimpft sind.

Ich hoffe, dass diese kurze Erklärung ausreicht, um die Unterschiede zwischen der Niedersächsischen und der NRW Lösung zu Billigkeitsleistungen aufzuzeigen, damit klar wird, warum wir in der letzten Woche nur über Niedersachsen berichtet haben.

Nun wünsche ich allen Leserinnen und Lesern ein hoffentlich angenehmes Restpfingstwochenende und natürlich, dass beim geplanten Impfgipfel zwischen Bund und Ländern am 27.05.2021 endlich mal etwas Handfestes herum kommt, damit die Probleme der Impfungen im Sommer, die durch Ferienschließungen der Praxen entstehen könnten, die Impfungen von Schülerinnen und Schülern und die Regelung des Impfnachweises endlich mal proaktiv angegangen werden, bevor wir der Lage erneut hinterher rennen.

Ruhrbarone: Besten Dank und bleiben Sie gesund.

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Robert Müser
Robert Müser
2 Jahre zuvor

Vielen Dank für die treffende Beschreibung der aktuellen Situation – ich frage mich angesichts der weiter fortlaufenden Entwicklung der Corona-Pandemie schon, mit welcher Begründung manch aktueller Amtsträger auf Landes- oder Bundesebene eigentlich noch in Amt ist.

Bleiben Sie gesund!

Ke
Ke
2 Jahre zuvor

Spahn als Ankündigungsweltmeister dürfte es in einer normalen Welt mit seinen Aussagen niemals bis in die Schlagzeilen schaffen. Sie überstehen zu oft nicht die erste Plausibilitätsprüfung.
Richtig kritisch ist aber, dass der kommende Kanzler diesen Quatsch auch noch wiederholt , ohne von der Presse direkt in die Satire Abteilung verbannt zu werden.

#1: Ja, die üblichen Verdächtigen Hans, Kretschmer, Laschet, Weil sollten nicht mehr im Amt sein.

abraxasrgb
abraxasrgb
2 Jahre zuvor

Die einzig spa(H)nnende Frage bleibt: Wann wird die gesunde Mehrheit (ob geimpft oder nicht) wieder ein normales Leben in grundgesetzlicher Freiheit führen?

Björn Wilmsmann
Björn Wilmsmann
2 Jahre zuvor

Ich stimme den Einschätzungen hinsichtlich der immer noch mangelhaften Planung und Vorbereitung durch Behörden und Politik im angeblich so wohlorganisierten Deutschland zu. Was man aber gar nicht genug betonen und loben kann, ist dass die niedergelassenen Ärzte in Sachen Impfungen wirklich Großartiges leisten. Mit deren Einbindung wird nun endlich in einer adäquaten Geschwindigkeit geimpft.

Worte wie "Lockerungswahnsinn" halte ich indes für mehr als bedenklich. Nicht "Lockerungen" sind wahnsinnig, sondern die Tatsache, dass man im vorgeblichen Industrieland Deutschland nach anderthalb Jahren Pandemie zu deren Eindämmung immer noch keine nicht-pharmazeutischen Antworten gefunden hat.

Ein dauerhafter Lockdown ist eben keine solche Antwort. Einschränkungen von Grundrechten müssen gut begründet sein. Eine Notlage kann eine solche, zeitlich begrenzte, Begründung sein. Behördliche Unfähigkeit oder mangelnder Wille zu Veränderung sind es hingegen nicht.

Was das sich anbahnende Chaos um den digitalen Impfnachweis angeht, ist es immer das Gleiche in der lernunwilligen Bremsrepublik Deutschland: Man macht sich überhaupt erst Gedanken, wenn es schon zu spät ist. Dann wird ein bürokratischer Kaspertanz aufgeführt, bei dem es vornehmlich um die Bedürfnisse der beteiligten Behörden und Politiker geht, nicht um das Wohl der Betroffenen. Das war schon bei der Beschaffung von Impfstoffen und der Priorisierung von Impfungen so und zieht sich hier weiter durch.

Der omnipräsente Karl Lauterbach wurde zum digitalen Impfpass kürzlich mit den Worten zitiert: "Hätte man früher angefangen, dann wäre man möglicherweise schon weiter."

Dieser Satz könnte ​das neue Staatsmotto Deutschlands werden.

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