Die Kunstakademie Düsseldorf und ein moralentkoppeltes Verständnis von Freiheit

Roman Salyutov Foto: Th. Merkenich Lizenz: Copyright

Wirklich neue Argumentation findet man in den Ausführungen der Rektorin der Kunstakademie Düsseldorf Donatella Fioretti kaum – zu fast allem, was sie mantrartig immer widerholt, hat unser Forum bereits konkrete kritische Fragen öffentlich gestellt, und sie wurden von ihr einfach ausgeblendet. Ignorant, arrogant, lernresistent – so zeichnete sich ihr Verhalten seit dem Beginn des jetzigen Konflikts aus, und so bleibt es, wie die jüngste Sondersitzung im Landesparlament gezeigt hat.  Unser Gastautor Roman Salyutov ist Vorsitzender des Jüdischen Forums CDU NRW.

In ihrem persönlichen Kreuzzug im Namen der von ihr spezifisch aufgefassten Kunst- und Wissenschaftsfreiheit hält die Rektorin daran fest, was ihr, wie sie es so versteht, das Grundgesetz erlaube. Dem Verständnis von Grundgesetz selbst tut sie aber damit keinen Gefallen, sondern im Gegenteil: Wenn die Umsetzung der geltenden Gesetzlage nicht unter Anwendung des moralischen Urteilsvermögens erfolgt, drohen diese Gesetze immer mehr zur Begründung der Unmoralität derjenigen zu werden, die sie verfechten. Dabei kann gerade die Anwendung des moralischen Kompasses den formellen Rahmen der Gesetzlage wesentlich korrigieren, wenn es um solche Aspekte wie Menschenwürde geht. In der Nachkriegsgeschichte unserer Bundesrepublik finden sich mehrere signifikante Beispiele, die jedem gesunden Menschenverstand Einiges zu bedenken geben dürften. Nur ein paar von ihnen seien hier genannt: Vergewaltigung in der Ehe war nicht immer per Gesetz strafbar – aber moralisch immer verwerflich, abscheulich und daher zu verurteilen.

Die Diskriminierung, die der „Homosexuellenparagraph 175“ gesetzlich ermöglichte, war aus menschlich-ethischen Gründen ebenso nicht vertretbar. Die Gesetzlage hat zwar das oder jenes formal erlaubt bzw. nicht verboten – das humanitätsbasierte moralisch-ethische Urteilsvermögen hat es aber immer verboten. Solche Überlegungen scheinen aber Personen wie Rektorin Fioretti fern zu bleiben – sie setzt ihre Vision von Freiheit völlig moralbefreit durch, ohne jegliche Reflexion und kritisches Hinterfragen. Und es bleibt dabei groß im Raum stehen: Auf staatliche, der von ihr geführten renommierten Institution anvertraute Mittel hat sie eine bekennende Unterstützerin des antisemitischen Terrors eingeladen und ihr – wie allen anderen – durch diese ungeachtet aller eindringlichen Warnungen durchgesetzte Einladung das unmissverständliche Signal gegeben, dass Juden- und Israelhasser an deutschen Hochschulen ihren Safe Space haben können.

Wenn al-Sharif ausgeladen worden wäre, wäre es diskriminierend gewesen – so sind die Sorgen der Rektorin. Scheinbar keine Sorgen bereitet ihr dagegen, dass ihre Einladung von al-Sharif und ihr Umgang mit der ganzen Situation eine Verachtung gegenüber der Jüdischen Gemeinschaft und vor allem allen Opfern des antisemitischen Terrors darstellen.

Nach dem Terrorangriff am 7.10.2023 muss die jüdische Gemeinschaft mit Erschrecken beobachten, wie immer weitere moralische Hürden fallen, das einst Undenkbare und Unsagbare denkbar und sagbar wird und der Antisemitismus in seinen verschiedenen Gewänden wieder ungehemmt getrieben wird. Und so würde nicht so viel Zeit vergehen, dass Menschen, die heute Freiheit moralbefreit behandeln, sie vom jeglichen gesunden Menschenverstand gelöst verfechten und dabei auf den Schutz durch die Verfassung pochen, morgen unter der gleichen Argumentation die Anwendung der Resultate von Josef Mengeles Experimenten an Menschen in Auschwitz befürworten würden. Nichts Persönliches oder Antisemitisches – alles ausschließlich im Namen der Wissenschaftsfreiheit, mit pathetischen Worten, zahlreichen Falten von Sorgen um die Zukunft der akademischen Autonomie auf der Stirn und hochdramatischem Gesichtsausdruck.

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