Die Stadt Dortmund untersagt AfD-Empfang im Rathaus

Das Rathaus in Dortmund. Bild: Stefan Laurin 

Die Stadt Dortmund will verhindern, dass der umstrittene AfD-Politiker Björn Höcke am kommenden Sonntag im Rathaus am Friedensplatz spricht. Den geplanten Neujahrsempfang der AfD-Ratsfraktion hat Oberbürgermeister Alexander Kalouti (CDU) für den kommenden Sonntag (22. Februar) deshalb in der vorgesehenen Form heute untersagt.

Wie die Stadt in einer Pressemitteilung schreibt , erklärt Oberbürgermeister Kalouti die für Sonntag geplante Veranstaltung im Rathaus für „nicht zulässig“. Ziel sei es, das Rathaus als „zentralen Ort der Demokratie in Dortmund“ zu schützen. Mit der Einladung Höckes als Gastredner verliere der Empfang den Charakter einer Fraktionsveranstaltung, so schreibt der Oberbürgermeister an die AfD. Stattdessen handele es sich faktisch um eine Parteiveranstaltung – und solche seien im Rathaus grundsätzlich nicht gestattet.

Die AfD kündigte juristische Schritte an. Fraktionschef Heiner Garbe sprach von einem Versuch der Stadt, „einen juristischen Dreh“ zu finden, um den Empfang zu verhindern. Die Einladung eines externen Redners ändere nichts am Charakter der Veranstaltung. Zudem habe man öffentlich nicht mit Höckes Teilnahme geworben. In den vergangenen Tagen hatten mehrere Parteien und Gewerkschaften gegen den geplanten Empfang protestiert. Für Sonntagabend war eine Demonstration vor dem Rathaus angekündigt – unter anderem organisiert vom DGB, den Grünen und der SPD.

Zuvor hatte die Stadt argumentiert, sie könne den Empfang nicht untersagen, da grundsätzlich alle Ratsfraktionen das Recht hätten, Räume im Rathaus zu nutzen. Höcke, Landesvorsitzender der AfD in Thüringen, ist zweimal rechtskräftig wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole verurteilt worden. Der Thüringer Verfassungsschutz stuft die dortige AfD als gesichert rechtsextremistisch ein und beobachtet sie entsprechend. Parallel steht die AfD in mehreren Bundesländern wegen Vorwürfen der Vetternwirtschaft unter Druck – unter anderem in Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz.

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