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Für 11043,97 Euro Grundgehalt monatlich: Neue Regierungspräsidenten übernehmen im September

Andreas Bothe Foto: Foto-AG Melle Lizenz: CC BY-SA 3.0 de


Alles neu macht Henrik Wüst – das Landeskabinett ist dem Vorschlag des Ministerpräsidenten gefolgt und hat neue Regierungspräsidenten für die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Detmold, Köln und Münster beschlossen. Zum 1. September 2022 übernehmen Heinrich Böckelühr (CDU), Anna Katharina Bölling (CDU), Andreas Bothe (FDP), Thomas Schürmann (Grüne) und Thomas Wilk (SPD) ihre neuen Aufgaben.

Regierungspräsidenten werden nach Besoldungsgruppe B8 bezahlt und verdienen monatlich 11043,97 Euro (Grundgehalt). Wer sind die neuen Regierungspräsidenten? Ruhrbarone.de stellt sie in einer Übersicht vor. Soviel vorab – drei von ihnen sind Juristen, eine Politik- und Geschichtswissenschaftlerin und einer Diplom-Ingenieur.

Heinrich Böckelühr (Regierungspräsident Arnsberg)
Heinrich Böckelühr wurde 1961 in Schwerte geboren. Seit 2017 ist er Präsident der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Herne. Von 1999 bis 2017 war er hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Schwerte im Kreis Unna. Zuvor war der Jurist von 1988 bis 1999 Mitglied des Rates der Stadt Schwerte, von 1989 bis 1999 Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses der Stadt Schwerte und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Böckelühr leitet seit 2000 als Vorsitzender den Ortsverein Schwerte des Deutschen Roten Kreuzes und ist Vorstandsvorsitzender der Hans Hache Stiftung in Schwerte.

Anna Katharina Bölling (Regierungspräsidentin Detmold)
Anna Katharina Bölling wurde 1980 in Bad Oeynhausen geboren. Seit 2020 ist sie Landrätin des Kreises Minden-Lübbecke. Zuvor war die studierte Politik- und Geschichtswissenschaftlerin als Sozialdezernentin beim Landkreis Uelzen (Niedersachsen) sowie als Referentin für Gesundheit, Soziales, Frauen, Familie und Kinder, Integration und Europa bei der CDU-Bürgerschaftsfraktion Bremen (Landtag und Stadtbürgerschaft) tätig. Von 2005 bis 2009 hatte sie verschiedene Positionen bei der Konrad-Adenauer-Stiftung, unter anderem in den Auslandsbüros Warschau (Polen) und Zagreb (Kroatien), inne.

Andreas Bothe (Regierungspräsident Münster)
Andreas Bothe wurde 1967 in Gadderbaum, jetzt Bielefeld, geboren. Von Juli 2017 bis Juni 2022 war er Staatssekretär im Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Von 2009 bis 2017 war Bothe im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zuletzt als Unterabteilungsleiter. Nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann und anschließendem Studium der Rechtswissenschaften arbeitete Bothe zunächst als Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Haus des Unternehmers GmbH. Von 2003 bis 2009 war er als Referent für Rechts- und Innenpolitik der FDP-Bundestagsfraktion tätig.

Thomas Schürmann (Regierungspräsident Düsseldorf)
Thomas Schürmann wurde 1979 in Wickede (Ruhr) geboren. Seit 2019 ist er im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig, zuletzt als Leiter der Gruppe „Wiederaufbau, Denkmalpflege, Baukultur“ sowie als Leiter des Referats „Wiederaufbau der Infrastruktur in Kommunen“. Von 2009 bis 2015 war der Diplom-Ingenieur bei der Bezirksregierung Düsseldorf in leitender Position für das Dezernat Städtebau, Bauaufsicht, Bau-, Wohnungs- und Denkmalangelegenheiten sowie -förderung zuständig, danach übernahm er die Funktion des Persönlichen Referenten der Regierungspräsidentin. Seit 2012 ist Schürmann zudem Dozent am Institut für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

Thomas Wilk (Regierungspräsident Köln)
Thomas Wilk wurde 1971 in Dortmund geboren. Seit 2018 ist er Leiter der Abteilung Bauen sowie des BIM-Competence-Centers im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. An der Technischen Universität Dortmund hat er seit 2021 einen Lehrauftrag zum Digitalen Bauen und für Öffentliches Recht. Von 2013 bis 2018 war Wilk Kreisdirektor und -kämmerer des Kreises Unna. Im Anschluss an seine Promotion war der Jurist zunächst Justiziar im Rechtsamt der Stadt Bochum, juristischer Dezernent bei der Bezirksregierung Arnsberg und Beigeordneter für Recht und Ordnung der Stadt Gladbeck.

Ministerpräsident Hendrik Wüst dankte ausdrücklich den aus dem Amt scheidenden Regierungspräsidenten Hans-Josef Vogel (Arnsberg), Marianne Thomann-Stahl (Detmold), Birgitta Radermacher (Düsseldorf) und Gisela Walsken (Köln). Ferner dankte Wüst Ansgar Scheipers (Münster), der als Regierungsvizepräsident seit dem Weggang von Dorothee Feller die Amtsgeschäfte kommissarisch leitete.

Hendrik Wüst erklärte: „Die Bezirksregierungen sind wichtige Mittler, Moderatoren und Koordinatoren zwischen den Kommunen und dem Land. Uns alle eint, dass wir Antworten auf die großen Herausforderungen dieser Zeit finden wollen und ein nachhaltiges, lebenswertes, sicheres und soziales Land schaffen wollen.“

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Jupp Posipal
Jupp Posipal
1 Jahr zuvor

Die RP-Konstruktion in NRW muss sich hinterfragen lassen, ob sie noch zeitgemäß ist, beispielsweise ihre Aufsichtsfunktion gegenüber kommunalen Gebietskörperschaften sachgerecht, nachhaltig und „neutral“ durchführt.
Einige Handlungsdefizite lassen berechtigt vermuten das hier ein exekutiv zahnloses, bzw. nur oberflächliches Placebo weitgehend selbst ohne nähere Schwerpunktsetzung (der Landesbehörden und deren Regierungsebene) nur noch allernötigste Aufgaben abdeckt:

– Vorbereitung auf größere Flüchtlingseinreisen (Königsberger Schlüssel) und einem vorbereiteten und belastbar praktikablen „Unterbringungskonzept“
– Überwachung und „zeitnahe“ Einforderung von sicherheitsrelevanten Baumaßnahmen, vgl. Kiesgrube in Erftstadt-Blessen
– Zyklisches Einfordern von möglichst vergleichbaren Katastrophenschutzplänen (zur überregionalen Vorabstimmung) zwischen kaum diesbezüglich wirklich vorbereiteten Gebietskörperschaften

Eine jederzeit erforderlich „abzulaufende“ Daseinsvorsorge durch stattliche Institutionen ist kein werktäglich büroüblicher Vorgang, sondern eine organisatorische Zusatzherausforderung. Welche nicht im Falle eines tatsächlichen Eintritts überwiegend ungläubiges Staunen aufgrund öffentlich fragwürdiger Präventionsdefizite nach sich zieht.

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