
Mit Änderungen im Verbandsklagerecht wollten SPD und CDU die Macht der Umweltverbände einschränken. Doch die Bundesregierung scheut die Auseinandersetzung mit den einflussreichen Öko-Verbänden.
Immer wenn ein neues Kraftwerk gebaut oder ein Windpark errichtet werden soll, aber auch wenn es darum geht, wie der Autoverkehr in einer Stadt fließen soll, haben Umweltverbände wie der BUND, der NABU oder die Deutsche Umwelthilfe das Recht zu klagen. Oft reicht es auch schon, zu drohen: In Essen zwang die Deutsche Umwelthilfe die Stadt, ihre Verkehrspolitik zu ändern – oft gegen den Willen der Bürger, die sauer sind, dass Parkplätze wegfielen und Fahrradstraßen ausgewiesen wurden.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD sich vorgenommen, das Verbandsklagerecht stark einzuschränken. Klagen gegen Bauvorhaben sollten nur noch Anwohner erheben dürfen und nicht Verbände, die zum Teil die Lage vor Ort nicht kennen und das Recht nutzen, um ihre Politik durchzusetzen. Auch auf EU-Ebene wollte man sich für eine Einschränkung der Rechte der Verbände einsetzen. Und von denen gibt es immer mehr: Seit 2003 stieg in Deutschland die Zahl der klageberechtigten Umweltverbände nach einer Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen von 121 auf 373 im Jahr 2023. Allein zwischen 2021 und 2023 gab es 196 Klagen. Besonders häufig machten der BUND (46 Klagen), Wildes Bayern (26 Klagen), der NABU (25 Klagen) und die Deutsche Umwelthilfe (11 Klagen) von ihrem Klagerecht Gebrauch. Über die Hälfte der Klagen war ganz oder teilweise erfolgreich.
Doch von dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Vorgehen gegen das Verbandsklagerecht mag heute in Berlin niemand mehr etwas wissen. Anfragen an Ministerien blieben unbeantwortet oder es wurde bei der Verantwortlichkeit auf andere Ministerien verwiesen, die sich dann auch nicht zuständig fühlten. Auch die Fraktionen von CDU und SPD ließen Anfragen unbeantwortet. An das Verbandsklagerecht, hört man aus dem Umfeld der Koalition, will niemand so richtig ran. Zu groß ist offenbar die Angst vor den mächtigen Verbänden und vor schlechter Presse.
Geändert werden soll hingegen das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz. Es passt das deutsche an das europäische Recht an und soll Klagen nicht verhindern, sondern nur beschleunigen. Doch das bringe unter dem Strich nicht viel, schreibt der Bundesverband der Deutschen Industrie in einer Stellungnahme zu der Reform: Die Länge von Planfeststellungsverfahren hänge nicht vorrangig von der Dauer erstinstanzlicher Gerichtsverfahren ab. Schon lange bevor es zu einer Klage kommt, wirkt sich die strenge gerichtliche Kontrolle spürbar aus: Projektträger, die Verzögerungen vermeiden und rechtlich abgesichert handeln möchten, richten sich bereits in der frühen Planungsphase nach den hohen Anforderungen der Rechtsprechung. „Bestehen Unsicherheiten, werden häufig zusätzliche Gutachten eingeholt, alternative Lösungen geprüft, Schutzmaßnahmen ausgeweitet oder einzelne Verfahrensschritte wiederholt – selbst dann, wenn dies rechtlich nicht zwingend notwendig ist.“ Auch die Genehmigungsbehörden würden vorsichtig agieren und träfen Entscheidungen mit Blick auf deren rechtliche Durchsetzbarkeit. Der Gesetzesentwurf zeige keinerlei Reformansatz, wie er im Koalitionsvertrag angekündigt worden sei: Die gegenwärtige Regelung führe dazu, dass Unternehmen trotz umfangreicher behördlicher Überprüfung bereits erteilte Genehmigungen für den Bau einer Produktionsanlage oder die Zulassung eines Produktes bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung nicht umsetzen können.
„Für die deutsche Wirtschaft bedeutet dies Planungsunsicherheit, Investitionshemmnisse, Innovationsverzögerungen und die Gefährdung von Arbeitsplätzen.“
Die Umweltverbände hingegen sehen ohnehin keinen Grund, das Verbandsklagerecht einzuschränken. Der BUND teilt auf Anfrage von Ippen-Media mit, dass die Umweltverbände vor Gericht mit ihren Klagen überdurchschnittlich erfolgreich seien. „Wer unsere Klagerechte einschränken will, nimmt in Kauf, dass der Staat ungehindert rechtswidrig handeln kann.“ Umwelt- und Klimaschutz seien gesetzlich verankert, die Verbände würden dafür sorgen, dass diese demokratisch beschlossenen Standards auch eingehalten werden.
Auch Jan-Niclas Gesenhues, der umweltpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, hält nichts von dem im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben: „Die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Verbandsklagerechts ist eine Schwächung des Natur- und Umweltschutzes. Es ist wichtig, dass zum Beispiel Umweltverbände gegen Naturzerstörung vor Gericht ziehen können, denn Natur, Umwelt und Tiere können selbst nicht klagen.“ Die Deregulierungswut der Union im Umweltbereich führe keineswegs zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten. Das Problem liege woanders: „Schnelle Verfahren scheitern an der Personalnot in Behörden und Gerichten sowie an mangelnder Digitalisierung und Priorisierung.“ Hier müsse die Bundesregierung endlich tätig werden und mehr Geld bereitstellen. „Wer Bürokratieabbau mit dem Abbau von Umweltstandards gleichsetzt, hat das Problem nicht verstanden.“
Der Text erschien in einer Ähnlichen Version bereits im Münchener Merkur

Das Verbandsklagerecht sorgt einfach nur dafür, dass Vorhaben auch da gerichtlich überprüft werden können und die Einhaltung geltender Gesetze auch da durchgesetzt werden kann, wo es keine Einzelpersonen gibt, die klagen können oder wollen, sondern „nur“ die Allgemeinheit betroffen ist, in deren Interesse die entsprechenden Gesetze zum Naturschutz, zum Verbraucherschutz, zum Arbeitsschutz etc.pp. schließlich beschlossen wurden.
Sicherlich kann man diskutieren, auf welchen Rechtsgebieten das nötig ist. Ebenso kann man überlegen, wie die entsprechenden Verfahren zu beschleunigen wären. Gegen beides spricht rein gar nichts. Aber so etwas reicht den Kritikern des Verbandsklagerechts ja anscheinend nicht (wie es im Artikel ja auch beschrieben wird), sondern sie finden es ganz grundsätzlich störend.
Auch dass sich die gerichtliche Kontrolle schon im Vorfeld von Planungen auswirkt, heißt ja nur eines: Antragsteller und Behörden geben sich mehr Mühe, sich von vorneherein an geltendes Gesetz zu halten.
Grundsätzlich störend ist das alles aber nur für eine Gruppe von Leuten: Diejenigen, die es für entbehrlich halten, dass geltendes Recht auch durchgesetzt wird. Dass so offen vor sich herzutragen, finde ich schon ungewöhnlich. Nach dem Motto: „Was erlauben sich die Verbände, uns daran zu hindern, auf die Gesetze zu scheißen?“
Echt jetzt?