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NRW-Justizminister verteidigt nach der Bluttat von Dortmund die Strafmündigkeit ab 14

Benjamin Limbach Foto (Ausschnitt): Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen Lizenz: CC BY-SA 2.0

NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) stellt sich im Streit um die Strafmündigkeit von Jugendlichen gegen NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). „Die Strafmündigkeit ab dem Alter von 14 Jahren hat sich seit über 100 Jahren bewährt“, sagte Limbach der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (Dienstagsausgabe). Ihre Einführung im Jahr 1923 in der Weimarer Republik habe auf dem „heute immer noch richtigen“ Credo von Gustav Radbruch beruht: „Härte allein ist völlig nutzlos.“

Die Diskussion darüber, ob und wie junge Straftäter bestraft werden sollten, nimmt in NRW nach der tödlichen Messerattacke eines 13-Jährigen gegen einen Obdachlosen in Dortmund Fahrt auf. Innenminister Reul nannte die Strafmündigkeit unter dem Eindruck der Tat von Dortmund „ein Thema“. Justizminister Limbach hielt gegenüber der WAZ dagegen: „Auf die Kriminalität von Kindern unter 14 Jahren muss mit anderen Mitteln reagiert werden als mit Strafe. Bestrafung von Kindern unter 14 Jahren löst kein gesellschaftliches Problem.“

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Wolfram Obermanns
Wolfram Obermanns
19 Tage zuvor

Reul fordert eine politische Debatte, die in der Öffentlichkeit bereits stattfindet, aber in Parteien und Parlamenten kein Echo findet. Das läuft mal wieder nach der Devise, AfD übernehmen Sie.

Konkret frage ich mich, was überhaupt der Unterschied wäre. Auch am Jugendgericht ist Strafe nicht das Ziel. Läuft der Einwand von Limbach darum infach glatt ins Leere?

Was ich weiß ist, die Umsetzung eines Richterspruchs erfolgt unter Ägide des Landes und nicht unter der der überlasteten Jugendhilfe von Pleitestädten. Was, abgesehen von der Zuständigkeit, würde sich sachlich für die Deliquenten ändern? Besser ausgestattete Hilfsangebote?

Mit Blick auf die Schweiz ist ein anderes, geringeres Mindestalter keine große Sache, entscheidend scheint viel mehr sowieso das ganze drum herum zu sein.

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