
Er beziehungsweise mittlerweile sie ist sich nicht zu schade, Druck auszuüben, um als verurteilter Sexualstraftäterin in ein Frauengefängnis verlegt zu werden. Jetzt beschuldigt die Person die Insassen und das Gefängnispersonal, mit Drogen zu dealen, und lässt die Presse dazu berichten.
In meinem Artikel zu Transpersonen in Gefängnissen erwähnte ich auch eine Person in Thüringen, die als Sexualstraftäter verurteilt wurde. Der biologische Mann, der sich nun mittlerweile als Frau identifiziert, kämpft darum, endlich in ein Frauengefängnis verlegt zu werden.
Wie die Transfrau der Presse berichtet, widerfahren der Person im Thüringer Strafvollzug angeblich diverse Ungerechtigkeiten, gegen die sie auch bereits Beschwerde eingereicht hat.
Die Person wurde auf Wunsch zunächst auf die sozialtherapeutische Station verlegt und ist mittlerweile im Bereich medizinischer Dienst untergebracht. Hier ist ihr allerdings die Zelle zu klein und die Aussicht nicht hübsch genug. Alle Maßnahmen zu ihrem Schutz und entsprechend ihrer Bedürfnisse reichen der Person nicht aus. Sie fühlt sich „schikaniert“, beklagt die „Isolation“ und zu wenig Ausgang. Sie beklagt auch eine angebliche Transfeindlichkeit. Dieser Begriff ist allerdings mittlerweile ziemlich dehnbar. Man gilt ja bei einigen Aktivisten bereits als transfeindlich, wenn man die Wahrheit, dass es nur zwei Geschlechter gibt, laut ausspricht. Natürlich müssen die Gefühle und Bedürfnisse von Häftlingen berücksichtigt werden. Man sollte aber auch wissen, dass die betroffene Person als Mann verurteilt wurde, und zwar zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen sexuellem Missbrauch. Und nun möchte diese Person unbedingt zu den Frauen verlegt werden, zu den biologischen Frauen.
Das Sexualdelikt, weswegen die Person im Gefängnis sitzt, ist durchaus Anlass zur Sorge, wenn die Transfrau zusammen mit biologischen Frauen inhaftiert wird. Was im Artikel über die Transfrau nicht erwähnt wurde, ist die Tatsache, dass sie noch über ihre primären Geschlechtsorgane verfügt. Wie sollen die Frauen im Frauengefängnis vor dieser Person geschützt werden? Und nein, nur weil sie sich zur Frau erklärt, gilt für sie nicht die Gewaltstatistik der Frauen. Wird die Transfrau in die Frauen-JVA in Chemnitz verlegt, besteht für die Insassinnen eine reale Gefahr.
