NRW impft nun auch Ü70 und Kranke – Impfzentren auch über Ostern offen

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU (Foto: Land NRW / Mark Hermenau)

In NRW dürfen ab sofort auch Menschen jünger als 80 Jahre gegen COVID-19 geimpft werden – wenn sie per ärztlichem Attest eine schwere Vorerkrankung nachweisen. Ab dem 8. April  dürfen auch die Ü70 an die Spritze. Dann wird dies auch bei den niedergelassenen Ärzten möglich sein. Damit kommt die Prioritätengruppe 2 der Impfverordnung zum Tragen.

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