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Uhlenberg-Ausschuss wird zum Justizskandal. Strafvereitelung oder Verfolgung Unschuldiger?

Foto: Umweltministerium / Der Umweltminister Eckhard Uhlenberg (CDU) steht links

Im Düsseldorfer Untersuchungsausschuss um die Verfolgung des ehemaligen Abteilungsleiters im NRW-Umweltministerium Harald F. tun sich Abgründe der Justiz auf. Während die Staatsanwaltschaft Wuppertal und einzelne Beamte des Landeskriminalamtes in ihren Aussagen den Verdacht auf eine NRW-Verschwörung streuen, bei der Jahr für Jahr Millionensummen veruntreut werden, werfen die Beamten aus der Generalstaatsanwaltschaft ihrer untergebenen Behörde in Wuppertal einen „Tunnelblick“, mangelhafte Aktenkenntnis und überflüssige Ermittlungen vor.

Laut Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth, lässt der Streit nur einen Schluss zu, entweder habe sich die Generalstaatsanwaltschaft der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, oder der Wuppertaler Staatsanwalt der Verfolgung Unschuldiger. Ein Oberstaatsanwalt aus Wuppertal hat bereits die Aussage vor dem Untersuchungsausschuss mit dem Hinweis verweigert, er könne sich unter Umständen selbst belasten. Gegen ihn läuft ein Ordnungsgeldverfahren.

Unglaubliche Szenen.

Allen voran der Verdacht auf die NRW-Verschwörung wiegt schwer. Er wird von der Staatsanwaltschaft Wuppertal und einzelnen Beamten aus dem LKA genährt.

In harten Tönen greift zunächst der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Ralf Meyer seine Vorgesetzten in der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft vor dem Untersuchungsausschuss an. Meyer sagt, der Verdacht sei nach wie vor begründet, dass Harald F. bei der Vergabe von Aufträgen von mehr als zwei Millionen Euro gegen Vorschriften verstoßen und Vorgesetzte getäuscht habe. So habe Friedrich aus einer Akte belastende Schreiben von Untergebenen entfernt, in denen diese vor einer gesetzeswidrigen Vergabe gewarnt hätten. Er habe diese Vorwürfe gerne weiter ermitteln wollen, sei aber von der Generalstaatsanwaltschaft angewiesen worden, die Ermittlungen abzubrechen, bevor wichtige Zeugen gehört und Gutachten eingeholt worden seien.

Gleichzeitig werden aus dem Landeskriminalamt (LKA) Aussagen kolportiert, wonach das Verfahren gegen den ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium Harald F. angeblich aus politischen Gründen blockiert worden sei. In einer internen Email eines Ermittlungsführers an LKA-Vorgesetzte heißt es: „Ich habe den Eindruck, dass wir mit unseren Ermittlungen möglicherweise der aktuellen Politik (…) zu nahe gekommen sind und man uns jetzt aus zu bremsen versucht.“ Ähnlich äußerte sich der Leiter der verantwortlichen Ermittlungskommission Stuhl, Eckhard Lech, vor den Parlamentariern. Während sein damaliger Vorgesetzter darauf gedrängt hätte, zu klären, ob an den Korruptionsvorwürfen etwas dran sei, habe er lieber die rechtmäßige Verwendung der Abwasserabgabe prüfen wollen. Hier sei es schließlich nicht um kleine Summen, wie Geschäftsessen gegangen, sondern um große Beträge. Die Abwasserabgabe macht etwa 250 Mio. Euro im Jahr aus. Hier habe die Staatsanwaltschaft Wuppertal den „objektiven Tatbestand“ festgestellt, das Mittel zumindest teilweise zweckwidrig eingesetzt worden seien. Man sei aber nicht in der Lage gewesen, zu prüfen, ob die Mittel auch veruntreut worden seien. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Ermittlungen „mittendrin“ abgebrochen. Weiter führte Kommissar Lech aus, dass einige von den Projekten, gegen die Ermittlungen gelaufen seien, auch heute noch vom Umweltministerium weitergeführt würden. Er bestätigte, dass eine Broschüre, in der die betroffenen Projekte von Umweltminister Eckhard Uhlenberg lobend gewürdigt worden seien, als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ geheim gestempelt worden seien. Damit sollte diese Unterlage für Außenstehende unzugänglich werden.

Zwielicht fällt nach diesen Aussagen von Oberstaasanwalt Meyer und LKA-Mann Lech vor allem auf das Umweltministerium. Das Haus von Minister Eckhard Uhlenberg (CDU) hatte die Ermittlungen gegen den Ex-Mitarbeiter Harald F. zunächst durch gleich drei Anzeigen ausgelöst und mit Hilfe von zahlreichen Korruptionsvorwürfen befeuert, von denen keiner im weiteren Verfahren bestehen konnte. Später dann zeigte sich das Haus von Uhlenberg zögerlich als es darum ging, die Untreue-Vorwürfe bei der Verwendung der Abwasserabgabe zu untermauern. In einem Schreiben an Vorgesetzte führt Kommissar Lech mit Blick auf die erwähnte geheim gestempelte Broschüre aus: „Daher ist nachvollziehbar, das die (das Umweltministerium d.A.) sich jetzt mit einer Stellungnahme sehr schwer tun.“

Folgt man diesen Aussagen von Lech und Meyer, so ergibt sich der Verdacht, dass im Umweltministerium bis heute Millionensummen systematisch aus der Abwasserabgabe veruntreut werden. Und die ermittelnden Behörden von der Generalstaatsanwaltschaft an die Kette gelegt wurden, als sie drauf und dran waren aufzuklären, dass die neue wie die alte Landesregierung unter allen Farben des Parlamentes diese gigantische Untreue gedeckt, toleriert und befürwortet haben. Eine Art NRW-Verschwörung.

Aus dem Umfeld der Staatsanwaltschaft Wuppertal wird dazu passend das Gerücht verbreitet, der CDU-nahe Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth habe das Verfahren in seiner früheren Funktion als Leiter der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft zunächst im Jahr 2006 angeschoben – und als brisante Sache an die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Wuppertal vermittelt. Es hieß, mit der Sache könne man sich politische Lorbeeren verschaffen, denn es gehe gegen einen alten Vertrauten von der Grünen Bärbel Höhn. Richtig mies wird es aber nach Ansicht der Verfechter dieser These, dass Steinforth nach seiner Beförderung zum Generalstaatsanwalt nun knapp drei Jahre später die Nummer beerdigen wolle, weil die Ermittlungen dem schwarzen Umweltminister Uhlenberg und der Rüttgers Landesregierung zu nahe gekommen seien.

Kommissar Lech sammelte sogar ein Dossier über Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, in dem dokumentiert war, dass sich selbst der CDU-Chef in NRW mit der Abwasserabgabe befasst hat. Warum er das tat, was er mit dem Dossier erreichen wollte oder konnte, hat Lech vor dem Untersuchungsausschuss nicht schlüssig erklären können.

Gibt es tatsächlich eine NRW-Verschwörung?

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Wuppertaler Meyer vor, mit einem „Tunnelblick“ an die Ermittlungen heranzugehen und keine ausreichende objektive Würdigung der Beweise mehr vorzunehmen. Zudem hätte der Wuppertaler Oberstaatsanwalt eine „kritische Distanz“ zum LKA vermissen lassen. Verdächtigungen seien als Beweise vorgebracht worden. Die Motive der wichtigsten Belastungszeugin wären nicht hinterfragt und entlastendes nicht gewürdigt worden. Als ein Beispiel führt der zuständige Sachbearbeiter in der Generalstaatsanwaltschaft aus, sei eine wichtige Zeugin monatelang nicht verhört worden, obwohl diese zur Rechtmäßigkeit der Vergaben habe Auskunft geben können. Die Zeugin, Sibylle Pawlowski, war für die rechtliche Würdigung der Ausgaben aus der Abwasserabgabe im Umweltministerium zuständig. Als sie endlich nach Monaten vernommen wurde, entlastete sie die Beschuldigten. Und widerlegte auch den Verdacht auf eine NRW-Verschwörung. Die Mittel aus der Abwasserabgabe seien den Gesetzen entsprechend ausgegeben worden. Dabei berief sie sich vor allem auf eine so genannte Generalklausel, wonach alle Maßnahmen aus der Abwasserabgabe bezahlt werden dürften, solange sie der Verbesserung der Wasserqualität dienen würden, sowohl direkt als auch mittelbar. Diese Regelung werde in NRW rigide umgesetzt. Trotzdem dürften auf Basis dieser Generalklausel auch Schulungszentren und Labors gefördert werden.

Auch der Federführende Beamte der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf, Jens Frobel, widersprach energisch dem Verdacht auf eine NRW-Verschwörung. Stattdessen warf er Oberstaatsanwalt Meyer Unkenntnis der Akten und eine falsche Ermittlungsführung vor. So habe sich der Wuppertaler nur mit Teilaspekten der Ermittlungen beschäftigt, entlastende Überlegungen ausgeblendet und selbst Abhörmaßnahmen gegen Landtagsabgeordnete zunächst laufen lassen. Ein Beispiel: Bei einer Besprechung über die Vorwürfe in der Generalstaatsanwaltschaft habe der Ermittlungsleiter keine ausreichende Aktenkenntnis über die Korrputionsvorwürfe gegen Harald F. gehabt. Zu Detailfragen habe er keine Auskunft geben können. Zudem habe er Unterlagen in die Ermittlungen einführen wollen, die schon lange zwischen den Papieren lagen. Die er aber offensichtlich nicht gelesen hatte.

Das Weglassen von entlastenden Überlegungen führt nach Ansicht von Oberstaatsanwalt Frobel auch im Detail zu falschen Bewertungen der Sachlage. So wird Harald F. beispielsweise von Meyer vorgeworfen, Stellungnahmen von Untergebenen aus den Akten entfernt zu haben, um seinen Vorgesetzten, Umweltstaatssekretär Alexander Schink (CDU) zu täuschen. Nach Ansicht von Frobel lässt sich aber bei den angeblich unrechtmäßig entfernten Schreiben kein Vorsatz nachweisen. Zudem habe selbst Staatssekretär Schink in seiner Vernehmung bestätigt, dass er vom Inhalt der Schreiben in groben Zügen informiert gewesen sei. In diesem Falle stelle sich die Frage, ob der Staatssekretär nicht hätte nachfragen müssen, bevor er sein OK zu einer Vergabe gibt, anstatt sich nachher hinzustellen und zu sagen: „Ich fühle mich getäuscht.“ Auf jeden Fall seien auf dieser Basis keine strafrechtlichen Vorwürfe „zu konstruieren“, wie das Oberstaatsanwalt Meyer geplant habe. Schink habe eindeutig bestätigt, dass er die fragliche Vergabe genehmigt habe, sagte Oberstaatsanwalt Frobel. Es sei also im Großen und Ganzen unerheblich, wo die Schreiben gelagert gewesen seien.

Auch auf den zweiten Blick machen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Wuppertal und des LKA-Beamten Lech sowie die Sache mit der NRW-Verschwörung wenig Sinn. Zunächst gibt es das Parlament. Das darf in seinem Haushalt frei über die Verwendung der Landesmittel entscheiden. Auch die Mittel aus der Abwasserabgabe sind im Landeshaushalt aufgeführt. Über die Verwendung der Mittel hat das Parlament entschieden. Damit ist das in Ordnung.

Dann gibt es auch die so genannte politische Verantwortung. Wenn die leitenden politischen Kräfte der Landesregierung – wie Abteilungsleiter oder Staatssekretäre – gedeckt von ihren Ministern sagen, um dieses politische Ziel zu erreichen, müssen wir jenes Geld ausgeben. Dann dürfen die das. Das hat das Landesverfassungsgericht so bestätigt.

Weiter ist das Gesetz zur Abwasserabgabe weit gefasst. Demnach darf Geld aus diesem Topf ausgegeben werden, wenn es der Verbesserung der Wasserqualität dient. Dies kann durch Forschung und Entwicklung oder durch andere geeignete Maßnahmen geschehen. Fast alles Wasserqualitätsfördernde ist zudem durch die schon erwähnte Generalklausel gedeckt.

Unbeeindruckt von dieser Rechtslage sagen Meyer und Lech, das wichtigste angegriffene Projekt sei keine Forschung und Entwicklung gewesen. Bei dem angegriffenen Projekt Mapro ging es um die wissenschaftliche Begleitung bei der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Weil die Begleitung keine Forschung gewesen sei, wäre die Vergabe von Mapro rechtswidrig, sagen Meyer und Lech. Und sie würden gerne in der Kiste weiterermitteln.

Dabei berufen sich die beiden zunächst auf die Forschungsdefinition, die das LKA aus dem Internetnachschlagewerk Wikipedia kopierte. Einen weiteren Baustein ihrer Forschungsdefinitionen besorgten sich die Ermittler Meyer und Lech bei der wichtigsten Belastungszeugin, Dorothea Delpino. In einer „VS – Nur für Dienstgebrauch“ geheim gestempelten Email ließ sich Lech am 8. Oktober 2007 eine sechszeilige Forschungsdefinition schicken. Dass sich diese nur auf die Vergabe von In-House Aufträgen an Unis bezog und nicht auf die Verwendung von Mitteln aus der Abwasserabgabe störte die weiteren Ermittlungen nicht besonders.

Wikipedia und sechs Zeilen. Eine gute Basis, um ein Gericht zu überzeugen, möchte man sagen.

Weiter führte Meyer aus, auch Gutachter der Verteidigung hätten gesagt, bei dem angegriffenen Projekt handele es sich nicht um Forschung und Entwicklung. Gut, aber die Gutachter der Verteidigung sagen auch, dass die Vergabe des angegriffenen Projektes falle unter den auch von Zeugin Pawlowski erwähnten so genannten Generalartikel, eben der Förderung der Wasserqualität durch andere geeignete Maßnahmen. Den Gutachtern war es also egal, ob es sich um Forschung oder sonst was handelte. Hauptsache die Wasserqualität steigt entweder durch direkte oder mittelbare Maßnahmen.

Gleichzeitig erscheint die Beweiswürdigung durch den Oberstaatsanwalt Meyer aus Wuppertal merkwürdig. Er behauptet beispielsweise, der Beschuldigte Harald F. habe Vermerke nachträglich gefälscht, um Besprechungen mit Staatssekretär Schink in einem besseren Licht erscheinen zu lassen. Oder er habe bewusst kritische Vermerke von Untergebenen verschwinden lassen. Beides Vorwürfe, die nicht zu beweisen sind, wie die Generalstaatsanwaltschaft ausführt. Wenn man genau in den Akten nachschaut sieht man, dass ein angeblich verschwundener Vermerk zumindest als Doppel nach der Entlassung von Harald F. in den Akten des Ministeriums zu finden gewesen ist. Er war nie ganz aus dem Ministerium verschwunden. Ein anderen Vermerk ist sogar von Staatssekretär Schink abgezeichnet gewesen – Meyer sagt, Harald F. habe diesen nachträglich erstellt und zu den Akten gegeben. Warum aber sollte Schink einen gefälschten Vermerk unterzeichnen? Zumal er in seiner Vernehmung zugab, über Widersprüche von Harald F. unterrichtet worden zu sein. Ohne Nachzufragen.

Ein weiterer Schwachpunkt in der Beweisführung Meyers ist ein angeblicher Geheimnisverrat von Harald F. in einem Bewerbungsverfahren. Während Meyer glaubt beweisen zu können, dass Harald F. der Zeugin Dorothea Delpino telefonisch die Fragen für ihr Vorstellungsgespräch im Ministerium vorab rechtswidrig verriet, erklärt die Generalstaatsanwaltschaft, an dem Vorwurf sei nichts dran. Zunächst sei unklar, ob es überhaupt ein Geheimnis gab, das hätte verraten werden können. Dann sei völlig unbewiesen, dass Harald F. der Zeugin Delpino die Fragen für ihr Einstellungsgespräch gepetzt habe. Eine angebliche Belastungszeugin entpuppe sich bei näherem Hinsehen als Entlastungszeugin.

Völlig dubios wird es, wenn Meyer einen angeblichen schriftlichen Beweis für das Verräter-Telefonat präsentiert. Am 20. Mai. 2009 informierte Delpino das LKA, dass sie noch handschriftliche Aufzeichnungen über das Gespräch habe. Zwei Tage zuvor hatte der LKA-Beamte Lech von sich aus bei Delpino angerufen, sich mit ihr über die Ermittlungen unterhalten und gefragt, ob sie noch Notizen über das Telefonat aus dem Jahr 2004 besitze. Davor hatte die Belastungszeugin Delpino sogar von der Staatsanwaltschaft Wuppertal widerrechtlich vollständige Akteneinsicht bekommen. Sie war also vollständig über die Ermittlungen im Bilde und wusste genau, was gefordert war.

Der Vorgang ist vor allem deshalb zwielichtig, da Delpino bereits 2006 alles Interessante und Uninteressante, alle möglichen Emails, Unterlagen, Akten und Daten von Harald F., derer sie nur irgendwie habhaft werden konnte, an das LKA ausgehändigt hatte – Hauptsache es erweckte den Eindruck, Harald F. habe etwas verbotenes getan. Der LKA-Beamte Lech stand zudem sehr lange mit Delpino in engem Kontakt und tauschte ganze Aktenordner mit angeblich belastendem Material aus. Unterlagen, die diese Aussage beweisen können, liegen mir vor.

Nur die wirklich belastenden, inkriminierenden, handschriftlichen Notizen über das wichtigste Telefonat will Delpino fast drei Jahre zu Hause gehortet haben, den rauchenden Colt, um ihn dann zu präsentieren, wenn sich der entsprechende Tatvorwurf in Luft aufzulösen droht? Glaubt das irgendwer?

Wie dem auch sei. Der Streit zwischen Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft in Wuppertal lässt nur einen Schluss zu, sagte Generalstaatsanwalt Steinforth vor dem Untersuchungsausschuss im Landtag:

Entweder habe sich die Generalstaatsanwaltschaft der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht, oder der Wuppertaler Staatsanwalt der Verfolgung Unschuldiger.

Völlig dubios wird es, wenn man bedenkt, dass dieses Durcheinander durch hanebüchene Korruptionsvorwürfe und gleich drei Anzeigen aus dem Umweltministerium von Eckhard Uhlenberg (CDU) angeschoben und befeuert worden war.

Es entsteht der Eindruck, als habe eine völlig außer Kontrolle geratene Intrige das Rechtswesen in NRW beschädigt, weil Politiker wie Uhlenberg und Schink ihre Macht missbraucht haben. Staatsanwalt Meyer ist in diesem Spiel genauso ein Opfer und Täter wie der LKA-Mann Lech. Zunächst haben sie sich verführen lassen, in dem Glauben das Richtige zu tun. Und dabei nur nicht bemerkt, wie sie missbraucht wurden. Später dann wurden sie zu Tätern, als sie nicht wahrhaben wollten, im Unrecht zu sein. Und ihre Opfer immer weiter in die falsche Richtung hetzten.

Den Schriftverkehr zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Wuppertal habe ich hier dokumentiert. Klick. Aus den Briefen, Widersprüchen und Widerworten ergibt sich das ganze Bild des Skandals.

Zum Schluss: Wie geht es in dem Verfahren gegen Harald F. weiter? Denn noch immer verfolgt Staatsanwalt Meyer den ehemaligen Abteilungsleiter im Umweltministerium. Er versucht nach wie vor ihn fertig zu machen und vor Gericht zu stellen, seien die Vorwürfe auch noch so dünn.

Zunächst hält Staatsanwalt Meyer gegen Harald F. derzeit noch den Vorwurf wegen des Verdachtes aufrecht, der Ex-Ministriale habe sich in seiner Amtszeit zu oft zu Geschäftsessen einladen lassen. Streitwert irgendwas mit 1000 Euro für ein paar dutzend Speisen in ein paar Jahren. Beweisbar ist die Sache nicht, solange sich nicht Harald F. und der angebliche Gastgeber selbst beschuldigen. Zudem ist dieser Vorwurf lächerlich, bei den Ermittlungen, die angestellt wurden.

Beim letzten Vorwurf geht es um einen angeblichen Ausschreibungsbetrug. Harald F. habe Wettbewerbsunterlagen an einen Mitbeschuldigten weitergereicht, heißt es. Auch dieser Vorwurf ist sehr dünn, denn Harald F. hatte die Unterlagen nie in der Hand, wie Untersuchungen der Staatsanwaltschaft beweisen. Es ist völlig unklar, wie die Papiere aus dem Ministerium herauskamen und vor allem, ob sie überhaupt für einen Betrug genutzt wurden, oder ob es sich hier um einen gefälschten Beweis handeln könnte, wie es in einer Dienstaufsichtsbeschwerde von einer der renommiertesten Anwaltskanzleien Deutschlands formuliert wird. Die Dienstaufsichtsbeschwerde wird derzeit verhandelt.

Staatsanwalt Meyer hat einen Entwurf seiner Anklage über diese beiden Punkte an die Generalstaatsanwaltschaft zur Prüfung gegeben. Eine Bewertung der Papiere könne noch mehrere Wochen dauern, heißt dort. Erst wenn die Generalstaatsanwaltschaft zustimmt kann angeklagt werden. Ob das geschieht ist fraglich. Oberstaatsanwalt Frobel sagte bereits vor dem Untersuchungsausschuss, bevor man sich mit einer Anklage blamiert sollte man besser aufgeben.

Ich bin gespannt. Könnte sein, dass es mit Meyers und Lechs Karriere zu Ende geht.

Aus dem Uhlenberg-Ausschuss wurden uns übrigens mehrere Akten aus dem Justizministerium zugespielt. Diese sind sehr umfangreich – es geht um mehrere MB. Ihr könnt das ganze Pakte downloaden, wenn hier hier klickt: klack.

Ich habe schon öfter über den Skandal berichtet. Hier gibt es mehr zum Thema:

Ermittlungsakten für Zeugen – wie sich Mitarbeiter des NRW-Umweltministeriums auf Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages vorbereiten können

LKA-Beamter setzt Uhlenberg-Ministerium unter Druck

LKA versus Umweltminister Uhlenberg

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Spuren einer Intrige

Uhlenberg-Untersuchungsausschuss: Justiziar verwickelt sich in Widersprüche

Anfrage-Email wird im Uhlenberg-Untersuchungausschuss verteilt

LKA-Vermerk aus dem Uhlenberg-Ausschuss: “Hat Frau Delpino die Ermittlungen geführt?”

Uhlenberg-Skandal wird richtig übel

Dubiose Belastungszeugin präsentiert dubiose Belege

Der Untersuchungsausschuss “Uhlenberg” hat viel zu tun

Die Akte F – wie das NRW-Umweltministerium einen Ex-Mitarbeiter verfolgt

Berichte aus dem Sumpf, in dem Uhlenberg und das LKA sitzen

Abhörskandal im PFT-Fall

Mega-Lauschangriff in NRW

Der Fall F. – Ministerium erhält Einblick in Ermittlungsakte

Offene Akten für die Belastungszeugin

Verfahren Harald F – Pleite für die Staatsan

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[…] NRW: Uhlenberg-Ausschuss wird zum Justizskandal (Ruhrbarone) – Geht es um eine Strafvereitelung oder Verfolgung Unschuldiger? […]

kassandra
kassandra
14 Jahre zuvor

Sehr gute Recherche. Herr Schraven, der Souverän wird Ihnen noch danken, da bin ich mir sicher. Leider sind Ihre Kollegen in den Zeitungsredaktionen nicht so engagiert, die veritable Staatsaffäre von Dr.Schink, seiner Handpuppe Uhlenberg, Piepenkötter, Wolf und natürlich Rüttgers, der selbsternannte Soziolge/Ethnologe in Sachen rumänisch-chinesischer Arbeitsmoral, aufzuklären.

Wie ich schon in einer meiner vorherigen Blogs ausgeführt habe, werden solche Affären nicht auf der mittleren oder oberen Führungsebene entschieden und ausermittelt, sondern auf den höchsten.

Also, was wußten Piepenkötter, Wolf und Rüttgers ?

Warum ermitteln Hundertschaften von Polizei, LKA und Staatsanwälten einem Abteilungsleiter Dr. Friedrich hinterher, der viellicht ein paar hundert Kalorien zu viel zu sich genommen hat ?

Ich hoffe nur, dass wenigstens noch vor der Wahl Ihre Kollegen in den Redaktionen von WAZ, RP, Süddeutschen und FAZ diesen unsagbaren Skandal weiter beleuchten.

Wir, der Souverän, haben ein Recht darauf.

Im Mai 2010 sollte dann diese Bande dahin geschickt werden, wo sie hingehört, nämlich in die politische Wüste.

kassandra
kassandra
14 Jahre zuvor

Mir fällt noch etwas ein, um den strukturellen Wahnsinn dieser Skandals noch etwas zu beleuchten.

Gegen die Verantwortlichen dieses Skandals auf den mittleren Ebenen, insbesondere gegen die Denunziantinnen, Frau Delpino und Frotscher-Hof, den willigen Vollstreckern in der Personalabteilung von Herrn Hernrich über Herr Dr. Günther abwärts, ist bis zum heutigen Tage offensichtlich kein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, obwohl es ihre gesetzliche Pflicht als Beamte gewesen wäre, sich den Machenschaften von Dr. Schink im Rahmen von Remonstrationen zumindest formal zu widersetzen.

Im Westen der Republik erheben wir uns doch in der breiten Massse in Sonntagsreden völlig zu Recht über die üblen Machenschaften in der ehemaligen DDR, wo Menschen aufgrund von Denunziationen unschuldig in Haft genommen worden sind, oder, insbesondere wegen politischer Gründe, in die Fänge der SED-Staatsgewalt gerieten.

Wie ist es denn tatsächlich in NRW um den Anstand und die Freiheit bestellt, mit politisch Andersdenkenden umzugehen ?

Das entscheidene Motiv von Dr. Schink und seiner Handpuppe Uhlenberg liegt doch in der tiefen Abneigung gegenüber Bärbel Höhn begründet, weil sie Frau Höhn eine ideologische Gegnerin gesehen haben, und nicht einfach eine politische Konkurrentin, die in NRW andere Lösungen propagierte.

Das man mit strafrechtlichen Methoden einen ehemaligen Günstling von Höhns Gnaden im MUNLV illegal verfolgt hat, ist in NRW ein absolutes Novum, dass nach strafrechtlichen Konsequenzen für die Meute Schink und Konsorten schreit.

sauerländer
14 Jahre zuvor

Hallo Kassandra,

Komentar 2 kann ich nachvollziehen, aber 3 ist mir zu platt: Im Laufe der letzten Jahre hatte es immer geheißen der Ruhrverband und deren Funktionäre wollten Dr. HF loswerden, weil er die dortigen Machtstrukturen bekämpfte. Und Dr HF machte seine Dinge doch wohl auch ohne BH.

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[…] Uhlenberg-Ausschuss: Justiz-Skandal … ruhrbarone […]

Kassandra
Kassandra
14 Jahre zuvor

Ja, natürlich, aber Dr. Friedrich ist nunmal ein Geschöpf von Bärbel Höhn. Das soll nicht heißen, dass Dr. Friedrich vieles richtig gemacht hat. Wie sie schon sagten, die Wasserverbände zurückzudrängen, die ein Staat im Staate sind, war völlig richtig.

Ich wollte nur herausstellen, was die Intention von Dr. Schink und Uhlenberg war, sich voll und ganz der Arroganz der Macht hinzugeben, ja, in letzter Konsequenz politisch Andersdenkende auszuschalten, koste es was es wolle.

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[…] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von ruhrbarone, ruhrbarone, pillenknick, jo bucher, jo bucher und anderen erwähnt. jo bucher sagte: bei-gg: Uhlenberg-Ausschuss wird zum Justizskandal. Strafvereitelung oder … https://tinyurl.com/yk2q96h […]

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13 Jahre zuvor

[…] […]

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