Anti-Diskriminierungsstellen in NRW: Gefahr von „Denunziationsstellen in privater Hand“

Josefine Paul Foto: Grüne im Landtag NRW Lizenz: CC-BY 4.0

Josefine Paul (Grüne), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration in NRW, will Antidiskriminierungsstellen einrichten. Ein ehemaliger Verfassungsrichter hat Bedenken.

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat das von der schwarz-grünen Landesregierung geplante System von Meldestellen für Diskriminierung scharf kritisiert. Den Einrichtungen fehle es an grundlegenden rechtsstaatlichen Anforderungen, schreibt Bertrams im „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Samstag-Ausgabe). Ohne entsprechende gesetzliche Regelungen liefen sie Gefahr, „sich zu Denunziationsstellen in privater Hand zu entwickeln“, so der Jurist, „zu Stellen also, in denen schlimmstenfalls mit einer Bezichtigung konkreter Personen ohne jede Überprüfung Hinweise auf ein vermeintlich diskriminierendes Verhalten platziert werden können“. Die vorgesehenen vier Einrichtungen würden den Anforderungen an eine transparente rechtsstaatliche Basis schon deshalb nicht gerecht, „weil es sich bei ihren Trägern um private Vereine handelt, die von ihrem Selbstverständnis her nicht neutral sind, sondern auf der Seite der potenziell Diskriminierten stehen“. Jedenfalls fehle es den Meldestellen an einer gesetzlichen Grundlage, die dem verfassungsrechtlichen Gebot inhaltlicher Bestimmtheit genüge. „Es fehlt den Einrichtungen mit anderen Worten an klaren und transparenten Verfahrensregeln“, moniert Bertrams.

Gänzlich unklar sei auch, was unter „Diskriminierungsvorgängen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu verstehen sei, die nach dem erklärten Willen der Landesregierung in den Meldestellen registriert und in eine Datenbank eingespeist werden sollen. „Darüber, ob eine Diskriminierung strafbar ist oder nicht, entscheiden in einem Rechtsstaat nicht private Vereine, sondern der Staat in dafür vorgesehenen Verfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht“, schreibt Bertrams. Letzteren obliege auch die Prüfung, ob und inwieweit eine vermeintliche Diskriminierung unter Umständen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.

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Sofa Hunne
Sofa Hunne
2 Jahre zuvor

Dannn gibt es dazu ja wohl nicht mehr zu sagen, als.
dass der Staat allein entscheidet, ob etwas unter oder über der Strafbarkeitsgrenze liegt.
Wenn also jemand dem Staat das Recht über solche Entscheidungen streitig macht. also Staat im Staate spielt, was dann?
Vermutlich macht der oder die sich damit strafbar,. Das liegt dann aber richtig oberhalb der Strafbarkeitsgrenze.
Dann fangt mal damit an.
Dann könnte es passieren, daß allein die Veröffentlichung der Zahl der „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegenden erfaßten „Gedankenverbrechen“, sogar ohne die entsprechenden Namen der „Täter“, bereits selber justiziabel wird.

SvG
SvG
2 Jahre zuvor

Vor einer Woche habe ich über ein Kontaktformular der LR Fragen gestellt, wie zB die Trägervereine ausgesucht wurden, ob Datenbanken angelegt werden. Oder wer für den Datenschutz verantwortlich ist und warum nicht Landesbedienstete diese wichtige Aufgabe übernehmen würden usw. Keine Antwort bislang.

paule t.
paule t.
2 Jahre zuvor

Den Einwänden des ehem. Verfassungsrichters gebricht es an elementarer Logik.
Selbstverständlich entscheidet über Strafbarkeit von Diskriminierungen „in einem Rechtsstaat […] der Staat in dafür vorgesehenen Verfahren bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht“. Daran ändert sich durch die Einrichtung von Antidiskriminierungsstellenexakt exakt gar nichts, weil diese nun mal auch gar keine Strafen verhängen sollen, sondern ganz explizit Diskriminierungen _unterhalb_ der Strafbarkeitsschwelle erfassen sollen.

Wobei mit dieser Erfassung natürlich keine Entscheidung verbunden ist, dass die gemeldete Diskriminierung tatsächlich nicht strafbar ist. Falls sie es doch sein sollte, hindert ja nichts die genannten staatlichen Institutionen daran, ihre Arbeit zu tun; ich würde sogar sehr stark annehmen, dass die Meldestellen den Auftrag haben werden, entsprechende Verdachtsfälle dann eben an die zuständigen STrafverfolgungsbehörden weiterzugeben.

Ebenso unlogisch ist auch der Enwand, „Letzteren obliege auch die Prüfung, ob und inwieweit eine vermeintliche Diskriminierung unter Umständen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei“. Als ob eine Diskriminierung, die nicht strafbar wäre (weil vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt), automatisch nur eine „vermeintliche“, also keine echte Diskriminierung sei: Selbstverständlich kann etwas eine Diskriminerung sein und trotzdem nicht strafbar.

Ob an dem Vorwurf, es fehle „an klaren und transparenten Verfahrensregeln“, etwas dran ist, kann ich mangels Links nicht beurteilen. Es würde sich ein Blick auf die Verfahrensregeln auf die bereits existierende Meldestelle in Bezug auf Antisemitismus lohnen, nach deren Vorbild die anderen STellen ja offenbar organisiert werden sollen. Gibt es da irgendwelche Probleme?

Überhaupt fragt man sich, warum der Herr ehemalige Verfassungsrichter sich erst jetzt zu Wort meldet und nicht schon bei der Einrichtung der genannten Meldestelle für Antisemitismus. Oder welche seiner Einwände treffen auf diese denn nicht zu?

H. B.
H. B.
2 Jahre zuvor

Mir hat die Staatsanwaltschaft selbst mehrfach erklärt, dass sie selbst unfähig sind amtliche schriftliche Schreiben auf ihren Wahrheitsgehalt Erfolgreich überprüfen zu können!

Selbst, wenn Diskriminierung in Tötungsabsicht durchgeführt wird,
ist dies vollkommen legal für die Staatsanwaltschaft!

Damit wird willkürliche Bürokratie indirekt auslösend für sinnlose Gewalttaten!

Betrügerische Verleumdung -> Rufmord -> Selbstjustiz -> öffentlich geschieht dies zum Wohle und zur Sicherheit des Deutschen Volkes!

Lächerlich anmutendes vernünftiges Erfolgs versprechendes Gegenmittel hiergegen ist,
dass man bewusst fördert,
damit mehr Vernunft wirklich bewusst in Liebesbeziehungen wirklich gelebt wird.

„Gott liebt Uns Alle wirklich
und erwartet hierfür,
dass Wir Alle dies wirklich selbstbestimmt Glauben“

„Bewusste Selbsterkenntnis“ hat Vorteile und wird auch von anderen Menschen bevorzugt.

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