Im vergangenen Jahr gab es 412 Internet-Startups in NRW. Während im Rheinland recht viele Unternehmen gegründet wurden, hinkt das Ruhrgebiet hinterher.
Das Land NRW in einer Broschüre die Internet-Startups des Jahres 2013. Tobias Kollmann, der Beauftragte für Digitale Wirtschaft in NRW zeigt im Vorwort der die Entwicklung darstellenden Broschüre die Bedeutung dieser Unternehmen auf: „Die digitale Wirtschaft wurde und wird vor diesem Hintergrund stark von kleinen und mittelständischen Unternehmen geprägt und gerade jungen und neugegründeten Unternehmen (Startups der Jungen Digitalen Wirtschaft; E-Entrepreneurship) kommt dabei eine besondere Rolle als Innovationstreiber zu. (…) Im Hinblick auf die Förderung und Ansiedlung von Startups der digitalen Wirtschaft und deren lokaler Verteilung stehen wir dabei laut Presseberichten insbesondere mit Berlin, Hamburg, Köln und München in einem intensiven internationalen Wettbewerb in Europa und den USA. Gerade im Hinblick auf NRW kann dabei sehr wohl eine Konzentration auf die sog. Köln-Area beobachtet werden, aber eben nicht nur. Die Startup-Szene ist in NRW im Hinblick auf Regionen, Standorte und Städte vielfältig und das Startup-Verzeichnis NRW soll diese Diversität darstellen.
Stimmt schon: Köln kann sich sehen lassen: 174 Startups sind eine halbwegs ordentliche Zahl. Allerdings nicht im Vergleich zu Berlin – die Rheinische Post schreibt von 3000 Startups in der Hauptstadt:
Rund 3000 solcher Unternehmen gab es im Jahr 2013 in der Hauptstadt. Hamburg und München können noch halbwegs mithalten. Nordrhein-Westfalen steht im Wettlauf um die digitale Start-up-Szene derzeit noch hinten an, holt aber auf. 412 Internet-Start-ups hat die Landesregierung in NRW im vergangenen Jahr gezählt.
Düster sieht es fürs Ruhrgebiet aus: 53 Startups sind eine verheerende Zahl. Das Ruhrgebiet ist fünf Mal größer als Köln und erreicht nur ein Drittel der Gründungen,
Wegen eines schlampigen Wahlgesetztes des Landes wird das Ruhrparlament statt wie bisher 71 138 Sitze haben. Die theoretisch zu besetzenden 163 Sitze können nicht besetzt werden, weil die Listen der Parteien dafür nicht lang genug sind. Ein im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) erstelltes Gutachten fordert nun das Land auf einzugreifen.
Weil die rechte Splitterpartei UBP im Kreistag Recklinghausen genug Stimmen bekam, um einen Sitz im Ruhrparlament zu erhalten, wird dieses nun massiv vergrössert werden müssen. Durch den Einzug der UBP reichen nun 10.490 statt gut 17.000 Stimmen für einen Platz im Parlament. Um die Verhältnisse zu wahren, müssen nun die anderen Parteien Ausgleichsmandate erhalten. das würde zu einem Ruhrparlament von 163 statt wie bislang 71 Sitzen führen. Da die Listen der Parteien aber nicht lang genug sind, werden es 138 Abgeordnete sein, die über die Geschicke des Ruhrgebiets mitentscheiden werden.
Die neue Sitzverteilung führt auch dazu, dass es die rot-grüne Mehrheit im Ruhrparlament nicht mehr gibt. Nicht weil die Wähler sie nicht mehr wollen, sondern weil die Liste der SPD nicht ausreicht, um alle Sitze in dem aufgeblähten Parlament zu besetzen.
Für die vom RVR als Gutachter bestellten Bonner Juristen Christian-Dietrich Bracher und Imke Schneider der Kanzlei Redeker ist klar: Das Ergebnis spiegelt nicht den Wählerwillen wieder. Das muss es aber, damit die Wahlrechtsgleichheit gewährleistet ist. Der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz, nachdem die Zusammensetzung eines Parlamentes das Wahlergebnis wiederspiegeln muss, sehen sie als verletzt an:
NRW-Ministerpäsidentin Hannelore Kraft (SPD) bekommt von der britische Generalkonsulin Susan Speller ein kleines Lebensmittelpaket überreicht. Foto: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen / Wilfried Meyer
Es ist eine der peinlichsten PR-Nummern seitdem die Grünen 2012 mit dem Slogan „Schön, wenn Frauen wieder den Haushalt machen“ auf einem Plakat mit Hannelore Kraft (SPD) und Sylvia Löhrmann (Grüne) in den Wahlkampf zogen: Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat beschlossen, Gästen im Regelfall nur noch Leitungswasser anzubieten. Kaffee und Kekse gehören der Vergangenheit an. Ausnahmen müssen dem
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