
Wegen eines schlampigen Wahlgesetztes des Landes wird das Ruhrparlament statt wie bisher 71 138 Sitze haben. Die theoretisch zu besetzenden 163 Sitze können nicht besetzt werden, weil die Listen der Parteien dafür nicht lang genug sind. Ein im Auftrag des Regionalverbandes Ruhr (RVR) erstelltes Gutachten fordert nun das Land auf einzugreifen.
Weil die rechte Splitterpartei UBP im Kreistag Recklinghausen genug Stimmen bekam, um einen Sitz im Ruhrparlament zu erhalten, wird dieses nun massiv vergrössert werden müssen. Durch den Einzug der UBP reichen nun 10.490 statt gut 17.000 Stimmen für einen Platz im Parlament. Um die Verhältnisse zu wahren, müssen nun die anderen Parteien Ausgleichsmandate erhalten. das würde zu einem Ruhrparlament von 163 statt wie bislang 71 Sitzen führen. Da die Listen der Parteien aber nicht lang genug sind, werden es 138 Abgeordnete sein, die über die Geschicke des Ruhrgebiets mitentscheiden werden.
Die neue Sitzverteilung führt auch dazu, dass es die rot-grüne Mehrheit im Ruhrparlament nicht mehr gibt. Nicht weil die Wähler sie nicht mehr wollen, sondern weil die Liste der SPD nicht ausreicht, um alle Sitze in dem aufgeblähten Parlament zu besetzen.
Für die vom RVR als Gutachter bestellten Bonner Juristen Christian-Dietrich Bracher und Imke Schneider der Kanzlei Redeker ist klar: Das Ergebnis spiegelt nicht den Wählerwillen wieder. Das muss es aber, damit die Wahlrechtsgleichheit gewährleistet ist. Der Spiegelbildlichkeitsgrundsatz, nachdem die Zusammensetzung eines Parlamentes das Wahlergebnis wiederspiegeln muss, sehen sie als verletzt an:



NRW: Zu arm für Kaffee, Saft und Kekse…



