Die Klagen gegen die Wahlwiederholung in Dortmund war für die zehn Kläger aus den Reihen der SPD-Fraktion teuer: 120.000 Euro müssen sie zahlen. Auf die zwei die weitermachen wollen warten weitere Kosten.
SPD-Fraktionschef Ernst Prüsse ist ein mildtätiger Mann – zumindest wenn es darum geht das Geld der Steuerzahler auszugeben, mit dem seine Fraktion finanziert wird. Aus diesen Mitteln wollte Prüsse auch die Kläger gegen die Wahlwiederholung finanziell unterstützen, die bislang auf Kosten von 120.000 Euro sitzen geblieben sind. Daraus wird nichts. Dortmund OB Ullrich Sierau fragte bei der Bezirksregierung in Arnsberg nach. Der Votum viel eindeutig aus: Unterstützung von Fraktionsmitgliedern in Rechtsstreitigkeiten gehört nicht zu den Aufgaben einer Fraktion und darf deshalb auch nicht aus den Fraktionsmitteln bezahlt werden. Für die Grünen eine gute Nachricht. Fraktionschef Mario Krüger in einer ersten Erklärung: „Die Kommunalaufsicht und der Oberbürgermeister haben nunmehr unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass die SPD nachweist, dass keine Fraktionsmittel verwendet wurden, um die Prozesskosten privater Kläger zu begleichen. Falls die Fraktion nicht alle zugeteilten Mittel für die Fraktionsarbeit in den Jahren 2010 und 2011 verausgabt hat, so fließen diese in den städtischen Haushalt zurück und können nicht nach Gutdünken anderweitig verwendet werden.“







