
Das ursprüngliche Gesetz zur Regelung der Bestandsdatenauskunft wurde 2012 für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber sollte dafür Sorge tragen, dass die bemängelten massiven Grundrechtsverletzungen rückgängig gemacht werden. Trotzdem einigten sich Bundestag und Bundesrat darauf, doch noch mehr – und zwar fast alle verfügbaren – Daten zu beanspruchen. Das Ergebnis ist ein Gesetz, das den rechtlichen Rahmen für den Überwachungsstaat schafft. Von unserem Gastautor Frank Hermann, MdL Piraten-NRW.
Das „Gesetz zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft“, so der sperrige Name, erlaubt Ordnungsbehörden den Zugriff auf sensibelste Informationen wie Adressbuch oder Nachrichten des eigenen Handys und ermöglicht ihnen, durch das Feststellen des Besitzers einer IP-Adresse, das Surfverhalten im Internet auszuspähen. Das Gesetz wäre deutlich weniger problematisch, wenn es nur zur Aufklärung von schweren Straftaten und damit für Einzelfälle gelten würde. Nun können aber bereits Ordnungswidrigkeiten – z.B. das Falschparken im Halteverbot – für eine Abfrage der Handydaten sorgen. Unsere Smartphones werden so zu Wanzen.
Internet und Handys sind heute zutiefst persönlich. Wir sammeln dort Fotos von unseren Kindern, wir tauschen Nachrichten mit unseren Lieben aus oder nutzen es für geschäftliche Dinge. Wir machen Online-Banking oder recherchieren Jobangebote. All diese Informationen sind höchst privat. Einen Eingriff in unser Privatleben, wie er durch die Bestandsdatenauskunft erfolgt, würden wir beim Postgeheimnis und der Unverletzlichkeit der Wohnung niemals zulassen. Warum dann bei Handy und Internet?
Diese Art der Überwachung wird erst durch die Digitalisierung unserer Kommunikation, unserer Mobilität und anderer Verhaltensweisen ermöglicht. Schon heute wird jeder Schritt, den wir machen, aber auch unsere Einkaufs- und


