
SPD und Grüne setzen in NRW auf den Staatstrojaner. Ein Gastkommentar von Frank Herrmann, Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in NRW.
Im Februar 2008 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass eine heimliche Infiltration eines Computers durch staatliche Behörden nur geschehen darf, wenn eine konkrete Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut besteht. Als Beispiel führt das Urteil „Leib, Leben und Freiheit der Person“, die Existenz des Staates oder der Menschen auf. Außerdem darf eine solche Infiltration nur auf richterliche Anordnung durchgeführt werden. So weit, so klar. Klar war allerdings auch, dass sich die Überwachungsfans von CDU und SPD damit nicht zufrieden geben. Das zeigte sich besonders deutlich, als dem Chaos Computer Club Software zugespielt wurd, die offenkundig eine Art Staatstrojaner enthielt, die den Computer ausspähen konnte.
Unter dem Begriff „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ (Quellen-TKÜ) wird seit einiger Zeit ein „Staatstrojaner light“ diskutiert, der verschlüsselte Telefongespräche über das Internet überwachen soll.
Rechtliche Grundlage ist der § 100a der Strafprozeßordnung, der die Überwachung von Telefongesprächen erlaubt. Ob diese Variante der Überwachungssotware die Vorgaben des Verfassungsgerichts erfüllt bzw sogar aushebelt ist höchst umstritten. Beide Seiten forden aber, dass für die Quellen-TKÜ erst noch eine







