Dortmunder Bargeldaffäre: Zwei Jahre auf Bewährung

In der Dortmunder Bargeldaffäre hat heute das  Landgericht  sein Urteil verkündet.

Die Bargeldaffäre hat in Dortmund für viel Wirbel gesorgt und war einer der Gründe für das Ende der politischen Karriere von Dortmunds OB Gerhard Langemeyer: Eine Mitarbeiterin des OB-Amtes hatte 400.000 Euro aus der Stadtkasse unterschlagen um damit ihre Kokainsucht zu finanzieren. Heute nun das Urteil. Laut Ruhr Nachrichten wurde die Angeklagte zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre und neun Monate ohne Bewährung beantragt. Das Greicht begründete die milde Strafe mit der Drogensucht der Angeklagten und  den fehlenden wirksamen Kontrollen innerhalb der Stadtverwaltung. Die Staatsanwaltschaft überlegt in Revision zu gehen.

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