Falsche Kennzeichen sind falsch!

Lack: man kann es auch tragen, statt zu saufen! (Foto: Marius Werner/ Flickr/ cc-by-sa)
Lack: man kann es auch tragen, statt es zu saufen! (Foto: Marius Werner/ Flickr/ cc-by-sa)

Aluhüte – Reichsbürger, wie Xavier Naidoo, kommen ja immer wieder auf abstruseste Ideen: Satanssymbole auf dem alten Personalausweis, die Hohle Erde auf dem neuen Personalausweis, Geld mit irgendwas bestempeln, Barcodes durchstreichen, selbstgemalte Vier-Cent-Briefmarken mit Postleitzahl in eckigen Klammern und und und. Der aktuellste Trend ist aber sein KfZ-Kennzeichen aus Protest falsch herum zu montieren. Einige Lacksäufer haben das dann auch prompt auf Facebook geteilt und feiern sich gegenseitig. Erbarmen hat da die Polizei Essen, die nun mit einem kleinen, aber nett gemeinten Hinweis reagiert.

Die Polizei NRW Essen will helfen. So nett wären wir Ruhrbarone nicht! (Foto: Facebook)
Die Polizei NRW Essen will helfen. So nett wären wir Ruhrbarone nicht! (Foto: Facebook)

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tine
tine
8 Jahre zuvor

Ich habe mir Paragraph 10 FZV durchgelesen.

"natürlich richtigherum"

Davon steht nirgendwo etwas. Das heisst die die Polizei liegt falsch. Wo will die Polizei das gelesen haben?

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@tine: Steht doch da: in Anlage 4: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Aber nich erschrecken – die Anlage demonstriert drastisch, warum man Deutschland auch das Land der Erbsenzähler und Korinthenkacker nennt;-)

tine
tine
8 Jahre zuvor

@ Klaus Hohmann

Ja aber es steht davon nichts wie herum es aufgegangen werden muss oder das es gar verboten ist.

Kannst ja die Zeile hier rein kopieren wenn du sie findest.

Jörg
Jörg
8 Jahre zuvor

Wie kann man nur so dumm sein ? was soll das bringen ??
Mit einem umgedrehten Kennzeichen mögen Straftaten (Fahrerflucht) begünstigt werden, denn es ist für Zeugen schon deutlich schwerer dieses zu erkennen, aber gegenüber Blitzern… so man nicht direkt raus gewunken wird, ändert es an der Lesbarkeit des Fotos nichts, zur simplen Auswertung reicht es schliesslich aus das Foto um 180° zu drehen. Entweder das Nummernschild ist lesbar, oder nicht, aber ob es auf dem Kopf steht hat darauf keine Auswirkung *kopfschüttel*

Klaus Lohmann
Klaus Lohmann
8 Jahre zuvor

@tine:
§10 Abs. 2 FZV: "Form, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung müssen den Mustern, Abmessungen und Angaben in Anlage 4 entsprechen" -> siehst Du dort irgendwo eine Schrift auf dem Kopf?

Und bitte, frag einfach einen Anwalt Deines Vertrauens über die Verständlichkeit solcher eindeutigen Paragraphen, bevor jetzt auch hier Erbsen gezählt werden müssen. So ein "Protest" mag manchmal unterhaltsam sein, intelligent ist er allerdings nicht.

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