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FDP: „Gute Gründe für das Leistungsschutzrecht“

Thomas Nückel Foto: Privat/HP
Thomas Nückel Foto: Privat/HP

Unser Gastautor Thomas Nückel plädiert für das Leistungsschutzrecht. Thomas Nückel ist freier Journalist, Landtagsabgeordneter der FDP in NRW und gehört zu den Gründern dieses Blogs, zu dessen Autorenkreis er bis 2009 gehörte.

Es stimmt, auf den ersten Blick ist der Streit um das Leistungsschutzrecht nicht nachvollziehbar: Google bietet durch die Veröffentlichung kurzer Textelemente,  sogenannte Snippets, einen schnellen Überblick über die Angebote der Verlage – Leser werden so auf die Artikel zu den Themen hingewiesen, die sie möglicherweise interessieren.

Die Argumentation der Gegner des Leistungsschutzrechts ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: Anstatt sich zu beklagen, sollten die Verlage dankbar sein, dass Google ihnen Leser schickt.

Wer die Gegnerschaft zum Leistungsschutzrecht so begründet, geht von einem idealen Leser aus, der sein Informationsbedürfnis nach einer kurzen Phase der Orientierung durch die Lektüre eines ausführlichen Artikels befriedigt.

Doch dieser ideale Leser ist Fiktion. Es gab ihn nie und es wird ihn nie geben.

Leser informieren sich online wie früher mit der Tageszeitung sehr schnell: Nur das wenigste interessiert sie, sie werfen einen kurzen Blick auf die Überschriften und blättern und scrollen dann weiter. Tun sie das nicht auf den Seiten der Verlage und ihrer Angebote , sondern bei Google, verbringen sie einen immer größeren Teil der Zeit, der zu Orientierung dient, auf Angeboten von Google und anderen Aggregatoren und nicht auf den Seiten der Verlage.

Das ist für die Verlage in mehrfacher Hinsicht verheerend:

Es ist wirtschaftlich für die Verlage schlecht, weil auch oberflächliche Leser, die sich nur orientieren wollen, Werbung wahrnehmen. Den Verlagen entgeht so viel Aufmerksamkeit. Und damit auch Chancen der Werbeeinnahmen. Vielleicht ein Grund dafür, dass Google sich in Belgien mit den Verlagen dahingehend einigte, dass Google sich mit eigener Werbung einkauft.

Auch die Mischung von Nachrichten ist eine Frage der journalistischen Kompetenz. Jedes der großen Portale hat auch den Anspruch, innerhalb der Nachrichtenlage Orientierung zu bieten. Zum journalistischen Anspruch gehört es auch, den Leser zu überraschen, ihm Angebote zu machen, die ihn interessieren, nach denen er allerdings nicht gesucht hat.  Aggregatoren binden diese Leser und entwerten durch eine technische Lösung diese journalistische Qualität, in dem sie suggerieren, eine solche Leistung auch automatisiert erbringen zu können.

Da sich Aggregatoren wie Google-News im besten Fall an dem Leseverhalten der Suchenden orientieren, können sie genau diese Überraschung nicht nur nicht bieten – sie wollen es auch gar nicht. Das führt zu einem weiteren Problem, das sogar politisch bedenklich ist: Die Leser finden sich so schnell in einer Informationsblase wieder: Sie erhalten nur Nachrichten,  die denen ähneln, die sie schon kennen und können so in einen sich selbst verstärkenden Kreislauf geraten. Für eine Demokratie, die vom offenen Streit der Argumente lebt und für Medien, die sich längst zu Orten des Diskurses entwickelt haben, ist das eine bedenkliche Entwicklung.

Die Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht ist also nicht so übertrieben, wie es oft wirkt – allerdings ist es den Verlagen nicht gelungen, mit treffenden Argumenten für Ihre Forderungen aufzuwarten.

Die Landesregierung täte gut daran, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu folgen. Es wäre eine wichtige Unterstützung für den professionellen Journalismus in Nordrhein-Westfalen.

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globbo
globbo
11 Jahre zuvor

Das ist jetzt ein Witz, oder?
Noch wirrer wirds nicht mehr oder? Das wäre sogar Keese peinlich. Und das bei den Ruhrbaronen…

Nesselsetzer
11 Jahre zuvor

Die Gründe für das Leistungsschutzrecht sind doch schlichtweg an den Haaren herbeigezogen, denn es geht doch letztendlich ausschliesslich um´s Geld. Sowohl die Auswahl als auch die Bereitstellung der Anlesetexte würde sich doch gar nicht ändern, wenn Google den Verlagen dafür Linzenzgebühren bezahlen würde. Insofern ist der Unfug von der „Informationsblase“ nur ein vorgeschobener Vorwand. Dass Nückel damit jedoch offenbart, dass er Zeitungs- und Onlineleser für unfähig hält, eine entsprechend neutrale Nachrichtenauswahl aus dem Informationsüberangebot selbst zu treffen, ist ein interessanter Nebeneffekt. Ich lasse mir jedoch nicht vorschreiben, welche Nachrichten und Werbung ich zu konsumieren habe. Wenn deswegen die Verlage sterben, sei´s drum. Ich muss auch keine rückständigen Gewerbebetriebe per Gesetz schützen lassen, nur weil die in einem veränderten Markt ihren Platz nicht mehr finden. Lasst sie sterben.

teekay
teekay
11 Jahre zuvor

Fuer den Fall, dass das keine Glosse sein soll noch mal zur Erinnerung:

‚Leistungsschutzrecht-Erklär das mal deiner Mudda!‘

https://www.freitag.de/autoren/klaus-raab/erklaer-das-mal-deiner-mudda

robert
robert
11 Jahre zuvor

a) durch die „Snippets-Passage“ ist doch gerade Google doch faktisch ausgenommen von dem Gesetz.

b) bei der Kritik an dem LSG geht es nicht um Sinn und Unsinn von Verlagen

Ben
Ben
11 Jahre zuvor

Leser informieren sich online wie früher mit der Tageszeitung sehr schnell: Nur das wenigste interessiert sie, sie werfen einen kurzen Blick auf die Überschriften und blättern und scrollen dann weiter.

Heißt das aber nicht im Umkehrschluss, dass der Leser eigentlich gar keine Tageszeitung braucht? Wenn ihn eh nur das wenigste interessiert, warum erzieht man ihn dann dazu, dass er für das wenige täglich Geld ausgeben soll? Ist das nicht eigentlich eine geschickte Manipulation, das man dem Leser einredet, er muss für eine Leistung bezahlen, die er eigentlich gar nicht in Anspruch nimmt?

Es ist wirtschaftlich für die Verlage schlecht, weil auch oberflächliche Leser, die sich nur orientieren wollen Werbung wahrnehmen.

Nö. Wenn ich nur oberflächlich lese und nur das wenigste wahrnehme, dann fliegen meine Augen zwar meinetwegen über die Werbung, aber ich nehme ihre Inhalte nicht wahr. Im schlimmsten Fall nimmt der oberflächliche Leser die Werbung sogar als störendes Element beim schnellen Abgrasen der Überschriften wahr. Das kann nicht im Sinne der Werbenden sein.

Die Leser finden sich so schnell in einer Informationsblase wieder: Sie erhalten nur Nachrichten die denen ähneln, die sie schon kennen und können so in eine sich selbst verstärkenden Kreislauf geraten.

Auch das ist Unsinn – oder zumindest verkürzt dargestellt. Denn der Leser informiert sich ja ohne Angebote wie Google News nicht bei zig verschiedenen Nachrichtenseiten, sondern wohl eher bei maximal 2-3 Anbietern. Bei Google News gibt es eine thematische Blase, diese ist aber gefüllt mit einem Orchester verschiedenster Stimmen. Ohne Google News hätte der Leser auf den Seiten der Nachrichtenanbieter zwar keine thematische Blase mehr, dafür aber eine inhaltliche, denn nur in den wenigsten Fällen widersprechen sich Redakteure innerhalb einer Zeitung und bieten mehrere Sichtweisen an. Diese Verschiedenheit der Sichtweisen müsste ich mir als Leser mühsam selbst zusammensuchen – und wenn schon angeblich der ideale Google-News-Leser Illusion ist, dann brauchen wir über den diskursiven Leser erst gar nicht zu sprechen.

Heide
Heide
11 Jahre zuvor

Die Argumentation der Gegner des Leistungsschutzrechts ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: Anstatt sich zu beklagen, sollten die Verlage dankbar sein, dass Google ihnen Leser schickt.

Als wenn dies das einzige Argument gegen das LSR wäre.

Tun sie das nicht auf den Seiten der Verlage und ihrerAngebote sondern bei Google, verbringen sie einen immer größeren Teil der Zeit, der zu Orientierung dient, auf Angeboten von Google und anderen Aggregatoren und nicht auf den Seiten der Verlage.

Die Möglichkeit Nachrichtenangebote nicht bei Google zu listen ist seit langem gegeben.

Das führt zu einem weiteren Problem, das sogar politisch bedenklich ist: Die Leser finden sich so schnell in einer Informationsblase wieder: Sie erhalten nur Nachrichten die denen ähneln, die sie schon kennen und können so in eine sich selbst verstärkenden Kreislauf geraten. Paradebeispiel hierfür war die „Berichterstattung“ verschiedener Medien eben zum Thema LSR.

…allerdings ist es den Verlagen nicht gelungen , mit treffenden Argumenten für Ihre Forderungen aufzuwarten.

Als da währen?

Murphy42
Murphy42
11 Jahre zuvor

„Die Forderung der Verlage nach einem Leistungsschutzrecht ist also nicht so übertrieben wie es oft wirkt – allerdings ist es den Verlagen nicht gelungen , mit treffenden Argumenten für Ihre Forderungen aufzuwarten.“

Und Ihnen Herr Nückel, ist es auch nicht gelungen.
Das Leistungsschutzrecht schützt die Demokratie! Gehts noch ein bisschen dicker. Über den sich „selbstverstärkenden Kreislauf, die Informationsblase“ in der man steckt, wenn man sich nur bei Google die Sniplets durchliest, schweige ich dann doch lieber und freue mich, dass mir dass als eingefleischter Bildzeitungsleser durch das Leistungsschutzrecht erspart bleibt.

NonKon
NonKon
11 Jahre zuvor

Die wohl wahrscheinlichste Informationsblase in der man stecken kann ist eine Lobbyhörige, konformistische Presse. Die Verlagshäuser haben alle Möglichkeiten gehabt und nichts getan, sie waren VOR Google da und als der Internetboom DE erreichte hätten sie die Dinge leicht in die Hand nehmen können. Selbst jetzt ist das Geschäftsmodell von Google kopierbar und nachweislich erfolgreich, aber man sahnt lieber ab ohne auch nur einen Finger krumm zu machen. Diese maßlose Dummheit und diese absolut dämliche Gier der Chefetagen hat den Verlagshäusern eine richtig miese PR gebracht, daher ist das Zeitungssterben nur noch eine Frage der Zeit. Dank der Diskussion um das LSR sieht das Publikum den Zusammenhang zwischen Qualitätsjournalismus und Verlagshäusern nicht mehr, die Menschen werden mitleidlos auf den Trümmern der Holzmedien feiern.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  NonKon

@NonKon: Mit Lobbyhörige meinst Du alle, die sich an die Google-Kampagne drangehängt haben?
https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-kampagne-gegen-leistungsschutzrecht-google-ist-nicht-das-netz-a-869510.html

der, der auszog
der, der auszog
11 Jahre zuvor

Bitte berichtigt mich, wenn ich im Zusammenhang mit Google etwas falsch verstanden haben sollte: Google lebt zu einem erheblichen Teil von Leistungen, die andere erbringen. Beispiel Youtube. Auf dieses Portal laden User u.a. Musiktitel, die sich andere User wiederum kostenlos herunterladen können, ohne dass die Urheber der Musik (Musiker, Komponisten, Texter) auch nur einen Cent von dem Geld abbekommen, welches Google mit deren Produkten verdient, weil es die User bei dem Prozedere des up- and downloads gezielt mit Werbung zuballern kann.

Verhält es sich bei den Hintergründen zum derzeit diskutierten Leistungsgesetz ähnlich, weil Google mit den Artikeln, die durch Zeitungs- und andere Medienverlage ins Internet gestellt werden, Geld verdient?

Sollte das so sein, wüsste ich nicht, was gegen ein Leistungsschutzgesetz spricht, denn offensichtlich gehen bei Google News die Verleger, Autoren, Journalisten, und wer da sonst noch alles im Hintergrund eines Verlages tätig ist, leer aus.

Und wie sieht es beispielsweise hier bei den Ruhrbaronen aus, wo sich niemand der Autoren mit seiner Arbeit eine goldene Nase verdient und man vermutlich froh sein wird, wenn sich die Unkosten für diesen Internetauftritt decken: Sind die Rubriken „Ruhrpilot“ und „Frühstück“, in denen u.a. ja auch zu Artikeln diverser Verlagshäuser verlinkt wird, ähnlich einzuordnen, wie Google News? Wenn ich mir beispielsweise das derzeitige Werbefenster zwischen „Printdings#4“ und „Neuste Kommentare“ anschaue, scheint ja auch hier Google ein fester Bestandteil zu sein. Der Name Google steht zumindest über dem beworbenen Nexus 7, welches mir gerade für 199,- Euro *incl. MwSt zzgl. Versand zum Verkauf angeboten wird.

Wer kann mich da aufklären?

P.S: Zu meiner Schande muss ich gestehen, dass ich den Ruhrpiloten täglich nutze um mich gezielt bei Springer, Lensing und Co. zu Themen aus der Region zu informieren, aber lediglich die WAZ Geld von mir bekommt, weil das die einzige Tageszeitung ist, die für meinen Wohnort Gelsenkirchen einen Lokalteil anbietet. Und der ist darüber hinaus auch noch grottenschlecht.

Ich muss gestehen, dass ich

Wer klärt mich auf?

Jochen Hoff
11 Jahre zuvor

Äh. Ja. Öhem. Prust. Brüll. Weglach.

Ja gut. der Mann ist in der FDP. Die sind da so. Obwohl wenn die alle so wären fänden sie vermutlich nie den Weg ins Parlament. Aber genug gelästert

Ich bin heute mitte fünfzig. Kenne also noch die Zeit, als am Frühstückstisch die Zeitungen (ja bei uns waren es mehrere) bereit lagen. Aber damals wie heute habe ich nur das gelesen was mich interessiert.

Nur habe ich heute nicht nur eine Handvoll Zeitungen sondern rund 500 Rss-Feeds in meinem Feedreader (feedly) die ich mir in der Listenansicht betrachte. Also nur die Titelzeilen. Das dürften pro Tag so um die 4000 Einzeltitel sein und daran verdient niemand. Ich gehe nur auf den Artikel den ich lesen will und Feierabend.

Ich mag die Springerpresse eh nicht. Aber seit dem die Welt immer nur auf ihre Titelseite verweit und ich da den Artikel mühsam suchen muss, gehe ich dort gar nicht mehr hin. Kostet zu viel Zeit, ist mir zu teuer.

Also dieser FDP Typ soll sich ruhig weiter darum kümmern sein LSR zu schaffen, das am Ende nur dazu führt, das Blogger wie die Ruhrbarone und auch ich ständig verklagt werden weil wir anscheinend irgendwas kopiert haben. Aber das ist ja die Aufgabe der FDP Rechtsanwälte und Steuerberater reich machen und die arbeitenden Menschen zu behindern so weit es geht.

Zum Glück ist im Oktober zumindest in der Bundespolitik nichts mehr zu hören. Die sind dann dort genauso rausgewählt wie in Berlin. Der Berliner Senat ist ziemlich schlecht. Aber schon viel besser als er es noch mit der FDP war.

Jens
11 Jahre zuvor

Thomas, Du warst schon überzeugender…

Jan W.
Jan W.
11 Jahre zuvor


Google und die Snippets sind vielleicht ausgenommen, vielleicht auch nicht. Wenn die Länge der erlaubten Snippets klar im Gesetz stehen würde, womit sollten dann Anwälte noch Geld verdienen?
Die Antwort würde bei Inkrafttreten des LSR in ca. 5 Jahren der Bundesgerichtshof geben.

@der, der auszog
Youtube möchte ja für die Musik bezahlen und tut das auch in jedem anderen Land! In Deutschland ist dieser Vertrag mit der GEMA ausgelaufen – und die GEMA will einen neuen Vertrag, der ihr mehr Geld pro Klick bringt als jeder anderen Verwertungsgesellschaft auf der Welt. Nebenbei sperrt man Youtube aus der Repertoire-Datenbank aus, damit ein automatisiertes Aussortieren von fraglichen Clips, möglichst schwer ist – Youtube ist dann entweder übervorsichtig (löscht, was es gar nicht löschen muss) oder handelt sich durch eine versehentliche Nicht-Sperre eine Klage ein!

Kein Verlag muss sich und/oder seine Artikel bei Google und/oder Google News überhaupt listen lassen, keine muss diese Listings mit Snippets zulassen.
Das stellen alles die Verlage in ihren Metadaten ein! Zwar ist der Robots Exclusion Standard bisher eine Opt-Out-Lösung, aber das ist Verlagen durchaus zuzumuten, schließlich bekommt nicht nur der Print-Abonnent ein weiteres Jahr die Zeitung, der seine Abo explizit verlängert, sondern jeder, der es nicht explizit kündigt.

Und wenn die Verlage entscheiden können, müssen sie auch zu ihrer bisherigen Abwägung stehen: entweder sind die von Google und Google News vermittelten Nutzer eine angemessene Gegenleistung für die Nutzung der Snippets, dann ist das in Ordnung. Oder die zusätzlichen Klickzahlen sind keine Gegenleistung, dann hinterlegen die Verlage ein einfaches „nosnippet“ oder „noindex“ in ihren Metadaten, und schon verschwinden sie aus dem Angebot von Google News.
Der Crawler von Google (das Programm, das das Internet durchstöbert) repspektiert solche Standards – rein theoretisch ist es möglich, einen Crawler zu programmieren, der solche Metadaten ignoriert und Seiten dennoch mit Snippets listet, aber die Verleger haben entsprechende Verstöße nicht dokumentiert.
Ein Gesetz gegen „böswillige“ Crawler wäre im Zweifelsfalle sinnvoll, wenn es sie in entsprechendem Ausmaß gäbe …

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  Jan W.

@Jan W.: Das Problem ist die besondere Stellung von Google als Monopolist. Niemand haben keine Wahl, mit welcher Suchmaschine er unter welchen Bedingungen kooperieren möchte oder nicht. Google oder gar nichts – mit Monopolen gibt es keinen Markt.

Jan W.
Jan W.
11 Jahre zuvor

@Stefan Laurin
Jeder kann versuchen, von der einzigen Dorfdisko zu verlangen, dass sie ihn für sein Erscheinen bezahlt, weil er so ein begnadeter Tänzer ist und die Abendveranstaltung dadurch aufwertet. Aber in diesem Falle muss er damit rechnen, an der Tür abgewiesen zu werden und darauf verwiesen zu werden, dass er nur zu denselben Konditionen reinkommt wie alle anderen.
Oder näher am Beispiel: ein Prominenter verlangt Geld vom Telefonbuchverlag, dass sie seinen Namen abdrucken, will aber umgekehrt auch nicht dass ihn der nicht zahlungswillige Monopolist aus seinem Angebot löscht. Ein Monopol liegt hier ganz klar vor, denn ernstzunehmende Mitbewerber gibt es im Verbreitungsgebiet dieser Telefonbuchausgabe in der Regel nicht.

Du kannst selber für Google News und die Google-Suche getrennt entscheiden, ob die Artikel der Ruhrbarone mit Snippets, ohne Snippets oder gar nicht entscheiden, ob vielleicht die Ruhrbarone nur selbst auffindbar sind, wenn ein User gezielt nach einem Ruhrgebietsblog sucht und eben nicht nach einem Thema.
Auffindbarkeit im Internet ist lebenswichtig, aber es ist keine Selbstverständlichkeit. Es ist eine Leistung, für die Google kein Geld nimmt – aber sie ist nicht wertlos. Ich weiß nicht, wieviele Leser der Ruhrbarone direkt über Google kommen, bei einigen Verlagsangeboten sind es aber weit über 50% … dort, wo einzelne Artikel keine Snippets aufweisen, sind die Klickzahlen sicherlich niedriger, dafür ist die Vorschauqualität auf die Überschrift reduziert. Theoretisch kann eine Suchmaschine ihre Treffer auch durchnumerieren – nur numerieren – und die URL per Adressverkürzer eindampfen, damit der Nutzer nicht mal in der Statusleiste den Titel (immerhin eine geistige Leistung) erahnen kann, bevor er den Link anklickt. Dann muss man aber auch damit leben, dass ein Mitbewerber sich im selben Angebot ansprechender präsentiert.

Jochen Hoff
11 Jahre zuvor

#14 Stefan Laurin

Google ist kein Monopolist. Es gibt hunderte von anderen Suchmaschinen. Z.B. dieses Bing von Miniweich. Aber auch viele kleine. Und noch einmal. Es ist simpel Google von der eigenen Website auszuschließen. Aber das wollen deine Verlagsfreunde ja nicht. Sie wollen die Kunden von Google und Google soll dafür das es Kunden bringt auch noch an die Verlage bezahlen. Das ist deine und die Forderung von diesem FDP Typ. Weiterhin möchtest du und dieser Typ alle Blogger zu Freiwild für die Abmahnanwälte machen, damit die aufgeben. Glaubst du wirklich dass du dann als Belohnung einen Job bei einer Zeitung bekommst. Das ist nur ein Traum.

Stefan Laurin
Admin
11 Jahre zuvor
Reply to  Jochen Hoff

@Hoff: Ich arbeite für Zeitungen und lebe davon. Davon ab: 96 Prozent Marktanteil ist das, was man Monopol nennt:
https://www.focus.de/digital/internet/netzoekonomie-blog/suchmaschinen-googles-marktanteil-steigt-auf-96-prozent-in-deutschland_aid_723240.html

Jan W.
Jan W.
11 Jahre zuvor

@Stefan Laurin
Ach ja, und der Monopolbegriff hängt natürlich immer auch von der Abgrenzung des Marktes ab.
Cola ist im Bereich der braunen Brause stark, bei den Erfrischungsgetränken ist der Marktanteil schon geringer, im Bereich aller Getränke gar nicht mal mehr beeindruckend.

Thomas Nückel beschreibt Google ja vor allem in seiner Eigenschaft als Nachrichtenportal – hier muss man dann konsequenterweise die nachrichtenspezifischen Suchanfragen mit den Zugriffszahlen anderer Nachrichtenportale vergleichen … und auch dann wird man sicherlich nicht mehr von einem Monopol sprechen können.

TuxDerPinguin
TuxDerPinguin
11 Jahre zuvor

bemerkenswert, dass sich jemand zu Wort meldet, der monatelang Zeit hatte sich Argumente für das Leistungsschutzrecht auszudenken.. und dann so einen Artikel schreibt.

Argument 1: Leser reichen Snippets bei Google, daher sollen Autoren/Verlage von Google Geld bekommen zum Ausgleich.
(Aber das ist jetz ausgeschlossen)

Argument 2: man könnte in eine Informations-Bubble geraten.
(was hat diese theoretische Gefahr mit dem LSR zu tun? Zumal man jeden Verlag von links nach rechts einsortieren kann.. bzw viele Autoren… stellt sich die Frage, warum es nur bei Google so eine Informations-Bubble geben sollte)
btw: jede Seite, die in Google News auftaucht hat, kann dies innerhalb von Minuten korrigieren, falls sie denn will..

Bleibt unterm Strich kein Argument. Was auch nicht verwunderlich ist. Mich macht so ein Gesetz Politikverdrossen… wenn Städte nicht grad Geld von Google wegen Google Streetview einklagen, beschämen uns andere Politiker mit dem LSR. International ist Deutschland ne Lachnummer, wenns um Internet/IT generell geht.

rondo veniziano
rondo veniziano
11 Jahre zuvor

Nun, ich finde die FDP sollte man jetzt nicht wg der dürren Argumente anlangen, die haben gerade echt größere Schwierigkeiten, siehe (https://www.der-postillon.com/2013/03/fdp-verhindert-npd-verbotsantrag-um.html)

Da bleibt nicht viel Rechenzeit für andere Themen in der Rübe.

@Ruhrbarone:
Ich finde es toll wie ihr hier Randgruppen ein Forum gebt. Allein aus Gründen der Komik darf die FDP nicht sterben und wenn das Regieren die einzige Möglichkeit des überlebens ist, dann soll es wohl so sein.

Stößchen.

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[…] ex-Ruhrbaron Thomas Nückel (jetzt MdL für die FDP NRW) einen Beitrag mit guten Gründen für das Leistungsschutzrecht. Man möge selber urteilen, wo die guten Gründe […]

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[…] Nückel von der FDP, der den Blog Ruhrbarone mit gegründet hat, schreibt ebenda, dass es gute Gründe für ein Leistungsschutzrecht gäbe. Einfach, weil es den idealen Leser nicht […]

rondo veniziano
rondo veniziano
11 Jahre zuvor

BOOOOM! Back to Future.

Zurück ins Jahre 1993: Danke Bundesrat. Spezieller Dank geht an die SPD in Nordreihn-Westfalen. Mit freundlicher Unterstützung der Ruhrbarone!

https://www.heise.de/meldung/Bundesrat-winkt-Leistungsschutzrecht-durch-1828100.html

Frank
Frank
11 Jahre zuvor

Das ist die FDP wie man sie kennt:

Wenn es OPELanern, Schleckerangestellten oder Bergleuten an den Kragen geht, dann heißt es: tja, der Markt ist ehrlich und manchmal grausam.

Wenn es um Apotheker, Schornsteinfeger, Anwälte und jetzt Verlage geht, sagt sie: Hier muss der dumme Kunde vor bösen Anbietern geschützt werden – und das geht nur gesetzlich.
Ist ja ok, wenn man eine Lobby vertritt. Sollte man dann aber auch so kennzeichnen – und das bitte nicht als „liberal“ bezeichnen. Denn wäre die FDP liberal, würde sie in ALLEN Märkten auf das freie Spiel der Kräfte vertrauen.

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