GEZt auch ohne Gebühren?

Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, das ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss.

Rückschlag für die GEZ, ARD und ZDF: Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt für seinen beruflich genutzten PC mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr entrichten muss.: "Der Rechtsanwalt, so das Gericht, sei nämlich kein Rundfunk­teilnehmer, weil er kein Rundfunkgerät zum Empfang im Sinne der rundfunkrechtlichen Bestimmungen be­reithalte. Zwar könne er mit seinem PC über seinen Internetbrowser Sen­dungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten empfangen. Jedoch rechtfertige dies nicht ohne Weiteres die Gebührenerhebung. Herkömmliche Rundfunkempfangsgeräte seien speziell für einen Hörfunk- oder Fernsehempfang ausgerichtet und würden nach der Lebenserfahrung zu diesem Zweck angeschafft. Anders verhalte es sich bei einem internetfähigen PC, der den Zugriff auf eine Fülle von Informationen ermögliche und in vielfacher Weise anderweitig genutzt werde. Dies gelte gerade im Fall einer beruflichen Nutzung des PC in Geschäfts- oder Kanzleiräumen, der dort typischer­weise nicht zur Rundfunkteilnahme verwendet werde."1
Die öffentlichen-rechtlichen Sender hatten gehofft, über die Gebühren auf Büro-Computern eine neue  Einnahmequelle  erschliessen zu können –  die ist allerdings noch nicht endgültig versiegt, denn gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Freiberufler werden also erst einmal weiterhin den Schaumfestiger für Florian Silbereisens Föhnfrisur mitfinanzieren müssen.  

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
1 Kommentar
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Florian Fiegel
15 Jahre zuvor

Und ich hatte schon gehofft mir das Geld nun ganz sparen zu können. Naja, schade drum …

Werbung