Killt Corona die Kommunalwahl?

Rathaus Bochum

Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen ist die wichtigste Wahl, die 2020 in der Bundesrepublik noch ansteht. Doch ist der Wahltermin am 13. September in Corona-Zeiten zu halten?

Nach der bayerischen Kommunalwahl ist die in NRW die einzig wichtige Wahl im Jahr. Ob SPD, CDU oder Grüne die Spitzen der vielen Großstädte an Rhein und Ruhr stellen, hat auch eine bundesweite Signalwirkung. Das alle Bürger in allen Städten, Gemeinden und Kreisen ihre Räte, Bürgermeister, Landräte und Oberbürgermeister an einem Tag wählen, gab es in Nordrhein-Westfalen seit 2009 nicht mehr. Nachdem die Landesregierung unter Jürgen Rüttgers die Wahl der Oberbürgermeister von der Ratswahl getrennt hatte, fanden die Wahlen 2014 und 2015 in vielen Städten nicht mehr auf einen Tag. Eine Regelung, die sich nicht bewährte und schnell wieder abgeschafft wurde. 2020 sollte es dann endlich wieder eine traditionelle Wahl geben. Und nun das: Seit Anfang März legt das Coronavirus das Land lahm. Nicht nur Schulen, Kneipen und Theater haben geschlossen, auch Parteiversammlungen sind wegen des Abstandsgebots zum Schutz vor Infektionen untersagt. Auch wer Unterschriften sammeln muss, um an der Wahl teilzunehmen, hat ein Problem mit der Abstandsregel.

Für die beiden Vertreter der Liste „Gut“ im Kölner Rat ist all das ein Problem: „Um zur Kommunalwahl zugelassen zu werden, müssen wir 1000 Unterschriften sammeln und die müssen sich auf die Wahlbezirke verteilen, in denen wir antreten,“ sagt Ratsherr Thor Zimmermann. Für jede dieser Unterschriften müsse man drei bis vier Gespräche führen. In Corona-Zeiten unmöglich. Aber „Gut“ hat wie viele andere Listen und Parteien im Land auch das Problem, dass es noch keine Aufstellungsversammlung gab, auf der die Vertreter der Wahllisten und die Direktkandidaten bestimmt wurden. „Bevor wir diese Listen nicht haben, können nicht mit dem Sammeln von Unterschriften beginnen.“ Los gehen kann alles erst, wenn die Landesregierung die Corona-Regeln gelockert hat. Darüber will sie in der kommenden Woche beraten. Klar scheint zu sein, dass einige der strengen Verbote aufgehoben werden. Aber ob Versammlungen von Dutzenden Mitgliedern in geschlossenen Räumen schnell wieder zugelassen werden, ist nicht wahrscheinlich. Auch sagen alle Experten, dass die Menschen noch lange Zeit einen Abstand von am besten zwei Metern halten sollten. Beim Sammeln von Unterschriften wäre das das kaum möglich.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen empfiehlt, Aufstellungsversammlungen auf die Zeit nach dem 19. April 2020 zu verschieben. „Die Wahlvorschläge“, sagt NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach auf Anfrage der Welt am Sonntag, „sind bis zum 16. Juli 2020 bei den entsprechenden Behörden einzureichen. Sofern sich in Bezug auf die Durchführung der Aufstellungsversammlungen die Situation bis Mitte April nicht entspannen sollte, wird die Landesregierung über zusätzliche Maßnahmen beraten.“ Dies könnte beispielsweise eine gesetzliche Veränderung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge und damit einhergehender Prüffristen sein. Nach Ostern wird die Landesregierung die Situation neu bewerten. Eines steht für Scharrenbach jedoch fest: „Die Kommunalwahl findet am 13. September 2020 statt.“

Scharrenbachs Haltung findet Unterstützung. Helmut Dedy, der Geschäftsführer des Städtetages NRW, sagt: „Die Kommunalwahl sollte am 13. September stattfinden. Wir plädieren als Städtetag NRW nicht dafür, sie zu verschieben.“ Wegen der außergewöhnlichen Situation durch Corona müssten jedoch frühzeitig verschiedene Fragen geklärt werden, wie die Wahlvorbereitungen und die Wahl organisiert werden können. “Stärker als bisher auf Briefwahl zu setzen, kann sicher ein mögliches Ansteckungsrisiko geringhalten.“ Auch die Regierungsparteien FDP und CDU sind gegen eine Verschiebung der Wahl.

Düsseldorf Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hofft, dass bis September wieder zur Normalität eingekehrt ist. Die Diskussion um eine Verschiebung der Wahl kommt für ihn zur Unzeit. „Fünf Monate vor der Wahl ist noch nicht der richtige Zeitpunkt gekommen, an dem die Parteien kostenintensive Vorbereitungen treffen. Wir müssen uns erst mit dem Thema beschäftigen, wenn Wahlzettel gedruckt und Wahlhelfer gesucht werden. Wahlen sind das absolute Gerüst der Demokratie, deshalb sollte man mit Verschiebungen besonders zurückhaltend sein.“

Geisel kann allerdings die Sorge der Parteien nachvollziehen, dass es bei den Nominierungsfristen für die Ratskandidaten Probleme geben könnte: „Man sollte sicherlich darüber nachdenken, die bis zum 16. Juli laufende Frist entsprechend zu verlängern,“ sagt Geisel dieser Zeitung.

Die Vorsitzenden der Grünen, Mona Neubaur und Felix Banaszak, sehen das anders. Gemeinsam teilen sie mit: „Wenn es zu einer Verlängerung der Kontaktsperre-Maßnahmen über die Osterferien hinauskommen sollte, muss eine Verschiebung des Wahltermins erwogen werden.“ Die Zeit für eine faire und chancengleiche Wahl werde immer knapper. Wesentliche Knackpunkte seien die Aufstellungsversammlungen und ein fairer Wahlkampf. Alle Mitglieder müssen an Kandidatenaufstellungen ohne Einschränkungen teilnehmen können: „Auch diejenigen, die zu Risikogruppen gezählt werden.“ Im Wahlkampf müsse es zudem allen Kandidaten und Parteien möglich sein, mit den Bürgern direkt in Kontakt zu treten: „Ein größtenteils im Netz ausgetragener Wahlkampf würde größere Bevölkerungsteile ausschließen.“

Der Bochumer Verwaltungswissenschaftler Jörg Bogumil ist der Ansicht, dass die Wahl nur verschoben werden darf, wenn es nicht anders geht: „Wir müssen den Verlauf der Pandemie abwarten.“ Eine Verschiebung würde zu großen Probleme führen: „Kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode passiert in den Räten nicht mehr viel. Wichtige Beschlüsse werden aufgeschoben. Dieser Zustand würde sich verlängern, deswegen darf eine solche Entscheidung nicht leichtfertig gefällt werden.“ Man könne eher die Zahl der nötigen Unterschriften, die eine Liste benötigt, um antreten zu dürfen, verringern oder die rechtliche Grundlage schaffen, eine reine Briefwahl möglich machen, wie es in Bayern bei Stichwahl Ende März der Fall war. „Aber egal was nun getan wird, muss das Land darauf achten, dass alle Listen und Parteien unter fairen Bedingungen antreten, sonst könnten sie sich an das Verfassungsgericht wenden.“

Genau das behält sich Zimmermann von der Liste „Gut“ auch vor: „Wenn wir nicht genug Zeit bekommen, unsere Unterschriften zu sammeln und unsere Listen aufzustellen, bleibt uns nichts anderes übrig als zu klagen oder uns einer Klage gegen die Kommunalwahl anzuschließen.“

Der Artikel erschien bereits in ähnlicher Form in der Welt am Sonntag

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Wilhelm Lohmar
Wilhelm Lohmar
4 Jahre zuvor

In der gegenwärtigen Situation ist nur der administrative Amoklauf außergewöhlich.

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