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Klage gegen linksunten.indymedia-Verbot

Screenshot Indymedia.linksunten

Nach dem vereinsrechtlichen Verbot der Internetplattform
linksunten.indymedia.org durch das Bundesinnenministerium (BMI) haben
die als vermeintliche Betreiber verorteten Betroffenen der polizeilichen
Maßnahmen nun rechtliche Schritte eingeleitet. Seit heute sind bei dem
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Klagen gegen das Konstrukt eines
Vereins bzw. dessen Verbot sowie bei dem Verwaltungsgericht (VG)
Freiburg diverse Beschwerde gegen die Durchsuchungs- und
Beschlagnahmemaßnahmen anhängig.

Das BMI hatte am Freitag, den 25.08.2017, die Wohnungen von als
Vereinsmitglieder bezeichneten Personen durchsuchen lassen und ihnen
zeitgleich eine Verbotsverfügung für den angeblich existierenden Verein
linksunten.indymedia.org zugestellt. Die Klagen vor dem dafür
unmittelbar zuständigen BVerwG richten sich nun einerseits gegen die
Feststellung, dass linksunten.indymedia.org ein Verein ist, der
vereinsrechtlich verboten werden kann, und andererseits gegen die
Zuordnung der Klägerinnen und Kläger zu diesem Verein. „Aus den uns
bislang vorliegenden Unterlagen ist nicht ersichtlich, wie das
Bundesinnenministerium die Einordnung von linksunten.indymedia.org als
Verein belegen will geschweige denn was die Betroffenen der
Durchsuchungen damit zu tun haben sollen“, so Rechtsanwalt Sven Adam aus
Göttingen, der einen der Kläger rechtlich vertritt. „Die Klageverfahren
und die enthaltenen Akteneinsichtsanträge sollen daher auch bei der
Aufklärung der Frage dienen, ob das Bundesinnenministerium das
Vereinsrecht missbraucht, um sich eines unliebsamen Nachrichtenportals
zu entledigen, welches selbst gar keine Straftatbestände erfüllt hat“,
so Adam weiter.

Vor dem VG Freiburg sind zusätzlich Beschwerden gegen
Durchsuchungsbeschlüsse des Gerichts erhoben und Anträge auf
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Beschlagnahme persönlicher
Gegenstände der Betroffenen gestellt worden. „Auch in diesen Verfahren
wurde zunächst Akteneinsicht beantragt. Ziel dieser Verfahren ist auch
hier die Aufarbeitung dieses offensichtlich mit heißer Nadel gestrickten
Maßnahmenbündels und vor allem die schnelle Herausgabe der persönlichen
Habe der Betroffenen“, stellt die Freiburger Rechtsanwältin Angela
Furmaniak zu diesen Verfahrensschritten fest.

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Andreas Birkigt
Andreas Birkigt
6 Jahre zuvor

Gut so! Vor Gericht mit der Verlogenheit deutscher Innenminister!

Ulrich Skubowius
Ulrich Skubowius
6 Jahre zuvor

Ich hatte das Glück die besagte Seite kurz vor deren Sperrung lesen zu können; es war abzusehen, dass der cdu-i.m. kurz vor der Wahl zum Einen seine erzkonservative Macht demonstrieren wollte, zum Anderen noch mehr am rechten Rand fischen will. Ich wünsche nur, dass dieser massive Eingriff in die Presse-und Meinungsfreihei zum Rohrkrepierer für die sogenannten Herrschenden wird. Leider wird sich
alles bis nach der Wahl hinziehen, aber es ist nur ein weiteres Mosaiksteinchen in welche Richting sich unser "Rechtsstast" bewegt.

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