Kommunalwahlen in NRW klar

Das nordrhein-westfälische Verfassungsgericht in Münster hat gesprochen. Die Kommunalwahlen sind am 30. August und es gibt keine Stichwahlen für die Oberbürgermeister.

IM Ingo Wolf Foto: nrw.de

Der eigentliche Skandal in meinen Augen ist der, dass sich das Verfassungsgericht überhaupt mit dieser zutiefst politischen Frage beschäftigt hat.

Mit dem Ruf nach dem Gericht strebten alle Parteien im NRW-Landtag nur eine Pseudolegalistische Verkleisterung ihrer politischen Ansichten an. Egal, um wen es ging. Das Gericht sollte mißbraucht werden.

Denn, was soll ein Gericht darüber entscheiden, was Sache der Politik ist. Und es ist unzweifelhaft eine Sache der Politik, festzulegen wann Wahlen sind. Wenn bei den Terminsetzungen und Modi dazu versucht wird zu schieben, dann müssen Parteien über dem Schmuh aufklären und die Bürger entscheiden lassen, was sie davon halten.

Im aktuellen Fall ist Innenminister IM Wolf (FDP) vorzuwerfen, dass er bei der Terminierung der Kommunalwahl die unter vorherigen Regierungen üblichen Spielregeln aufgegeben hat. Statt mit allen Parteien einen Einklang zu suchen, hat er nur mit den Generalsekretären der Regierungsparteien über den Wahltermin gesprochen, wie die Grüne Landeschefin Daniela Schneckenburger richtig anmerkt.

Das ist eine demokratische Sauerei, weil damit die Fundamente unserer Gesellschaftsordnung verletzt werden. Herr IM Wolf, sie sollten sich schämen.

Da Schämen aber keine juristische Form der Sanktion ist, kann das Verfassungsgericht IM Wolf wegen dem Wahlschmuh nicht bestrafen. Deswegen sollte aber eben auch keine Partei das Gericht anrufen, sondern IM Wolf scharf politisch angreifen.

Das gleiche Problem haben wir bei den Stichwahlen.

Natürlich sind Stichwahlen notwendig, um den ohnehin durch die verlängerten Wahlperioden zu Sonnenkönigen berufenen Oberbürgermeistern wenigstens eine demokratische Basis zu liefern. Jetzt werden Klüngelpitts mit einer Zustimmung von vielleicht 20 bis 30 Prozent der Bürger auf die Chefposten der Gemeinden gehoben.

Aber auch das ist keine juristische Frage, sondern eine politische. Also sollten die Grünen und die SPD keine juristischen Auseinandersetzung suchen, sondern eine politische.

Die Oppositions-Parteien sollten es schaffen, aus dem Antidemokratischen Verhalten von schwarz-gelb einen solchen Skandal zu stricken, dass CDU-Landeschef Jürgen Rüttgers von alleine aufhört diesen Mist zu machen.

Schon jetzt greift er die Grundlagen unseres Landes stärker an, als die SPD-Regierungen vor ihm.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Mario Herrmann
Mario Herrmann
15 Jahre zuvor

Lassen wir die Frage nach dem Kommunalwahltermin mal außer acht. Das würde ich nämlich so ähnlich beurteilen wie David Schraven: Es ist eher eine Frage politischen Stils als eine verfassungsrechtliche.

Beim Wegfall der Stichwahl sehe ich das jedoch anders – auch nach dem Richterspruch. Ob die Legitimation eines Hauptverwaltungsbeamten, der unter Umständen mit weniger als 30 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt sein kann, demokratische Mindeststandards erfüllt, bezweifle ich weiterhin. Insbesondere angesichts der doch erheblich stärkeren Position des heutigen OB/BM/LR im Vergleich zu früheren Ober-/Stadt-/Kreisdirektoren sehe ich hierin durchaus mehr als nur eine „politische Frage“. So ganz sicher scheint sich auch das Verfassungsgericht nicht zu sein, denn es hält sich ein Hintertürchen offen. In seiner Pressemitteilung zu dem heutigen Urteil heißt es nämlich:

„Der Gesetzgeber sei aber gehalten, die Wahlverhältnisse daraufhin im Blick zu behalten, ob das bestehende Wahlsystem den erforderlichen Gehalt an demokratischer Legitimation auch zukünftig vermitteln könne. Änderten sich die tatsächlichen und normativen Grundlagen wesentlich, könne sich hinsichtlich der Zulässigkeit des neuen Wahlmodus für die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte eine abweichende verfassungsrechtliche Bewertung ergeben.“

https://www.vgh.nrw.de/presse/2009/p090526.htm

Andreas Scholz
Andreas Scholz
15 Jahre zuvor

Mir fällt gerade ein bischen schwer, zu erkennen, worum es dem Autor geht?
Ist es die Gewaltenteilung, die ihn stört, wenn er das Anrufen eines Gerichtes kritisiert?
Möchte er einen lustigen kleinen Bezug zur Stasi herstellen, wenn er Ingo Wolf hartnäckig das IM vorausstellt?
Ist das ganze womöglich bloß eine Übung „Kommentare für Anfänger“?

Rolf
15 Jahre zuvor

Ein Desaster Sondergleichen, mehr kann ich dazu nicht sagen.
Zumindest, wenn man es von SPD seite aus sieht.
Ich bin mehr als enttäuscht über den Verlauf der Wahlen.
Kein Engagement kein Herzblut. Da fehlt es bei jeder Partei an Willenskraft.

Werbung