Kultur: Wenn der Staat für etwas kein Geld gibt, ist das keine Zensur

Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes, die Grundrechte am Jakob-Kaiser-Haus in Berlin Foto: Michael Rose – own jusdirekt.com/rechtsanwalt-muenchen Lizenz: CC BY-SA 3.0


Es ist für Künstler die mit dem Staat in Symbiose leben eine unangenehme Vorstellung, aber der Staat hat das Recht zu entscheiden, wofür er sein Geld ausgibt – und wofür nicht. Mit Zensur hat das nichts zu tun.

Der Begriff der Zensur zieht sich, mal mehr, mal weniger deutlich, durch die beiden in den vergangenen Wochen veröffentlichten und von zahlreichen Künstlern und Wissenschaftlern unterschriebenen Plädoyers. Sie erweckten den Eindruck, als ob die Entscheidung des Bundestags aber auch vieler Landtage und Stadträte Personen oder Gruppen, die mit der BDS-Kampagne in Verbindung stehen, nicht zu unterstützten. Sie gilt den meisten Politikern durch ihr Ziel, Israel durch Boykottmaßnahmen zu vernichten, als antisemitisch.

Auf diese Idee kann nur kommen, wer es nicht geschafft hat, sein Publikum von der eigenen Arbeit zu überzeugen und sich wirtschaftlich in die Abhängigkeit des Staates und damit der Politik gebracht hat. Bund, Länder und Städte haben natürlich das Recht, bei ihren Ausgaben für Kultur bestimmte Inhalte zu fördern oder es eben, weil sie zum, Beispiel antisemitisch sind, nicht zu tun.

Das ist zumindest die Auffassung von Dieter Hömig und Heinrich Amadeus Wolff in ihrem Handkommentar zum Grundgesetz, in dem sich die beiden Juristen auch mit der Frage der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit auseinander gesetzt haben. Künstler und Wissenschaftler sind demnach frei. Aber aus dieser Freiheit leitet sich kein Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat ab: „Als objektive Wertentscheidung stellt die Verfassungsnorm“, schreiben die beiden Autoren, „dem modernen Staat zugleich die Aufgabe, ein freiheitliches Kunstleben zu erhalten und zu fördern. Schon von daher erhellt, dass die „Staatsfreiheit“ der Kunst weder als absolutes Abstinenzgebot noch in allen Situationen als strikte Neutralitätspflicht des Staates aufzufassen ist.“

Das wäre auch unsinnig: Bei Wahlen entscheiden die Bürger über die Zusammensetzung der Parlamente und damit natürlich auch über deren politische Ausrichtung. Das gilt für die Verkehrs- und Energiepolitik ebenso wie für die Kulturpolitik. Die Ausgaben sollten nicht nach dem Grad der Vernetzung bestimmter Institutionen in die Politik erfolgen sondern sind auch Teil des Gestaltungsspielraums der Politiker. Nur die Parlamente entscheiden über den Haushalt und damit auch darüber, wofür das Geld der Steuerzahler ausgegeben wird.

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Oldest
Newest
Inline Feedbacks
View all comments
Werbung