Missbrauch des Holocaust-Gedenkens

KZ Auschwitz Foto: Deutsches Bundesarchiv Lizenz: CC BY-SA 3.0 de


Zum Internationalen Holocaust-Gedenktag gab es auch in Mainz eine Gedenkveranstaltung zur Verfolgung queerer Menschen im Nationalsozialismus. Eine der Rednerinnen war die Psychotherapeutin Sabine Maur. In ihrer Rede verknüpfte sie heutige Psychotherapie für Transpersonen im Rahmen einer Geschlechtsangleichung mit dem NS, um sie zu diskreditieren. Von unserem Gastautor Till Randolf Amelung.

Seit einigen Jahren bringen sich auch queere Akteure in Veranstaltungen rund um den Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ein. Angesichts des Umstands, dass als Homosexuelle Verfolgte in der Aufarbeitung der NS-Verbrechen lange kaum berücksichtigt wurden – und der grauenhafte §175 bis weit in die Nachkriegszeit hinein Bestand hatte – ist die Beteiligung am Gedenken nicht nur wünschenswert, sondern überfällig.

Doch Aufarbeitung und Erinnerung der NS-Gräuel dürfen nicht in unredlicher Weise als Hintergrundfolie missbraucht werden, um aktuelle Debatten zu manipulieren. Ein Tiefpunkt in dieser Hinsicht ist die Rede, die Sabine Maur, Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz, bei einer vom Queeren Forum Mainz organisierten Gedenkveranstaltung zur Verfolgung queerer Menschen in Mainz und Rheinland-Pfalz am vergangenen Dienstag gehalten hat. Das Manuskript wurde über die Landespsychotherapeutenkammer veröffentlicht.

Darin greift sie nicht nur – richtigerweise – die Verstrickungen der Ärzteschaft in den NS auf oder die Kontinuitätslinien nach 1945, sondern sie stellt zum Beispiel. auch heutige Verfahrensweisen gesetzlicher Krankenversicherungen bei Anträgen von Kostenübernahme für geschlechtsangleichende Behandlungen in diesen Zusammenhang:

„Die Pathologisierung von trans findet sich nach wie vor in einigen psychotherapeutischen Diskursen. Und mindestens bis in die 2010er Jahre wurden keine queeren Menschen zur psychoanalytischen Ausbildung zugelassen an manchen Instituten.

Trans Menschen mussten sich im Rahmen des Transsexuellengesetzes von Ärzt*innen und Psycholog*innen zwangsbegutachten lassen. Das ist nun endlich abgeschafft. Aber immer noch schreiben die Krankenkassen zwingend eine Psychotherapie vor, um geschlechtsangleichende Maßnahmen zu erhalten. Dies, obwohl in den einschlägigen wissenschaftlichen Leitlinien eine verpflichtende Psychotherapie als unethisch bezeichnet und entsprechend abgelehnt wird.“

Maur selbst hat an der S2k-Leitlinie zu Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter mitgearbeitet. Außerdem ist sie selbst in eigener Praxis als Psychotherapeutin tätig und gibt auch zusammen mit Transvereinen Fortbildungen. Die S2k-Leitlinie, um deren Endfassung lange gerungen wurde, konnte im März 2025 schließlich doch noch verabschiedet werden. Kern dieser Leitlinie ist ein gender-affirmativer Umgang, der eine zügige Bestätigung der vom Kind oder Jugendlichen geäußerten Geschlechtsidentität vorsieht. Zur Verhinderung einer ungewollten Pubertät können sogenannte Pubertätsblocker eingesetzt werden.

Große Fachgesellschaften wie die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) übten fundamentale Kritik, wie auch einzelne Ärzte. Die medizinische Evidenz für den gender-affirmativen Ansatz ist schwach, vor allem systematische Untersuchungen im Ausland zeigten dies. Teil der Kritik der DGPPN war die Haltung zu Psychotherapie in der Leitlinie, in deren Präambel unter Punkt 7 steht:

„Psychotherapeutische Unterstützung soll Behandlungssuchenden zur Begleitung z.B. einer ergebnisoffenen Selbstfindung, zur Stärkung des Selbstvertrauens, zur Bewältigung von Diskriminierungserfahrungen oder zur psychischen Vor- und Nachbereitung von Schritten im Prozess einer Transition niedrigschwellig angeboten und verfügbar gemacht werden. Eine Verpflichtung zu Psychotherapie als Bedingung für den Zugang zu medizinischer Behandlung ist aus Gründen des Respekts vor der Würde und Selbstbestimmung der Person ethisch nicht gerechtfertigt.“

Die DGPPN formulierte ihre Kritik als Sondervoten, die mit der Leitlinie veröffentlicht wurden:

„Auch hier gilt, dass selbstverständlich niemand zu einer Behandlung gezwungen werden darf und speziell zu einer Psychotherapie auch nicht gezwungen werden kann, weil diese Mitarbeit erfordert. Selbstverständlich ist aber auch, dass für komorbide Störungen eine umfassende psychiatrische Behandlung angeboten und verfügbar gemacht werden muss. Tatsächlich kann eine solche Behandlung auch notwendige Voraussetzung für den Zugang zu körpermodifizierenden Behandlungen sein. Es ist in der gesamten Medizin ein Standardverfahren, dass die fachgerechte Indikation zur Durchführung bestimmter Maßnahmen die Durchführungen anderer vorbereitender diagnostischer bzw. therapeutischer Maßnahmen voraussetzen kann.

Es ist also durchaus in Abhängigkeit von der wissenschaftlichen Evidenz denkbar und keinesfalls a priori mit dem Hinweis auf den „Respekt vor der Würde und Selbstbestimmung der Person“ als „ethisch nicht gerechtfertigt“ zu betrachten, dass Hormonbehandlungen oder körpermodifizierende Behandlungen erst nach einer vorherigen psychotherapeutischen Behandlung durchgeführt werden sollten. Deshalb müsste in dieser Leitlinie die Evidenz für und gegen eine solche vorausgehende psychotherapeutische und ggf. pharmakologische Behandlung (z.B. assoziierter psychiatrischer Erkrankungen) gegeneinander abgewogen werden. Dies geschieht nicht und stattdessen wird schon in der Präambel eine nicht wissenschaftlich begründbare „Leitplanke“ gesetzt, die die weitere objektive Abwägung für moralisch unzulässig erklärt.“

Beim Brandmarken von Psychotherapie als „moralisch unzulässig“ muss dann auch die Verknüpfung mit dem Nationalsozialismus helfen, denn gerade in Deutschland möchte sich kein anständiger Mensch dem Verdacht ausgesetzt sehen, den Nazis und ihrer verbrecherischen Ideologie nahezustehen.

Doch dies kann nicht langfristig von Erfolg gekrönt sein, denn nicht auf ewig kann man Deutschland vor den Erkenntnissen aus Ländern wie Großbritannien, Finnland, Schweden, Dänemark oder den USA abschirmen. Dort, aber auch in weiteren Ländern der Welt, steht das gender-affirmative Vorgehen aufgrund des erheblichen Schadensrisikos in der Kritik, wird gar wieder aufgegeben.

Was bei der Anbräunung durch Aktivistinnen wie Maur aus dem Blick gerät, ist die Irreversibilität von geschlechtsangleichenden Maßnahmen, insbesondere Hormontherapien, chirurgischen Eingriffen bei gleichzeitig zu dünner Beweislage, dass diese Behandlungen Minderjährigen vor allem nützen und nicht schaden. Sie kommen bei Minderjährigen Menschenversuchen gleich. Es ist offensichtlich, dass hier ein kontroverser Behandlungsansatz mit unlauteren Mitteln einer sachlichen Debatte entzogen werden soll. Hiervon sollte sich distanzieren, wem aufrichtig am Gedenken an NS-Opfer gelegen ist.

Der Artikel erschien bereits auf Queer Nations

Dir gefällt vielleicht auch:

Abonnieren
Benachrichtigen bei
guest
0 Comments
Älteste
Neueste
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Werbung