Nazis in Dortmund: Verpufft das Verbot?

Im August verbot das Innenministerium NRW die Nazi-Kameradschaften Nationaler Widerstand Dortmund (NWDO) und die Kameradschaft Hamm. Auch das Infoportal-Dortmund, die Webseite des NWDO, durfte von den Nazis nicht weiter gepflegt werden. Keine zwei Monate später hat sich die Szene neu aufgestellt: Der ehemalige NWDO-Kopf Dennis Giemsch macht Karriere in der Worch-Partei die Rechte und im Internet wird mit „schwerster Bewaffnung“ zur gegebenen Zeit gedroht.  

Es war der bislang letzte, aber auch erfolgreichste Schlag gegen die Nazis-Szene in NRW: Am 23. August durchsuchten hunderte Polizeibeamte die Wohnungen von Nazi-Aktivisten in ganz NRW. Das Innenministerium hatte drei Kameradschaften verboten, neben dem NWDO und der Kameradschaft Hamm auch die Kameradschaft Aachener Land (KAL). Schon damals dämpfte Dortmunds Polizeipräsident Norbert Wesseler jede Euphorie: „Durch dass Verbot sind die Nazis nicht weg.“ Wesseler sagte damals, das man nun abwarten müsse, ob und wie sich die Szene neu aufstellt. Das Abwarten hat eine Ende: Die Nazis in Dortmund haben auf das Verbot der Kameradschaft und des Antikriegstages am 1. September reagiert und sich neu aufgestellt. Mitglieder der beiden verbotenen Kameradschaften bilden den Kern des NRW-Landesverbandes der von dem bekannten Neonazi Christian Worch gegründeten Partei „Die Rechte“. Dennis Giemsch, der Kopf der Dortmunder Rechtsradikalen, wurde gestern auf dem Bundesparteitag als Beisitzer in den Bundesvorstand gewählt.

Auch das Infoportal-Dortmund, das zentrale Medium der Nazis, ist mittlerweile unter einem neuen Namen auferstanden: Im Dortmund-Echo wird nun rechtsradikale Propaganda betrieben, wird von Aktionen der Szene berichtet und drohen Kommentatoren damit sich „schwerst  bewaffnen“ zu werden:

Zum neuen Optimismus der Rechtsradikalen dürfte auch beitragen, das mit Seven Kahlin einer ihrer gewalttätigsten Kameraden aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Das Gericht hatte dem vorbestraften Totschläger attestiert, das keine Wiederholungsgefahr vorläge. Gegen das Verbot des NWDO ziehen die Nazis zudem von Gericht.

Worchs Partei „Die Rechte“ ist dabei, zum Sammelbecken verbotener Kameradschaften zu werden. Das Kalkül: Eine Partei ist deutlich schwerer zu verbieten als ein Verein. Vereine können vom Innenministerium der Länder verboten werden, in denen der Verein seinen Sitz hat. Über das Verbot einer Partei entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Noch scheint Die Rechte allerdings keine Partei nach dem Parteiengesetz zu sein. Auf der Liste des Bundeswahlleiters ist sie noch nicht verzeichnet. Das allerdings könnte sich bald ändern, wenn auf dem Bundesparteitag die letzten Schritte vollzogen wurden, um den Parteienstatus zu erlangen. Allerdings ist mit dem Eintrag in die Liste die Frage ob Die Rechte als Partei gilt, nicht letztendlich beantwortet:

Es kommt darauf an, ob das Bundesverfassungsgericht Die Rechte auch als Partei wertet. Bei der Nazipartei FAP hat sie das in den 90er Jahren  nicht getan – die FAP galt juristisch als Verein, das damalige Verbot durch das Bundesinnenministerium blieb wirksam.

 

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