Spiel nicht mit den Staatsschulkindern

Waldorfschule Bexbach Foto: Matthias Bentz Lizenz: CC BY-SA 4.0


Der Markt für Privatschulen boomt nicht, aber er wächst. Vor allem die Waldorfschulen werden immer beliebter. Doch bald könnte der Trend zu Ende gehen. Auf dem Arbeitsmarkt für Lehrer können die privaten Anbieter nicht mehr mithalten.

160 Euro ist die Grenze. Mehr darf eine Privatschule in Deutschland im Monat nicht kosten. Das haben Verwaltungsgerichte mehrfach festgestellt, denn auch wenn das Recht, seine Kinder auf eine Privatschule zu schicken als Konsequenz aus der Nazizeit in Deutschland Verfassungsrang hat, gilt auch das Sonderungsverbot: Die Reiche dürfen sich keine Schulen schaffen, auf welche die Kinder der weniger Vermögenden nicht gehen können, weil sie zu teuer sind.  Eine Regel, an die sich niemand hält und kaum jemand stört:

170 und 300 Euro kostet der Platz für ein Kind an einer Privatschule, die ohnehin zum größten Teil vom Staat finanziert wird. Privatschulen, was das Geld betrifft, nichts anderes als hochsubventionierte Projekte privater Träger. Die sind zumeist Kirchen, Unternehmen oder Verbände und Initiativen. Doch die Preise werden kaum kontrolliert, das Sonderungsverbot interessiert im Alltag niemanden. Eine Ausnahme ist Rheinland-Pfalz: Hier müssen auch die Privatschulen kostenlos sein. Schulgebühren sind verboten.

Die Zahl der Privatschulen in Deutschland wächst, aber trotz aller Unkenrufe über die Probleme auf staatlichen Schulen gibt es keinen Boom der Privatschulen. Eine im Auftrag der SPD nahen Friedrich -Ebert-Stiftung (FES) erstellte Studie der Bildungsforscher Klaus Klemm, Lars Hoffmann, Kai Maaz und Petra Stanat kommt zu dem Ergebnis, dass der Anteil der Kinder, die Privatschulen besuchen, ist in den vergangenen 25 Jahren von 4,8 Prozent 1992 auf 9,0 Prozent fast verdoppelt hat. Was spektakulär klingt, ist es in Wirklichkeit nicht. Im Westen ist der Anteil der Kinder, die Privatschule besuchen in dem Zeitraum lediglich von 6,1 Prozent auf 8,8 Prozent angestiegen. Für das Wachstum waren vor allem die neuen Bundesländer verantwortlich, in denen es kurz nach dem Beitritt zur Bundesrepublik 1992 nur einen Privatschüleranteil von 0,9 Prozent gab, der bis 2016 auf 9,9 Prozent anstieg.

Mehr als verdoppelt hat sich in diesem Zeitraum die Zahl der Waldorfschulen. Gab es in der alten Bundesrepublik 1998 nur 114 Waldorfschulen liegt ihre Zahl nach Angaben des Bundes freier Waldorschulen aktuell bei 240. Die Zentren der Schulen, die sich an den antisemitischen und esoterischen Lehren von Rudolf Steiner orientieren, einem der erfolgreichsten Scharlatane der Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert, liegen in Berlin (14 Waldorfschulen), dem Ruhrgebiet mit ebenfalls 14 und dem Großraum Stuttgart mit über 25 Waldorfschulen. Sammeln sich Berlin seit Jahren allerlei Freunde obskurer, ökologischer Heilsehren und verschaffen der Stadt so auch den Zusatz „Hauptstadt der Spinner“, sind das Ruhrgebiet und Stuttgart die traditionellen Zentren der Steiner-Jünger: In Stuttgart  wurde 1919 die erste Waldorfschule der Welt als Schule für die Kinder des Arbeiter des Waldorf-Astoria-Zigarettenfabrik gegründet. Noch heute gibt es in der Stadt ein Waldorflehrerseminar. Im Ruhrgebiet gibt es nicht nur ein  Waldorflehrerseminar in Witten, sondern mit der Universität Witten-Herdecke eine den Anthroposophen nahestehende Hochschule. Das benachbarte Gemeinschaftskrankenhaus in Herdecke und die Zentrale der GLS-Bank machen Herdecke, Witten und Bochum zum Bermudadreieck der Steiner-Jünger.

 

Mit Ausnahme von Grundschulen auf dem Land, die oft von Elterninitiativen aufgebaut wurden, die als Reaktion auf die Schließung kleiner Schulen private Grundschulen gründen, um ihren Kindern weite Wege zu ersparen, beschreibt die FES-Studie klar, was der Hauptgrund für „Eltern ist, ihre Kinder auf Privatschulen anzumelden Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungshintergrund besuchen deutlich seltener private Schulen; jene aus Elternhäusern, die über einen höheren Bildungsstand verfügen und finanziell bessergestellt sind, hingegen erheblich häufiger. Klientel privater Schulen sind oft Eltern aus gehobenen Milieus und der bürgerlichen Mitte, die private Schulen aufsuchen, weil sie für ihre Kinder Milieunähe und Vorteile durch Distinktion suchen.“ Die würden sie aber auch an einem Gymnasium bekommen. Soziale Segregation ist ein fester Bestandteil des deutschen Schulsystems: Dort gehören 75 Prozent der Schüler der Oberschicht an, 18 Prozent der Mittel- und nur sieben Prozent der Unterschicht an. Die Verhältnisse auf privaten Gymnasien sehen nicht sonderlich anders aus.

Und doch ist die feinere Gesellschaft an Privatschulen auch für Claudia* und ihren Mann Bernd ein wichtiger Grund, ihren Sohn Thorben auf einer Waldorfschule anzumelden: „Thorben ist ein ruhiges, ängstliches und sensibles Kind. Auf einer staatlichen Schule geht es für ihn zu rau zu.“ Thorbens Eltern waren entgeistert, als der Kleine aus dem Kindergarten kam und wissen wollte, was ein Callboy ist. Auch die Gewalt ist für sie ein Problem: „Im Kindergarten haben sich die Kinder gegenseitig gewürgt. Hauen ist ja noch ok, aber würgen?“  Auch in Baden-Württemberg wurden in den vergangenen Jahren im Rahmen der Inklusion zahlreiche Förderschulen geschlossen. Behinderte Kinder, die meisten davon lernbehindert und aggressiv, würden nun in die normalen Grundschulen kommen. Gegen die Idee der Inklusion hat Claudia nichts, aber sie glaubt, dass die Lehrer an den öffentlichen  Grundschulen von ihr überlastet sind und mit den Kindern alleine gelassen werden. Thorben auf einer der vielen Waldorfschulen anzumelden, die es in und rund um Stuttgart gibt, ist für sie mit der Hoffnung verbunden, ihrem Kind möglichst lange eine heile Welt bieten zu können. Und die, da sind sich die beiden sicher, wird er eher an einer Schule finden, in der die Kinder aus behüteten, bürgerlichen Familien stammen.

Doch das könnte sich als ein Trugschluss erweisen. Die Berliner Studentin und Autorin Judith Sevinc Basad war als Kind für 2,5 Jahre auf einer Waldorfschule in Franken. Dann zwang sie ihre Eltern, sie auf eine normale Schule anzumelden. „Im Unterricht haben wir gelernt, dass der Mensch nicht vom Affen abstammt und die Evolution Unsinn ist“, erzählt Basad. Einer Freundin von ihr wurde nach einem Besuch des Klassenlehrers die Lektüre von Teenagermagazinen verboten. Weil sie einen Fleck auf dem Zahn hatte musste diese zudem Wochen lang einen hellen Stein unter ihr Kopfkissen legen, der die dunkle Farbe aus dem Zahn ziehen sollte. Ein Freund Basads der Linkshänder war musste einen Kristall halten, der ihn zum Rechtshänder machen sollte. Schon als Kind wurde ihr in der Schule die Überlegenheit der Arier erklärt, ganz im Sinne der Wurzelrassentheorie, die Steiner von der Begründerin der Theosophen, Helena Blavatsky übernommen hatte. Außer esoterischem und rassistischen Unfug lernte Basad allerdings nicht viel in der Schule: „Es war eher wie in einem Kindergarten.“

So ähnlich sind auch die Erinnerungen des Comiczeichners Jan Michael Richter (Jamiri) an seine Schulzeit auf einer Waldorfschule in Bochum: „Wir haben eigentlich bis zum Waldorfabschluss vor allem  gesungen, gespielt und was gebastelt.“ Für Richter im Großen und Ganzen eine schöne Zeit, eine sehr weit in die Jugend verlängerte Kindheit. Das böse Erwachen kam, als er nach dem Waldorfabschluss auch noch das Abitur machen wollte: „Auf einmal zog es an. Es war ein Druck, wie ich ihn vorher nicht kannte.“ Und dem die meisten seiner Mitschüler auch nicht standhielten: von 22 schafften gerade einmal sechs das Abitur. „Wir haben immer auf die Staatschüler herabgeblickt, mit denen wir nicht einmal spielten, die auf die normalen Schulen gingen. Uns erschienen sie grob und plump. Das Abi war für die allerdings nicht so ein großes Problem.“

Dass die Stärke der Waldorfschule nicht in der Vermittlung von Wissen und Bildung liegt, geht auch aus der ansonsten an eine Werbebroschüre erinnernde Studie „Bildungserfahrungen an Waldorfschulen“ hervor, für die Heiner Barz, Sylva Liebenwein und Dirk Randoll verantwortlich sind. Mindestens die Hälfte der Waldorfschüler erhält bezahlte Nachhilfe, auf normalen Schulen sind es gerade einmal gut 24 Prozent. Dafür geht es auf der Waldorfschule freundlicher zu: Gewalttaten kommen auf den Schulhöfen seltener vor, Drogen indes werden von den Waldikids häufiger konsumiert.

Claudia weiß, dass spätestens am Ende von Thorbens Schulkarriere noch einmal hohe Kosten für Nachhilfe auf die Familien zukommen werden. Geld, dass die Familie bereit ist auszugeben. Er soll eine glückliche Schulzeit haben, koste es was es wolle.

Für Thorben wird es wohl kein Problem sein, einen Platz auf einer Waldorfschule zu bekommen. In Zukunft dürfte das schwerer werden. Der steigende Lehrerbedarf hat dazu geführt, dass die Arbeitskräfte knapp geworden sind. Die Länder haben im Wettbewerb um Lehrer dank höherer Gehälter und der Aussicht auf Verbeamtung erhebliche Vorteile gegenüber privaten Schulträgern. Es könnte also gut sein, dass den Privatschulen in wenigen Jahren zwar nicht die Schüler ausgehen, aber die Lehrer.

*Namen geändert

Der Artikel erschien bereits in ähnlicher Form in der Jungle World

 

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Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

Zum Thema Waldorfschule – Rudolf Steiner und die Anthroposophie – habe ich für die Ruhrbarone ein Interview mit Prof. Dr. Stefan T. Hopmann, Bildungswissenschaftler an der Universität Wien, geführt. Hier ein Auszug:

„(…)

Lichte: Die Waldorfschulen werben damit, Kinder „individuell“ zu fördern. Sehen Sie hier einen Widerspruch zu der in der Waldorfpädagogik verbindlichen „Jahrsiebtelehre“ (Rudolf Steiners esoterische Einteilung der Individualentwicklung des Menschen in Abschnitte von 7 Jahren)?

Hopmann: Waldorfschulen wollen nicht im allgemein üblichen Sinne „individualisieren“, d.h. die je einzigartige Persönlichkeit eines Kindes achten. Vielmehr werden entsprechend den Waldorflehren die Kinder unterschiedlichen Charaktertypen, Entwicklungsstufen, Seeleneigenschaften usw. zugeordnet, denen sich dann die jeweilige pädagogische Behandlung unterordnen soll. Gehörst du zum Typ A, richtet sich die Behandlung nach Verfahren B usw. Man kann das recht gut kennenlernen, wenn man sich ansieht, wie Rudolf Steiner selbst in seinen Lehrerkonferenzen Einzelfälle analysierte. Es ging ihm nicht um konkrete Individuen, sondern darum, jedes Kind in eine anthroposophische Kategorie zu pressen.

Lichte: noch einmal zur Jahrsiebtelehre – von 0–7 Jahre wird der physische Leib entwickelt, von 8–14 Jahre der Ätherleib, von 15–21 Jahre der Astralleib, vom 21 Lebensjahr an endlich das „Ich“ – erst dann ist der Mensch ein Mensch. Was sagen Sie zu Steiners Mensch aus dem Esoterik-Baukasten?

Hopmann: Wir leben in einer freien Gesellschaft. Also hat jede/r das Recht, jeden Unfug zu glauben. Nur sollten sich Eltern, die ihr Kind einer Waldorfschule anvertrauen, darüber im klaren sein, dass sie dann einer Pädagogik vertrauen, die ein heilloses Gebräu esoterischer Glaubenssätze über Drüsen, Zahnentwicklung, astrologischen Einflüsse und ähnliches ist, das von der modernen Kinderpsychologie und der aktuellen Lehr-Lern-Forschung durchweg als durch nichts begründbarer Unsinn abgelehnt wird. Entschiedene Waldorfianer wird das nicht anfechten: Wie alle Sekten sind sie gegen widersprechende Wissenschaft immun.

(…)“

mehr: https://www.ruhrbarone.de/waldorfschule-„man-kann-nicht-nur-ein-»bisschen«-waldorf-sein“/30117

Ke
Ke
5 Jahre zuvor

Ich mache mir jetzt noch mehr Sorgen um meine Rente. Die kommende Generation wird erhebliche Probleme haben, im Wettbewerb mit den erfolgsorientierten Gesellschaften zu bestehen.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ Ke #2

… falls Sie "Waldorfschüler" meinen sollten:

Keine Sorge, die sind erfolgreiche Panzerbauer, liefern den "Leopard" in die Türkei, Zitat wikipedia:

"Manfred Bode (* 30. März 1941) ist ein deutscher Unternehmer. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender des deutschen Rüstungsunternehmens Krauss-Maffei Wegmann (…) Bode besuchte die Waldorfschule in Kassel (…)"

https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_Bode_(Manager)

Bebbi
Bebbi
5 Jahre zuvor

Ich halte es für naiv, zu glauben Kinder aus behüteten, bürgerlichen Familien würden anderen Kindern eine – was auch immer das genau ist – heile Welt bieten. Die sind dem eigene Kind vielleicht einfach nur ähnlicher.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ Bebbi #4

"Heile Welt":

"Studie

Mehr Gewalt an Waldorfschulen

21. Mai 2010, Süddeutsche Zeitung

Jugend-Gewalt macht nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen auch vor Waldorfschulen nicht Halt: Dort wird sogar häufiger zugeschlagen, als an staatlichen Schulen.

(…)"

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/karriere/studie-mehr-gewalt-an-waldorfschulen-1.830017

Anne-Kathrin Lorenz
Anne-Kathrin Lorenz
5 Jahre zuvor

Unsere Kinder waren auf der Waldorfschule. Traurig, geradezu erschütternt für mich ist es, welch ein falsches Bild hier erzeugt wird! !!
Mein Wunsch ist es neidlos alle Schularten nebeneinander stehen zu lassen. Egal ob Schulen in privater Trägerschaft oder Staatsschulen. Schauen wir doch nach Holland,etc…Noch besser schauen sie doch Mal wie Waldorfschule heute lebt! Auch
Christliche Schulen, Dänische Schulen, und all die anderen Schulen werden von der Schulaufsicht kontrolliert und machen auch eine gute Arbeit.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ Anne-Kathrin Lorenz #6

Der "Bund der Freien Waldorfschulen" hätte Ihren Kommentar nicht besser schreiben können, oder hat er?

Dass die Schulaufsicht Waldorfschulen "kontrolliert" ist mir neu. Wie ist es sonst möglich, dass in der Waldorfschule "Atlantis" und die anthroposophische "Kulturepochenlehre" unterrichtet wird, Rassismus inklusive, siehe:

„Geschichte in der Waldorfschule: ‘Atlantis’ und die ‘Rassen’

(…)

Ein einfaches und sicheres Mittel, zu sehen, was in der Waldorfschule wirklich unterrichtet wird, ist ein Blick in die Epochenhefte der Schüler

(…)

„Atlantis“. In einem Geschichtsepochenheft der 5ten Klasse. Ist Atlantis „Geschichte“? Und wie geht die Geschichte in der Waldorfschule weiter? So, die Überschriften aus einem anderen Geschichtsepochenheft:

– Urindische Kulturepoche, 7200 v. Chr. bis 5100 v. Chr.

– Die 2. nachatlantische Kulturepoche, Die Urpersische Kulturepoche, 5100 – 2900 v. Chr.

– Die 3. nachatlantische Kulturepoche, chaldäisch-babylonische-assyrische Epoche, 3000 – 750 v. Chr.

Ist das Geschichte? Nein. Es gibt keine „nachatlantischen Kulturepochen“, wie sollte es auch, wenn Atlantis ein Mythos ist?

(…)"

zum vollständigen Artikel: https://www.ruhrbarone.de/geschichte-in-der-waldorfschule-atlantis-und-die-rassen/49644

Christoph Altmann
Christoph Altmann
5 Jahre zuvor

Ah, die Ruhrbarone und Herr Lichte persönlich sind mal wieder auf dem wackeren Kampf gegen die Waldorfschulen.
Lustig: Erst wird behauptet, sie lernen nichts außer singen und etwas weiter unten erfahren wir, dass der Aufsichtsratvorsitzende von Krauss-Maffei Wegmann Waldorfschüler war.
Ja wat denn nu? Hochgesungen wird er sich nicht haben, offensichtlich gibt es doch Ex-Waldis, die es im Leben zu was gebracht haben.
Also, irgendwie sollte man sich auf eine Kritiklinie festlegen! Aber irgendwie ist es ja auch etwas tragisch, insbesondere Herrn Lichte auf seinem seit Jahren andauernden Kampf zu beobachten. Ich frage mich immer, wovon er lebt, wenn er jeden Tag mindestens 10 Kommentare quer durch die Republikszeitungen schreibt.

wl
wl
5 Jahre zuvor

Ich arbeite seit über einem Jahrzehnt an einer Waldorfschule, obwohl ich mich selbst nicht als Antroposphen bezeichnen würde. Auch meine Kinder besuchen eine Waldorfschule. Ich bin der Meinung, dass in diesem Artikel ein völlig falsches Bild von dieser Bildungseinrichtung gezeichnet wird. Ich vermute, dass der Autor stark voreingenommen ist und sich alles, was in sein Weltbild passt, zusammengetragen hat und in den Artikel eingefügt hat. Mit der Realität hat das sehr, sehr wenig zu tun. Zunächst einmal wird der Eindruck erweckt, dass es sich um ein elitäre Schule handelt. Dies ist nicht der Fall. Das Schulgeld ist für die meisten erschwinglich. Wir haben Schüler aus allen gesellschaftlichen Schichten. Weiterhin gibt es rassistische und antisemitische Vorwürfe. Diese weise ich entschieden zurück. Auch wenn sich in dem umfangreichen Werk des Schulgründes vereinzelt Passagen finden, die zweifelhaft sind, bedeutet das noch längst nicht, dass derartige Gedanken in den heutigen Waldorfschulen eine Rolle spielen. Wir haben sowohl Schüler als auch Lehrer aus sehr vielen Kulurkreisen und mit vielen Religionen. Waldorfschulen gibt es weltweit auf allen Kontinenten. In der "Stuttgarter Erklärung" von 2007 hat sich der Bund der Freien Waldorfschule ganz eindeutig von jeder Form der Diskriminierung distanziert. Wenn sich an unserer Schule derartige Dinge ereignen würden, wie es in dem Artikel steht (Evolution als Unsinn, Überlegenheit der Arier, nur singen, tanzen und spielen), gäbe es sofort Beschwerden. Wir sind eine ganz normale Schule, an der man mit Freude lernen kann und wo die Lehrer ein ernsthaftes Interesse an der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler haben. Es gibt zahllose Beispiele von Waldorfschülern, die im Berufsleben ihren Weg gehen und sogar außergewöhnliches vollbringen. Stellvertretend sei hier nur Thomas Südhof genannt (Nobelpreis für Medizin 2013).

Nicola
Nicola
5 Jahre zuvor

2018 immer noch solchen Hass und Häme über Waldorfschulen lesen zu müssen, führt mich zu der Erkenntnis, dass bei bestimmten Menschen Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit einfach niemals ankommt, und deshalb auch nicht dazu führt, sich mit etwas zu beschäftigen, dass man nicht auf Anhieb versteht.
Jedes Bildungsmodell ist kritikwürdig, und jeder kennt jemanden, der jemand kennt… aber Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Verhältnisse, die so sind, wie Sie es beschreiben, solche Nachfrage hervorrufen!

Wahrscheinlich war die große Liebe des Autors Waldorflehrerin o.ä., hat ihn aber verlassen, was ich verstehen kann, und jetzt verleiht er seinem Schmerz auf diese Weise Ausdruck… armer Kerl… was könnte ihm helfen?

Nicola P. (unsere 5 Kinder waren und sind auf Waldorfschulen)

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

hey, endlich sind die Waldorf-Groupies der Ruhrbarone da !

hat aber lang gedauert … egal, darauf noch ein Kommentar von Prof. Dr. Stefan T. Hopmann, Bildungswissenschaftler an der Universität Wien:

"(…) Der Irrglaube scheint zu sein, man könnte in deren Lehren ["Lehren" umstrittener Pädagogen wie Rudolf Steiner] zwischen Gutem und Schlechtem derart unterscheiden, dass man für letzteres nicht mithaftet. Tatsächlich sind der Rassismus, die Entwicklungslehre, die Geschichtsphilosophie und die übrigen Bausteine des Zeitgeists des späten 19. Jahrhunderts, die Rudolf Steiner zu einer eigenen Weltanschauung "Anthroposophie" amalgamiert hat, so eng verbunden, dass man da nicht nur ein „bisschen“ Waldorf sein kann. Allerdings machen die Waldorfschulen das schon geschickt: Sie fallen nicht mit der Tür ins Haus, sie unterrichten nicht direkt aus Steiners Werken, sondern sie lassen ihre Weltanschauung eher still und heimlich in ihre Arbeit einfließen, in ihre Kinderwahrnehmung, in ihre Auswahl der Unterrichtsinhalte usw. Ähnlich wie auch bei anderen Sekten ist das ein schleichendes Gift, dessen Wirkung man oft erst merkt, wenn es fast zu spät ist."

zum vollständigen Interview mit Prof. Hopmann: „Man kann nicht nur ein »bisschen« Waldorf sein“, https://www.ruhrbarone.de/waldorfschule-„man-kann-nicht-nur-ein-»bisschen«-waldorf-sein“/30117

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

Im Artikel geht es eigentlich nur nachrangig um Waldorfschulen.
Waldorfschulen sind nur ein Beispiel für Privatschulen, denen Behörden eine Genehmigung den Schulbetrieb als Ersatzschule erteilen, obwohl ihnen das eigentlich verboten ist.
Unbestreitbar bieten die Behörden den Privatschulträgern, durch das bisherige Fehlen von Vorgaben und Kontrollen, einen lukrativen Anreiz, ihre Schüler auch nach den Besitzverhältnissen der Eltern zu sondern/auszuwählen.

Dabei ist laut GG Art. 7 IV 3 eine Genehmigung nur dann zu erteilen, wenn – Zitat: "…. und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Schüler nicht gefördert wird."

(Selbst da, wo Ersatzschulen gar kein Schulgeld verlangen, kann es Privatschulträger geben, die den Wunsch haben, Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern zu sondern und auszuwählen.
Z.B. in der Hoffnung auf hohe Spendenzahlungen oder mit Blick auf die soziale Zusammensetzung der Schüler-/Elternschaft.
Letztlich kann man daher wohl sagen, dass in allen Bundesländern ALLE Ersatzschulen rechtswidrig genehmigt wurden. )

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ abcde #12

Sie schreiben: "Unbestreitbar bieten die Behörden den Privatschulträgern, durch das bisherige Fehlen von Vorgaben und Kontrollen, einen lukrativen Anreiz, ihre Schüler auch nach den Besitzverhältnissen der Eltern zu sondern/auszuwählen."

Sie haben Recht: Privatschulen verstossen gegen das "Sonderungsverbot" des Grundgesetzes. Die Waldorfschulen sind dafür ein gutes Beispiel:

– „Die teuren Schulen seien für die betreffende Bevölkerungsschicht nur ein Mittel zum Zweck, unter sich zu bleiben.“ „Berliner Privatschulstudie: Freie Schulen sind zu teuer – und zu elitär“, Susanne Vieth-Entus, Tagesspiegel, 13.07.2017 – http://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-privatschulstudie-kaum-schueler-aus-armen-familien/20055828.html

– „«Man bleibt gern unter sich» – Besserverdienende wollen eine Schule ohne Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen und ohne Ausländer.“ „Drei Gründe für die Waldorfschule“, Andreas Lichte, Ruhrbarone, 19. Mai 2010 – https://www.ruhrbarone.de/drei-grunde-fur-die-waldorfschule/11459

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Andreas Lichte, #13

Sie schreiben: "Privatschulen verstossen gegen das "Sonderungsverbot" des Grundgesetzes. Die Waldorfschulen sind dafür ein gutes Beispiel"

Das ist nicht ganz richtig.
Siehe dazu folgendes Zitat der Richter des FG Köln, am 14.2.2008, 10 K 7404/01, Rn. 47:
"Auch andere Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen." https://openjur.de/u/124190.html

Ganz korrekt wäre also diese Aussage:
Die Bundesländer (nicht die Privatschulen) verstoßen gegen das Grundgesetz, Art. 7 IV 3.
Viele (vermutlich alle) Ersatzschulen nutzen diesen Verstoß gegen die Verfassung aus, um z.B. finanzielle Wünsche und Ziele zu erreichen, oder eine bestimmte Schüler-/Elternschaft anzubieten.

(Der Art. 7 IV 3 des GG gilt NICHT für Ergänzungsschulen, sondern nur für die Genehmigung von Ersatzschulen.)

Siehe auch die Untersuchungen (seit 2016) zum Umgang mit dem GG Art. 7 IV 3 der Professoren Wrase und Helbig des 'Wissenschaftzentrum für Sozialforschung Berlin' (WZB):
z.B.:
18. Nov. 2016:
"Genehmigung von Privatschulen: Bundesländer missachten Grundgesetz"
https://www.wzb.eu/de/pressemitteilung/genehmigung-von-privatschulen-bundeslaender-missachten-grundgesetz

August 2017:
"Übersicht über die Vorgaben zur Einhaltung des Sonderungsverbots in den Bundesländern" https://bibliothek.wzb.eu/pdf/2017/p17-004.pdf

Verantwortlich sind die vom Volk bezahlten Volksvertreter und Entscheidungsträger in Politik und in den Behörden.
Nutznießer sind einerseits Privatschulträger, die durch die Rechtsverstöße mehr Geld verlangen und erhalten 'können', als möglich wäre, wenn die Behörden das GG und die Rechtsprechungen ernst nehmen würden; andere Nutznießer sind Eltern, von denen weniger Eigenleistungen erwartet werden, als ihnen finanziell zuzumuten wäre, da der Staat die staatlichen Finanzhilfen derzeit unkontrolliert gewährt.
Der Staat wird sich zur Missachtung des GG entschlossen haben, da er sich so noch schneller von seiner "verdammten Pflicht" für das staatliche Bildungswesen zu sorgen, entlasten kann. Siehe dazu die "Warnung" Th. Heuss lt. Urteil BVerfGE 75, 40 v. 8.4.1987 Rn. 79. http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html

wl
wl
5 Jahre zuvor

@ Andreas Lichte,

Sie führen immer wieder Studien an, die die Waldorfpädagogik ins schlechte Licht rücken. Aber was
ist mit Studien, die der Waldorfschule sinnvolles pädagogisches arbeiten bescheinigen. Zum Beispiel diese:

https://www.welt.de/wissenschaft/article109484661/Namen-tanzen-fit-in-Mathe-Waldorf-im-Vorteil.html

Zusätzlich empfehle ich Ihnen, mal eine Waldorfschule zu besuchen. Es gibt in jeder Schule Informationsveranstaltungen wie Tag der Offen Tür o.ä. Sie können gern auch mit Waldorfpädagogen oder auch Waldorfschülern sprechen und Unterrichte hospitieren. Danach würden sich sämtliche Vorurteile in Luft auflösen.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Andreas Lichte,

Sind die Kommentare, die Sie von Befürwortern der Waldorfschulen erhalten, typisch?

Siehe dazu die TAZ über Reaktionen, die die Polit-Redaktion (Mainz) "Report" erhielt, nachdem ein Bericht über die Lerninhalte (Atlantis, …) an Waldorfschulen erschien.

TAZ-Artikel v. 4.8.2000 v. Arno Frank: "Einschüchterung auf Waldorf-Art" http://www.taz.de/!1219178/

Christoph Altmann
Christoph Altmann
5 Jahre zuvor

@A. Lichte:
Genau, deswegen gibt es auch an diversen Waldorfschulen Flüchtlingsklassen, bei denen die Finanzierung vor allem durch Spenden geht und deswegen gibt es auch die interkulturelle Waldorfschule in Mannheim im "Problemviertel".
@abce: "Lukrativer Anreiz", also dann fragen Sie mal, was Waldorflehrer verdienen. In keinem Fall mehr als Gymnasiallehrer… Aus finanziellen Gründen gründet wohl niemand eine Waldorfschule.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ abcde #14

Danke für Ihre juristisch korrekte Formulierung in Kommentar #14 zum "Sonderungsverbot":

"Die Bundesländer (nicht die Privatschulen) verstoßen gegen das Grundgesetz, Art. 7 IV 3.

Viele (vermutlich alle) Ersatzschulen nutzen diesen Verstoß gegen die Verfassung aus, um z.B. finanzielle Wünsche und Ziele zu erreichen, oder eine bestimmte Schüler-/Elternschaft anzubieten."

Ich sehe als ausgebildeter Waldorflehrer – der viele Waldorfschulen "von innen kennt" – vor allem die praktische Seite, die ich in meinem Artikel „Drei Gründe für die Waldorfschule“ schon 2010 beschrieb:

„«Man bleibt gern unter sich» – Besserverdienende wollen eine Schule ohne Kinder aus sozial schwachen Verhältnissen und ohne Ausländer.“

… und ergänze jetzt noch: die Waldorfschulen können überhaupt nur existieren, weil sie die Wünsche der Eltern nach einer "Klassengesellschaft" befriedigen.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ #15

Sie schreiben: "Zusätzlich empfehle ich Ihnen, mal eine Waldorfschule zu besuchen. Es gibt in jeder Schule Informationsveranstaltungen wie Tag der Offen Tür o.ä. Sie können gern auch mit Waldorfpädagogen oder auch Waldorfschülern sprechen und Unterrichte hospitieren."

Ich bin ausgebildeter Waldorflehrer. Meine "Ausbildung" – eine Schulung in "Anthroposophie" – beschreibe ich diesem Artikel der Ruhrbarone: "Waldorflehrer werden! – am «Seminar für Waldorfpädagogik Berlin»", https://www.ruhrbarone.de/waldorflehrer-werden-–-am-„seminar-fur-waldorfpadagogik-berlin“/23428

"Informationsveranstaltungen" der Waldorfschulen habe ich besucht, beispielsweise diesen "Eltern-Info-Abend":

"Die Waldorfschulen informieren

(…)

«Dies ist keine Informations- sondern eine Werbeveranstaltung der Waldorfschule. Es wird überhaupt nicht darüber aufgeklärt, dass A L L E S , was in der Waldorfschule passiert, auf der Anthroposophie Rudolf Steiners beruht.»

(…)"

zum vollständigen Artikel: https://www.ruhrbarone.de/die-waldorfschulen-informieren/3445

Christoph Altmann
Christoph Altmann
5 Jahre zuvor

@Andreas Lichte:
Bitte geben Sie doch Ihre Quellen an, wenn Sie "viele" Schulen von innen kennen. Welche sind denn das eigentlich? Für eine konstruktive Auseinandersetzung wäre das ja hilfreich. Sonst könnte ich ja auch behaupten, dass ich "viele" Gymnasien, Waldorfschulen etc. von innen kenne…

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Christoph Altmann #17

Privatschulen, die – trotz Missachtung des GG – als Ersatzschule genehmigt werden (GG Art. 7 IV 3 gilt nicht für Ergänzungsschulen), erhalten derzeit, nicht nur in Baden-Württemberg, staatliche Finanzhilfen, mit denen überall "die finanzielle Ausstattung der Ersatzschulen verlässlich über das verfassungsrechtliche Existenzminimum hinaus"* abgesichert wird.

*Siehe dazu Vorblatt D, des Gesetzentwurfes. https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/KM/Dokumente/170523_Gesetzentwurf-zur-Aenderung-des-Privatschulgesetzes.pdf

Zitat des 1. Leitsatzes des Urteils des Bundesverfassungsgerichts v. 23.11.2004, 1 Bvl 6/99:
"Art. 7 Abs. 4 GG verpflichtet den Staat nur dann zur finanziellen Förderung privater Ersatzschulen, wenn ohne eine solche Förderung der Bestand des Ersatzschulwesens als Institution evident gefährdet wäre…" http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20041123_1bvl000699

Das Privatschulträger, z.B. Waldorfschulen nicht verpflichtet sind, ihrem Personal die gleichen Gehälter zu zahlen, wie es staatliche Schulträger müssen, ist doch – aus Sicht des Privatschulträgers – ebenfalls lukrativ.

Viele Privatschulträger, die hohe staatliche Finanzhilfen erhalten, – in Hessen z.B. in Höhe von 85 % der Schülerkosten staatlicher Schulen, verlangen Schulgelder, mit denen ihnen insgesamt mehr Geld zur Verfügung steht, als den staatlichen Schulen.
Tatsächlich erhalten die Lehrer dort ggf. weniger, als sie – gleiche Qualifikation vorausgesetzt – an staatlichen Schulen erhalten würden.
Siehe dazu Drs. 19/1632 Anlage 8 Lehrergehälter, http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

Angenommen, Privatschulen entstünden die gleichen Kosten (z.B. Personalkosten) wie staatlichen Schulen, verblieben nach den staatlichen Finanzhilfen (z.B. i.H. v. 85 %) nur noch Deckungslücken von 15 %.
Wie lukrativ die 'geförderte' "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen" sein kann, können Sie der Anlage 4 (Schulgelder) der Drs. 19/1632 beispielhaft entnehmen.

Für Baden-Württemberg können Sie dem o.g. Gesetzentwurf (S. 18) entnehmen, welche Differenz zwischen den Finanzhilfen für Privatschulen und den Schülerkosten staatlicher Schulen liegen.
Würden z.B. die Schülerkosten an privaten und staatlichen Grundschulen gleich sein, müssten private Grundschulen (oder Waldorfschulen 1-4) eine monatliche Deckungslücke von ca. 90 Euro decken.
Auch hier ist deutlich, wie lukrativ der Betrieb einer Privatschule sein kann, wenn man mehr als 90 Euro Schulgeld verlangt, oder geringere Kosten hat.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ abcde #16

der Artikel "Einschüchterung auf Waldorf-Art" von Arno Frank, taz, ist mir bekannt.

Falls Sie darauf anspielen, dass sich die Waldorfbefürworter in den Kommentaren "daneben benehmen" – oder gar versuchen, mich "einzuschüchtern": was hier von Waldorfseite kommt, ist vergleichsweise "naiv", "nett". Ich bin anderes gewohnt …

Es gibt eine Vorgeschichte. Der Experte für Anthroposophie, Professor Helmut Zander, schreibt 2013 in der NZZ: "Den POLITISCHEN HÖHEPUNKT dieser Auseinandersetzung markiert eine Stellungnahme der deutschen Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Sie kam 2007 zu dem Ergebnis, dass es Vorstellungen Steiners gebe, die «als zum Rassenhass anreizend bzw. als Rassen diskriminierend anzusehen» seien." [ Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/buecher/was-tun-mit-einem-unannehmbaren-erbe-1.18066165 ]

Am Verfahren der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien", "BPjM", gegen 2 Bücher Rudolf Steiners war ich maßgeblich beteiligt. Das Medieninteresse war riesig, beispielsweise berichtete auch der SPIEGEL: "Die Lehre von Atlantis", http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52809337.html

Das hat den "Bund der Freien Waldorfschulen", die Dachorganisation der Waldorfschulen, seinerzeit erheblich unter Druck gesetzt, er veranstaltete eine Pressekonferenz in Berlin, veröffentlichte eine Pseudo-Distanzierung von Rudolf Steiners Rassismus, die sogenannte "Stuttgarter Erklärung", usw. usw. Seitdem ist das Verhältnis von Anthroposophen zu mir "irgendwie gestört" …

Ein Artikel bei den Ruhrbaronen über das Verfahren der "BPjM" gegen Rudolf Steiner:

"3 Jahre Rudolf Steiner ist «zum Rassenhass anreizend bzw. als Rassen diskriminierend anzusehen»“, https://www.ruhrbarone.de/3-jahre-rudolf-steiner-ist-zum-rassenhass-anreizend-bzw-als-rassen-diskriminierend-anzusehen/16511

Christoph Altmann
Christoph Altmann
5 Jahre zuvor

@abcde: Ich will ja nicht bestreiten, dass man prinzipiell Geld verdienen kann, nur ist das sicher nicht bei den Waldorfschulen der Fall. Wer sollte denn das Geld bekommen? Die Vorstände sind in der Regel Eltern und Lehrer und die arbeiten ehrenamtlich.
Außerdem bieten die Schulen ja mit dem hohen Anteil an künstlerischem und Werkunterricht sehr viel mehr Unterricht als staatliche Schulen an…

Christoph Altmann
Christoph Altmann
5 Jahre zuvor

Nachtrag an abcde: Bei der jährlichen Mitgliederversammlung, wo in der Regel viele Eltern anwesend sind, wird wie in jedem Verein haarklein dargestellt, was mit dem Geld passiert ist…
Die Kassenprüfer sind auch gerne Eltern mit Bankhintergrund.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Andreas Lichte
" die Waldorfschulen können überhaupt nur existieren, weil sie die Wünsche der Eltern nach einer "Klassengesellschaft" befriedigen."

Stimmt. Das ist wohl auch der für Eltern ausschlaggebende und offensichtlich einzige "Wettbewerbsvorteil", den Privatschulen (u.a. Waldorfschulen) bieten.

Eventuelle Hoffnungen, dass der ausgewählte Schülerschaft an den Privatschulen auch mehr Wissen vermittelt wird, werden lt. FES-Studie* nicht erfüllt.

"Privatschulen in Deutschland Trends und Leistungsvergleiche"
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/14189.pdf

Dazu der aktuellste Artikel in den Medien v. 22.4.2018: "Neue Studie zeigt: Privatschulen sind NICHT besser als staatliche!" https://www.bunte.de/family/kinder-schule/schule/bildungschancen-schule-neue-studie-zeigt-privatschulen-sind-nicht-besser-als-staatliche.html

Dass der Staat, dem angeblich – parteiübergreifend – die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit am Herzen liegt, den Wunsch nach Abgrenzung (Klassengesellschaft) mit hohen Finanzhilfen und der Missachtung des Grundgesetzes fördert, ist sehr erschreckend.

Im Zusammenhang mit der erneut festgestellten Missachtung des GG erschienen u.a. diese Sendungen: am 10.9.2017 bei WDR "Zwei-Klassen-Bildung" oder bei 3-Sat am 3.5.2017 "Eliteschulen":
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-zwei-klassen-bildung-100.html
http://www.3sat.de/mediathek/?mode=play&obj=66367

"Eliteschulen"

wl
wl
5 Jahre zuvor

Vielleicht ist das ja ein Weg, tradierte Vorurteile über die Waldorfschule zu überprüfen. Es gibt eine Langzeitdokumentation vom Bayrischen Rundfunk. Dabei wurde eine Waldorfschulklasse über einen Zeitraum von acht Jahren begleitet. Kann man sich auch auf YouTube anschauen.

http://www.guten-morgen-liebe-kinder.de

Nochmal zum Thema Rassismus. Die "Stuttgarter Erklärung" ist kein Lippenbekenntnis. Als Lehrer und Elternteil kenn ich die Waldorfschule seit über einem Jahrzehnt. Bei uns gibt es keinen Rassismus. Der Waldorfschule Rassismus vorzuwerfen, nur weil es bei Rudolf Steiner zweifelhafte Äußerungen gibt, ist für mich so, als würde man Schulen in christlicher Trägerschaft Gewaltverherrlichung vorwerfen, weil in der Bibel "Auge um Auge. Zahn um Zahn." steht. Ich unterrichte selbst Geschichte und gehe mit meinen Schülern sehr intensiv auf das Thema Nationalsozialismus in all seinen schlimmen Ausprägungen ein. Daher bitte ich darum, das Thema "Rassismus an der Waldorfschule" ein für allemal zu beenden. Es ist schlicht und einfach nicht existent.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Christoph Altmann, #23

Was oder wer an Privatschulen, z.B. Waldorfschulen mit dem unrechtmäßig verlangten und erhaltenen Geld finanziert wird, kann Ihnen bisher wahrscheinlich niemand – außer den Verantwortlichen – sagen.

Dafür müsste es zunächst von Seiten der Privatschulen mehr Informationsbereitschaft geben und von Behördenseite mehr Interesse geben, die Höhe und Verwendung der Einnahmen und Ausgaben zu überprüfen.
Tatsächlich scheint das Gegenteil aber eher die Regel als die Ausnahme zu sein.

Wie genau sind Sie denn in Details zur Finanzierung der Ihnen bekannten Waldorfschule(n) eingebunden?

Der GG-Verstoß ist für Waldorfschulen sicherlich nicht weniger attraktiv/lukrativ wie für andere Privatschulen.

Beachten Sie, dass über den "normalen Schulbetrieb" hinausgehende Angebote und andere Ziele des Privat-Schulträgers/Schulvereins NICHT mit staatlichen Finanzhilfen oder Schulgeld, sondern mit anderen Eigenleistungen (Spenden, …) zu finanzieren sind.

paule t.
paule t.
5 Jahre zuvor

@ #12 abcde
Zitat: (Selbst da, wo Ersatzschulen gar kein Schulgeld verlangen, kann es Privatschulträger geben, die den Wunsch haben, Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern zu sondern und auszuwählen. […] Letztlich kann man daher wohl sagen, dass in allen Bundesländern ALLE Ersatzschulen rechtswidrig genehmigt wurden. )"

Nein, das kann man nicht so sagen. M.E. ist eine so weitgehende Auslegung des Sonderungsverbots aus Satz 3 schlicht abwegig, weil dadurch das "Recht zur Errichtung von privaten Schulen" komplett verneint würde – das aber nun mal in Satz 1 garantiert wird. Satz 3 ist also eine Bedingung für, aber nicht die Negierung von Satz 1, und darf auch nicht so verstanden werden, dass es faktisch letzteres wird. Wäre es so zu verstehen, wäre auch der komplette Absatz überflüssig.

Sie können natürlich der Meinung sein, dass Privatschulen ganz grundsätzlich der Sonderung der Schüler Vorschub leisten, und deswegen abzulehnen seien. Es gibt gute Gründe dafür. Sie sollten diese Ihre Meinung aber nicht dem GG unterschieben.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@ Christoph Altmann, #23, #24

Einer früheren Version des Wikipedia-Artikels "Waldorfschule" (s.a. auch Diskussions-Seite) entstammen die unten aufgeführten Links zu Homepages der Waldorfschulen, auf denen diese mehr oder weniger über die geforderten Elternbeiträge informieren.

Ohne transparente Informationen können auch Sie nicht sicher sein, dass 'Ihre' Waldorfschule
die Missachtung des GG nicht ausnutzt und
a) nicht mehr Schulgeld verlangt, als sie zur Finanzierung des geforderten "gleichwertigen" Pflichtschulbetriebes benötigt,
b) die Schulgeldeinnahmen nicht höher sind, als die Deckungslücken, die mit Schulgeld geschlossen werden dürfen? (Siehe dazu Urteil VGH Ba-Wü 9 S 233/12 (Rn. 124, 148) v. 11.4.2013.
Dort 'ermittelten' die Richter eine Deckungslücke von bis zu 95 Euro. Baukosten sind z.B. nicht mit SG zu schließen. https://openjur.de/u/625307.html )
c) von "Geringverdienern" keine unzumutbare Opferbereitschaft erwartet wird,
d) "besserverdienende" Eltern und Schulträger sich mit den staatlichen Finanzhilfen nicht 'unnötig von den ihnen zumutbaren Eigenleistungen entlasten.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

Hier die der Wikipedia-Version vom 30.5.2017 "Waldorfschule" entnommenen Links zu Informationen über Schulgeld:
Die "Erziehungskunst" stellte im Nov. 2016 fest:
Zitat: " Für Genehmigungsbehörden und Schulträger ist somit nicht klar, wie Schulgelder ermittelt und bis zu welcher Höhe sie erhoben werden können."

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Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ wl #26

"… intensiv auf das Thema Nationalsozialismus in all seinen schlimmen Ausprägungen ein" – na dann können Sie ja mal darauf eingehen:

"Anthroposophie und Nationalsozialismus: „Die Waldorfschulen erziehen zur Volksgemeinschaft“

(…)

Anthroposophen arbeiteten in allen für sie wichtigen Praxisfeldern mit nationalsozialistischen Organisationen zusammen, im Überblick:

– Waldorfschulen: „Das Motto der Waldorfbewegung im »Dritten Reich« lautete: »Die Waldorfschulen erziehen zur Volksgemeinschaft.«1 Ihrer Selbstdarstellung zufolge lieferte die anthroposophische Pädagogik einen wesentlichen Beitrag zum Aufbau des neuen Deutschlands durch »die Pflege des völkischen Gedankens und die Betonung des Wesens und der Aufgaben des deutschen Geistes« und stand damit »im Einklang mit der Grundgesinnung des nationalsozialistischen Staates«.2“3

(…)"

zum vollständigen Artikel: https://www.ruhrbarone.de/anthroposophie-und-nationalsozialismus-die-waldorfschulen-erziehen-zur-volksgemeinschaft/44449

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@paule t. #28

Es gibt bestimmt unendlich viele unterschiedliche Auffassungen, wie gewährleistet wäre, dass Behörden eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen" nicht fördern, und damit berechtigt wären, Ersatzschulen zu genehmigen.

Es ist aber doch sehr unwahrscheinlich, dass all diese unterschiedlichen!! Auffassungen, sich mit dem GG und der Rechtsprechung vereinbaren lassen.

Wer das dennoch glauben möchte, muss dafür den Art. 7 IV 3 ebenso wenig ernst nehmen, oder falsch auslegen wie es die Richter des FG den verantwortlichen Bundesländern bescheinigen. (siehe FG Köln, 10 K7404/01 rn. 47, BVerfGE 75, 40).

Aus dem Recht eine Ersatzschule zu gründen, ergibt sich jedenfalls kein Recht, dass dieser private Wunsch auch von der Allgemeinheit finanziert wird.
Privatschulgesetze, die das GG aushebeln möchten, wären verfassungswidrig.

Nachfolgend ein Zitat mit dem Theodor Heuss, sich zum GG, Art. 7 IV 3 erklärt:
"… Um der Sorge vorzubeugen, daß in irgendeinem Land das Staatsmonopol ausgesprochen werden soll, habe ich die Hinzufügung des Satzes beantragt: das Recht zur Errichtung der Privatschulen werde gewährleistet. Dabei möchte ich um Gottes willen nicht in Verlegenheit kommen, irgendwie mit dem Vorschlag, den der Kollege Dr. Seebohm seinerzeit gemacht hat, in Berührung gebracht zu werden, daß der Staat für diese Privatschulen so viel Kosten bezahlen muß, als ihm auf die einzelnen Schüler berechnet abgenommen wird. Denn das wäre geradezu eine Prämiierung für solche Schulen, würde ihnen ihren Leistungscharakter der Freiwilligkeit nehmen und den Staat gleichzeitig von seiner verdammten Pflicht, für das Bildungswesen der Deutschen nach bestem Gewissen zu sorgen, allzusehr entlasten. …" Quelle: BverfGE 75, 40, Rn. 79 http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv075040.html

Es wäre jedenfalls im Sinne des GG, wenn die Bundesländer die offenen Fragen, z.B. zur Staffelung der Schulgelder, endlich gerichtlich klären lassen. Das daran offenbar kein Interesse besteht, ist besorgniserregend.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

Nicht mehr ganz aktuell, aber immerhin einen Einblick bietet diese Information der Kultusminister:

"Übersicht über die Finanzierung der Privatschulen
in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Zusammenstellung des Sekretariates der Kultusministerkonferenz
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004 i.d.F. vom 25.02.2016) "

https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2004/2004_03_12_Privatschulfinanzierung.pdf

Da die Bundesländer die an Privatschulen verlangen Schulgelder in der Regel nicht abfragen, prüfen etc., sei hier beispielhaft auf die an Hessens Ersatzschulen verlangten Elternbeiträge verwiesen.
Drs. 19/1632 (Anlage 4 ff, ) http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/2/01632.pdf

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@paule t. # 28
Falls Sie sich nicht weigern, den Inhalt der Quellen (GG und Rechtsprechung) zur Kenntnis zu nehmen, werden Sie nun wahrscheinlich zustimmen, dass ALLE Ersatzschulen rechtswidrig GENEHMIGT wurden.

Solange die zuständigen Behörden nicht belegen können, dass sie eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen NICHT fördern, dürfen sie auch keine Genehmigungen erteilen. (GG Art. 7 IV 3).
Vermutlich sind die dennoch erteilten Ersatzschul-Genehmigungen daher genauso "zulässig", wie es eine – vom Frisör, Bäcker, … – erteilte Schul-Genehmigung wäre.

Daran geäußerte Kritik ist ebenso berechtigt, wie zu hinterfragen wäre, warum diese Ersatzschulen, die es – lt. GG, d.h. solange eine 'Sonderung d. Schüler n. d. Besitzverhältnissen d. E.' gefördert wird – eigentlich gar nicht geben dürfte, auch noch mit staatlichen Finanzhilfen gefördert werden, auf die die Ersatzschulen – lt. Rechtsprechung – gar keinen verfassungsrechtlichen Anspruch haben. (siehe Rechtsprechungen des BVerfG u. BVerwG, z.B. Urteil 6 C 18/10).

Auch objektiv betrachtet ist die gesamte Privatschulpolitik skandalös und sollte gerichtlich geprüft werden.
Vermutlich wird es dazu jedoch nicht kommen.
Für wahrscheinlicher halte ich, dass die verantwortlichen Staatsdiener und Volksvertreter sich dafür einsetzen werden, dass die Verfassung, d.h. das Grundgesetz an die aktuelle Situation "angepasst" wird.
Solchen Umgang mit der Verfassung haben andere deutsche Regierungen (z.B. zu DDR oder NS-Zeiten) bereits vorgemacht und konnte dabei auf die Unterstützung der Justiz u. Medien vertrauen.

Christoph Altmann
Christoph Altmann
5 Jahre zuvor

@abcde: Anstatt hier die Seite mit Hunderten von Adressen vollzumüllen, wäre es nett, auf die Frage zu antworten, für WEN es lukrativ ist, wie Sie behaupten. (Vorstände ehrenamtlich, Lehrer nicht höher bezahlt)
@A Lichte: Nennen Sie doch bitte Roß und Reiter! An welchen Waldorfschulen waren Sie wann und wie lange!
Behaupten kann man viel…

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ Christoph Altmann #35

lesen Sie meine Artikel … um mal einen Anfang zu machen – eindrucksvoll die Lehrerkonferenzen der Waldorfschulen, in denen Rudolf Steiner wie die Bibel gelesen wird …:

"Waldorfschule Schloss Hamborn, das anthroposophische Zentrum in Ostwestfalen

Ein Artikel des WDR über ein Gewaltopfer in der ‘Waldorfschule Schloss Hamborn’ erinnerte unseren Gastautoren Andreas Lichte an seine dortige Hospitation. Hier sein erster Bericht.

„Sag mal’, seh’ ich eigentlich nach Waldorf aus?!“ fragt mich die Gastmutter und Waldorflehrerin.

„Nein, natürlich nicht!“ antworte ich wunschgemäss. Der typische, asexuelle Waldorf-Walle-Look ist das wohl eher nicht, aber natürlich gehört auch sie dazu.

„Ich schicke meine Kinder ja zu ausserschulischen Aktivitäten nach draussen – das ist mir ganz wichtig, damit sie nicht im Ghetto untergehen“, sagt mir ein anderer Lehrer.

Das „Ghetto“ ist die „anthroposophische Lebensgemeinschaft“ Schloss Hamborn, Westfalen, mit Waldorfschule, Waldorfinternat, Demeter-Laden, Altersheim – und eigenem Friedhof. Also nicht unbedingt die typische Waldorfschule. Aber das unvergleichliche Waldorf-Wir-Gefühl findet sich auch an jeder anderen Waldorfschule. Warum? Waldorf ist nicht einfach nur „Schule“. Waldorf ist eine Lebensform, die nicht mit dem Schul-Gong endet.

„Und am Wochenende hilfst du dann bei unserem Martinsmarkt?!“ fragt der Gastvater, Waldorflehrer.

„Nein, tut mir leid, mein Bruder feiert Geburtstag“, antworte ich, wohlwissend, dass das ein Tabubruch ist.

Mir muss nicht extra gesagt werden, dass man als (zukünftiger) Waldorflehrer Teil einer grossen Gemeinschaft ist, die höhere Ziele verfolgt: „Die Welt wird zum Tempel, die Welt wird zum Gotteshaus“, sagt Rudolf Steiner, der Begründer der Waldorf-Pädagogik. Für Steiner ist die Waldorfschule der „praktische Beweis für die Durchschlagskraft der anthroposophischen Weltorientierung.“ Nicht weniger. Und die Anthroposophie ist Steiners Haus-Religion: Steiner ist ihr selbsternannter Prophet, Hellseher, dessen Worte Offenbarungscharakter besitzen. Und schon erschallt – Hosianna! – das allgegenwärtige „Rudolf Steiner hat gesagt …“

Steiner wird in Schloss Hamborn auch „zur Fortbildung“ in der Lehrerkonferenz gelesen, natürlich. Aber auch sonst hat man zu jeder noch so kleinen Lebensäusserung ein „Wahrspruchwort“ Steiners parat, ähnlich wie der vorbildliche Waldorflehrer und Dozent des „Seminar für Waldorfpädagogik Berlin“, der „Missionar in Sachen Steiner ist“.

(…)"

weiter: https://www.ruhrbarone.de/waldorfschule-schloss-hamborn-das-anthroposophische-zentrum-in-ostwestfalen/15711

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Christoph Altmann, #35

Falls es am Begriff "lukrativ" liegt, versuche ich es nun mit dem Begriff "lohnend, auszahlend, vorteilhaft":

Durch die bisher unwiderlegte Missachtung des Grundgesetzes werden Ersatzschulen genehmigt, die es eigentlich, lt. GG, d.h. solange Behörden eine Sonderung … fördern, nicht geben würde.

Es ist doch unbestreitbar ein Vorteil der Privatschulträger und der Privatschul-Nutzer, dass die gewünschte Privatschule als Ersatzschule genehmigt wurde, obwohl die Bundesländer dazu ja eigentlich gar nicht berechtigt waren. (Nur Behörden, die eine Sonderung der Schüler … nicht fördern, dürfen Ersatzschulen genehmigen. Siehe GG)

Da Ersatzschulen zusätzlich staatliche Finanzhilfen erhalten, die weit über das hinausgehen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. (Lt. Rechtsprechung muss der Staat, nur soviel Finanzhilfen zahlen, dass das ExistenzMINIMUM des ErsatzschulWESENS gesichert ist. Dies Aufgabe wäre mit dem Überleben EINER (!!) Privatschule erfüllt.)
Dadurch müssen Privatschulträger und deren Nutzer weniger tief in die eigene Tasche greifen, (als ihnen möglich wäre), um sich ihren privaten Wunsch "Privatschule" zu leisten.

Möchten Sie bestreiten, dass dies Vorteile sind, die man – aus Sicht der Privatschulbetreiber/-Nutzer – als gewinnbringend, ertragreich, … lukrativ bezeichnen kann?

Trotz Ihrer Abneigung gegen das Nennen von Quellen verweise ich zum O.g. auf eine weitere Rechtsprechung und zitiere:

"Unabhängig hiervon ist zu gegenwärtigen, dass Art. 7 Abs. 4 GG den Staat zwar dazu verpflichtet, durch Einsatz staatlicher Finanzförderung das Existenzminimum der Institution Ersatzschule sicherzustellen (Urteil vom 21. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 21), ihm jedoch mitnichten aufgibt, Ersatzschulen finanzielle Mittel in der Höhe zuzuwenden, die er für öffentliche Schulen aufwendet." siehe BUNDESVERWALTUNGSGERICHT, Beschluss vom 30.10.2013 – 6 B 32.13, Rn. 12. oder BverwG 6 C 18/10.

Ich habe übrigens nirgends behauptet, dass an Privatschulen tätige Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit aus den Einnahmen aus Schulgeld oder Finanzhilfen eine Bezahlung erhalten.
Ebenso wenig denke ich, dass es sich für Lehrer finanziell mehr lohnt, statt an einer staatlichen Schule an einer Privatschule zu unterrichten.
Wenn sich Lehrer dennoch dazu entscheiden, wird es dafür Gründe geben.
Vielleicht ist ihnen z.B. die andere religiöse, weltanschauliche, pädagogische Ausrichtung oder die "andere" Zusammensetzung der Schüler-/Elternschaft, … wichtiger, als ein Gehalt, dass sie bei entsprechender Qualifikation an einer staatlicher Schule erhalten könnten.
Die Berücksichtigung weiterer Faktoren erklärt doch auch in allen anderen Berufsgruppen unterschiedliche Gehälter.

Können Sie Ihren Behauptungen ( # 17, # 23, # 24 ) eigentlich belegen?
Dann nennen Sie bitte "Roß und Reiter", …. und geben dazu seriöse Quellen an!
… behaupten kann jeder viel und dies mit "alternativen" Fakten begründen.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Christoph Altmann,

Es gibt sicher auch Menschen, die NUR an einer Privatschule die Möglichkeit haben, als 'Lehrer' tätig zu sein.
Auch für diese Menschen ist die (rechtswidrige) Genehmigung einer Ersatzschule ein Vorteil und kann finanziell lukrativ (lohnend) sein: Da sie – aufgrund ihrer (anderen, ggf. geringeren) Qualifikation – außerhalb von Privatschulen – nur einer noch weit geringer entlohnten Tätigkeit nachgehen würden.

Siehe auch Artikel in der NOZ vom 20.5.2015: "KRITIK AN PERSONALPOLITIK
Rechnungshof rügt Missstände an Privatschulen"
Danach kritisiert der Landesrechungshof u.a. das an Privatschulen häufig unzureichend/unqualifizierte als Lehrer beschäftigt werden.
https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/577082/rechnungshof-rugt-missstande-an-privatschulen

Christoph Altmann
Christoph Altmann
5 Jahre zuvor

@Andreas Lichte: Also, ich fasse zusammen, dass Sie in Schloss Hamborn mal hospitiert haben.
Das ist jetzt nicht wirklich das, was ich als "an vielen Schulen unterrichtet" bezeichnen würde.
Inhaltlich will ich Ihnen gar nicht widersprechen. Schräge Vögel und "Bekloppte" gibt es überall. Auch in der Elternschaft eines ganz normalen Gymnasiums, fragen Sie mal die Lehrer. Warum sollte das an einer Waldorfschule anders sein?
Das Problem ist, dass Sie es so darstellen, als ob ALLE dort so sind. Klar, aus 20 Jahren Internet kann man beliebe Artikel fischen, dass es vor 14 Jahren mal in X-Stadt einen durchgeknallten Lehrer gab, der Steiner als Guru behandelt hat. Bin ich voll bei Ihnen, absolut untragbar…
Nur machen Sie daraus den Normalfall. Ich war an einer Waldorfschule und bei uns gab es (glücklicherweise) niemand der so war, da wurde nicht über Rassen gesprochen, etc.
Nur weil es in einem Kindergarten der evangelischen Kirche mal Übergriffe gab, würde man doch nicht alle Kindergärten der Kirche unter Generalverdacht stellen. DAS ist das Problem bei Ihnen.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ abcde #38

Sie schreiben: "Es gibt sicher auch Menschen, die NUR an einer Privatschule die Möglichkeit haben, als ‚Lehrer‘ tätig zu sein. (…) Danach kritisiert der Landesrechungshof u.a. das an Privatschulen häufig unzureichend/unqualifizierte als Lehrer beschäftigt werden."

Ins Schwarze getroffen, in den nächsten Verstoß gegen das Grundgesetz:

"(…) Dann folgte eine kurze Darstellung der Waldorfschulen und deren Sonderbehandlung durch das NRW-Bildungsministerium, LMR‘ Schreven sagte, dass „sich die Waldorfschulen besonderer Privilegien erfreuen“, wie beispielsweise „den Unterricht durch Klassenlehrer – der Klassenlehrer ist in Waldorfschulen aufgrund des pädagogischen Konzepts sehr wichtig –, obwohl diese Klassenlehrer keine staatlichen Lehramtsprüfungen haben und nicht an einer staatlichen Hochschule unterrichtet wurden.“

Im Grundgesetz Artikel 7, Absatz 4, Satz 3 heißt es aber: „Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen (…) in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen (…)“

Der Schulrechtler Prof. Hermann Avenarius sagt zu einer vergleichbaren Baden-Württembergischen Sonderregelung für die Waldorfschulen: „Es widerspricht dem Grundgesetz. Auch die an Waldorfschulen tätigen Lehrkräfte benötigen eine wissenschaftliche Ausbildung, die nicht hinter den öffentlichen Schulen zurücksteht. Von diesem Qualifikations- und Qualitätsniveau können sie nicht entbunden werden.“ (…)"

zitiert aus: https://www.ruhrbarone.de/drei-grunde-fur-die-waldorfschule/11459

Der Schulrechtler Prof. Hermann Avenarius macht seine Aussage im Politmagazin des ZDF "Frontal21", der Beitrag bei YouTube: https://www.youtube.com/watch?v=QK61TeYAGg8

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@wl #9, #15, # 26
@Nicola #10
@Anne-Kathrin Lorenz # 6

Natürlich darf man nicht verallgemeinern. Das wäre evtl. genauso unfair, als wenn man behaupten würde, ALLE Lehrer an katholischen Privatschulen würden Schüler sexuell missbrauchen.
Genauso falsch wäre es aber auszublenden, dass es an Privatschulen (z.B. katholisch oder Waldorfschulen, …) Lehrer gab! /gibt?, die Schüler sexuell missbrauchten, oder verfassungsfeindliche Ideale haben.

Im Gegensatz zu Ihnen, ist dem 'Bund der Waldorfschulen' sehr bewusst, dass sich auch Bürger, mit "verfassungsfeindlichen" Ansichten, zu Waldorfschulen 'hingezogen' fühlen.
Siehe SPIEGEL am 24.1.2015*

Wenn diese Bürger (z.B. Reichsbürger) dort angekommen sind, besteht natürlich auch die Gefahr oder Möglichkeit, dass versucht wird, – z.B. als Geschäftsführer oder Lehrer oder im Vorstand Einfluss zu nehmen.
Und manchmal dauert es lange, bis dieses Treiben kritisiert und beendet wird.
(siehe dazu z.B. diverse TAZ-Artikel (Autor A. Speit) zu den Vorkommnissen an den Waldorfschulen Rendsburg, Flensburg, Minden, zuletzt am 30.3.2018 http://www.taz.de/!5492905/ )

Sicher ist Ihnen, als Kenner der Waldorfschulen, das Schreiben vom 10.7.2015 bekannt, mit dem sich Herrn Kullak-Ublick an die Waldorfschulen wandte?
Darin warnt der Geschäftsführer vom Bund der Waldorfschulen vor den o.g. Gefahren.
Zitat: " … darauf zu achten ist, dass man sich nicht irgendwelche Verschwörungstheoretiker ins Haus holt …"

Siehe hier:
https://www.erziehungskunst.de/fileadmin/downloads/sonstiges/2015/Brief_BuVo_an_Waldorfkollegien_10_07_2015.pdf

und hier https://www.dreigliederung.de/kontroversen/2015-freies-geistesleben-und-verschwoerungstheorien

http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/reichsbuerger-waldorfschulen-fuerchten-unterwanderung-durch-rechte-a-1014740.html

Jessica Keil
Jessica Keil
5 Jahre zuvor

Selten so gelacht! Dieses Konglomerat von Vorurteilen gegenüber Waldorfschulen sucht ihresgleichen. Der Artikel ist wenig differenziert, schlecht recherchiert und spiegelt nicht die Realität wieder. Wahrscheinlich hat Herr Laurin im Bochumer Bermudadreieck sein journalistisches Ethos verloren. Ich habe selten so engagierte Eltern, Lehrer und Schüler getroffen, wie an der Essener Waldorfschule. Vielleicht sollte sich Herr Laurin mal der Bildungspolitik zuwenden, die Schüler, Eltern und Lehrer im Regen stehen lässt und keine Entfaltungsmöglichkeiten zulässt.

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ abcde #41

Die Standard-Verteidigung von Befürwortern der Waldorfschule ist:

„Waldorfschulen sind nicht alle gleich“

Damit wird jede Kritik zum "bedauerlichen Einzelfall" erklärt.

Natürlich sind nicht alle Waldorfschulen „gleich“, aber gleich ist für alle Waldorfschulen, dass sie zentral vom „Bund der Freien Waldorfschulen“ gelenkt werden:

„Waldorfschule“ darf sich nur nennen, wer vom „Bund der Freien Waldorfschulen“ die Zustimmung dazu bekommt. Um sie zubekommen, schickt der „Bund der Freien Waldorfschulen“ einen „Gründungslehrer“, der auf die richtige, anthroposophische Ausrichtung achtet … (fast) alles gleich macht.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Jessica Keil, #42

Nutzen Sie die Waldorfschule Essen?
Hat man SIE im Finanzgespräch darauf hingewiesen, dass Sie in NRW nicht zur Zahlung von Elternbeiträgen VERPFLICHTET sind, sofern die Waldorfschule auch in den Genuss der sehr großzügigen staatlichen Finanzhilfen (94 % – 98 % der Schülerkosten staatlicher Schulen) kommt?

Vermutlich nicht, in der "Schulbetriebskostenvereinbarung"* fehlt jedenfalls ein entsprechender Hinweis.
Zitat: "Ausgangspunkt des Gesprächs ist der rechnerisch ermittelte durchschnittlich erforderliche
Elternbeitrag von € 250,– pro Monat als Familienbeitrag, zur erwarten bei einem Familienbruttoeinkommen von € 4.000,– bis € 4.500,– brutto/Monat." *http://www.waldorfschuleessen.de/fileadmin/user_upload/Downloads-PDF/Vereinbarung-Schulbetriebskosten.pdf

Siehe auch WDR-Westpol am 10.9.2017: "Privatschulen: Wie freiwillig sind Elternbeiträge wirklich?"
https://www1.wdr.de/nachrichten/westpol-privatschulen-gebuehren-102.html und
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-zwei-klassen-bildung-100.html
und
am 8.10.2018 "Nachgehakt: Verbotene Schulgebühren" in der auch über die Waldorfschulen NRW berichtet wird. https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/westpol/video-nachgehakt-verbotene-schulgebuehren-102.html

Zitat: "Die Schulen werden großzügig vom Land mitfinanziert, verlangen aber trotzdem noch Geld von den Eltern. Das verstößt gegen das Gesetz, aber die Behörden schauen weg."

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ Christoph Altmann #39

ich habe auch noch andere Waldorfschulen "von innen kennengelernt", als "nur" die in "Schloß Hamborn", https://www.ruhrbarone.de/waldorfschule-schloss-hamborn-das-anthroposophische-zentrum-in-ostwestfalen/15711

Der grundsätzliche Fehler der Waldorfschule ist, dass sie ein Ort ist, wo sich Menschen versammeln, die Rudolf Steiner ernst nehmen – zum Beispiel folgendes, ein "Hauptwerk" Rudolf Steiners:

"Rudolf Steiners rassistischer Science-Fiction-Trash: ‘Aus der Akasha-Chronik’

Rudolf Steiner (1861–1925) behauptete, Einblick in die „Akasha-Chronik“, ein geistiges Weltengedächtnis in der „Ätherwelt“, zu haben. Über diese „Chronik“, in der alle Ereignisse der Geschichte, alle Taten, Worte und Gedanken der Menschheit enthalten seien, schreibt Rudolf Steiner sein Buch …

‘Aus der Akasha-Chronik’(1). Ich versuche, einem Freund den Inhalt zu erklären:

„Es ist die Geschichte der Menschheit, wie sie sich dem Eingeweihten zeigt. So eine Art ‘Evolutionsgeschichte’, nur dass der Eingeweihte auch in die Zukunft schauen kann. Die Menschheit entwickelt sich laut Steiner auf sieben Planeten. Von Planet zu Planet steigt das Menschengeschlecht höher in der Entwicklung. Dabei helfen ihm Führer, die selber schon auf einer höheren Entwicklungsstufe stehen. Es geht los auf dem Saturn, dann kommt die Sonne, der Mond und schließlich die Erde …”

„Wieso Sonne und Mond – das sind doch keine Planeten?!”

„Für den Esoteriker Steiner schon. Die Erde formt sich im nächsten Entwicklungsschritt in den Jupiter um, dann kommt die Venus und zuletzt der Vulkan. Sieben Planeten, und auf jedem Planeten durchleben die Menschen sieben mal sieben Entwicklungsstufen … Ja, ich weiß, das klingt nach Science Fiction … ich habe mich an die Perry Rhodan-Hefte erinnert, du weißt schon, diese Groschenromane.”

„Mich erinnert das Ganze an ein Video-Game, wo man immer das nächsthöhere Level erreichen muss!”

„Ja, stimmt, das ist großartig, das trifft’s genau! Weißt du, das ist so platt, dass mir gar nichts mehr dazu einfällt – aber richtig übel ist, wie die Entwicklung abläuft, das ist nur noch bösartig …” und wird deshalb hier im Original wiedergegeben:

„Diese zweite Gruppe der Astralmenschen hat diese ihre höhere Fähigkeit aber nur dadurch erworben, dass sie einen Teil – die erste Gruppe – der astralischen Wesenheit von sich ausgeschieden und zu niedriger Arbeit verurteilt hat. Hätte sie die Kräfte in sich behalten, welche diese niedere Arbeit bewirken, so hätte sie selbst nicht höher steigen können. Man hat es hier also mit einem Vorgang zu tun, der darin besteht, dass sich etwas Höheres auf Kosten eines anderen entwickelt, das es aus sich ausscheidet.”

Dieselbe „These” wiederholt Steiner mehrmals, bis er schließlich zusammenfasst: „Man sieht, der Mensch steigt in ein höheres Reich auf, indem er einen Teil seiner Genossen hinabstößt in ein niederes. Diesen Vorgang werden wir auf den folgenden Entwicklungsstufen sich noch oft wiederholen sehen. Er entspricht einem Grundgesetz der Entwicklung.”

Schließlich stellt Steiner den Bezug zur Gegenwart her: „Man nennt sie in theosophischen Schriften die Lemurier. Nachdem diese durch verschiedene Entwicklungsstufen durchgegangen waren, kam der größte Teil in Verfall. Er wurde zu verkümmerten Menschen, deren Nachkommen heute noch als so genannte wilde Völker gewisse Teile der Erde bewohnen.“(2)

„Unsere atlantischen Vorfahren“

Im Kapitel „Unsere atlantischen Vorfahren“ berichtet Rudolf Steiner im Detail über die „Atlantier“, beispielsweise über die von ihnen verwendete Technik, Zitat Steiner:

(…)"

weiter: https://ratgebernewsblog2.wordpress.com/2014/12/18/rudolf-steiners-rassistischer-science-fiction-trash-aus-der-akasha-chronik/

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Andreas Lichte, #43
zu der von ihnen genannten Kontrolle der richtigen Gesinnung/Einstellung an Waldorfschulen:

Da ist es ja erstaunlich, und zweifelhaft, was "Wl" im Beitrag #9 schreibt:
"Ich arbeite seit über einem Jahrzehnt an einer Waldorfschule, obwohl ich mich selbst nicht als Antroposphen bezeichnen würde …"

Kann natürlich sein, dass dort bei der Kontrolle ein Auge zugedrückt wurde, (Lehrermangel), oder das Statement von "Wl" dessen Arbeitgeber gar nicht bekannt ist, da der Arbeitsplatz ansonsten gefährdet sein könnte.

Lt. dem Bericht vom 31.8.2015 in der Berliner Zeitung kann an katholischen Schulen der Austritt aus der Kirche die Kündigung des Schulvertrages zur Folge haben. Gleiches gilt sicher auch für den Arbeitsvertrag.
https://www.berliner-zeitung.de/berlin/evangelische-grundschule-friedrichshain-berlinerin-fliegt-grundlos-von-der-schule-22572706

paule t.
paule t.
5 Jahre zuvor

@ #34 abcde

Zitat: "Falls Sie sich nicht weigern, den Inhalt der Quellen (GG und Rechtsprechung) zur Kenntnis zu nehmen, werden Sie nun wahrscheinlich zustimmen, dass ALLE Ersatzschulen rechtswidrig GENEHMIGT wurden."

Nun, ich muss Sie enttäuschen. Wie Sie im Folgenden merken werden, habe ich Gesetze und Rechtsprechung durchaus zur Kenntnis genommen, halte das aber dennoch für Unfug. Sie hingegen scheinen zu denken, dass durch hinreichend häufige Wiederholung eine Behauptung zur Wahrheit wird …

Eine Frage hätte an Sie vorab. Sie bestehen so intensiv darauf, dass GG Art. 7 Abs. 4 Satz 3 "ernst genommen" werden müsse. Wie ernst nehmen Sie denn Satz 1, wenn SIe so konsequent behaupten, dass alle (!) Privatschulen unrechtmäßig genehmigt seien, auch wenn diese zB nur ein geringes oder gar kein Schulgeld erheben? Das scheint mir zum "Recht zur Errichtung von privaten Schulen" doch in einem deutlichen Widerspruch zu stehen (s. auxch oben #28).

———————————

@ #32 abcde

Zitat: "Es gibt bestimmt unendlich viele unterschiedliche Auffassungen, wie gewährleistet wäre, dass Behörden eine "Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen" nicht fördern, und damit berechtigt wären, Ersatzschulen zu genehmigen.
Es ist aber doch sehr unwahrscheinlich, dass all diese unterschiedlichen!! Auffassungen, sich mit dem GG und der Rechtsprechung vereinbaren lassen."

a) Es müssen auch nicht _alle_ unterschiedlichen Auffassungen GG und Rechtsprechung entsprechen, sondern die Auffassung, die die jeweilige Genehmigungsbehörde tatsächlich vertritt. Das reicht für ihre Rechtmäßigkeit ja wohl aus.

b) Selbst wenn eine Genehmigungsbehörde eine nicht rechtmäßige Auffassung in bestimmten Fragen der Genehmigung vertritt, heißt das noch nicht, dass _alle_ erteilten Genehmigungen unrechtmäßig wären. Unrechtmäßig sind vielmehr nur die Genehmigungen, bei denen diese falsche Auffassung auch eine Rolle gespielt hat.

(Beispiel: Wenn eine Privatschule ein Schulgeld von 10000 € im Monat ohne Ermäßigungsmöglichkeit verlangte und dazu die Übernahme der Kosten eines wöchentlichen Beratungsgesprächs bei einem Essen in einem Luxusrestaurant, widerspräche das sicher dem Sonderungsverbot. Wenn die Genehmigungsbehörde meinte, diese Kosten wären für die Genehmigung egal, wäre das mutmaßlich – ich spreche meine Ansichten als juristischer Laie aus – eine falsche Rechtsauffassung und die Genehmigung wohl unrechtmäßig. Für die Genehmigung einer _anderen_ Privatschule, die nur 150 € mit Ermäßigungsmöglichkeit verlangt, wäre diese falsche Rechtsauffassung aber völlig belanglos.)

———————————

Zitat: "Wer das dennoch glauben möchte, muss dafür den Art. 7 IV 3 ebenso wenig ernst nehmen, oder falsch auslegen wie es die Richter des FG den verantwortlichen Bundesländern bescheinigen. (siehe FG Köln, 10 K7404/01 rn. 47, BVerfGE 75, 40)."

a) Ich habe dem mal hinterherrecherchiert und zunächst mal mit einer gewissen Verblüffung festgestellt, dass es bei dem genannten Urteil überhaupt nicht um die Rechtmäßigkeit der Genehmigung von Privatschulen geht (diesen Eindruck erweckt ihr Verweis ja), sondern um die steuerliche Absetzbarkeit des Schulgelds von Privatschulen im Ausland (!). Die Beurteilung der Richter, dass es im Inland Schulen gibt, die bei Ernstnehmen des Sonderungsgebots nicht genehmigungsfähig wären, ist also überhaupt nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen, sondern hat mit diesem nur sehr indirekt zu tun. Als schlagender Beleg für Ihre Auffassung über die (Un-)Rechtmäßigkeit der Genehmigung von Privatschulen taugt das also wohl kaum.

b) Die für Ihre Meinung entscheidende Passage lautet:
—– "Danach belegt das Beispiel der deutschen Privatschule U mit einem Schulgeld von 30.000,00 Euro p.a., dass § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG und dessen Durchführung in den einzelnen Bundesländern nicht darauf abstellt, ob bei der Genehmigung einer inländischen Privatschule als Ersatzschule das Verbot der Förderung einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen tatsächlich eingehalten wird. Auch andere anerkannte Privatschulen zeigen, dass die Bundesländer das Verbot einer Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen nicht ernst nehmen." —–
Es geht also überhaupt nicht um _alle_ Privatschulen (dann müsste da "alle anderen" oder "die anderen" stehen), sondern um einen ungenannten Teil der Privatschulen. Vielmehr wird nur festgestellt, dass es Privatschulen _gibt_, die bei einem Ernstnehmen des Sonderungsverbots nicht hätten genehmigt werden dürfen; nicht aber, dass _alle_ Genehmigungen unrechtmäßig wären.

Als Beleg für Ihre Auffassung, dass (#34) "ALLE Ersatzschulen rechtswidrig GENEHMIGT" worden seien, wäre dieses Urteil also a) sehr weit hergeholt und b) falsch verstanden.

———————————

@ #34 abcde

Zitat: "Solange die zuständigen Behörden nicht belegen können, dass sie eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen NICHT fördern, dürfen sie auch keine Genehmigungen erteilen. (GG Art. 7 IV 3)."

Ich habe das nicht für alle Bundesländer recherchiert. Aber um NRW als Beispiel zu nehmen (wir sind ja hier bei den Ruhrbaronen): Das Sonderungsverbot steht im Schulgesetz und in der Verordnung über die Ersatzschulen. Informationen über die Finanzierung, speziell auch über die Erhebung von Schulgeld, werden beim Genehmigungsantrag abgefragt (und Veränderungen beim Schulgeld müssen mitgeteilt werden). Damit dürfte das Sonderungsverbot doch wohl erfüllt sein.

Wahrscheinlich _dürfte_ eine Genehmigungsbehörde noch weitere Dinge kontrollieren, wie zB das Aufnahmeverfahren, und könnte das mit dem Sonderungsverbot begründen. Sie _muss_ es aber wohl kaum – da haben die Lännder natürlich einen gewissen Spielraum.

abcde
abcde
5 Jahre zuvor

@Andreas Lichte # 40

Ob sich die vielen Privilege, die den Waldorfschulen zu Lasten der Verfassung und zum Nachteil der Bevölkerung gewährt werden, damit erklären lassen, dass nicht nur Verschwörungstheoretiker, sondern auch so viele Staatsdiener, z.B. Politiker (u.a. Bundeskanzler Kohl, … Kultusminister und andere Minister) die Nähe der Waldorfschulen suchen?

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ abcde #46

ein Waldorflehrer muss nicht Anthroposoph sein, dafür ist der Lehrermangel an Waldorfschulen viel zu groß: die Waldorfschulen nehmen erst mal alles was kommt, auch die "Qualifikation" ist uninteressant.

Aber wer kein Anthroposoph ist, muss sich anpassen, und das gelingt den wenigsten auf Dauer, eine anthroposophische Studie sagt selber: "… die hohe Fluktuation der neu eingestellten und zumeist jungen Pädagogen sollte in den Fokus einer kritischen Reflexion gestellt werden." [Quelle: http://www.rosejourn.com/index.php/rose/article/viewFile/160/177 ]

Ich selber habe bei meiner Ausbildung zum Waldorflehrer Nicht-Anthroposophen kennengelernt, die später in einer Waldorfschule arbeiteten, und mich über die Schulinterna unterrichteten. Beide verliessen nach relativ kurzer Zeit wieder die Waldorfschulen …

Andreas Lichte
5 Jahre zuvor

@ abcde und alle

unten ein Brief an die Berliner Schulaufsicht, der die "Qualität" der Ausbildung zum Waldorflehrer dokumentiert – ich kenne den Autor des Briefes, der im Deutschlandradio Kultur, „Die bessere Schule oder esoterischer Irrglaube?“, auszugsweise zitiert wurde:

„M.S.

Senator für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner
Beuthstr. 6-8
10117 Berlin

Bitte um staatliche Prüfung der Lehrerbildung und damit verbundener Lehrinhalte am Waldorf- Lehrerseminar Berlin- Mitte

Berlin, 28.2.2007

Sehr geehrter Prof. Dr. Zöllner,

ich habe von September 2006 bis Ende Februar 2007 an der Weiterbildung zum Waldorflehrer/ Abendkurs am Seminar für Waldorfpädagogik e.V. in Berlin- Mitte, Weinmeisterstraße 16, 10178 Berlin, teilgenommen.

Was dort als Lehrerbildung bezeichnet wird, ist meiner Erfahrung nach die Vermittlung anthroposophisch- esoterischer Inhalte, ohne Duldung sachlicher Kritik, die seitens der teilnehmenden Seminaristen geäußert wurde. Zur Weiterbildung gehört die Besprechung und Auslegung esoterischer Texte des Begründers der Anthroposophie Rudolf Steiner. Diese Besprechungen und Auslegungen haben den Charakter einer ideologischen Schulung, die das anthroposophische Menschenbild im zukünftigen Lehrer fest verankern soll. Das bedeutet, dass die äußerst fragwürdigen Anschauungen Steiners in den zu lehrenden Unterrichtsstoff der Waldorfschulen einfließen.

Noch vor Beginn des Seminars wurde mir vom Dozenten und Seminarleiter Michael Handtmann beim Vorstellungsgespräch versichert, dass ich keinesfalls zum „willigen Schüler Rudolf Steiners“ ausgebildet werden solle. Das Gegenteil war der Fall. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht im Verlauf einer offenen Auseinandersetzung das Seminar verlassen habe, sondern schlicht um eine Auflösung meines Lehrgangsvertrages gebeten habe.

Viele meiner Mit- Seminaristen waren ebenso verwundert und abgestoßen von der Indoktrination esoterischer Schulungsinhalte, doch offene Kritik kam nur bei den wenigsten auf. Grund dafür ist die berufliche und ökonomische Lage der meisten Seminaristen, die sich durch die Weiterbildung zum Waldorflehrer eine berufliche Perspektive erhoffen. Die meisten der Seminaristen sind ebenso wie ich über 30 Jahre und älter – viele von ihnen von Arbeitslosigkeit bedroht. Da Kritik von den Dozenten des Seminars mit Schweigen oder beleidigter Ablehnung beantwortet wurde, ist es nicht verwunderlich, dass die Mehrheit schweigt, obwohl viele anders denken – niemand möchte seinen zukünftigen Arbeitsplatz gefährden.

Zur Methodik des Unterrichts: Ich besuchte die Oberstufenmethodik. Auch hier war die Grundlage jeglicher Betrachtung seitens der Dozenten Rudolf Steiner: alles beginnt und endet mit ihm. Jede Empfehlung, jedes Betrachten des Schülers und des Unterrichts wird durch die Texte Steiners erklärt und interpretiert. Da bleibt kein Raum für Veränderungsvorschläge oder eine wissenschaftliche Auseinandersetzung – ein Vergleich mit pädagogischen Standardwerken findet nicht statt.

Ich frage mich ernsthaft, wo dabei das eigene Denken eines zukünftigen Lehrers bleiben soll, es wird einfach ersetzt, denn die obskuren Schriften Steiners liefern nach Ansicht der Dozenten die Antworten auf alle Fragen. Diese Art von Lehrerbildung verstößt gegen das Selbstbestimmungsrecht im Denken und Handeln der Teilnehmer, sie ist sektiererisch und esoterisch- ideologisch. Deshalb bitte ich sie nachdrücklich, das Aufsichtsrecht des Staates zu nutzen, um die Lehrerbildung des Seminars für Waldorfpädagogik eingehend kritisch zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

M.S.“

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