Streamerin Shurjoka darf laut Gerichtsurteil als „Hatefluencerin“ bezeichnet werden

Tobias Huch Foto: Markus Hibbeler

Die Twitch-Streamerin Shurjoka (bürgerlich: Pia Scholz) darf laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt als „Hatefluencerin“ bezeichnet werden. Dies entschied das Gericht im Rahmen eines Berufungsverfahrens, das der Journalist und Nahost-Kommentator Tobias Huch angestrengt hatte. Scholz hatte zuvor vor dem Landgericht Frankfurt auf Unterlassung geklagt, nachdem Huch sie öffentlich so bezeichnet hatte. Das Landgericht hatte die Bezeichnung untersagt, das Oberlandesgericht hob diese Entscheidung jedoch auf.

Scholz ist eine in sozialen Netzwerken polarisierende Figur und steht wegen ihrer Äußerungen zu politischen Themen häufig in der Kritik. In aktuellen Beiträgen äußerte sie u. a. den Vorwurf eines „Genozids in Gaza“ durch Israel. Außerdem teilte sie Inhalte des US-Rappers Macklemore, die Beobachter als Holocaustrelativierungen einordnen.

Die Streamerin tritt regelmäßig auf der Plattform Twitch auf, verdient damit nach eigenen Angaben einen Großteil ihres Lebensunterhalts und ruft darüber hinaus zu Spenden auf. Ihre Anhängerschaft unterstützt sie dabei mit Zuwendungen im insgesamt fünfstelligen Bereich.

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