Waltrop: Freifunk aus ‚Angst vor Flüchtlingen‘ abgeschaltet? Viel Aufregung um wenig!

Freifunker Michael Kamps. Foto: privat
Freifunker Michael Kamps. Foto: privat

‚Freifunk‘ ist bekanntlich ja eine tolle Sache. Ein kostenloses, unabhängiges Internet in Ballungsräumen nutzen zu können, das erleichtert das Leben vieler Menschen ungemein. In etlichen Städten ist das Projekt daher auch schon länger auf dem Vormarsch.
Nachdem rechtliche Bedenken im Laufe der Zeit mehr und mehr ausgeräumt werden konnten hat sich das Ausbreitungstempo noch einmal deutlichgesteigert. Immer mehr Freifunk-Unterstützer schlossen sich in letzter Zeit in vielen Regionen Deutschlands zusammen. Auch hier bei uns im Ruhrgebiet.

Da kommen Negativmeldungen, wie sie aktuell im Kreis Recklinghausen die Runde machen, natürlich sehr ungelegen. So schreckte nun ganz aktuell eine vermeintlich zunächst eher beiläufige, kleine Nachricht viele engagierte Bürger in der Region auf, welche von der Stilllegung einiger Router im Stadtgebiet berichteten, weil deren bisherige Betreiber diese Router in der Innenstadt von Waltrop ausgerechnet aufgrund der ‚Angst vor Flüchtlingen‘ nun nicht länger betreiben wollten und ihre Router in den letzten Tagen daher kurzerhand rigoros wieder vom Netz genommen hatten.

Und auch wenn es sich dabei bisher wohl nur um Einzelfälle zu handeln scheint, ist das natürlich eine Nachricht bzw. eine bedenkliche Entwicklung, die einen so erst einmal kräftig aufhorchen lässt.

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Kirchenasyl: Presbyteriums-Entscheidung gibt Roghinya-Flüchtling neue Hoffnung

Refugess welcome, Foto: Ulrike Märkel
Refugess welcome, Foto: 2015 Ulrike Märkel

Die Gemeinde, die den spontan um Schutz bittenden Roghinya aus Birma geholfen hatte, hat nun im zuständigen Gremium Presbyterium einstimmig entschieden, den Flüchtling nicht vor die Tür setzen. Sie wollen dem verfolgten Muslim im falle seiner Abschiebung eine Bleibe geben, bis alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind.

Sani B. ist sehr froh über die Entscheidung. Und auch die Gemeindepfarrer sind erleichtert: „Ganz ohne Diskussion kann man so etwas nicht entscheiden. Natürlich gibt es Menschen, die sich erst einmal mit so einer neuen Situation anfreunden mussten. Doch für uns zählt am Ende, dass sich in der Sitzung alle im Presbyterium bewegt haben und eine eindeutige Entscheidung getroffen haben. Das wissen wir, gerade bei den Zweifeln und Bedenken die es gab, sehr zu schätzen“.

Ein „offizielles“ Kirchenasyl wird aus der Entscheidung, die praktisch „auf Vorrat“ getroffen wurde, wenn der Kirchenkreis das Ergebnis der Gemeinde bestätigt. Dort ist man bereits inmitten der Beratungen zu dem Einzelfall. Die rechtlichen Fragen werden noch einmal durch die eigenen Juristen überprüft. Auch die Frage, ob eine reelle Chance für eine Anerkennung von Sani B. als Härtefall in einem neuen Asylverfahren besteht, fliesst in die Entscheidung mit ein.

Viele Gemeindemitglieder haben Sani B. inzwischen kennengelernt. Der Rohingya hat innerhalb nur kurzer Zeit Kontakte geknüpft, denn er wurde mit offenen Armen aufgenommen. Dennoch haben sich Schlaflosigkeit, Panikattacken und schweren Depressionen bei Sani B. weiter verschlimmert. Die Angst vor der anstehenden Abschiebung ist eine große Belastung für ihn. Immer wieder bricht er in Tränen aus.

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Syrisches Protestcamp: Heute Ratsresolution für eine Bleiberecht der Syrer

Protestcamp der syrischen Flüchtlinge, Foto: Ulrike Märkel 2015
Protestcamp der syrischen Flüchtlinge, Foto: Ulrike Märkel 2015

Heute bringen alle demokratischen Parteien gemeinsam im Rat der Stadt Dortmund eine Resolution zum Camp der syrischen Flüchtlinge ein. Der Antrag wurde per Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt. So viel Einigkeit ist selten: Von der CDU bis zur LINKEN verständigte man sich auf einen gemeinsamen Text, der im Kern die Forderung enthält, den Syrern zunächst ein Bleiberecht zu ermöglichen. Für die syrischen Flüchtlinge und ihre von Gewalt und Tod bedrohten Frauen und Kinder, ein Zeichen der Solidarität. Resolutionen haben zwar lediglich einen symbolischen Wert, doch wird durch die parteiübergreifende Erklärung ein starkes Signal nach Düsseldorf gesendet, sich um die Sache intensiv zu kümmern. Innenminister Ralf Jäger besuchte das Protestcamp in dieser Woche. Seinen Worten müssen nun Taten folgen.

Die Bundesregierung und die rot-grüne Landesregierung wird in der Resolution aufgefordert, die bisherigen Aufnahmeprogramme für Kriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak zu verlängern, die Asylanträge schneller zu bearbeiten, das Verfahren zu verkürzen und gegebenenfalls den Aufenthaltstitel des Flüchtlings zu erhalten.

Doch auch lokaler Ebene gibt es für den Rat in Dortmund einiges zu tun, denn in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Dortmund fällt sowohl die Ausländerbehörde als auch das Gesundheitsamt. Beide Ämter sind im Fall einer Abschiebung involviert. Im Rahmen der Amtshilfe kann beispielsweise das Gesundheitsamt herangezogen werden, um Gutachten über die Reiseunfähigkeit der Flüchtlinge zu überprüfen und sie gegebenenfalls wieder „gesund zu schreiben“, wie ein Fachanwalt für Asylrecht ironisch sagte. Daher lohnt sich der genaue Blick darauf, wie in Dortmund die gängige Praxis der Behörden ist.

Protestcamp der Syrer

Ein gute Lösung für die syrischen Flüchtlinge im Protestcamp und ihrer, von Gewalt und Tod bedrohten Familienmitglieder, ist nach Meinung der Unterzeichner der Resolution der Vorschlag des Auswärtigen Amtes und des Bundesinnenministers. Durch eine sogenannte „Globalzustimmung“ könnte das Bleiberecht und die, von den syrischen Protestierenden geforderte Familien-zusammenführung möglich gemacht werden. Ihnen wird damit vorübergehender Schutz  – ohne langes Asylverfahren – in Deutschland gewährt.

Auch in der Vergangenheit waren Syrier durch Bürgerkrieg und die Verfolgung durch das Regime Assads in Gefahr. Im Mai 2013 entschieden sich daher einige EU-Staaten, feste Kontingente syrischer Flüchtlinge aufzunehmen. Mit diesem Mittel wurde unbürokratisch Leben gerettet – es ist höchste Zeit für die Menschen auf der Katharinentreppe, dies wieder zu tun.

Hier der vollständige Text der Ratsresolution:

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, LINKE/PIRATEN und FDP/Bürgerliste bitten auf dem Weg der Dringlichkeit um die Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Camp der syrischen Flüchtlinge“.

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Ein Rohingya suchte heute Nacht Schutz in einer Kirche

Flüchtlinge willkommen, Foto: Ulrike Märkel 2015
Flüchtlinge willkommen, Foto: Ulrike Märkel 2015

Heute Nacht bat ein von Abschiebung bedrohter Flüchtling den Pfarrern einer Gemeinde um Kirchenasyl. Seine Lage wäre hoffnungslos und er sei in allergrößter Angst, in sein Heimatland Myanmar (Birma) abgeschoben zu werden. Seine Sorge ist berechtigt. Der junge Mann gehört der verfolgten Minderheit der Rohingya an. Gegen die Volksgruppe aus Myanmar kam es in den letzten Wochen zu zahlreichen Gewaltakten. Die Medien berichteten über Massenvergewaltigungen, über Flüchtlings-Massengräber und Misshandlungen auf der Flucht. Zuletzt erschütterte der Bericht über ein Boot, das mit 727 Flüchtlingen an Bord von Malaysia zurück auf hohe See geschickt wurde.

Die Pfarrer der Gemeinde hatten sich gestern Abend entschieden, dem um Hilfe bittenden Rohingya Sani B. (Name geändert) zu helfen. Er war gestern Abend in Begleitung von zwei ehrenamtlichen Flüchtlings-Helfern in die Ruhrgebietskirche gekommen. Seine Papiere belegen, dass er unmittelbar von Abschiebung bedroht ist. Kirchengemeinden können sich aus humanitären Gründen für die Gewährung von Kirchenasyl entscheiden.

Die Klage von Sani B. gegen eine Abschiebung nach dem Dublin III-Verfahren wurde abgelehnt, wie der den Ruhrbaronen vorliegende Gerichtsbeschluss zeigt. Im Klartext bedeutet die Entscheidung, dass er von Deutschland aus über den Airport Charles-de-Gaulles direkt in seine Heimat abgeschoben werden kann. Den französischen Flughafen-Transitbereich wird er daher voraussichtlich nicht mehr verlassen dürfen. Sein Anwalt geht davon aus, dass er ohne Anhörung und ohne Rechtsbeistand direkt nach Myanmar abgeschoben werden wird. Frankreich hatte nach Angaben des Anwaltes das Asylverfahren bereits negativ entschieden. Doch hat sich aktuell die bedrohliche Situation Sani B.s Heimat in den letzten Wochen massiv verschärft. Beachtet wurde diese Tatsache vom zuständigen Verwaltungsgericht nicht.

Sani B. hat seine gesamte Familie verloren

Trotz der Ablehnung des Einspruchs könnte  in diesem Fall eine Einzelfallprüfung Erfolg haben. Sani B. hat seine gesamte Familie durch gewaltsame Taten verloren. Die Rohingya waren in Myanmar wiederholt Opfer ethnischer Säuberungen. In glaubhaften Berichten über seine Leben liest man, dass sein Großvater in Myanmar bei Unruhen im Feuer umkam – das gesamte Dorf wurde niedergebrannt. Sein Vater und sein Bruder wurden ebenfalls ermordet, Mutter und Schwester verlor er auf der Flucht. Sie wurden vermutlich von Menschenhändlern verschleppt.

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